Die Allianz ist ohne Zweifel der größte Versicherer der Welt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Tarife die besten der Welt sind. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) ist z.B. eine gute Absicherung, aber es gibt fast immer einen der besser ist. Und dabei auch oft günstiger. Vielleicht ist die Allianz deshalb so groß 😉

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17)

Aber wollen wir uns das mal genauer ansehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) gehört auf jeden Fall in den erweiterten Bereich der Möglichkeiten. Bietet die Allianz unter allen Berufsunfähigkeitsversicherungen die beste Annahme an, dann kann ich das mal machen.

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Vorsicht bei Studenten

Nur Studenten müssen besser aufpassen. Hier bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) nur für das ausgeübte Studium Schutz an. Breche ich das Studium ab, wird aus der BUV eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und wenn ich einen Beruf ergreife, der nicht zu meinem Studium passt, entfallen die Nachversicherungsgarantien.

Aber zurück zu normal. Sehr gut gefällt mir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17), dass der Versicherer Möglichkeiten zur medizinischen und beruflichen Reha anbietet. Das ist sehr hilfreich und deswegen im Kundensinne zu begrüßen.

Gute Stundungsmöglichkeiten

Auch schön ist, dass ich gestundete Beiträge evtl. auch nicht zurückzahlen muss, sondern dafür die Leistung herabsetzen kann. Normalweise hat jemand, der gerade erst kein Geld hatte, dann nicht das Geld, um innerhalb von 24 Monaten alles zurück zu zahlen. Da ist es gut, wenn ich andere Möglichkeiten habe, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Ein gekürzter Schutz birgt auch Gefahren, aber weniger als gar kein Schutz.

Mittelmäßige AU-Klausel

Der Tarif enthält eine sogenannte AU-Klausel, die verspricht, schon bei Krankschreibung zu leisten. Bei der Allianz muss ich aber gleichzeitig Leistung wegen BU beantragen. Das ist schlecht. Denn der Vorteil der AU-Klausel liegt vor allem in der Einfachheit der Beantragung. Fällt dieser Vorteil weg, dann bleibt nicht mehr viel. Die schlechte Klausel ist in meinen Augen auch der Hauptgrund, warum ich besser einen anderen Anbieter wählen sollte. Da gibt es immerhin 10 Stück, die das vernünftig machen.

Wieder gut gefällt mir, dass die Einstufung bei Pflegebedürftigkeit nach den offiziellen Pflegegraden erfolgt. Schlecht ist aber, dass die Allianz anscheinend selbst prüft, ob ich Pflegegrad 2 habe oder nicht.

Die anderen Kritikpunkte sind zu verkraften, es ginge aber auch besser.

Viele Kleinigkeiten zu bemängeln

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) stellt auf den mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ab, was im Nachweis schwierig sein kann. Es lässt sich aber kaum ein theoretischer Fall konstruieren, in dem das wichtig wäre.

Außerdem verzichtet die Allianz nur in den ersten fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben auf die abstrakte Verweisung. Das kann schon wichtig sein. Wenn ich aber weiß, dass ich nur dann aus dem Berufsleben ausscheide, wenn ich nicht mehr arbeitssuchend gemeldet bin, dann liest sich das schon weniger dramatisch. Trotzdem gibt es hier einige, die es besser machen.

Bei den Mitwirkungspflichten ist schön, dass ich den Wegfall der BU nicht melden muss, etwas ungünstig ist die Pflicht zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur Durchführung von Heilbehandlungen formuliert. Zum einen stößt man sich an der Schadenminderungspflicht. Im VVG gilt diese nur für Sachverträge. Darüber gilt aber das BGB auch für die Lebenverträge. Und so regelt auch das BGB die Mitwirkungspflicht nach Treu und Glauben. Trotzdem ginge das besser. Denn der Kunde läuft ja immer Gefahr, dass der Versicherer ihn nicht über seine Rechte aufklärt und mit Bezug auf die AVB mal ablehnt. Auch wenn geltendes Recht das ganz anders sehen würde.

Durchwachsene Nachversicherungsoptionen

Gut ist, dass die Nachversicherung auf eine komplette Risikoprüfung verzichtet. Also nicht nur auf die Gesundheitsprüfung.

Schlecht ist aber, dass ich diese nicht ausüben darf, wenn ich im Jahr davor 14 Tage am Stück krankgeschrieben war. Auch die Begrenzung auf das 40. bzw. 45. Lebensjahr und auf insgesamt 12.000 Euro Jahresrente ist etwas dürftig.

Unterm Strich ist die Allianz bei Weitem nicht der beste Versicherer, sondern einfach nur der größte. Auch die neue BUV der Allianz ist nicht schlecht, aber auch nicht in der Top Ten zu finden. Und günstiger als andere ist sie nur sehr selten.

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