Versicherungslösungen für die Absicherung der Arbeitskraft sind selten einfach. Oft ist sie auch kompliziert, wie die temporäre BU. Häufig scheitert es am Gesundheitszustand oder an der Bezahlbarkeit. Wenn Krankheits- oder Unfallfolgen vorliegen, bleibt nur Risikozuschlag, Ausschluss oder ein Ausweichprodukt, wie z.B. die Grundfähigkeits-Versicherung, die Dread-Disease, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine funktionelle Invaliditätsversicherung.

Sofern aber die Prämie nicht zu stemmen ist, bleiben einem grundsätzlich drei Möglichkeiten.

  1. Kann ich die Höhe der Rente senken? Das ist aber nicht ratsam, weil der Kunde sich in jedem Leistungsfall über die ungenügende Absicherung ärgern wird. Im Extremfall liegt die Höhe auf dem Niveau der Grundsicherung, die Rente wird dann angerechnet und die ganze Versicherung war sinnlos.
  2. Kann ich den Leistungsumfang senken? Also beispielsweise eine BU mit abstrakter Verweisung oder insgesamt schlechteren Bedingungen wählen. Oder wieder auf ein Ausweichprodukt umsteigen. In diesem Fall wird der Kunde sich ärgern, wenn er berufsunfähig wird, aber der Leistungsauslöser nicht versichert ist. Das ist auch nicht die beste Lösung.
  3. Kann ich die Laufzeit des Vertrages kürzen? Auch nicht ideal, wenngleich hier das Risiko am leichtesten zu kalkulieren wäre und gegebenenfalls durch den Aufbau einer privaten Altersvorsorge gemildert werden kann. Wobei es fraglich ist, wovon die Rente zu finanzieren ist, wenn der Kunde sich ja aus finanziellen Gründen die BU nicht leisten kann.

Es gibt aber auch eine vierte Lösung am Markt: Die temporäre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Auswahl der Anbieter hat sich im letzten Jahr sogar verdoppelt. Das spricht allerdings nicht unbedingt für die steigende Beliebtheit des Produktes. Es gibt jetzt ganze zwei Anbieter am Markt, die eine echte temporäre BU anbieten. Den Volkswohl Bund und seit diesem Jahr die Zurich. Das ist einigermaßen begrüßenswert, da beide Versicherer eine vernünftige Erwerbsunfähigkeitsrente anbieten, die ja im Ernstfall die Basis des Produktes ist.

Wie funktioniert die temporäre BU?

Die temporäre BU besteht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer EUV. Im Leistungsfall wird 3 Jahre auf Berufsunfähigkeit geprüft (beim Volkswohl Bund wählbar zwischen 3-5 Jahren). Danach muss eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen, damit weiter geleistet wird.

Ich habe also vollen Versicherungsschutz auf Grundlage des Leistungsumfanges der BU-Bedingungen für die gesamte Laufzeit bei gewünschter Rentenhöhe für einen deutlich niedrigeren Beitrag.

Warum der Versicherer dieses Produkt dennoch günstiger anbieten kann, liegt auf der Hand. Das Risiko einer lange laufenden Berufsunfähigkeit muss nicht über Rücklagen oder einen Rückversicherer abgedeckt werden. Es fällt wieder auf den Kunden zurück. Und das sauber kalkulierbar nach 3 bzw. bis zu 5 Jahren.

Läge nach den 3 Jahren allerdings eine Erwerbsunfähigkeit vor, würde die Versicherung auf Grundlage der Bedingungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Rente in voller Höhe weiterbezahlen.

Für wen ist die temporäre BU interessant?

Interessant ist die temporäre BU hauptsächlich für Kunden, die in einem Beruf arbeiten, der eine hohe Ausbildung erfordert und gleichzeitig einen großen Anteil an körperlicher Arbeit beinhaltet, wie beispielsweise Mechatroniker oder Bauingenieure.

Einerseits ergibt sich hier eine ordentliche Beitragsersparnis: Ein 34-jähriger Bauingenieur würde für die SBU des Volkswohl Bundes 82,57€ bezahlen. Für die TSBU mit 3-jähriger BU-Leistung nur noch 58,59€. Bei 5-Jähriger Leistung aus der BU-Versicherung auch nur 63,44€. Diese geringe Preisspanne lässt einige Schlüsse zu, die weiter unten besprochen werden.

Einerseits ergibt sich hier eine ordentliche Beitragsersparnis: Ein 34-jähriger Mechatroniker zahlt für die SBU des Volkswohl Bundes 128,00€. Für die TSBU mit 3-jähriger BU-Leistung nur noch 90,58€. Bei 5-Jähriger Leistung aus der BU-Versicherung auch nur 101,19€. Diese geringe Preisspanne lässt einige Schlüsse zu, die weiter unten besprochen werden.

Auf der anderen Seite ist in diesen Berufsgruppen innerhalb der 3-5-jährigen Leistungsdauer wegen Berufsunfähigkeit eine Umschulung oder Fortbildung durchaus möglich. So kann innerhalb dieser Zeit die Berufsfähigkeit wieder hergestellt werden. Ist dies auch bei besten Willen nicht möglich, so könnte unter Umständen bereits eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen.

Ein begrüßenswerter Nebeneffekt ist hierbei, dass der Kunde mit leichtem Druck dazu angehalten wird, Initiative zu ergreifen, solange die finanziellen Verhältnisse noch geregelt sind, und selbst dafür zu sorgen, dass er wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Für wen ist das Produkt nicht geeignet?

In den 1+ mit Sternchen-Berufsgruppen ist kein Preisvorteil erkennbar und in den schlecht eingestuften Berufen bleibt der Schutz unbezahlbar.

Die Gesundheitsprüfung gleicht der der gewöhnlichen SBU, weshalb wegen vorliegender Krankheit auch kein Vorteil zu erzielen ist.

Probleme in der Beratung

Die Begrenzung der Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit ermöglicht den Preisvorteil des Produkts, ist aber wahrscheinlich auch der Grund, warum es bei Vermittlern nicht sonderlich beliebt ist. Selbstverständlich schwingt hier die Angst mit, dass ein Kunde sich nach Ablauf der Leistungsdauer nicht mehr daran erinnern kann, dass er die kürzere Leistungsdauer für den Preisvorteil billigend in Kauf nahm.

Als Berater sollte man nicht den Fehler machen, die verkürzte Leistungsdauer bei BU schön zu reden. Intern sollte man wissen, dass die durchschnittliche Leistungsdauer wahrscheinlich zwischen 3-5 Jahren liegt, auch wenn es hier keine offiziellen Zahlen gibt. Der oben erwähnte geringe Prämienunterschied zwischen der 3- und der 5-jährigen Variante beim Volkswohl Bund lässt sogar den Schluss zu, dass nur die wenigsten BU-Leistungsfälle über die 3 Jahre hinausgehen. Das Risiko ist also begrenzt

Was, wenn ich für immer BU bleibe?

Auch darf man dem Kunden keine Boshaftigkeit unterstellen, wenn er den Makler verklagen möchte, sobald nach 3 Jahren noch BU, aber noch nicht EU vorliegt und der Kunde nicht umgeschult hat und keinen neuen Beruf ausübt. Es geht um die Existenz des VN.

Grundsätzlich muss ich beide Produkte (BU und EU) sauber und fachlich korrekt erklären. Am besten händige ich eine Tabelle mit den Unterschieden dem Kunden aus. Außerdem muss ich alles sehr gründlich dokumentieren. Und zwar so, dass ein Richter später mal erkennen kann, dass der Kunde das Produkt verstanden haben muss. Maschinelle Vordrucke sind hier ungeeignet. Es sei denn, man nimmt sein „Standard-BU-Protokoll“ und streicht alles per Hand raus, was nicht zutrifft und macht ergänzende Notizen. Wenn man die Kürzungen und Ergänzungen vom Kunden gegenzeichnen lässt, wird man vor Gericht gute Chancen haben.

Höherer Aufwand, weniger Courtage. Wer ist verrückt genug, sowas zu vermitteln?

Das Produkt ist deutlich aufwendiger zu erklären und zu dokumentieren. Die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist geradezu greifbar. Außerdem denken Kunden häufig genau anders herum. Man meint, die ersten 3 Jahre könne man ja mit dem Ersparten oder Arbeitslosengeld gut überbrücken, erst danach werde eine Versicherung wichtig.

Dabei ist die temporäre BU sehr bedarfsgerecht. Die Beitragsersparnis ist recht hoch, wenn man bedenkt, dass nur wenige BU-Leistungsfälle länger dauern.

Und wenn ich mich auf Berufe beschränke, die mit geringem Aufwand umschulbar sind, verringere ich mein Risiko ebenso, wie mit einer ordentlichen Beratungsdokumentation.

Im Sinne des Kunden sollten die Vermittler die temporäre BU aus ihrem Dornröschen-Schlaf wecken, da sie eine echte Alternative zur klassischen BU darstellt. Wer traut sich?

P.S.: Mittlerweile hat sich der Volkswohl Bund aus diesem Bereich zurückgezogen. Der Tarif der Zurich wird noch tapfer angeboten…

P.P.S.: Mittlerweile gibt es keine Tarif dieser Bauart am Markt…