Oft Fragen mich Kunden oder Kollegen, warum zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich nicht immer sofort. Die meisten Versicherer versprechen doch, dass sie nach wenigen Tagen leisten.

Ich kann nicht mal behaupten, dass die Versicherer lügen. Denn in den Bedingungen steht, nach so und so vielen Tagen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Und das kann eben dauern…

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BUV zahlt, wenn ich berufsunfähig bin. Berufsunfähig bin ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen 6 Monate außerstande bin, meinen Beruf zu mehr als der Hälfte auszuüben. Und zwar so, wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war. Und was das wieder bedeutet, versuche ich jetzt so einfach wie möglich zu erklären 🙂

Das Tolle an der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die gesundheitlichen Gründe überhaupt nicht eingeschränkt sind. Es ist egal, welche Erkrankung oder Verletzung mich einschränkt. Auch psychische Erkrankungen sind möglich. Und tatsächlich beruhen die meisten Leistungsfälle auf psychischen Erkrankungen. Oder aus dem Zusammenspiel von körperlichen und psychischen Erkrankungen. Denn nicht selten hab ich eine körperliche Einschränkung, die mich so sehr nervt, dass ich beginne, depressiv zu werden. Oder die Schmerzen sind zusätzlich belastend.

Ich muss also eine gesundheitliche Einschränkung nachweisen. Das macht der Arzt. Sollte zunächst kein Problem sein.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann, wenn ich krankgeschrieben bin?

Aber leider ist es damit nicht getan. Bei einer Krankheit allein zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Ich muss auch noch nachweisen, dass ich deswegen nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Dabei stellt sich die Frage, was meine Arbeit ist?

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung heißt, hat sie eher wenig mit meinem Berufsbild zu tun. Ich bin nicht als Bäcker oder Mechatroniker, Berufskraftfahrer oder Ingenieur versichert. Versichert sind die Tätigkeiten, die ich tagtäglich ausübe. Aber auch das stimmt nicht so ganz. Versichert sind die Tätigkeiten, die ich tagtäglich ausgeübt habe, als ich noch gesund war. Das ist super! Denn es könnte ja immerhin sein, dass ich, als ich noch gesund war, ganz anders gearbeitet habe, als ich es heute mache.

Nehmen wir mal einen Maurer. Jeden Tag hab ich die Steine in die Schubkarre eingeladen und transportiert. Danach hab ich gemauert, bis die Schubkarre leer war und wieder von vorne. Irgendwann ging es wegen Rücken nur noch langsam, weshalb das jetzt ein Kollege macht. Ich mauer nur noch. Mittlerweile fällt auch das schwer. Ich glaub, ich bin berufsunfähig.

Der Versicherer muss dann prüfen, ob ich noch zur Hälfte so arbeiten kann, wie ich gearbeitet habe, als der Rücken noch fit war.

Was bedeuten die 50% in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Tätigkeiten bilden also die Grundlage. Wenn ich davon nur noch die Hälfte machen kann, bin ich berufsunfähig. Was diese 50% bedeuten, ist auf zwei Arten ermittelbar. Jede führt für sich zum Geld. Ich muss nicht beides erfüllen. Der Weg, der einfacher nachvollziehbar ist, ist der über die Zeit. Ich hab vorher 2 Stunden gebückt gearbeitet, 2 Stunden schwer gehoben, 2 Stunden im Knien und 2 Stunden mit Armen und Händen. Ich kann überhaupt nicht mehr gebückt arbeiten und schwer heben, also kann ich nur noch zur Hälfte arbeiten und bin BU. Hier zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung. In einer echten Tätigkeitsbeschreibung muss ich die Tätigkeiten selbstverständlich noch feiner aufdröseln, aber fürs Verständnis langt das so.

Ich kann aber auch über das Arbeitsergebnis gehen. Das ist oft sinnvoller. Denn die verschiedenen Tätigkeiten sind ja verschieden wichtig für das Ergebnis. Nehmen wir mal wieder den Maurer. Angenommen, er kann die Steine nicht mehr holen. Das macht ungefähr 15% der Arbeitszeit aus. Mauern und alles andere kann er aber noch zu 100%. Also ist er nicht BU. Im Ergebnis ist er aber zu 100% BU. Das ist ja logisch. Wenn er die Steine nicht transportieren kann, hat er auch nix, womit er mauern könnte. Ein sinnvolles Arbeitsergebnis ist mit seiner gesundheitlichen Einschränkung nicht möglich. Er ist berufsunfähig. Hier zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unterm Strich

Eigentlich müsste die Berufsunfähigkeitsversicherung Meinetätigkeiteningesundentagenzurhälfteinzeitoderergebnisversicherung heißen. Aber das klingt zu doof. Für mich ist wichtig zu wissen, dass die BUV zahlt, wenn ich eine gesundheitliche Einschränkung beweisen kann und mir der Nachweis gelingt, dass diese dafür verantwortlich ist, dass ich nur noch zur Hälfte arbeiten oder nur noch die Hälfte des Arbeitsergebnisses erreichen kann. Ablehnungen wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen stehen auf nem anderen Zettel. Hier ist professionelle Hilfe nötig.

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