Mittlerweile dürfte auch beim Verbraucher angekommen sein, dass psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Versicherung der Hauptauslöser aller Leistungsfälle ist. Aber nicht nur in der  Berufsunfähigkeits-Versicherung. Denn psychische Erkrankungen bedingen auch eine Erwerbsunfähigkeit. Aber dazu dann später mehr.

Psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Vorweg ein paar Zahlen zu Psychische Erkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die Statistiken schwanken zwischen 30-40%. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Vergleichers Morgen und Morgen sprechen von 30%. Die Debeka hat im Bestand sogar 41,8% an Leistungsfällen wegen psychischer Erkrankungen. Wie kommt diese Differenz zustande?

Die Quote hängt vom Kollektiv und der Qualität der Versicherung ab

Psychische Erkrankungen als Auslöser häufen sich dann, wenn der Versicherer eher selten wegen körperlicher Einschränkungen leistet. Das kann an der Qualität der Absicherung liegen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente verzeichnet jedes Jahr etwa 180.000 Neuzugänge. Auch hier sind 40% der Leistungsfälle auf psychische Probleme zurückzuführen. Da die Deutsche Rentenversicherung erst leistet, wenn ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine 3-6 Stunden mehr zur Verfügung stehen kann, spielen körperliche Einschränkungen keine große Rolle. Denn in den meisten Fällen lässt sich ein Arbeitsplatz finden, der körperlich weniger anstrengend ist.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Debeka kann nicht in dem Maß verweisen, wie es die DRV kann. Trotzdem ist die Quote an psychisch bedingten Leistungsfällen ähnlich hoch. Das erklärt sich mit der Zielgruppe des Versicherers. Die Debeka ist ein Beamtenversicherer, der hauptsächlich Menschen versichert, die nicht körperlich arbeiten. Deshalb ist die Psyche logischerweise der Hauptauslöser für Leistungsfälle.

Andere Versicherer haben durchmischte Kollektive. Hat der Versicherer viele Handwerker im Bestand, ist die Quote niedriger.

Deshalb sind psychische Erkrankungen bei Handwerkern aber nicht weniger wichtig. Hier ist nur die absolute Zahl der Fälle deutlich höher, weshalb die Psyche prozentual abnimmt. Statistiken sind eben kompliziert 🙂

Bezahlbarkeit der Einkommens-Sicherung

Bei Handwerkern ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung häufig kaum bezahlbar, da der Leistungsauslöser einfach zu gut ist. Der Leistungsauslöser einer Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungs-Versicherung ist für alle geeignet, die zu einer Umschulung bereit wären und diese auch finanziell überbrücken könnten.

Deswegen ist diese Absicherung auch deutlich günstiger. In 30% der Fälle, eben bei psychischen Erkrankungen, leistet die Versicherung aber genauso gut, wie die BUV. Statistiken der Rückversicherer zeigen, dass die Schnittmenge zwischen der EUV und der BUV bei Handwerker bei etwa 50% liegen und bei Akademikern sogar bei 70%.

Ist mir nur die Absicherung der psychischen Erkrankungen wichtig, könnte ich also durchaus auf die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung zurückgreifen. Ansonsten muss ich abwägen, ob die Ersparnis den eingeschränkten Schutz rechtfertigt.

Viel wichtiger ist die Frage, was bei den Antragsfragen anzugeben ist und was nicht. Dazu finden Sie mehr hier.

Wie immer hilft ein kompetenter Vermittler gerne, die Vor- und Nachteile individuelle einzuschätzen 🙂