Die drei großen Trends bei der Arbeitskraftabsicherung sind immer hochwertigere Lösungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und immer mehr Grundfähigkeits-Versicherungen. Auslöser hierfür ist der dritte Trend zu immer mehr Berufsgruppen.

Letzterer ist unumkehrbar und wird sich höchstwahrscheinlich noch verschärfen, da die Versicherer seit dem 01. Januar 2015 auf zwei Drittel der bisherigen Risikoüberschüsse verzichten müssen. Das lässt sich nur durch eine bessere Risikoselektion auffangen. Das bedeutet einerseits strengere Gesundheitsprüfungen und andererseits eine genauere Differenzierung der Berufsgruppen, sprich: noch mehr Berufsgruppen.

Und es scheint nur noch eine Frage der Zeit, bis es die BU gibt, die ab dem 43. Krankheitstag leistet, auch bei Schweren Krankheiten, bei einem Grad der Behinderung von über 50% sogar lebenslang und sich nach dem 67. Lebensjahr in eine ausfinanzierte Pflegerente wandelt, die ab Pflegegrad 1 die versicherte Rente leistet.

Weniger ist in der Arbeitskraftabsicherung mehr

Doch dieser Trend zu noch mehr Premium in der Arbeitskraftabsicherung ist nur für die wenigsten finanzierbar. Schon jetzt zeichnet sich eine 2-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Arbeitskraftabsicherung ab. Auf der Sonnenseite ist die Berufsgruppe 1+++, die sich mit günstigen Prämien Top-Versicherungsschutz einkaufen kann, der nichts zu wünschen übrig lässt. Auf der anderen Seite steht der Rest. Die Berufsgruppen 1 und 2 können wählen zwischen teurem Top-Schutz oder bezahlbaren Kompromissen, während die Berufsgruppe 3 schon definitiv aus dem BU-Segment fällt und auf Grundfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherungen ausweichen muss.

Aber gerade durch eine Abkehr von den Premium-Lösungen ließe sich in der Arbeitskraftabsicherung für viele eine passende Lösung finden.

Schlechter ist das neue Besser in der Arbeitskraftabsicherung

Um die Menschen besser abzusichern, sind bezahlbare, schlechtere Lösungen gefragt. Aber schlechter ist nicht gleich schlecht, sondern einfach weniger. Denn wenn man eine günstige BUV-Lösung für die Berufsgruppen 2-3 am Reißbrett entwerfen würde, dürfte man unter keinen Umständen an der Qualität der Bedingungen sparen. Die entscheidenden Definitionen dürfen keinen Spielraum für Interpretationen bieten. Schlechte Bedingungen sind wahrscheinlich häufiger ein Problem im Leistungsfall als der geringere Leistungsumfang. Deswegen ist durch eine Reduzierung der Leistungsauslöser und der Leistungen eine günstigere Prämie erreichbar, ohne den Schutz der Arbeitskraft generell zu gefährden.

Wie sollte also eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung aussehen?

Hierzu muss als erstes untersucht werden, welche Bausteine in der Arbeitskraftabsicherung tatsächlich prämienrelevant sind. Einige der Leistungsauslöser, die standardmäßig in den Bedingungen zu finden sind, haben keinerlei Einfluss auf die Prämie. Sie kommen eh nie zum Tragen. Manche sind auch nur für bestimmte Berufe sinnvoll.

Alle prämienrelevanten Bausteine müssen aber in Frage gestellt werden. Ist eine AU-Klausel tatsächlich notwendig? Oder der Pflegebaustein? Alles, was über die Definition des Leistungsfalles als Verlust von  50% der Berufsfähigkeit hinausgeht, muss untersucht werden. Auch die als unverzichtbar geltende Klausel zur abstrakten Verweisung darf zu diesem Zweck kein Tabu-Thema sein.

Was ist für wen wichtig?

Aber auf der anderen Seite muss geprüft werden, was für die anvisierte Zielgruppe relevant sein könnte. Verzicht auf Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit, Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung und Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufes, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war, sind drei Punkte, die gerade bei körperlichen Berufen von einiger Bedeutung sind. Grobe Fahrlässigkeit wegen der erhöhten Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz. Verzicht auf Meldepflicht, weil man in einem körperlichen Beruf unter Umständen beinahe ohne Einschränkung im Alltag BU sein kann und so nur schwer feststellen kann, ob noch 50% BU vorliegen. Die genaue Definition der versicherten Tätigkeit ist deswegen wichtig, weil man bei Beginn eines Gebrechens oder einer Erkrankung in stark körperlichen Berufen leicht noch eine Zeit lang mit anderen Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens beschäftigt werden könnte, bevor man wirklich nicht mehr arbeiten kann und ein Leistungsantrag eingereicht wird.

Welche Risiken in der Arbeitskraftabsicherung kann ich selbst tragen?

Darüber hinaus muss man prüfen, welche Leistungsminderungen tragbar wären. Ein gutes Beispiel für eine bedarfsgerechte Minderung des Leistungsumfanges ist die temporäre BU. Diese leistet nur über einen bestimmten Zeitraum aufgrund von Berufsunfähigkeit. Danach prüft der Versicherer auf Erwerbsunfähigkeit. Es wäre auch vorstellbar, eine Leistungsdynamik in den letzten 10 Versicherungsjahren automatisch abzusenken oder herausfallen zu lassen.

Grundsätzlich muss man hier prüfen, welche Risiken ich selbst zu tragen bereit wäre.

Auch muss man darüber nachdenken, den Abstand zwischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung und BU zu verringern. Denkbar wäre eine EU, die bereits voll leistet, wenn man dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine 5 Stunden am Tag mehr zur Verfügung stehen kann. Dieses Kriterium wäre sicher in einigen Berufen der Berufsgruppen 2-3 sehr nahe an einer Berufsunfähigkeit.

Bis dahin muss der Makler kreativ sein, um die Berufsgruppe 3 bedarfsgerecht zu versichern. Ein 34-jähriger Dachdecker darf für 1000 € Rente bis Endalter 62 für eine BU mindestens 150 € in die Hand nehmen. Kombiniert man eine vernünftige EUV (EA 62, ca. 50 €) mit einer Dread Disease (EA 67, ca. 40 €), dann hat man einen vergleichbaren Schutz für 60 € weniger. Immer noch eine Menge Geld. Ich kann auch eine sehr eingeschränkte EU (EA 62, ca. 38 €) mit einer funktionellen Invaliditätsabsicherung auf Unfallbasis (EA 67, ca. 23 €) kombinieren und habe eine Grundsicherung inkl. Psyche durch die EUV. Wer den Überblick hat, dem steht ein großer biometrischer Experimentier-Kasten zur Verfügung. Auch hier muss man als Makler immer daran denken, dass individuelle Lösungen auch individuell dokumentiert werden müssen.

Fazit

Generell ist es erfreulich, dass es mittlerweile so viele Ausweich- und Ergänzungsprodukte am Markt gibt, auch wenn eine kundengerechte Beratung dadurch deutlich anspruchsvoller wird. Allerdings gilt es jetzt für die Versicherer, im nächsten Schritt die immer größer werdende Schlucht zwischen den 1+++- und den BG 3-Berufen zu schließen. Nur so kann eine flächendeckende Absicherung der Arbeitskraft über alle Berufsgruppen erreicht werden.