Die Unfall-Versicherung ist relativ einfach verkauft. Der Kunde versteht den Nutzen und er sieht den Bedarf. Jeder kann sich vorstellen, dass der behindertengerechte Umbau der eigenen Immobilie leicht sechststellig wird. Außerdem ist die Sirene der Sanitätswägen täglich zu hören, was ebenfalls auf einen hohen Bedarf schließen lässt. Ob tatsächlich in jedem Krankenwagen ein „Unfall im Sinne der Bedingungen“ liegt, sei dahingestellt. Fakt ist, dass der Kunde, die Unfallgefahr als eine Bedrohung war nimmt.

Darüber hinaus ist der Schutz recht günstig einzukaufen. Das senkt den Widerstand natürlich zusätzlich.

Eben weil diese Absicherung vertrieblich einfach ist, beschäftigt sich kaum ein Vermittler intensiv mit den verschiedenen Produkten. Dabei gibt es im Detail einiges zu beachten.

Grundlage der Unfall-Versicherung ist die Gliedertaxe

Die Grundlage für die Leistungsberechnung bildet die sogenannte Gliedertaxe. Hier darf ich als Vermittler nicht auf eine verbesserte Gliedertaxe verzichten, da die der AUB nicht bedarfsgerecht ist.

Die verbesserten Prozentwerte sind sicherlich eine Erleichterung, wenn es darum geht, eine bedarfsgerechte Leistung zu erhalten. Das hat auch mit dem Empfinden des Kunden zu tun. Jeder wird den vollständigen Verlust seines Armes als eine vollständige Invalidität ansehen. Zumindest in der ersten Zeit. Wenn der Versicherer dann nur 70% gemäß der Standard-Gliedertaxe leistet, dürfte der Kunde enttäuscht sein oder sich sogar nicht richtig ernst genommen fühlen.

Als Makler kann ich dem vorbeugen, indem ich nur Versicherungsschutz mit verbesserten Bedingungen anbiete.

Sind in der Unfall-Versicherung innere Organe abgesichert?

Noch wichtiger ist aber, dass in der verbesserten Gliedertaxe nicht nur Knochen aufgeführt sind, sondern auch Sinne und vor allem innere Organe.

Nicht selten verursachen Unfälle innere Verletzungen, die zu dauerhaften Einschränkungen führen. Der Verlust beider Niere führt z.B. zu dauerhafter Dialysepflicht. Das wird zwangsläufig den Alltag und das Berufsleben beeinträchtigen. Mit dem Geld aus der Unfall-Versicherung lässt sich der Alltag organisieren und der Einkommensverlust teilweise kompensieren.

Assistance-Leistungen

Unter diesem Gesichtspunkt sind im Übrigen auch Hilfeleistungen des Versicherers interessant. Viele Unternehmen sagen dem Kunden in den Bedingungen Unterstützung für die erste Zeit nach einem Unfallereignis zu. Da der Unfall sich bedingungsgemäß ja plötzlich ereignet, werden einen die unangenehmen Folgen erst recht überraschen. Hier ist es eine große Hilfe, wenn der Versicherte Anspruch auf Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen und medizinischer Abklärung, aber auch auf Hausmeisterdienst und Besorgungen und Einkäufe hat.

Im Beratungsgespräch sollte der Vermittler diese Dienste für gewöhnlich nicht in den Vordergrund stellen. Bei alleinstehenden Senioren sind diese sogenannten Assistance-Leistungen aber gleich viel interessanter. In diesem Fall sollten umfangreiche, aber sinnvolle Hilfeleistungen in der Empfehlung berücksichtigt werden.

Mitwirkungsgrad

Schön ist es, wenn der Versicherer auf Leistungskürzungen bei Mitwirkung von Vorerkrankungen vollständig verzichtet. Da aber der Versicherer die Mitwirkung von Vorerkrankungen am ermittelten Invaliditätsgrad nachzuweisen hat, kann man diesem Thema in den meisten Fällen auch entspannt entgegensehen. Aber, wie gesagt, schöner wäre es schon.

Manchmal lässt sich aber dieser sogenannte Mitwirkungsanteil – aus gutem Grund – nicht vermeiden. Zum einen, wenn schon eine relevante Vorerkrankung bekannt ist und zum anderen, wenn der Versicherer auf Gesundheitsfragen verzichtet.

Unfall-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Letztere Variante ist vertrieblich immer dann sehr interessant, wenn es keine alternativen Möglichkeiten mit Gesundheitsprüfung mehr gibt. An dieser Stelle spielt sich derzeit die Unfall-Versicherung der Stuttgarter in den Vordergrund, da sie auf alle Fragen verzichtet und auch der Beruf keinen Einfluss auf die Einstufung hat. Zusätzlich ist hier eine Absicherung gegen schwere Krankheiten bis zu 30.000 Euro möglich. Der Pferdefuß ist ein Mitwirkungsanteil von 35%. Aber irgendwie muss selbstverständlich auch der Versicherer das Kollektiv schützen. Sonst wäre der Tarif schnell wieder vom Markt verschwunden.

Insektenbisse

Nicht nur im ländlichen Raum ist ein expliziter Einschluss von Insektenbissen in die Unfalldefinition sinnvoll. Die heimische Zecke, die strenggenommen eine Spinne und kein Insekt ist, sollte ausdrücklich genannt sein, da ihr Biss zu nachhaltigen Einschränkungen führen kann. Aber wenn man bedenkt, dass der Versicherungsschutz auch weltweit gilt, sollte auch an andere Insekten und die durch diese verursachten Krankheiten gedacht werden, wenn man die Wichtigkeit dieser Klausel bewerten will.

Unbedingt notwendig ist der Einschluss von Unfällen, die infolge eine Bewusstseinsstörung eintreten. Gerade beim Autofahren kann ein leichter Schlaganfall oder Herzinfarkt zu einem schweren Unfall führen. Der finanzielle Bedarf wäre derselbe, wie wenn der Unfall nicht durch eine Bewusstseinsstörung verursacht worden wäre. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer auch hier leistet. Inwieweit durch Alkohol verursachte Bewusstseinsstörungen eingeschlossen sein müssen, darf jeder Vermittler und seine Kunden dann selbst entscheiden.

Unfall-Leistung nach dem Schadenprinzip

Gerade wird viel von einem neuen Unfallkonzept gesprochen, dass die Kosten nach einem Unfall nach dem Haftpflicht-Prinzip reguliert. Vor allem die hohe Deckungssumme von 10 Millionen Euro rechtfertigt, dass sich der Makler damit mal genauer auseinandersetzen sollte.

Zwei Dinge sind anders als in den herkömmlichen Deckungskonzepten. Der Versicherer reguliert den Unfallschaden so, als ob der Versicherer der Verursacher wäre. Der Grad der Invalidität ist nicht ausschlaggebend für die Erstattungshöhe, sondern der tatsächlich entstandene Schaden. Das macht das Konzept interessant für alle, deren unfallbedingter Ausfall hohe Kosten entstehen ließe und für alle, die schon bei einem geringen Invaliditätsgrad mit einem hohen Einkommensverlust rechnen müssten.

Ein angestellter Uhrmacher, der nach einem Unfall die Pinzette nicht mehr halten kann, bekäme seinen Lohn vom Versicherer gezahlt. Außerdem müsste der Versicherer dem Kunden im Alter die entgangenen Ansprüche der gesetzlichen Rente ebenfalls ersetzen.

Interessant für Selbständige

Bei erfolgreichen Selbständigen könnte die Begrenzung des abzusichernden Einkommens auf 5.000 Euro pro Monat evtl. problematisch sein. Sofern es aber durch den Unfall zu Betriebsunterbrechungskosten käme, müsste der Versicherer diese übernehmen.

Der Tarif würde alle gesetzlichen und privaten Leistungen anrechnen, z.B. wenn der Unfall tatsächlich durch einen Dritten verursacht würde oder bei Bezug einer Rente wegen halber oder voller Erwerbsminderung.

Und selbstverständlich gilt hier die Schadenminderungspflicht, weshalb der Versicherer sicherlich auch Umschulungen oder ähnliches verlangen könnte. Alle Maßnahmen müssten selbstverständlich zumutbar sein. Und es ist davon auszugehen, dass auch der Versicherte nach einem Unfall schnellst möglich wieder normal leben möchte.

Genau dazu ist die Unfall-Versicherung auch da: Ein normales Leben ermöglichen, wenn die Umstände gerade alles andere als normal sind.

Unterm Strich

Die Unfall-Versicherung ist deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Das liegt daran, dass sie eben nur bei Unfällen leistet. Die BUV und EUV leisten auch bei Krankheiten und auch psychischen Erkrankungen. Die Grundfähigkeits-Versicherung oder auch die Dread Disease sind auch leistungsstärker. Den Krankheiten sind nun mal viel wahrscheinlicher als Unfälle.

Trotzdem ist die Unfall-Versicherung sehr wichtig. Denn Unfälle sind vielleicht selten. Aber die Kosten für Umbauten usw., die daraus entstehen, sind für die allermeisten Menschen zu hoch, um sie selbst zu tragen.