Mit den Gesundheitsfragen ist es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung so eine Sache. Wenn ich alle richtig beantworte, dann kann es schwer werden. Einfacher ist es, wenn ich manchen Arztbesuch einfach mal vergesse.

Dazu fällt mir sofort ein schlechter Vergleich ein. Wenn ich Schmerzen habe und zum Arzt gehe, dann gibt es zwei Lösungen. Die einfache wäre, der Arzt verschreibt mir ein Schmerzmittel und der Schmerz ist weg. Oder der Arzt untersucht mich auf Herz und Nieren, findet die Ursache und behandelt mich entsprechend. Dauert dann ein bisschen, aber dann ist der Schmerz auch weg.

Gebe ich bei den Gesundheitsfragen etwas nicht an, dann ist das auch einfacher, aber ich habe vielleicht keinen Versicherungsschutz. Der eigentliche Grund, weshalb ich zu meinem Versicherungsmakler nach Kemnath ;- ) gefahren bin, ist nicht erfüllt. Denn bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten, um nicht zahlen zu müssen. Dazu hab ich aber schon mal was geschrieben. Das könnt ihr hier lesen.
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Was muss ich bei den Gesundheitsfragen angeben?

Also einfach alles angeben. Oder?

Das wäre schon eine Möglichkeit, muss aber auch nicht sein. Im Versicherungsvertragsgesetz steht, dass ich nur das angeben muss, wonach der Versicherer in Textform fragt. Außerdem muss die Krankheit gefahrenerheblich sein. Das bedeutet, dass der Versicherer den Vertrag anders abschließen würde, wenn er von der Erkrankung wüsste.

Das zweite ist schwer einzuschätzen, wenn ich kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bin. Ich sollte versuchen, mir vorzustellen, ob meine gesundheitliche Einschränkung mich im Berufsalltag einschränken könnte. Und zwar im allerschlimmsten Fall, der irgenwie möglich ist.

Das ist sehr schwer, weil wir dazu neigen, uns unsere Zukunft immer eher positiv auszumalen. Sollte das bei dir nicht so sein, dann solltest du das bei den Gesundheitsfragen angeben… Nur Spaß! Ganz so schlimm ist es auch nicht 🙂

Wenn ich beispielsweise regelmäßig Krafttraining mache, weil mein Rücken ein bisschen krumm ist, dann muss ich das angeben. Auch wenn ich überhaupt keine Beschwerden habe. Deswegen gehe ich ja trainieren! Der Rücken ist krumm und wenn ich mit dem Training aufhöre, dann würde es schlimmer werden. Und der Versicherer geht vom schlimmsten aus.

Warum prüft der Versicherer so streng?

Der Versicherer hat zwei Probleme:

  1. Er muss im Leistungsfall zahlen. Und das will er nicht. Er ist ja ein Wirtschaftsunternehmen und nicht die Wohlfahrt.
  2. Er darf nur ein einziges Mal prüfen und zwar vor dem Vertragsabschluss. Im Nachhinein darf er den Vertrag nicht mehr ändern.

Deswegen prüfen die Berufsunfähigkeitsversicherer bei den Gesundheitsfragen so streng. Alles, was ihnen hier durch die Lappen geht, kostet sie später richtig Geld.

Wie oben schon erwähnt, muss ich nur angeben, was der Versicherer in Textform fragt. Das sind in erster Linie die Gesundheitsfragen im Antrag. Grundsätzlich geht es darum, wie ich die Frage verstehe. Aber ich darf auch gerne mal pingelig sein. Fragt ein Versicherer nach Behandlungen, Untersuchungen und Beratung von Ärzten, dann muss ich strenggenommen nicht angeben, wenn ich beim Heilpraktiker war.

Ich sollte aber nicht zu mutig sein, was die Auslegung von Gesundheitsfragen angeht. Ich muss alles angeben, was keine Bagatellerkrankung oder -verletzung ist. Also alles, was nicht jeder mal hat und was nicht folgenlos und von alleine wieder ausheilt.

Abfragezeiträume bei den Gesundheitsfragen beachten

Und es muss in den sogenannten Abfragezeiträumen liegen. Fragt der Versicherer, ob ich in den letzten 5 Jahren irgendwas mit den Knochen hatte, dann muss ich nicht angeben, wenn ich mir vor 6 Jahren das Bein gebrochen habe und es seitdem behandlungs- und beschwerdefrei ist. Ist das Bein aber schief zusammengewachsen, dann ist der Schaden ja nach wie vor da. Dann muss ich es angeben.

Fragt der Versicherer aber nach Schmerzen oder Beschwerden, muss ich es nicht abgeben, sofern ich in den letzten 5 Jahren weder Schmerzen noch Beschwerden wegen des schiefen Beines hatte.

Grundsätzlich lohnt es sich, genau zu prüfen, was ich angeben muss und was nicht. Teile ich dem Versicherer was mit, was er nicht gefragt hat, dann wird er das in seine Risikoprüfung miteinbeziehen. Das kann dann blöd ausgehen.

Es ist also unbedingt sinnvoll, die Gesundheitsfragen mit einem Experten durchzugehen. Solche gibt es in der Oberpfalz in Kemnath oder in Kronach in Oberfranken, aber auch im Rest von Deutschland. Wer sicher gehen will, den richtigen zu finden, klickt hier 🙂

Der einzige Fall, in dem ich was angeben muss, nach dem der Versicherer in den Gesundheitsfragen nicht gefragt hat, ist der sogenannte eingebrachte Versicherungsfall. Wenn ich schon weiß, dass ich ganz sicher innerhalb der Vertragsdauer berufsunfähig werde, kommt der Vertrag nicht gültig zustande. Selbst dann nicht, wenn der Versicherer nicht nach dieser Krankheit gefragt hat. Das ist aber sicherlich in den wenigsten Fällen relevant. Und mit einem guten Anwalt wird das für den Versicherer auch richtig schwer, das zu beweisen.

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