Der Impfschaden in der Unfallversicherung ist gerade ein heißes Thema. Der Vertrieb hält es für wichtig. Das ist auch logisch. Denn so lassen sich mit der Angst vor den bevorstehenden Impfungen Verträge verkaufen. Und der gewissenhafte Vermittler möchte über den Impfschaden in der Unfallversicherung aufklären. Denn tatsächlich ist der Impfschaden nicht immer Bestandteil. Wir sind im Markt als Praktiker bekannt, weshalb wir nicht tief in die Diskussion einsteigen wollen. Aber wir möchten mal aufzeigen, welche Bedeutung der Impfschaden in der Unfallversicherung in der Leistungspraxis hat.
Vorweg sei gesagt, dass eine Unfallversicherung grundsätzlich wichtig ist. Vor allem, wenn ich für eine Familie finanziell Verantwortung trage. Denn durch die körperliche Einschränkung einer Verletzung entstehen oft auch hohe Kosten. Da muss ich einen Eingang umbauen, die Treppe verbreitern oder das Auto behindertengerecht ausstatten. Die Krankenkasse trägt hier nicht immer alle Kosten und gibt auch oft die Qualität in der Ausführung vor. Wenn ich eine private Unfallversicherung habe, kann ich das Geld ausgeben, wie ich es will.
Damit die Unfallversicherung leistet, muss ich einen Dauerschaden nachweisen, der auf den Unfall zurückzuführen ist. Ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkt. Eine Impfung ist immer eher freiwillig. In der Regel muss mich niemand festhalten oder so. Deshalb ist die Folge der Impfung auch kein Unfallschaden. Es muss ausdrücklich vereinbart sein.
Wer leistet bei Impfschaden in der Unfallversicherung?
Im Moment hat ein einziger Versicherer die Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ausdrücklich in den Bedingungen ausgeführt. Manche bieten an, diese Impfung durch eine Erweiterung in den AVB aufzunehmen. Und wieder andere haben Impfungen oder Impfreaktionen allgemein versichert. In unseren Augen bieten alle drei Varianten ausreichenden Schutz. Ich sollte halt prüfen, wie die Klausel zum Impfschaden in der Unfallversicherung genau formuliert ist. Denn nicht selten sind hier eine Reihe von Impfungen abschließend aufgezählt. Ist das der Fall, dann gilt die Erweiterung des Unfallbegriffs auch nur für diese ausdrücklich genannten Impfungen.
Soweit die Theorie. Kommen wir mal zu der praktischen Betrachtung.
Wie wahrscheinlich ist ein Impfschaden in der Unfallversicherung?
Statistisch kommen auf 100.000 Impfungen nicht einmal 0,5 Anträge auf Impfschaden. Das entspricht einer Inzidenz von 0,5. Das ist nicht viel. Und von diesen Anträgen bewilligt die ständige Impfkommission gerade mal 16,3% als Impfschaden. Diese Daten wurden durch das Paul-Ehrlich-Institut aus Langen erhoben. Bei Corona gibt es noch keine verlässliche Datenlage. Die vorläufigen Meldungen liegen zwar deutlich höher, noch ist aber unklar, wie viele der Verdachtsfälle am Ende bestätigt werden.
Würde ich einem Unfallversicherer einen Impfschaden melden, würde dieser vermutlich zusätzlich selbst prüfen wollen, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht. Und das dürfte in der Regel schwierig sein. Selbst wenn ich beinahe unmittelbar nach der Impfung beispielsweise einen Hirnschlag erleide, ist damit noch nicht bewiesen, dass ich diesen wegen der Impfung erlitten habe. ES ist fast unmöglich zu beweisen, dass ich diesen Hirnschlag nicht nur zufällig kurz nach der Impfung erlitten habe.
Wir kennen das aus zahlreichen Prozessen gegen die Tabakindustrie. Auch hier gelang es nicht immer, einen Zusammenhang zwischen dem Lungenkrebs und dem Rauchen herzustellen.
Und selbst, wenn es gelingt, so muss immer noch ein Dauerschaden vorliegen. Das bedeutet, dass es voraussichtlich keine Aussicht auf Besserung gibt. Das dürfte auch wieder nur ein paar Prozent aller möglichen Fälle betreffen.
Worauf kommt es an?
Unterm Strich reden wir von einem Ereignis, das sich nur einmal bei 200.000 Impfung verwirklicht und nur einmal in ca. 1.000.000 Fällen anerkannt wird, sofern die Versicherer immer mit der Einschätzung der ständigen Impfkommission einverstanden sind, und dann noch ein Dauerschaden vorhanden sein muss, um eine Zahlung bei der Unfallversicherung auszulösen. Ich denke, wir müssen hier nicht groß in die Wahrscheinlichkeitsrechnung einsteigen, um zu erkennen, dass es in der Unfallversicherung sicherlich andere Merkmale gibt, auf die ich beim Abschluss achten müsste. Die Diskussion um die Wichtigkeit ist eher eine akademische als eine mit praktischer Bedeutung.
Wer eine Unfallversicherung für sich abschließen möchte, sollte auf eine ausreichende Grundsumme achten, über eine Progression nachdenken und den Mitwirkungsanteil unter die Lupe nehmen. Wer hier nur Bahnhof versteht, vereinbart einfach einen Termin mit unseren Experten 🙂