Die Dialog Lebensversicherungs-AG ist traditionell nur in dem Bereich der biometrischen Risiken tätig. Die gelebte Erfahrung aus dieser Spezialisierung kommt dem Versicherten zugute, da die verschiedenen Tarife über die eine oder andere sinnvolle Besonderheiten verfügen. Die Dialog SBU schließt beispielsweise an zwei Enden empfindliche Lücken und ist auch in einer risikoadäquaten Prämiengestaltung abschließbar. Darüber hinaus reagiert der Tarif äußerst flexibel auf mehr oder weniger planbare Veränderungen im Lebenslauf.

Die Dialog SBU: einjährig oder klassisch kalkuliert

Die auffälligste Besonderheit ist sicherlich die Variante Dialog SBU-solution, bei der der Beitrag nur nach dem tatsächlichen Risiko einjährig kalkuliert wird. Es werden also keine Rückstellungen gebildet, damit die Prämie über die gesamte Laufzeit stabil bleibt. Das bedeutet, dass der Beitrag mit jedem Jahr zunimmt. Derzeit gibt es am  Markt keine Hand voll Anbieter dieser Variante.

Da man jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in den „normal“ berechneten Dialog SBU-professional wechseln kann, ist diese Variante besonders für Azubis, Schüler und Studenten interessant. Bedenkt man, dass eine BUV durchschnittlich keine 10 Jahre gehalten wird, bevor sie umgedeckt oder gekündigt wird, ist diese Variante grundsätzlich auch für alle interessant, die noch nicht sicher sind, wie ihr Leben sich die nächsten Jahre entwickeln wird. Der große Vorteil der Dialog SBU-solution ist hier nämlich, dass ich bei einer vorzeitigen Kündigung keinen Cent zu viel für Alterungsrückstellungen bezahlt habe. Auf der anderen Seite muss ich aber vernünftig genug sein, und Geld auf die Seite legen, um die später steigenden Beiträge auszugleichen.

Aber auch für junge Familien kann es durchaus interessant sein, das Risiko einer Berufsunfähigkeit günstig abzusichern und gleichzeitig die Altersversorgung in die Wege zu leiten, anstatt sich zu früh für die Absicherung nur eines der beiden Risiken zu entscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt sein Versäumnis aufholen zu müssen.

Umwandlung in die klassische Variante möglich

Die Entscheidung liegt selbstverständlich beim Kunden. Allerdings ist es für den Vermittler eine interessante Möglichkeit, seinem Kunden eine Alternative aufzuzeigen, die passenden Schutz bietet. Die Voraussetzung, dass die Beiträge auch zu einem späteren Zeitpunkt noch geleistet werden können, ist selbstverständlich spekulativ. Dessen muss sich der Kunde bewusst sein. Gehe ich aber von einem steigenden Einkommen aus, ließe sich der Tarif ja dann in die herkömmliche SBU-professional wandeln.

Grundsätzlich sind die Bedingungen übersichtlich strukturiert. Es wird ausdrücklich auch bei Azubis, Schüler, Studenten und Hausmännern/-frauen auf abstrakte Verweisung verzichtet. Optional ist das Anrecht auf Abschluss einer Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung zum Ablauf des Vertrages versicherbar. Derlei Optionen gibt es häufiger. Und tendenziell sind sie auch sinnvoll. Interessanter wäre es aber, wenn der Abschluss auch vor Ablauf der Versicherungsdauer möglich wäre.

Einmalleistung und Verzicht auf § 163 VVG einschließbar

Des Weiteren ist eine Einmalleistung einschließbar und der Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG. Besonders interessant ist hier aber eine Leistung für die Dauer von 6 Monaten bei Eintritt einer schweren Krankheit. Das wären Krebs,  eine koronare Bypassoperation, ein Herzinfarkt, Niereninsuffizenz, Schlaganfall und Multiple Sklerose. Diese Krankheiten können durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen, aber eben nicht zwingend. Darüber hinaus ist es bei derlei schweren Krankheiten sicherlich im Kundensinne, wenn ich mich die ersten 6 Monate der Genesung widmen kann und mich nicht mit dem Ausfüllen von Formularen beschäftigen muss. Denn ein Leistungsantrag in der BUV ist immer mit einigem Aufwand verbunden. Stephan Kaiser unterstützt Sie dabei.  Diese Option ist nur in der professional-Variante möglich.

Diese Option ist selbstverständlich nicht mit einer eigenständigen Dread-Disease-Police vergleichbar. Aber dennoch wird eine wichtige Lücke für den schlimmsten Fall geschlossen.

Übergangslösung zwischen KTG und SBU

Am anderen Ende, wenn noch nicht geklärt ist, ob man vorübergehend krankgeschrieben ist und Anspruch auf ein Krankentagegeld hätte oder ob schon voraussichtlich dauerhaft BU vorliegt, findet die Dialog eine sehr bedarfsgerechte Lösung. Sofern ein Krankenversicherer die Leistung des Krankentagegeldes aufgrund von Berufsunfähigkeit einstellt, leistet die Dialog bis zu 6 Monaten die vereinbarte Rente. Sollte die Leistungsprüfung ergeben, dass eine Berufsunfähigkeit tatsächlich nicht vorliegt, muss ich gezahlte Leistungen nicht zurückzahlen.

Dieser Leistungsauslöser ist vor allem für Selbständige interessant. Selbständige sind auf einen nahtlosen Übergang zwischen Krankentagegeld und BU-Rente in besonderem Maße angewiesen. Inwieweit diese Leistung sauber durchkalkuliert ist und ob es nicht sinnvoller wäre, eine erhaltene Leistung zurückzuverlangen, wenn keine BU vorläge, kann ich nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich scheint es nicht vernünftig, sich an die Entscheidung eines anderen Versicherers zu hängen und dafür mit seiner Leistung gerade zu stehen.  Man darf aber wohl auf die Erfahrung der Dialog und deren Aktuare vertrauen.

Eine weitere Besonderheit der Dialog SBU ist das sogenannte Lebensphasen-Modell. Der Kunde hat damit verschiedene Möglichkeiten, um flexibel auf finanzielle Engpässe während der Laufzeit seines Vertrages zu reagieren.

So kann der Versicherungsnehmer einmalig während der Laufzeit bei Arbeitslosigkeit die Beiträge für bis zu sechs Monate stunden. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit vollständig erhalten. Beim Nachweis, in gesetzlicher Elternzeit zu stehen, kann der Versicherte diese Möglichkeit sogar mehrmals in Anspruch nehmen.

Flexible Beitragspausen

Darüber hinaus ist es möglich, den Versicherungsschutz für zwölf Monate ohne Angabe von Gründen auf 600 Euro Rente pro Jahr herabzusetzen. In diesem Zeitraum kann ich den Schutz wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die volle Höhe anheben. Während einer Arbeitslosigkeit ist das für 24 Monate möglich und während der Elternzeit sogar für 36 Monate. Diese Option ist allerdings aufgrund der damit verbundenen herabgesetzten Rente im Leistungsfall nur mit Bedacht zu nutzen. Denn der tatsächliche Bedarf dürfte sich während dieser Zeit selbstverständlich nicht maßgebend verändern.

Bei Ablauf der Fristen erhöht sich Beitrag und Rente wieder automatisch. Der Kunde müsste aktiv widersprechen.

Die Dialog verzichtet nicht auf die Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit. Dadurch entsteht dem Kunden das Risiko evtl. erhaltene Rentenleistungen zurück- und Beiträge nachzahlen zu müssen. Die Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten mindert dieses Risiko.

Unterm Strich ist die Dialog vor allem dann interessant, wenn ich jetzt Beiträge sparen will und später bereit bin, mehr zu zahlen.