Die Swiss Life erweitert ihre Produktpalette und bringt eine Grundfähigkeits-Versicherung auf den Markt. Der Vital-Schutz der Swiss Life ist im Top-Segment zu verorten und fällt nicht nur durch meist saubere Definition bei den Leistungsauslösern auf, sondern vor allem durch ein Baukasten-System, das ganz neue Möglichkeiten bietet.

Die neue Grundfähigkeits-Versicherung am Markt: Vital-Schutz der Swiss Life

Der Vital-Schutz der Swiss Life leistet grundsätzlich bei Verlust der Fähigkeiten Sprechen, Hören, Sehen, Gleichgewicht, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben/Tragen, Schreiben, Stehen, Gebrauch der Beine, Knien/Bücken, Sitzen, Autofahren, Demenz und Pflegefall nach den §§ 14 und 15 des SGB XI Stand 01.01.2010 oder bei Hilfebedarf bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens. Dass beide Definitionen herangezogen werden können, ist sehr zu begrüßen. Die Pflegebedürftigkeit muss wenigstens sechs Monate bestehen, der Verlust einer Grundfähigkeit für mindestens 12 Monate.

Saubere Definition

Die einzelnen Auslöser sind im Vital-Schutz der Swiss Life größtenteils sauber und objektiv definiert. An manchen Stellen ist aber immer noch Potential für eine objektivere, kundenfreundlichere Definition. So liegt der Sprachverlust erst dann vor, wenn mein soziales Umfeld nicht mehr in der Lage ist, mich zu verstehen. Für gewöhnlich werden aber gerade die Menschen, mit denen ich am meisten Zeit verbringe, mich auch dann noch verstehen, wenn ich schon längst nicht mehr gewöhnliche Worte von mir gebe. Darüber hinaus ist es interpretationsbedürftig, wer aus meinem sozialen Umfeld als Referenz herangezogen werden soll. Ein unbeteiligter Dritter wäre objektiver und sicherlich wäre dann der Leistungsauslöser auch leichter zu erreichen.

Leistungsauslöser Hände

Dafür sind die meisten anderen Auslöser vorbildlich definiert und lassen auch im Detail kaum etwas zu wünschen übrig. So liegt beispielsweise der Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände vor, wenn ich mit der linken oder der rechten Hand eine handelsübliche Birne in den dazugehörigen Schraubsockel einer Tischlampe zu stecken und so weit hineinzudrehen, bis sie leuchtet und dann wieder hinaus zu drehen. Der Schraubsockel wird als ein E27-Sockel spezifiziert.

Der Verlust der Fähigkeit zu Schreiben ist im Vital-Schutz der Swiss Life ebenfalls sehr ausführlich definiert. So sind fünf Wörter mit mindestens zehn Buchstaben in Druckbuchstaben so zu schreiben, dass ein unbeteiligter Dritter diese lesen kann.

Besonders hervorzuheben ist der Leistungsauslöser Gebrauch der Beine. Hier ist der Bodenbelag definiert, die Stufenhöhe beim Treppensteigen und eine Pause, die nicht länger als eine Minute dauern darf während der Ausführung des Tests.

Weiterführend wäre es denkbar, noch zu definieren, wie lange der Versicherte für die 400m oder 12 Stufen benötigen darf. Durch die genaue Regelung der Pause ist der Rahmen nur grob gesteckt. Die 12 Stufen müssen logischerweise unter 12 Minuten bewältigt werden, die 400m können aber je nach Schrittgröße theoretisch doch eine ganze Weile dauern.

Grundfähigkeits-Versicherungen sichern nicht das Einkommen ab

Über die Wahrscheinlichkeit der Auslöser allgemein zu diskutieren, ist unnötig. Die Grundfähigkeits-Versicherung ist keine Absicherung des Einkommens wie die Berufsunfähigkeits-Versicherung, sondern sichert in erster Linie entstehende Kosten der körperlichen Einschränkung ab. Bei körperlichen Berufen wird das mit Einkommenseinbußen einhergehen, allerdings setzt sich der Verlust der Grundfähigkeit ausgeprägter im Alltag fort, als das bei einer Berufsunfähigkeit der Fall sein mag.

Große Ausnahme sind psychische Erkrankungen.

Besonderheit „Psychische Erkrankungen“

Die große Auswirkung psychischer Erkrankungen hat der Vital-Schutz der Swiss Life in zweierlei Hinsicht antizipiert. Der Tarif ist nämlich um einen Baustein zu ergänzen, der Schizophrenie und schwere Depressionen miteinschließt. Das übersteigt den für Grundfähigkeits-Versicherungen gewöhnlichen Schutz der geistigen Leistungsfähigkeit und dem eigenverantwortlichen Handeln deutlich.

Vertrieblich deutlich interessanter ist allerdings die Möglichkeit, den Baustein geistige Leistungsfähigkeit und eigenverantwortliches Handeln abzuwählen. Dann umfasst der Tarif nicht im Geringsten psychische Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit und ist ohne Frage nach psychiatrischen Behandlungen abzuschließen. Selbst wenn ich aktuell in Behandlung wäre, stünde das einem glatten Abschluss nicht entgegen. Das geht derzeit mit keinem vergleichbaren Produkt am Markt und bietet ein enormes vertriebliches Potential im Bestand.

Schwere Krankheiten absicherbar

Außerdem ist der Tarif um einen Schwere-Krankheiten-Baustein zu ergänzen. Die Leistung entspricht entweder dem 12-, 24- oder 36-Fachen der versicherten Monatsrente und kann theoretisch bei jeder der zehn versicherten Krankheiten fällig werden. Voraussetzung hierfür ist, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der ersten und zweiten Krankheit besteht und mindestens drei Monate zwischen dem Eintritt liegen.

Man mag trotzdem niemandem wünschen, dass er erst Krebs hat, dann blind wird, einen Herzinfarkt überlebt,  an Multipler Sklerose erkrankt und schließlich ins Koma fällt. Die Mehrfachleistung ist wohl auch eher theoretischer Natur, da die Leistungsauslöser auch immer einen gewissen Grad der Erkrankung voraussetzen.

Pflegeoption möglich

Zu guter letzt verfügt auch dieser Tarif über die bekannte care-Option der Swiss Life. Diese verspricht eine lebenslange Rente bei Pflegebedürftigkeit. Diese ist auch als Option plus abschließbar, die die lebenslange Rente verdoppelt.

Beide Varianten sind auch mit Anschluss-Option vereinbar, sodass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerente der Swiss Life abschließen kann. Das Optionsrecht habe ich nicht nur am Ende der Vertragslaufzeit, sondern bereits 5, 10, 15 und 20 Jahre vor Vertragsende. Das ist sehr begrüßenswert, da nicht selten beim Versicherten schon lange vor Vertragsende ein Bewusstsein für die Wichtigkeit einer Pflegeabsicherung entsteht. Hier wäre es vertrieblich eher hinderlich, wenn man nun bis zum Vertragsende warten müsste.