Immer wieder bekomme ich E-Mails mit der Frage: Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung abschließen? Die Profi-Antwort: Es kommt drauf an… Aber im Ernst…
Wann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung möglich?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung ist möglich, wenn:
- die Behandlung vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen wurde. Oder:
- es für die Behandlung einen nachvollziehbaren Grund gibt. Oder:
- es keine Behandlung gab, keine Medikamente und es vollkommen logisch ist, dass die Diagnose falsch war.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, es mal bei getsurance zu probieren. Hier ist Versicherungsschutz ohne Absicherung psychischer Erkrankungen möglich. Das ist keine perfekte Lösung, aber besser als nix. Und nach fünf Jahren kann ich es wieder bei allen Versicherern probieren.
Möglichkeit 1: Die Behandlung liegt fünf Jahre zurück
Am besten ist es, wenn ich seit mindestens fünf Jahren behandlungsfrei bin. Viele Versicherer fragen im Antrag nur nach den letzten fünf Jahren. Für junge Leuten unter 30 Jahre gibt es zumindest einen Anbieter, der nur nach den letzten drei Jahren fragt. Da psychische Erkrankungen mit dem Abschluss einer Behandlung in der Regel ausgeheilt sind, muss ich also nix angeben, wenn es außerhalb des Abfragezeitraums liegt. Anders ist es nämlich bei Krankheiten, die Folgen hinterlassen, wie z.B. eine Skoliose, die halt einfach besteht. Klar, strenggenommen heilt eine Depression auch nie aus. Aber ich kann beschwerdefrei leben. Und darauf kommt es da an…
Klar ist auch, dass schwere psychische Erkrankungen stark rezidiv sind, also immer wieder auftauchen. Wer einmal Depressionen hatte, wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder welche bekommen. Das weiß selbstverständlich auch der Versicherer. Trotzdem müssen wir das nicht angeben. Der Versicherer wählt seinen Fragezeitraum im Antrag ja aus gutem Grund. Nicht unser Problem.
Klar ist aber auch, dass es Ausnahmen geben kann. Bipolare Störungen z.B. bestehen fort, auch bzw. vor allem dann, wenn ich mich nicht mehr behandeln lasse. Das muss ich dann selbstverständlich wieder angeben, auch wenn ich vor 5 Jahren aufgehört habe, die Tabletten zu nehmen.
Und ebenso klar ist, dass in einer laufenden Behandlung so gut wie immer überhaupt kein Schutz möglich ist. Nicht mal mit Ausschluss.
Möglichkeit 2: Der gute Grund
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung ist immer dann gut möglich, wenn der Grund für die psychiatrische Behandlung nachvollziehbar und angemessen ist. Je schlimmer der Schicksalsschlag, desto besser. Klingt komisch, ist aber so. Wenn der Partner stirbt, dann wird jeder einen oder zwei Monate Gesprächstherapie brauchen und vielleicht sogar ein paar Beruhigungstabletten. Bei einer Scheidung kommt es schon wieder auf die genauen Umstände an.
Ein schlechter Grund wäre übrigens Überforderung im Job.
Möglichkeit 3: Falsche Diagnose
Viel öfter, als man glauben mag, „vertippt“ sich der Arzt bei der Abrechnung. In den meisten Fällen meint es der Arzt gut. Der Patient kommt und will sich krankschreiben lassen. Da körperlich nix fehlt, wird ein Erschöpfungssyndrom festgestellt. Und schon haben wir eine psychische Vorerkrankung in der Akte. Dieser Fall wäre denkbar schlecht, da wir sogar zusätzlich zur Diagnose noch Fehltage haben. Das könnte Probleme bereiten. Wenn ich aber nur eine depressive Episode mit null Fehltagen, keinen Medikamenten und keiner Behandlung in der Akte stehen habe, dann wird kein Versicherer ein Problem machen, wenn ich das ganze vorab kläre.
Gebe ich das nicht an und es kommt zum Leistungsfall, könnte das anders aussehen. Aber selbst da kann der Kunde vor Gericht sicherlich glaubhaft machen, dass er von der Diagnose nix wusste. Trotzdem ist es stressfreier, das vorher zu klären.
Unterm Strich ist es immer blöd, wenn sich psychische Vorerkrankungen in der Akte finden. Aber es ist nicht unmöglich, dennoch einen vollwertigen Versicherungsschutz zu bekommen. Zur Not muss ich eben vorübergehend auf ein anderes Produkt ausweichen, bis ich aus den Abfragezeiträumen rausfalle. So einfach ist das.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, dann machen Sie das doch einfach 🙂
Das ist derzeit die Basler. Diese Angabe ist aber ohne Gewähr. Kann morgen wieder anders sein 🙂