Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kaufe ich eigentlich nur ein Versprechen. Es liegt hier in der Logik des Vertragswesen begründet, dass die Bedingungen wichtig sind und bei der Vertragsauswahl ein Rolle spielen müssen. Sie bilden im schlimmsten Fall die Grundlage einer Verhandlung vor Gericht. Aber im BU-Leistungsfall muss ich vor allem wissen, worauf es ankommt. Hier ist Kompetenz viel wert. Manchmal sogar über 2,7 Millionen Euro.

Was passiert im BU-Leistungsfall?

Im BU-Leistungsfall muss ich als versicherte Person beweisen, dass ich berufsunfähig (BU) bin und Anspruch auf die versicherte Leistung habe. Dazu bestätigt erstmal ein Arzt eine gesundheitliche Einschränkung, die schon seit 6 Monaten andauert oder länger als 6 Monate andauern wird. Dann erstelle ich eine Tätigkeitsbeschreibung. So kann der Versicherer sehen, was ich zuletzt in gesunden Tagen beruflich gemacht habe. Und dann muss ich beweisen, dass ich mindestens die Hälfte der beschriebenen Tätigkeiten wegen der gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr ausüben kann.

Das hört sich so schon nicht ganz einfach an. Im Detail ist es sogar noch komplizierter. Und wenn die gesundheitliche Einschränkung eine psychische Erkrankung ist, dann ist es ohne Hilfe unmöglich.

Und so kam ein 37-jähriger Betriebsleiter im öffentlichen Dienst im Februar 2020 zu unserem Kooperationspartner und Schwesterunternehmen BU-Expertenservice. Die psychische Erkrankung war nicht wegzudiskutieren. Eine Berufsunfähigkeit liegt eindeutig vor. Also, eigentlich alles einfach.

Der BU-Leistungsfall ist selten einfach…

„Als ich die Unterlagen gesehen habe, war klar, dass wir hier einen Fall haben, den es so sicher noch nicht gegeben hat“, war Stephan Kaiser, Geschäftsführer des Unternehmens, sicher. Der Kunde hatte seinerzeit 3 Verträge mit geringen Renten abgeschlossen. Bei allen Verträgen hat er die bestehenden Verträge auch angegeben. 3 Verträge im Leistungsfall bedeuten in der Regel den dreifachen Aufwand. Aber es wird noch besser…

Vermutlich hat der Versicherte schon damals gemerkt, dass er nicht ewig weiterarbeiten können wird. Er hat einen spezialisierten Vermittler um Hilfe gebeten. Von diesem hat er gelernt, dass nur angegeben werden muss, wonach der Versicherer im Antrag in Textform fragt. Das ist oberflächlich betrachtet auch korrekt.

Der Vermittler hat dann immer wieder Aktionsanträge gesucht, die nicht nach Vorversicherungen und dem Gehalt fragen. So konnte der Betriebsleiter weitere 5 BU-Verträge abschließen.

Ohne den Vermittler hat er dann noch 12 mal über die sogenannte Nachversicherungsgarantie weitere Verträge abgeschlossen und somit seine Leistungsansprüche erhöht. Hier wird zwar nichts gefragt, aber in den Bedingungen steht, dass die Nachversicherungsgarantie nur dann gültig ist, wenn die BU-Rente ALLER bestehender Verträge in angemessenem Verhältnis zum Einkommen stehen. Und zu diesem Zeitpunkt war die BU-Rente schon höher als das Einkommen.

…und manchmal ist es sehr kompliziert!

Diese 12 Verträge müssen also nicht weiter berücksichtigt werden. Der Versicherer muss hier nicht leisten.

Aber 3 fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sind noch gültig abgeschlossen worden. Und 2 davon hatten eine Leistungsdynamik mit 10% und eine hatte eine mit 20%.

Das bedeutet, dass im Leistungsfall die Beiträge der Versicherer zahlt und diese jedes Jahr um 10% bzw. 20% steigert. Der größte Vertrag wurde auf 1.100 Euro erhöht. Alleine hier müsste der Versicherer jedes Jahr 100 Euro mehr im Monat zahlen.

Am Ende zahlte der Kunde mehr als sein Gehalt für seine Absicherungen.

Ein Vergleich ist im BU-Leistungsfall nicht immer schlecht

„Am Ende waren 8 Versicherer im Boot. Das meiste haben wir dann direkt über die Rückversicherer regeln können!“, erklärt Stephan Kaiser. „Drei Versicherer haben sofort geleistet, einer ging sofort vor Gericht. Nicht weil was unklar war, sondern weil das Gesamtbild nach Betrug aussieht. Das dürfte schwierig werden. Für den Versicherer.“

Vor allem die Versicherer mit der fondsgebundenen Rente und der Leistungsdynamik mit 10% und 20% waren an einem Vergleich interessiert. Das ist in diesem Fall für beide Seiten interessant. Denn der Versicherte weiß nicht, wie lange er überhaupt BU ist und der Versicherer möchte so ein Risiko lieber aus den Büchern haben.

Bei der Verhandlung hat sich Stephan Kaiser schnell auf die Partei konzentriert, die sich kommunikativer zeigte. Hier konnte dann ein steuerfreier Vergleich in Höhe von 1,5 Millionen Euro geschlossen werden. Mit diesem Ergebnis im Gepäck war die Verhandlung mit dem anderen Versicherer deutlich einfacher und man einigte sich auf 1 Million im Vergleich.

Bis jetzt erhält der ehemalige Betriebswirt monatlich ca. 2.000 Euro Rente und erhielt bereits 2,7 Millionen Euro an Abfindung. Ein Versicherer ist noch in der Verhandlung und auch der Versicherer, der vor Gericht ging, wird am Ende zahlen müssen.

#expertenfamilie

Dieser Fall hätte bei weniger Kompetenz auch auf Null rauslaufen können. Das meinte ich eingangs auch mit dem Hinweis auf die Komplexität von Leitungsansprüchen. Oder man hätte einfach viel Zeit damit vergeudet, sich auf Ansprüche zu konzentrieren, die gar nicht bestehen.

Dieser Praxisfall beschreibt sehr gut, weshalb wir in der BSC | Die Finanzberater so stark auf unsere Expertenfamilie (SCALA Finanzgruppe) setzen, um immer für unsere Kunden in allen Finanzbereichen professionell als Dienstleister da sein zu können.