Gerade ist bei mir ein Flyer zur Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Immobilienerwerb reingeflattert. Zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hab ich ja erst die Tage was geschrieben.

Aber weil die Gesundheitsprüfung so schön einfach ist, dachte ich mir, ich mach mal einen auf Tobias Bierl und schreib was dazu 😉 Keine Angst, Tobi! Wird nicht zur Gewohnheit 🙂

Zunächst mal die Rahmendaten:

Die Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung kann ich bis zum Eintrittsalter von 45 Jahren abschließen, wenn ich innerhalb der letzten 6 Monate einen Darlehensvertrag unterschrieben habe. Die Finanzierung der Immobilie oder Praxis muss eine Neufinanzierung sein! Anschluss- oder Umbaufinanzierungen gehen nicht.

Dafür gibt es keine Untergrenze in der Höhe der Finanzierung.

Ich darf maximal 1.000 Euro absichern. Wenn ich schon ne BUV irgendwo hab, ist das egal. Hab ich eine bei der Allianz, dann muss diese mit normaler Gesundheitsprüfung angenommen worden sein. Ansonsten rechnet die Allianz das in der Höhe an.

Wenn ich die Fragen nach Beruf, Freizeit, Ausland, Größe und Gewicht beantwortet habe, gibt es in der Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung nur noch diese Fragen:

1. Sind Sie aktuell in Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten
( z. B. Heilpraktiker, Psychologen, Psychotherapeuten)?

Ich würde das mal so auslegen, dass ich da nur angeben muss, wenn ich einen Termin für eine Nachuntersuchung habe oder mir eine solche angeraten ist. Sofern ich die Behandlung im Termin gestern abgeschlossen habe, wäre ich so mutig zu behaupten, dass das nicht anzugeben ist.

Auf der anderen Seite muss ich hier alles angeben, weshalb ich alle zwei Jahre mal zur Nachuntersuchung muss. Da würde ich nicht sagen, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Wer mutiger ist als ich, kann dann vor Gericht gerne mal versuchen zu behaupten, dass es sich um eine Beobachtung und keine Behandlung handelt. Ich rate aber davon ab 🙂

Auf der ganz anderen Seite behaupte ich mal, dass mich der Versicherer nicht ausreichend darüber aufgeklärt hat, was er unter Behandlung versteht. Also muss ich nicht angeben, wenn etwas ausgeheilt ist, aber beobachtet werden muss, weil ich darunter keine Behandlung verstehe. So als normal gebildeter Mensch, der ich ja auch bin. Mit einigem Stolz.

Diese Frage werden so oder so die allermeisten Menschen sehr leicht verneinen können.

Damit kommen wir zur zweiten Frage:

2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Erkrankung der Psyche oder des
Nervensystems oder einer Erkrankung bzw. Verletzung des Bewegungsapparates
(Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder) länger als 2 Wochen
ununterbrochen arbeitsunfähig oder in psychiatrischer Betreuung?

Noch leichter zu beantworten. Wer 9 Tage krankgeschrieben war, weil er wegen wildem Fleisch am großen Zeh nicht in den Arbeitsschuh gepasst hat, muss das nicht angeben.

Bei psychischen Erkrankungen gibt es, so wie ich das lese, keine zeitliche Begrenzung. Ist aber auch egal. Für gewöhnlich betreut man mich für wesentlich länger als 2 Wochen psychiatrisch. Alles darunter muss sich eh erstmal dem Verdacht einer sogenannten Abrechnungsdiagnose erwehren.

Was hier überhaupt nicht angegeben werden muss, sind organische Erkrankungen. Die werden in der nächsten Frage abgefrühstückt.

3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen
ununterbrochen verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Tabletten oder Spritzen)
eingenommen oder erhalten bzw. wird die aktuelle Medikation voraussichtlich mehr
als 4 Wochen andauern?

Sehr schlau von der Allianz, dass sie auch in die Zukunft fragen. Sonst könnte ich nach einer Diagnose wie Hashimoto oder Hypertonie schnell noch ein Haus bauen und dann das dann durch die Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung finanzieren.

Gut, ok… Das Risiko ist gering, dass jemand extra ein Haus baut, um ne Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Aber trotzdem: Gut gespielt von der Allianz.

So, also, 4 Wochen. Da ist das Antibiotikum schon mal nicht dabei. Das geht selten über 21 Tage. Hier geht es also um alles, was schlimmer ist, als eine Erkrankung, die ich mit Antibiotikum behandeln muss.

Empfängnisverhütung muss ich hier nicht angeben. Ich sowieso nicht. Aber Frauen. Wäre ja auch ungerecht. Die Pille wird erst bei Faktor-V-Leiden oder sowas wichtig. Weil es da Wechselwirkungen geben kann. Aber hier muss es nicht angegeben werden.

Die Frage ist also auch nicht sooo schwierig zu verneinen.

Naja und die 4. Frage ist nur, damit nicht die ganz krassen Sachen durchrutschen.

4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion oder eine Krebserkrankung festgestellt oder
wurde Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolge (GdS)
zuerkannt bzw. ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?

Können die meisten verneinen.

Weil hier z.B. MS fehlt und das Thema gerade erst durch die Presse ging. Ich würde das bei Frage 1 angeben, weil die Krankheit besteht und die Nachuntersuchung somit schon als Behandlung verstanden werden muss. Find ich.

Unterm Strich lassen sich leicht einige Menschen finden, für die dieses Angebot passend ist. Nicht jeder der baut, ist krank und nicht jeder der krank ist, baut. Aber jeder der baut, muss seine Finanzierung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern! Und das geht hier sehr einfach!

Wer ein Angebot will, ruft die Allianz an… Quatsch! Meldet euch bei mir 😉