Allianz Archive - Die Experten der BSC | Die Finanzberater https://bsc-gmbh.com/blog/tag/allianz/ Finanzieren. Investieren. Versichern. Vorsorgen. Fri, 25 Feb 2022 12:05:40 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 https://bsc-gmbh.com/wp-content/uploads/2024/11/cropped-Icon-Website-32x32.png Allianz Archive - Die Experten der BSC | Die Finanzberater https://bsc-gmbh.com/blog/tag/allianz/ 32 32 Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger https://bsc-gmbh.com/blog/lehrer-in-der-berufsunfaehigkeitsversicherung-immer-guenstiger/ Fri, 25 Feb 2022 12:05:40 +0000 https://bsc-gmbh.com/?p=74238 Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt für unterschiedliche Berufe unterschiedlich viel Geld. Mittlerweile ist die Unterscheidung einzelner Berufe nicht immer nachvollziehbar. Aber das ist ein anderes Thema. Für die meisten Berufe macht diese Berufsgruppendifferenzierung alles teurer. Aber sie macht Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger. Das gilt für andere Akademiker auch. Aber für Lehrer gibt es hier nicht [...]

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt für unterschiedliche Berufe unterschiedlich viel Geld. Mittlerweile ist die Unterscheidung einzelner Berufe nicht immer nachvollziehbar. Aber das ist ein anderes Thema. Für die meisten Berufe macht diese Berufsgruppendifferenzierung alles teurer. Aber sie macht Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger.

Das gilt für andere Akademiker auch. Aber für Lehrer gibt es hier nicht nur einen Effekt.

Warum werden Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger?

Zum einen macht die Berufsgruppendifferenzierung Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger. Denn Lehrer sind immer auch Akademiker. Und Akademiker haben kein großes Risiko, berufsunfähig zu werden. Das liegt nicht daran, dass der Beruf ungefährlich ist. Es hat mehr damit zu tun, dass es weniger Krankheiten gibt, die einen körperlich so sehr einschränken, dass ich meinen Beruf nur noch zur Hälfte ausüben kann.

Ein weiterer Effekt liegt darin, dass Akademiker eine lange Ausbildung in Kauf genommen haben, um zu arbeiten. Deswegen vermuten die Versicherer, dass hier im Falle einer BU eher die Bereitschaft besteht, sich für einen neuen Job weiterzubilden.

Ob das tatsächlich so ist, sei mal dahingestellt. Es ist aber eine Tatsache, dass ich schon allein aufgrund der Ausbildung bessere Chancen am Arbeitsmarkt habe.

Dadurch werden aber alle Akademiker und nicht nur Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger.

In den letzten Jahren hat sich in der Beamtenversicherung viel getan

Lehrer sind nicht nur Akademiker. Sie sind auch Beamte. Und seit 2019 gibt es auch von der Allianz eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Und da die Allianz der größte deutsche Versicherer ist, hat das für Unruhe im Markt gesorgt. Das hat sich einerseits darin gezeigt, dass die Qualität in der Spitze des Marktes rasant zugenommen hat. Aber dadurch wurden Lehrer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer günstiger.

Denn die Allianz hat nicht nur günstig gestartet. Im ersten Schritt kostete jeder Lehrer das gleiche. Also zahlt ein Grundschullehrer den gleichen Beitrag wie ein Studienrat. Und das war bei den anderen Versicherern nicht so.

Deshalb wurden die anderen Versicherer schnell günstiger, um hier wieder aufzuholen!

Darum empfehlen wir vor allem allen Lehrern, aber auch anderen Beamten und Akademiker, auch bestehende Versicherungen immer wieder mal zu überprüfen. Denn wenn der Gesundheitszustand weiterhin gut ist, sollte man über einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen nachdenken.

Wir helfen gern!

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Ein Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung https://bsc-gmbh.com/blog/marktvergleich-zur-grundfaehigkeitsversicherung/ https://bsc-gmbh.com/blog/marktvergleich-zur-grundfaehigkeitsversicherung/#comments Sat, 28 Sep 2019 08:42:52 +0000 https://freche-versichert.de/?p=2685 Dieser Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung schafft einen ersten Überblick über die derzeit angebotenen Tarife. Wie eine Grundfähigkeitsversicherung im Detail funktioniert und wer eine braucht, findet ihr auch im Blog. Dieser Vergleich wird nur noch sporadisch aktualisiert, da ein umfassenderer Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen auf Worksurance zu finden ist. Die Grundfähigkeitsversicherung wird mitunter damit beworben, dass die Auslöser [...]

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Dieser Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung schafft einen ersten Überblick über die derzeit angebotenen Tarife. Wie eine Grundfähigkeitsversicherung im Detail funktioniert und wer eine braucht, findet ihr auch im Blog.

Dieser Vergleich wird nur noch sporadisch aktualisiert, da ein umfassenderer Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen auf Worksurance zu finden ist.

Die Grundfähigkeitsversicherung wird mitunter damit beworben, dass die Auslöser für den Kunden leichter zu verstehen sind. Selbstverständlich ist die Definition der BU umfassender, da sie die ausgeübte Tätigkeit mit einem Krankheitsbild in Verbindung setzt. Dafür ist diese Definition im Versicherungsvertragsgesetz §172 festgeschrieben und findet sich so oder so ähnlich in allen AVBen der BU-Versicherer wieder.

Das Produkt ist noch relativ jung und hat sich auch noch nicht bedeutend am Markt durchgesetzt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass sie oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung beworben wird. Sie ist aber immer mehr im Kommen. Eine standardisierte Definition der einzelnen Grundfähigkeiten gibt es bisher eben so wenig, wie einen Katalog, der festlegen würde, welche Grundfähigkeiten in einer Grundfähigkeitsversicherung enthalten sein müssen.

Aus diesem Grund sind die einzelnen Tarife untereinander nur schwierig zu vergleichen. Deshalb muss ein Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung her 🙂
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Wie funktioniert die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Sinnen und Grundfähigkeiten ab. Also keine erlernten Fertigkeiten, sondern angeborene Fähigkeiten. Deswegen besteht, anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kein Zusammenhang zwischen den Leistungsauslösern und meinem Beruf. In manchen Fällen kann das zwar schon vorkommen, aber das ist dann Zufall. Ein Fliesenleger ist z.B. berufsunfähig, wenn er sich nicht mehr knien und bücken kann. In diesem Fall würde er Geld von der BUV und der Grundfähigkeitsversicherung erhalten.

Psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung

Anders als oft angenommen, sind psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung sehr wohl mitversichert. Allerdings muss diese Erkrankung zu einer Pflegebedürftigkeit führen bzw. den Intellekt oder das eigenverantwortliche Handeln empfindlich einschränken. Das ist sicherlich nicht so einfach, aber auch nicht unmöglich. Die Swiss Life, die Gothaer, die Nürnberger, der Volkswohl Bund, die Stuttgarter, der Tarif der Bayerischen und die Dortmunder bieten einen Baustein für psychische Erkrankungen an. Wie sinnvoll das ist, steht weiter unten 🙂

Die Leistungsauslöser im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, zumindest die einzelnen Definitionen der Leistungsauslöser aller am Markt angebotenen GFV gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung wird ergänzt durch einen Vorschlag für eine ideale Definition sowie einer subjektiven Einschätzung der Leistungsauslöser im Leistungsfall.

Die Reihenfolge der besprochenen Leistungsauslöser orientiert sich an den AVB des Vital-Schutzes Premium der Swiss Life, weil dieser bei Erstellung des Vergleichs die meisten Leistungsauslöser anbot, wenn man die Leistungsauslöser, die den Intellekt betreffen, des Multi-Safe der Prisma Life sinnvoll zusammenfasst.

Pflegebedürftigkeit und ergänzende Bausteine, wie z.B. Schwere Krankheiten, bleiben hier unbeachtet. Das würde zu weit führen. Und interessiert mich auch nicht 😉

Prognosezeitraum lag bei 12 Monaten, jetzt haben die meisten 6 Monate

Der Prognosezeitraum der Grundfähigkeitsversicherung am Markt lag bei 12 Monaten. Jetzt haben der Grundfähigkeits-Schutzbrief der Zurich, der Premium-Tarif der Nürnberger, die Bayerische, die Canada Life, die Stuttgarter, die Allianz, die Swiss Life, der Volkswohl Bund, die SIGNAL IDUNA LV a.G. und die GrundfähigkeitsPolice der Aachen Münchener auf sechs Monate verkürzt. Bei der WWK liegt der fingierte Prognosezeitraum bei sechs Monaten.

Da der Verlust einer Grundfähigkeit in den allermeisten Fällen von Dauer sein wird, hilft einem die Verkürzung aber dennoch, um früher an die versicherte Rente zu kommen. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass z.B. nach einem Schlaganfall die Sprachfähigkeit nach acht Monaten wiederhergestellt ist. Bei der Nürnberger, der Bayerischen, der Canada Life, der Stuttgarter, der Allianz, der Swiss Life, dem Volkswohl Bund, der Signal und der GrundfähigkeitsPolice der Aachen Münchener wären das acht Monatsrenten, bei den anderen Versicherern null Euro. Es ist zu erwarten, dass die Mitbewerber hier nachziehen. Trotzdem gibt es immer wieder neue Tarife, die auf 12 Monate bestehen… Da haben die Produktentwickler wohl nicht meinen Blog gelesen 🙂 Mal sehen, was die Zukunft bringt.

Sehen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Die ersten Grundfähigkeiten sind in den AVB immer die Sinne Sehen, Hören, Sprechen und der Intellekt. Das mag daran liegen, dass die Sinne sich einigermaßen objektiv darstellen lassen. Zumindest bei der Definition der Grundfähigkeit „Sehen“ gibt es nix zu meckern. Im Mittel aller Anbieter lautet diese wie folgt:

„Der hochgradige Verlust der Sehfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nur noch ein sehr geringes Restsehvermögen hat oder an einer starken Einschränkung des Gesichtsfeldes leidet.

Folgende Leistungskriterien, bezogen auf das bessere und voll korrigierte Auge, müssen erfüllt sein:

– Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05

oder

– Einschränkung des Gesichtsfeldes auf ≤ 15 Grad Abstand vom Zentrum, also Gesamtgesichtsfeldwinkel ≤ 30 Grad. Diese Einschränkungen dürfen nach aktuellem medizinischem Wissenstand nicht durch Brillen, Kontaktlinsen oder andere medizinische Maßnahmen (ohne Vollnarkose) behebbar bzw. verbesserbar sein.“

Fast alle Anbieter definieren ein Restsehvermögen von 5% oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von 30 Grad, das sich durch zumutbare medizinische Maßnahmen nicht verbessern lässt. Hiervon weicht die Zurich negativ ab, weil sie einen Gesamtgesichtsfeldwinkel von 20 Grad definiert. Die Canada Life definiert seit Juli 2019 das Restsehvermögen mit 5%. Bei der WWK muss die Sehkraft auf beiden Augen vollständig erloschen sein.

Unterm Strich zeigt der Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung, dass man bei allen Anbietern ziemlich blind sein, um Leistung zu erhalten.

Sprechen

Bei der Definition des Sinnes „Sprechen“ wäre eine bessere Definition denkbar. Idealerweise würde die Sprechfähigkeit durch einen unbeteiligten Dritten geprüft. Kann sich der Versicherte einem unbeteiligten Dritten nicht mehr mit Namen vorstellen, muss der Versicherer leisten. Das wäre einigermaßen objektiv, da man davon ausgehen darf, dass der eigene Name einem am geläufigsten ist, unabhängig davon, wie kompliziert dieser ist. Derzeit gibt es keine Grundfähigkeitsversicherung, die so prüft. Der Tarif der Gothaer und der Volkswohl Bund stellt immerhin auf den unbeteiligten Dritten ab.

Die Definitionen der Versicherer beziehen sich manchmal auf objektive Testverfahren, wie z.B. den Aachener Aphasietest, was auch in Ordnung ist. Am besten definiert hier wohl die Nürnberger:

„Ein Verlust der Sprechfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person die Sprechfähigkeit aufgrund körperlicher Ursachen völlig verloren hat oder Worte spricht, die ohne jegliche Bedeutung oder Vorkommen in der jeweiligen Sprache sind. Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein. Psychogene Störungen oder Stottern fallen nicht unter den Versicherungsschutz.“

Wer muss mich noch verstehen?

Positiv hervorzuheben ist hier, dass nicht auf das soziale Umfeld abgestellt wird, dass den Versicherten noch verstehen können muss und dass das Vorkommen auf die jeweilige Sprache begrenzt ist, während andere auf jede bekannte Sprache verweisen. Wie das gehen soll, ohne dass sich der Versicherer lächerlich macht, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass ein Gericht die Leistung verweigern würde, weil der Versicherte noch Worte sprechen kann, die in einer anderen als der Muttersprache eine Bedeutung haben. Das wäre Käse.

Die Gothaer und jetzt auch der Volkswohl Bund und die Bayerische stellt auf einen unbeteiligten Dritten aus dem sozialen Umfeld ab. Das ist besser als der Durchschnitt, aber noch nicht perfekt 🙂

Psychische Ursachen greifen hier nicht

Psychische Ursachen sind bei fast allen Versicherern explizit ausgeschlossen. Bei der DEVK muss der Sprachverlust organische Ursachen haben, was wohl das gleiche ist. Da wäre bei strenger Auslegung aber der Nachweis einer organischen Ursache wohl etwas schwieriger als der Nachweis, dass es nix mit der Psyche zu tun hat.

Die Swiss Life definiert am genauesten und verlangt, wie auch die Dortmunder, der Tarif der Gothaer und die Aachen Münchener den abgeschlossenen Spracherwerb, was in der Regel mit sieben Jahren der Fall ist. Außerdem die Verwendung geeigneter Hilfsmittel und einen Nachweis durch ein neurologisches Gutachten. Ob ein Gutachten hier zusätzlich notwendig ist, sei dahingestellt.

Der Rest der Tarife am Markt definiert dem Grunde nach wie die Swiss Life. Die WWK verlangt einen vollständigen Verlust, die Aachen Münchener bezieht sich auf die Umwelt, die mich verstehen muss. Hier ließe sich mit einem guten Anwalt einiges erreichen, da das nicht hinreichend genau definiert ist.

Hören im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Das Hören ist wieder ganz ähnlich dem Sehen sehr ordentlich und objektiv definiert. Dabei zeigt der Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung, dass sich alle auf einen dauerhaften Hörverlust von 80% geeinigt. Der Volkswohl Bund verlangt nur 75% und ist damit am Besten. Ist aber immer noch ziemlich taub.

Die Zurich definiert das folgendermaßen:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hörens liegt vor, wenn bei der versicherten Person eine Schwerhörigkeit auf beiden Ohren derart besteht, dass im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 1.000 bis 3.000 Hz, mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) ein Hörverlust von mindestens 80 % nachgewiesen wird. Der Verlust der Grundfähigkeit des Hörens muss außerdem durch ein weiteres anerkanntes Testverfahren (zum Beispiel BERA) bestätigt werden.“

Dass die Zurich hier nicht explizit die Verwendung von Hilfsmittel fordert, bedeutet keinesfalls, dass sie es nicht verlangt. Die Verwendung von Hilfsmittel ist an anderer Stelle in den AVB für alle Grundfähigkeiten geregelt. Negativ zu bewerten ist hier, dass der Hörverlust mit Hilfe zweier Testverfahren belegt werden muss. Das verlangen die Mitbewerber nicht.

20% Resthörvermögen oder Verlust von 60db?

Die Prisma Life, der Tarif Nürnberger, die Bayerische und die Allianz verlangen eine Einschränkung auf beiden Ohren von 60 db oder mehr. Das liegt an der unteren Grenze des hochgradigen Hörverlustes, während ein Resthörvermögen von 20% an der oberen Grenze hin zur Taubheit liegt.

Die DEVK verlangt den beidseitigen Verlust der Hörfähigkeit für Schallreize unter 90 db.

Ausgeschlossen ist der psychogene Hörverlust.

Es gibt zwar tendenziell bei der Prisma Life, der Allianz, der Bayerischen, dem Volkswohl Bund und der Nürnberger schneller eine Leistung, aber unterm Strich muss ich so gut wie taub sein.

Gleichgewicht im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Beim Gleichgewichtssinn teilt sich der Markt in zwei Lager. Die Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger, die Stuttgarter und der Vitalschutz der Swiss Life definieren objektiv und beinahe inhaltsgleich wie folgt (Swiss Life):

„Ein Verlust des Gleichgewichtssinnes liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person weder 10 Meter entlang einer imaginären Linie (Strichgang) mit geschlossenen Augen ohne Fallneigung auf festem und ebenem Boden mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag gehen kann noch 50 Schritte auf fester und ebener Stelle mit geschlossenen Augen treten kann, ohne sich dabei um mindestens 45 Grad zur Seite zu drehen oder mit geschlossenen Augen und parallelem Fußstand keine 60 Sekunden auf fester und ebener Stelle stehen kann, ohne Fallneigung zu bekommen.

Der Versicherte muss den Verlust des Gleichgewichtssinnes anhand eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachweisen. Die Störung muss durch eine Verletzung oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor, Epilepsie) oder eine nachweisbare Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder eine Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Unterschenkel (Polyneuropathie) verursacht worden sein, was vor allem bei Diabetikern der Fall sein kann.

Ausschluss Alkoholmissbrauch

Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Polyneuropathien, die nachweisbar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind und alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf Basis einer psychiatrischen Erkrankung.“

Diese Definition ist ausreichend objektiv und im Sinne der Transparenz nur schwer zu verbessern.

Das andere Lager, bestehend aus KörperschutzPolice der Allianz, €xistenzschutz des Volkswohl Bundes, Canada Life, Gothaer, Signal und Prisma Life stellt darauf ab, dass ein Besteigen von Leitern und Gerüsten nicht mehr ohne Unfallgefahr möglich wäre. Wie dieser Nachweis zu führen sei, bleibt unklar.

Nur die Gothaer definiert hier, dass die „stark erhöhte Unfallgefahr“ sich nach den Kategorien B-D der Gefährdungskategorien der arbeitsmedizinischen Beurteilung bemisst. Das ist im Kundensinne zu begrüßen, weil es dadurch objektiver ist. Die Signal hat das erkannt und diesen Punkt von der Gothaer abge…nommen und für gut befunden.

Zurich, Aachen Münchener und WWK haben diesen Punkt nicht als Leistungsauslöser definiert.

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Gebrauch der Hände im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Diese Grundfähigkeit wird für äußerst wichtig erachtet und wurde werblich vom Volkswohl Bund hervorragend in Szene gesetzt. Der €xistenzschutz war der erste Tarif am Markt, der beim Verlust der Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ auf nur eine Hand abstellt. Mittlerweile haben sich die meisten Wettbewerber dem Marktdruck gebeugt. Nur noch Prisma Life und WWK prüfen, ob beide Hände nicht mehr funktionstüchtig sind.

Um diese Grundfähigkeit zu testen, müsste auf Kraft und Motorik gleichermaßen geprüft werden, da meine Hände entweder durch den Verlust der Kraft oder der Koordination verloren werden kann. Was die Koordination anbelangt, so wäre eine objektive Testung, einen Kreis von 10cm Durchmesser mit einem Kugelschreiber innerhalb von 2 Minuten vollständig auszumalen, ohne dabei um x% von einer gesunden Vergleichsgruppe abzuweichen.

Auch vorstellbar wäre es, in 2 Minuten einen Haustürschlüssel-Rohling von einer Tischplatte mit einer Hand aufzuheben, den Schlüssel einhändig in ein Schloss einzuführen und die Tür mithilfe des Schlüssels einhändig zu öffnen.

In beiden Übungen würden Greiffähigkeit und die Beweglichkeit des Handgelenks geprüft.

Interessanterweise hat der Volkswohl Bund jetzt den Schlüssel mit in den Katalog aufgenommen. Herzlichen Dank dafür 🙂

Um die Kraft in einem Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung objektiv zu prüfen, wäre es beispielsweise sinnvoll, ein Gewicht von x kg an einem Seil mit der Dicke von x mm für x Minuten zu halten, ohne dass das Seil um mehr als x cm verrutscht.

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Beste Definition im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung schwierig zu bestimmen

Welches die beste Lösung am Markt ist, ist nicht leicht zu sagen. Sehr kundenfreundlich scheint die Definition der Nürnberger:

„Ein Verlust des „Gebrauch der Hände“ liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder mit der rechten Hand nicht fähig ist, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder zu öffnen oder eine 5mm-Schraube mit dem Schraubendreher in ein gedübeltes Loch zu schrauben und zu lösen.“

Der Versicherte hat zumindest zwei Möglichkeiten, die auch beide einigermaßen definiert sind. Am objektivsten definiert ist ohne Zweifel die Swiss Life:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände liegt vor, wenn die Versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, eine handelsübliche Glühbirne oder LED Birne in den dazugehörigen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tischlampe zu stecken und so weit hineinzudrehen, dass die Birne leuchtet und anschließend wieder vollständig herauszudrehen.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z.B. Zustand nach Schlaganfall, Morbus Parkinson) erklärbar sein.“

Viel hilft viel

Sehr gut ist auch die Definition der Canada Life, die ein weites Spektrum abdeckt:

„Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten auszuüben:

  • Tastatur zu bedienen,
  • Schreibstift zu benutzen,
  • Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen,
  • Schraubendreher zu benutzen,
  • Rohrzange zu benutzen,
  • Schere zu benutzen.“

Im Einzelnen sind die Auslöser nicht unbedingt griffig definiert, da eine Schere vielseitig zu benutzen ist. Ein Friseur wird das anders verstehen als ein Schneider. Aber die Auswahl ist durchaus nachahmenswert.

Gothaer ohne Einschränkung

Am allerbesten hat es derzeit aber die Gothaer definiert. Hier ist von alltäglichen Verrichtungen die Rede. Als Beispiele werden die Flasche, der Schraubendreher, die Schere und der Schlüssel genannt. Es sind aber explizit Beispiele und keine geschlossene Aufzählung.

Auslegungsbedürftig ist hingegen die Definition der WWK, die verlangt, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. Das „und“ lässt sich dahingehend verstehen, dass beides nicht mehr möglich sein darf. Unabhängig davon, was mit „benutzen“ und „bedienen“ genau gemeint ist, darf hier wohl keiner auf Leistung hoffen, der den Leistungsantrag selbst zu Papier bringen kann. Hier sollte man besser mich anrufen 😉

Im Tarif der Aachen Münchener steht, dass der Verlust vorliegt, wenn ich nicht mit der rechten oder der linken Hand eine Faust schließen kann und dabei ein Gewicht von 250 g halten kann. In welcher Form das Gewicht zu halten ist, ist nicht definiert. Außerdem geht es auch über den berühmten Wasserhahn. Die Formulierung mit dem „oder“ ist missverständlich, da der Leistungsauslöser aber „Eine Hand gebrauchen“ heißt, muss er so verstanden werden, dass der Verlust bei einer von beiden Händen ausreichend ist.

Greifen und Halten

Versichert ist das nur bei der Nürnberger, der Stuttgarter, der Signal und der Allianz. Der Tarif der Nürnberger hat hier sinnvoller, weil objektiver definiert. Das sieht so aus:

Die Fähigkeit der versicherten Person, mit einer Hand einen Gegenstand zu greifen und zu halten, ist zumindest an einer ihrer beiden Hände stark beeinträchtigt. Das bedeutet, dass sie mit der linken oder mit der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, einen leichten Alltagsgegenstand (z. B. ein Wasserglas, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu greifen und ununterbrochen für 5 Minuten, auch unter Ablage des Unterarmes, in der Luft zu halten, ohne dass er ihr aus der Hand fällt.

Im Gegensatz zur Allianz ist definiert, wie das Greifen und Halten auszusehen hat. Was ein leichter Alltagsgegenstand ist, darf ich mir anscheinend aussuchen. Je nach Krankheit kann dieser Leistungsauslöser sehr hilfreich sein. Sofern ich den § 305c (2) BGB kenne… 😉

Gebrauch der Arme

Während bei dem Gebrauch der Hände noch zwischen feinmotorischen Tätigkeiten und reiner Kraft unterschieden werden muss, ist der Gebrauch der Arme schon gut durch Kraft und Bewegungsradius zu bestimmen.

Die Definitionen sind hier recht ähnlich. Bei den meisten Versicherern muss der Versicherte außerstande sein, den linken oder den rechten Arm auf Schulterhöhe zu heben und darf zusätzlich nicht mehr in der Lage sein, mit dem betroffenen Arm einen Gegenstand von 5kg Gewicht 5 Meter weit zu tragen.

Der Leistungsauslöser der Swiss Life verlangt, dass der Gegenstand einen Griff hat.

Bei der Zurich wiegt der Gegenstand nur 2 Kilo. Außerdem wird nicht explizit erwähnt, dass ein Arm ausreichend wäre. Allerdings ist die Formulierung dahingehend zu verstehen:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs beider Arme liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, die Arme bis auf Schulterhöhe zu heben“

Zeitliche Definition fehlt

Kann ich nur einen Arm heben, sind es nicht die Arme. Negativ zu werten ist allerdings, dass hier nicht definiert ist, wie lange die Arme in dieser Position zu halten sind.

Der Volkswohl Bund und die Stuttgarter haben hier eine andere Definition, die aber als sehr kundenfreundlich zu werten ist:

„Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, den linken oder den rechten Arm

– seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten sowie

– nach vorne zu bewegen, abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen zu drehen.“

Hier wird also nicht die Kraft gemessen, sondern alleine der Bewegungsradius. Die Dortmunder hat sicher nicht zufällig genau die gleiche Definition. Die Signal hat die gleiche Definition sicherlich zufällig.

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Arbeiten auf Schulterhöhe. Was ist das?

Bei der Grundfähigkeitsversicherung der Allianz kommt es darauf an, ob man noch mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe arbeiten kann. Diese Formulierung kann sehr kundenfreundlich sein. Allerdings bedarf es einer genaueren Auslegung, um das zu bewerten.

Grundsätzlich hat die Grundfähigkeitsversicherung keinerlei Bezug zu meiner Arbeit. Wenn die KörperschutzPolice der Allianz hier aber auf die Fähigkeit, in Brusthöhe zu arbeiten, abstellt, muss zunächst vermutet werden, dass damit meine Arbeit gemeint ist.

Für einen Büroangestellten wird es hier schwierig werden, da dieser für gewöhnlich nie in Brusthöhe arbeitet. Im Zweifel wird das dann über §305 c (2) BGB zugunsten des Kunden geregelt werden.

Unterm Strich sollte die Allianz, wie auch die Prisma Life hier nachbessern und genauer definieren, was unter „arbeiten“ zu verstehen ist. Der Automechaniker könnte hier schneller Leistung verlangen als der Büroangestellte. Was selbstverständlich Quatsch ist.

Je genauer definiert, desto besser schneide ich im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung ab

Der Tarif der Nürnberger gefällt mir hier sehr gut, weil hier definiert ist, dass ein Gegenstand von 200g vom Regal genommen und wieder platziert werden muss. Ich muss also nicht auf Schulterhöhe arbeiten, sondern auf Schulterhöhe eine bestimmte Tätigkeit ausführen. Der Tarif der Bayerischen hat das genauso definiert. Für alle unter 7 Jahren muss der Gegenstand nur 100g leicht sein.

Die Gothaer verlangt, den Arm auf Schulterhöhe für 10 Sekunden zu halten, um dann beispielsweise ein Glas in ein Regal einzusetzen. Auch nicht schlecht.

Der Tarif der Canada Life und die WWK definiert hier über die Fähigkeit, eine Jacke anziehen zu können. Hier ist nur auf die Beweglichkeit abgestellt.

Um Leistung auszulösen, bedürfte es bei der WWK den Verlust zwei weiterer Grundfähigkeiten.

Die Aachen Münchener verlangt einen Nackengriff und einen Schürzengriff. Ich muss also mit meinen Händen gleichzeitig meinen Nacken berühren können und außerdem auch beide Hände am Rücken zusammenführen können. Auf welcher Höhe und wie weit die Zusammenführung sein muss, ist nicht definiert.
Es müssen aber beide Hände sein.

Der Tarif der DEVK übernimmt den Auslöser der Aachen Münchener beinahe wörtlich.

Die Bayerische hat nun zusätzlich den Nacken- und Schürzengriff übernommen. Hier wird aber schon bei einem Arm geleistet. Damit ist die Definition der Bayerischen flexibler als der Markt!

Knien und Bücken im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Diese Grundfähigkeit wird wahrscheinlich einer der häufigsten Leistungsauslöser werden, wenn die Bestände mal alt genug sind, da davon auszugehen ist, dass körperlich Tätige am ehesten Einschränkungen des ganzen Bewegungsapparates erfahren werden.

Die sauberste Definition, aber nicht die kundenfreundlichste, hat hier wieder die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens oder Bückens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigener Kraft

– auf den Boden hinzuknien, dabei maximal eine ununterbrochene Pause von höchstens einer Minute einzulegen und sich danach wieder aufzurichten oder

– so weit zu bücken (auch mit angewinkelten Knien), um mit zumindest

einem Finger den Boden zu berühren und sich danach wieder aufzurichten.

Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arthrose) erklärbar sein.“

Bücken und Stift aufheben

Allerdings scheint die Definition der Grundfähigkeitsversicherung der Zurich leichter erreichbar, da der Versicherte sich bücken und einen Bleistift vom Boden aufheben muss. Während eine Berührung des Bodens mit den Fingerkuppen möglich ist, benötigt man mindestens die Fingerspitzen, um einen Bleistift aufzuheben. Es ist also eine Kombination zweier Grundfähigkeiten.

Die der Grundfähigkeitsversicherung der WWK ist sehr ähnlich, wenn sie schreibt, man müsse einen leichten Gegenstand vom Boden aufheben. Allerdings ist das wieder einigermaßen unpräzise und es müssen hier wieder zwei weitere Grundfähigkeiten verloren gehen, um Leistung zu erhalten.

Die restlichen Anbieter einer Grundfähigkeitsversicherung folgen der Definition der Swiss Life.

Der Tarif der Bayerischen weicht hier in zwei Punkten positiv ab. Zum einen legt sie fest, dass ich mich mit beiden Beinen hinknien muss und zum anderen muss das Hinknien und anschließende Erheben ohne Unterbrechung geschehen.

Heben und Tragen

Hier hat wieder die die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life die präziseste Definition:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hebens und Tragens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen mit einem Griff versehenen Gegenstand, der ein Gewicht von 2 kg hat, vom Boden anzuheben und mit dieser Hand 1 Minute lang zu halten.

Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach Schlaganfall, schwere Arthrosen) erklärbar sein.“

Außer der Aachen Münchener, dem Volkswohl Bund, der Gothaer, der DEVK, der Signal, der Canada Life, der Bayerischen und der WWK, bei der wieder zwei zusätzliche Grundfähigkeiten für den Eintritt des Leistungsfalles verloren gehen müssen, hat diesen Leistungsauslöser sonst niemand.

Bei der Gothaer müssen 5 kg gehoben und getragen werden. Im Tarif der Bayerischen müssen alle unter 7 Jahren nur 1 KG heben und tragen.

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Ähnlichkeit zu „Gebrauch der Arme“

Dieser Leistungsauslöser liegt sehr nahe an der Definition „Gebrauch der Arme“, wo neben dem Heben der Arme auf Schulterhöhe bei manchen Versicherern auch das Tragen eines fünf Kilo schweren Gewichtes verlangt wird. Wahrscheinlich hat sich die Gothaer daran orientiert.

Dennoch kann man sich auch Erkrankungen und Verletzungen vorstellen, die das eine noch ermöglichen, dass andere aber nicht mehr.

Interessant ist hier vielleicht, dass die Aachen Münchener, die DEVK, die Canada Life, die Nürnberger und die WWK davon sprechen, dass man mit dem Arm nicht mehr fähig sei, während die Swiss Life von der Hand spricht.

Die Dortmunder und die Zurich hat das nicht versichert.

Schreiben

Diesen Leistungsauslöser haben nur die Swiss Life, die Stuttgarter, die Gothaer, der Tarif der Bayerischen, die Dortmunder, der Volkswohl Bund und die Nürnberger in den Bedingungen stehen. Die Swiss Life definiert:

„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Schreibens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder mit der rechten Hand mit einem Schreibstift mindestens 5 Wörter mit jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben zu schreiben oder abzuschreiben, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter lesen kann. Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z.B. Zustand nach Schlaganfall, Morbus Parkinson) erklärbar sein.“

An dieser Definition gefällt besonders, dass die Überprüfung der Schreibfertigkeit durch einen unbeteiligten Dritten erfolgt und dass die Länge der Wörter definiert ist.

Die Nürnberger definiert etwas genauer, weil sie auf die dominante Schreibhand abstellt.

An sich ist die Grundfähigkeit „Schreiben“ nur eine weitere Facette der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“, allerdings eben eher auf der feinmotorischen Ebene. Die Bayerische teilt das Schreiben und das Bedienen einer Tastatur, während die Gothaer das unter dem Begriff Schreiben zusammenfasst.

Gebrauch der Beine im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Wahrscheinlich die kundenfreundlichste Definition im Vergleich hat hier die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz:

„Die →versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.
Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde erklärbar sein.“

Diese 400m und die 12 Stufen finden sich in allen anderen Definitionen ebenfalls wieder. Aber bei den anderen Versicherern ist die Pause mit einer Minute definiert, während es bei der Allianz „ohne Unterbrechung“ heißt. Das kann schon deutlich weniger sein.

Beim Treppensteigen ist noch zu beachten, dass die Canada Life, WWK, Stuttgarter und Gothaer nur verlangen, eine Treppe hinauf- ODER hinabzusteigen, während der Rest verlangt hinauf- UND hinabzusteigen. Das ist ein Unterschied von 12 Stufen…

Allerdings definiert die Allianz keine Hilfsmittel, weshalb es hier schon mal eine Ablehnung eines Falles gab, wo die Allianz auf die Benutzung von Unterarmstützen bestand.

Der Tarif der Nürnberger und die Gothaer schließen diese explizit als Hilfsmittel aus. Die Bayerische schließt lediglich Gehstock, Krücken und Rollatoren aus. Damit schneiden die Nürnberger und die Gothaer im Vergleich dieser Grundfähigkeit unterm Strich am besten ab.

200m nur noch bei der WWK

Nachdem die Canada Life zum Juli 2019 auf 400m nachgebessert hat, verlangt nur noch die WWK nur 200m gehen zu können, was den Leistungszugang deutlich erschweren dürfte. Außerdem ist bei der WWK bei dieser Grundfähigkeit wieder der Verlust zwei weiterer Grundfähigkeiten notwendig.

Der Tarif der Canada Life und die WWK verzichten beim Treppensteigen explizit auf die Benutzung eines Geländers, was im Kundensinne zu begrüßen ist.

Die Definition der Prisma Life ist beinahe ebenso gut wie die der Allianz. Allerdings ist hier vorgegeben, dass der Verlust aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung des Bewegungsapparates, des Rückenmarkes, einer Erkrankung der peripheren Gefäße, der Lunge oder des Herz-Kreislaufsystems notwendig. Dadurch sind andere Erkrankungen, wie z.B. Diabetes oder ein Schlaganfall nicht von der Definition erfasst.

Der Tarif der Aachen Münchener hat das Treppensteigen nicht im Programm, aber definiert sehr schön, dass die 400m in 20 Minuten zurückgelegt werden müssen.

Die DEVK hat das wieder wie die Aachen Münchener definiert.

Diesen Leistungsauslöser haben alle Anbieter im Programm.

Stehen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Der Tarif der Canada Life, DEVK, WWK, der Volkswohl Bund, Signal, die Nürnberger, die Dortmunder, die Bayerische und die Swiss Life leisten, wenn man außerstande ist, 10 Minuten zu stehen, ohne sich festzuhalten. Bei der WWK ist der Verlust zweier weiterer Grundfähigkeiten notwendig, um eine Leistung zu erhalten.

Der Tarif der Swiss Life und die Bayerische definieren, dass der Versicherte barfuß auf festem und ebenem Boden stehen muss.

Die Nürnberger schließt auch hier die Unterarmstützen aus! Der Tarif der Gothaer und der Signal nicht explizit.

Sitzen

Diese Grundfähigkeit haben alle Anbieter außer der Allianz, der Aachen Münchener und der Zurich im Programm. Die häufigste Formulierung lautet:“ Der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.“

Die Swiss Life konkretisiert, dass es sich um einen orthopädischen Stuhl handeln muss. Der Tarif der Bayerischen spricht von einem ergonomischen Stuhl. Der Tarif der WWK verlangt zusätzlich, dass der Versicherte sich aus dem Stuhl erheben kann. Da hier aber zwei weitere Grundfähigkeiten verloren gegangen sein müssen, um Leistung zu erhalten, ist diese grundsätzliche Verbesserung insgesamt nicht über dem Marktstandard einzuordnen.

Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Die DEVK schon 🙂

Autofahren

Hier muss die Fahrerlaubnis zum Führen eines PKWs entzogen werden. Das ist vor allem für Berufskraftfahrer interessant. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Lizenz zum Führen eines LKWs oder Busses deutlich früher entzogen wird als die für den PKW. Die Nürnberger hat ja jetzt diese Lücke geschlossen.

Die Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht.

Ein Entzug wegen Alkohol ist bei allen ausgeschlossen.

Die Definition der Zurich hat gefühlt die Nase vorne, da kein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig ist, um zu belegen, dass der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde. Ebenfalls sehr gut ist die Definition der Bayerischen:

„Der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund von körper lichen Ursachen nicht mehr zum Führen eines Perso nenkraftwagens (PKW) in der Lage ist. Dazu muss aus körperlichen Gründen die Fahrerlaubnis für PKW nachweislich entzogen oder nachweislich freiwillig bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgege ben werden. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss bestätigen, dass die versicherte Person auf grund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr zu Führen eines PKW in der Lage ist.
Es liegt – vorbehaltlich Satz 2 – ebenfalls der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren vor, wenn die VERSICHERTE PERSON aus körperlichen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben kann.
Dies gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW für die VERSICHERTE PERSON erst mals möglich ist oder möglich war. Ein verkehrsmedi zinisches Gutachten muss bestätigen, dass die VERSICHERTE PERSON aus körperlichen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben kann. “

Wie ist der Nachweis?

Außerdem kann der Nachweis über ein Gutachten oder einen Facharztbericht erfolgen.

Auch bei der Dortmunder reicht der Facharzt aus. Der Auslöser ist über einen extra Baustein hin zuzubuchen.

Grundsätzlich ist dieser Baustein sehr wichtig, da ich in der Regel schon viel früher den Führerschein abgeben muss, bevor ich so blind oder taub bin, wie es die Definition bei den Grundfähigkeitsversicherern verlangt.

Die Bayerische leistet seit Oktober 2019 auch bei der freiwilligen Abgabe des Führerscheins. Freiwillig bedeutet, dass ich aus gesundheitlichen Gründen außerstande sein muss, einen PKW zu führen und deswegen freiwillig den Führerschein abgebe. Damit dürfte die Hürde ein Stück niedriger als beim Wettbewerb liegen.

Wichtig ist hier auch die Betonung auf den PKW. Bei dem Wettbewerb heißt es auch mal „Kraftfahrzeug“, was auch ein Roller sein könnte. In wie weit das auch tatsächlich gemeint ist und welche Erkrankung mir das eine noch ermöglichen, dass andere aber nicht mehr ermöglichen würde, ist zu diskutieren. Eindeutiger ist die Formulierung der Bayerischen.

Muss ich den Führerschein verlieren oder außerstande sein, ihn zu machen?

Der Versicherte muss den Führerschein noch nicht besitzen, was besonders bei jüngeren Versicherten interessant sein kann. Diese Regelung hat die Allianz, Nürnberger, Canada Life, Cardea.life und die Gothaer unbegrenzt, der Volkswohl Bund begrenzt auf die ersten 20 Jahre nach der ersten Möglichkeit des Erwerbs und die Bayerische auf die ersten 10 Jahre begrenzt. Mit dem Update im Oktober 2019 begrenzt die Bayerische nur noch auf 20 Jahre.

Diese Erweiterung ist ein deutlicher Vorteil. Vor allem, wenn die Grundfähigkeitsversicherung schon als Schüler abgeschlossen wurde.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Erwerb?

Im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung ist die Definition des Volkswohl Bundes und der Bayerischen auffallend. Hier gilt der Verlust nicht als Versicherungsfall, wenn die versicherte Person das gesetzliche Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis um mindestens 20 Jahre beim Volkswohl Bund und nur 10 Jahre bei der Bayerischen überschritten und noch nicht erworben hat. Das klingt einigermaßen merkwürdig. Ich kann nicht einschätzen, wie oft das greift. Aber es ist mit Sicherheit eine nachträgliche Einschränkung des Versicherungsschutzes für alle über 37 bzw. 27. Allerdings ist auch verständlich, dass sich der Versicherer hier vor einer Negativselektion schützen will. Denn wenn ich mit 37 noch keinen Führerschein habe, werde ich ihn vermutlich auch nie machen. Es sei denn, ich weiß, dass ich ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht machen darf.

Für mein Verständnis liegt hier aber ein Missverständnis vor. Wir versichern hier ja Grundfähigkeiten und keine Fertigkeiten. Nach meiner Vorstellung sollte der Verlust der Grundfähigkeiten, die mir einen Erwerb der Fahrerlaubnis ermöglichen dauerhaft versichert sein. Im Verständnis des Volkswohl Bundes ist aber wohl die Fertigkeit versichert. Und wer diese in den ersten 20 Jahren nicht erwerben will, will diese später mit höherer Wahrscheinlichkeit erwerben, um vereinfacht den Leistungsfall auszulösen.

Hier darf man selbstverständlich zweierlei Meinung sein. Es wird sich zeigen, wie der Markt reagiert.

Und tatsächlich reagiert der Markt. Und zwar einmal so, einmal so. Die Stuttgarter versichert den möglichen Erwerb überhaupt nicht, die Signal mit der 10-Jahres-Frist. Find ich uncool. Aber ok.

Intellekt

Intellektuelle Einschränkungen führen alleine bei der WWK nicht zur Leistung. Bei allen anderen ist die geistige Leistungsfähigkeit meist als Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung und Handlungsplanung beschrieben.

Ein Verlust ist immer nach verschiedenen Tests zu belegen, wobei meist die Leistungsvoraussetzung ist, zu den schwächsten 10% zu gehören im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Zu den dümmsten 10% zu gehören lässt ein kurzer Blick in das nachmittägliche Fernsehprogramm als äußerst schwierig erreichbar erkennen.

Der Tarif der Nürnberger ist hier in der Definition wohl am saubersten, da sie einen Nachweis einer mittelgradigen Intelligenzminderung verlangt, wie er im ICD-10-Katalog unter F.71 beschrieben ist. Die Bayerische hat es quasi im Umkehrschluss definiert, indem leichtgradige Intelligenzminderungen nach ICD10: F70 ausgeschlossen sind.

Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Die DEVK schon.

Eigenverantwortliches Handeln im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Der Tarif der Nürnberger definiert den Verlust der Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln folgendermaßen:

„Die geistige Leistungsfähigkeit (z.B. Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass aus diesem Grund für sie von Gerichts wegen ein Betreuer bestellt ist. Vom Versicherungsschutz nicht erfasst ist die Bestellung eines Betreuers aufgrund Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums.“

Diese Definition ist in Ordnung, da ein psychiatrisches Gutachten als Nachweis nicht verlangt wird. Allerdings muss ein Betreuer bestellt werden.

Die Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Der Tarif der DEVK schon.

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Verkürzter Prognosezeitraum bei der Swiss Life

Der Tarif der Swiss Life verkürzt bei dieser Grundfähigkeit den Prognosezeitraum auf sechs Monate, was einigermaßen interessant ist. Entweder geht die Swiss Life davon aus, dass eine Betreuung grundsätzlich eher ein dauerhafter Zustand sein muss, weshalb es durch die Verkürzung nicht zu mehr Leistungsfällen kommt. Oder der Versicherer denkt kundenorientiert und glaubt, dass eine Betreuung eher etwas vorübergehendes ist, weshalb viele Leistungsfälle zwischen sechs und 12 Monaten liegen.

Die Canada Life konkretisiert, dass ein deutsches Gericht einen Betreuer bestellen muss. Das ist keine schwerwiegende Verschlechterung, aber interessant, weil man dann ja davon ausgehen muss, dass bei den anderen Versicherern jedes Gericht der Welt die Betreuung verfügen kann. Denn man darf mit einigem Recht vermuten, dass die Bedingungen der Canada Life, die ja ein Vorreiter in Sachen Grundfähigkeits-Versicherung ist, den neueren Anbietern bekannt sind.

Zurich, Allianz und WWK führen diesen Leistungsauslöser nicht in den Bedingungen.

Schizophrenie und schwere Depression im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Diesen Punkt hat die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life in den Bedingungen stehen:

„Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls vor, solange die Versicherte (sic!) Person während der Versicherungsdauer an einer Schizophrenie oder einer schweren Depression (auch als Folgeerkrankung eines Burn Out) leidet.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Erkrankung frühestens nach Ablauf von 3 Jahren nach Versicherungsbeginn eingetreten ist und dass alle Kriterien entsprechend  medizinischen Standards für die jeweilige Erkrankung erfüllt sind und die Erkrankung eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik von ununterbrochen mindestens 6 Wochen erforderlich gemacht hat.

Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Psychiatrie auf Basis einer ausführlichen Befunderhebung zu stellen.

Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäubungsmittelkonsums oder Medikamentenmissbrauchs entstanden ist.“

Für diesen Leistungsauslöser gibt es also eine Wartezeit von drei Jahren.

Die Definition der Stuttgarter

Die Stuttgarter definiert folgendermaßen:

„Eine schwere Depression liegt vor, wenn alle Kriterien entsprechend der medizinischen Standards für diese Erkrankung erfüllt sind und eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
– Die versicherte Person leidet unter einer schweren depressiven Episode, die bereits 12 Monate andauert.
– Bei der versicherten Person sind mehrere schwere depressive Episoden mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten aufgetreten, wobei zwischen zwei schweren depressiven Episoden ein Zeitraum von
höchstens 6 Monaten liegen darf.

Eine Schizophrenie liegt vor, wenn sie bereits 12 Monate ununterbrochen andauert. Zudem muss in diesem Zeitraum bereits ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik stattgefunden haben.“

Es müssen also 12 Monate erfüllt sein, obwohl der Tarif an sich nach 6 Monaten leisten würde.

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Die Dortmunder auch mit optionalem Baustein

Auch die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder und der Bayerischen hat einen Baustein „Psyche“. Bei der Dortmunder liest er sich so. Und bei der Bayerischen ganz ähnlich:

„Eine schwere Depression liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt
ist:
– Die versicherte Person leidet unter einer schweren depressiven Episode, die bereits 12 Monate andauert.
– Bei der versicherten Person sind mehrere schwere depressive Episoden mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten aufgetreten, wobei zwischen zwei schweren depressiven Episoden ein Zeitraum von höchstens 6 Monaten lag.
Der Beginn der schweren Depression muss in der Laufzeit von Plan D liegen.
Eine schwere Depression muss ein Facharzt für Psychiatrie mit den nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen feststellen.
Wir leisten, solange eine schwere Depression wie oben beschrieben vorliegt. Insbesondere bedeutet dies, dass wir rückwirkend ab Beginn der schweren Depression leisten und die Leistungen erst einstellen, wenn über einen Zeitraum von 6 Monaten keine schwere depressive Episode mehr vorlag.
Ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung ganz oder teilweise aufgrund von Alkohol-, Drogen-, Betäubungsmittelkonsum oder Medikamentenmissbrauch entstanden ist.“

Eine ununterbrochene schwere depressive Episode von 12 Monaten ist recht heftig, aber der Baustein ist auch optional.

Die Gothaer und psychische Erkrankungen

Die Definition der Gothaer ist zu lang und ausführlich, um sie hier komplett zu zitieren. Mir gefällt das gut, weil ich mir dann auch besser vorstellen kann, was der Versicherer meint. Unterm Strich leistet die Gothaer aber bei Schizophrenie und schwerer Depression. So lässt sich diese Grundfähigkeit gut mit den Definitionen der Swiss Life und der Dortmunder vergleichen.

Dennoch ist es durchaus nachahmenswert, die psychische Leistungsfähigkeit wenigstens rudimentär in die Grundfähigkeitsversicherung aufzunehmen. Denn so ist diese Absicherung, die sonst nur über BUV oder EUV möglich ist, auch den risikoreicheren Berufsgruppen zugänglich.

Erwerbsgemindert wegen einer psychischen Erkrankung

Die Nürnberger hat 2018 endlich eine Klausel für psychische Erkrankungen herausgebracht, die fast auf dem Niveau einer BU-Absicherung ist. Zumindest, was die psychischen Erkrankungen anbelangt.

Diese Definition lautet:
„Versicherungsfall ist die vollständige Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung. Das bedeutet, dass die versicherte Person aufgrund einer Störung im Sinne des Kapitels V („Psychische und Verhaltensstörungen“) der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM-2018; Stand 01.01.2018), die fachärztlich nachzuweisen ist,
● voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage ist oder
● bereits für mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage gewesen ist,
3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben (Höhe der Einkünfte sind nicht maßgeblich). Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, sowie der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit nicht berücksichtigt. In beiden Fällen leisten wir gegebenenfalls bereits rückwirkend ab Beginn des Prognosezeitraums. Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist für uns nicht bindend.“

Um die Grundfähigkeitsversicherung mit dieser Klausel nicht preislich über die BUV zu heben, gilt hier der Prognosezeitraum von 12 Monaten.

Sich orientieren im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Dieser Leistungspunkt wird von der Prisma Life, der Canada Life und der WWK extra aufgeführt. Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life hat die präziseste Definition:

„Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Orientierungsfähigkeit (zeitliche und räumliche Orientierung, Orientierung zur eigenen Person) ist so schwer gestört (z.B. durch eine Demenz, Schizophrenie, Psychose), dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen.

Eine Erkrankung/Verletzung des zentralen Nervensystems ist durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Orientierungsfähigkeit prüft (z.B. DemTect, MMSE, MMST o.Ä.) zu den schlechtesten 10% der Durchschnittsbevölkerung gehören.“

Interessant ist, dass hier die Psyche explizit nicht ausgeschlossen ist. Zwar sind Psychosen und Schizophrenie nicht mitversichert. Aber wenn diese zu einer entsprechenden Orientierungslosigkeit führen, lösen sie eine Leistung aus.

Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht.

Herzfunktion

Nur die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder versichert zusätzlich die Herz- und Lungenfunktion. Somit ist ein Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung überflüssig. Ich beschreibe es aber trotzdem kurz 🙂 In beiden Fällen muss das Organ ziemlich hinüber sein. Und wahrscheinlich hab ich schon auf dem Weg dorthin ein andere Grundfähigkeit verloren. Aber immerhin…:
„Die Pumpleistung des Herzens der versicherten Person ist durch eine Verletzung oder eine Erkrankung wie zum Beispiel Herzinfarkt, Herzklappenerkrankungen oder Entzündungen des Herzmuskels erheblich gemindert. Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung liegt vor, wenn
– die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder
– das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist.
Ejektionsfraktion und Fractional Shortening sind Messgrößen für die Pumpleistung des Herzens. Die Normalwerte sind ungefähr doppelt so hoch wie die vorgenannten Werte.
Eine Pumpleistung des Herzens muss irreversibel gemindert und auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß verbesserbar sein.
Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessern.“

Lungenfunktion

Bei Lunge entsprechend:

„Eine Leistungsfähigkeit der Lunge der versicherten Person ist durch eine Verletzung oder Erkrankung wie zum Beispiel schweres Asthma, Emphyseme oder chronische Entzündungen dauerhaft und unumkehrbar erheblich eingeschränkt. Das heißt,
– die versicherte Person hat eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Tag begonnen und diese Therapie dauert noch an und
– die verordnete Sauerstoff-Langzeit-Therapie erfolgt nach den gültigen medizinischen Leitlinien.
Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Lungenfunktion durch eine Transplantation von Lungengewebe verbessert.“

Wie gesagt, das muss erstmal passieren. Aber Haben ist besser als Brauchen! Das gilt auch im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung.

Infektionsklausel

Eine Infektionsklausel in der BUV ist ja nicht unbedingt wichtig, weil der Krankheitsbegriff der BU an sich schon Infektionen umfasst. In der Grundfähigkeitsversicherung ist es für medizinisches Personal und das Gastro-Gewerbe schon ein Vorteil. Die Klausel gibt es bei der Nürnberger, dem Volkswohl Bund und der Bayerischen:

„Versicherungsfall ist das durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie der behördlichen Anordnung nachgewiesene vollständige Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das bedeutet, dass eine auf dem IfSG beruhende behördliche Anordnung wegen einer bei der versicherten Person diagnostizierten Infektion (Infektion, Krankheit, Ausscheidung) bzw. eines entsprechenden Verdachts bzw. einer von ihr ausgehender Infektionsgefahr es ihr voraussichtlich mindestens für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums verbietet oder bereits mindestens für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums verboten hat, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeits-/Beschäftigungsverbot). Der Prognosezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der behördlichen Anordnung des Verbots.“

Das wird Nachahmer finden, weil es vertrieblich einfach ist und auch echt sinnvoll sein kann.

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Fahrlizenzverlust für Berufskraftfahrer Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger ist derzeit an der Spitze im Markt anzusiedeln, was nicht zuletzt an dieser Klausel liegt, die den Verlust der Fahrlizenz der Klasse C und D versichert:

„Versicherungsfall ist der Fahrlizenzverlust Klasse C oder D infolge gesundheitlicher Fahruntauglichkeit der versicherten Person, welche diese Lizenz für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zeitlich überwiegend benötigt.
(a) Das bedeutet, dass die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls gesundheitlich beeinträchtigt und ausschließlich deswegen nicht mehr in der Lage ist, einen Lastkraftwagen (LKW) der Klasse C oder Bus der Klasse D zu führen, weswegen ein Gutachten entsprechend § 11 Führerscheinverordnung (FeV) vom 13. Dezember 2010 die fehlende Fahrtauglichkeit
● voraussichtlich mindestens für die Dauer von 6 Monaten feststellt oder
● bereits mindestens für die Dauer von 6 Monaten festgestellt hat
und der versicherten Person infolge dessen die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D nachweislich entzogen wird.

Prognosezeitraum und Fahrlizenz-Klassen

Der Beginn des Prognosezeitraums muss innerhalb der Versicherungsdauer liegen und wir leisten gegebenenfalls rückwirkend ab Beginn des Prognosezeitraums. Dieser beginnt mit dem Tag, für den das Gutachten erstmals die fehlende Fahrtauglichkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung feststellt.
Unter der Klasse C verstehen wir alle Unterklassen, nämlich die Klassen C1, C1E, C und CE. Unter der Klasse D verstehen wir alle Unterklassen, nämlich die Klassen D1, D1E, D und DE.
Ihr Versicherungsschutz ist in diesem Zusatzbaustein von vornherein begrenzt auf körperlich bedingte Versicherungsfälle (siehe § 1 Absatz 16). Ausgeschlossen sind außerdem alle Fälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Alkoholkonsum oder Drogenkonsum verursacht wurden („Drogenkonsum“ meint Konsum von Rauschdrogen sowie den schädlichen Arzneidrogenmissbrauch ohne Indikation (sog. Medikamentenmissbrauch); nicht gemeint ist die medizinisch indizierte Einnahme von Arzneidrogen (Medikamenten)).

Weitere Voraussetzungen

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die versicherte Person die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D für die Ausübung ihrer vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit zeitlich überwiegend benötigt.
(b) Vertragsanpassung bei Entwicklungssprung mit Veränderung der Führerscheinklassen für Lastkraftwagen (LKW)/ Bus:
Sollten sich aufgrund eines technischen bzw. technologischen Entwicklungssprunges (z. B. autonomes Fahren) die Führerscheinklassen ändern und die bisher typischerweise über die Fahrlizenzen Klasse C oder D verfügenden Berufsgruppen deswegen über eine Fahrlizenz einer neuartigen Klasse verfügen, werden wir nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten, Tafel) einen entsprechend veränderten Zusatzbaustein für LKW-/Busfahren für die neuartige Klasse entwickeln. Nach einer für die Neuentwicklung erforderlichen und angemessenen Übergangsfrist können Sie dann gegebenenfalls beantragen, dass Ihr Zusatzbaustein ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend umgestellt wird.

Bei der Neuentwicklung werden wir den Zusatzbaustein so formulieren, dass der Beitrag möglichst identisch bleibt. Dies kann z.B. zur Folge haben, dass sich die Dauer der Prognosezeiträume ändert oder der Grad der beruflichen Erforderlichkeit von 50% nach oben oder unten angepasst werden muss.“

Ganz grundsätzlich sollte es viel mehr solcher berufsbezogenen Klauseln geben, um den Markt besser abzusichern. Gut ist, dass die Nürnberger bei der größten Berufsgruppe in Deutschland beginnt. Dazu erweitere ich dann auch gern den Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung.

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Tippen und Bildschirmtätigkeiten im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Die Gothaer führt zwei neue Auslöser ein. Also müssen die auch in den Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung. Das Tippen haben andere schon im Auslöser „Schreiben“ integriert. Das lässt sich also durchaus mit den anderen Grundfähigkeitsversicherungen vergleichen. Hier ist hervorzuheben, dass die Gothaer verlangt, dass innerhalb einer Minute eine vorgegebene Buchstabenfolge getippt werden muss. Damit ist auszuschließen, dass der Schlaganfall-Patient mit dem Ein-Finger-System in einer halben Stunde die Tastatur bearbeitet und das als Tippen gewertet wird.

Bildschirmtätigkeit bedeutet, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, 2 Stunden Wörter und Symbole an einem Bildschirm zu erkennen. Das führt möglicherweise schon bei leichterer Einschränkung des Sehfeldes zur Leistung. Aber vielleicht auch bei Migräne oder Epilepsie.

Mobilität im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Der Tarif der Bayerischen leistet in ihrer Grundfähigkeitsversicherung, wenn ich nicht mehr Fahrradfahren oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann. Der Baustein kann unter Umständen früher leisten als die anderen Auslöser. Vor allem Fahrradfahren ist sowohl fürs Gleichgewicht anspruchsvoll wie auch für die Knie. In erster Linie ist er aber schlicht und einfach zielgruppenorientiert. Pendler oder Studenten können mit diesem Auslöser mehr anfangen, als mit dem Baustein Knien und Bücken. Die Stuttgarter leistet, wenn ich den ÖPNV nicht mehr nutzen kann, aber nicht beim Fahrradfahren. Die Signal hat es so wie die Stuttgarter.

Smartphone nutzen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Das ist neu und von der Stuttgarter: „Ein Verlust der Grundfähigkeit „Benutzung eines Smartphones“ liegt vor, wenn die versicherte Person motorisch nicht mehr in der Lage ist ein Smartphone zu halten und eine Nachricht von mindestens 50 Zeichen zu schreiben.“ Da tut sich die Stuttgarter völlig ohne Not die unabsehbare Smartphone-Entwicklung der nächsten 40 Jahre an… Stand jetzt ist es unter Umständen eine Erweiterung der Feinmotorik. Ich denke aber eher, dass es nur vertrieblich und zielgruppenorientiert interessant ist.

Die Signal hat das jetzt auch. Der Display ist auf mindestens 3,5 Zoll festgelegt.

BU-Option im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Diesen vertrieblichen Knaller hatten derzeit nur die Zurich und die Canada Life in der Grundfähigkeitsversicherung. Da sollten die anderen nachziehen. Und wisst ihr was? Die DEVK hat das mit ihrer neuen Grundfähigkeitsversicherung gemacht! Und wie ich eben erfahren durfte, hat das die Aachen Münchener auch. Und zwar zum 5. Versicherungsjahr oder eben bei Eintritt ins Berufsleben. Ganz neu ist diese Option auch bei der Bayerischen. Gefällt mir außerordentlich gut, diese Entwicklung. Bei der Bayerischen ist die Option besonders wertvoll, da ich den Tarif ja schon ab 3 Jahren abschließen kann.

Der Volkswohl Bund zieht nach!  Mit der Bayerischen, der DEVK, der Stuttgarter, der Zurich und der Canada Life ist er jetzt der 5. Versicherer am Markt mit BU-Option!

Und am allerneuesten ist die Option bei der Signal Iduna 🙂

Fazit im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung

Zusammengefasst lässt sich im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung gut ablesen, dass sich die Grundfähigkeitsversicherung kaum vergleichen lässt. Nur wenn der Kunde angibt, welche Grundfähigkeiten er für die Erzielung seines Einkommens für am wichtigsten hält, kann es klappen. Dann lassen sich diese untereinander vergleichen und werten. Ohne diese Angabe sind die Grundfähigkeitsversicherungen nicht sinnvoll miteinander vergleichbar. Denn der Vermittler kann nicht festlegen, welche Grundfähigkeit zuerst verloren geht. Wichtig ist, dass der Kunde versteht, dass die Grundfähigkeitsversicherung nur zufällig und in Ausschnitten das Einkommen absichern kann. Deswegen ist es auch nur in Ausnahmefällen eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Meistens ist es aber ein Ausweichprodukt bzw. eine Ausschnittsdeckung. Durch eine gute Beratung lässt sich für den Vermittler die Haftung und den Kunden eine Überraschung vermeiden. Und mit sehr guter Beratung lässt sich für den Kunden die passende Lösung finden!

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Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz (2019) https://bsc-gmbh.com/blog/neue-berufsunfaehigkeitsversicherung-der-allianz-2019/ Mon, 22 Jul 2019 06:28:55 +0000 https://bsc-gmbh.com/?p=33757 Es heißt ja, dass nicht die Großen die Kleinen fressen, sondern die Schnellen die Langsamen. Dieser Spruch wurde ziemlich sicher von kleineren Unternehmen geprägt, da sich in der Realität immer wieder zeigt, dass die großen Unternehmen sich auch durchaus mal Zeit lassen können, bevor sie einem Trend folgen. Und dennoch oder deswegen spielen die Großen [...]

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Es heißt ja, dass nicht die Großen die Kleinen fressen, sondern die Schnellen die Langsamen. Dieser Spruch wurde ziemlich sicher von kleineren Unternehmen geprägt, da sich in der Realität immer wieder zeigt, dass die großen Unternehmen sich auch durchaus mal Zeit lassen können, bevor sie einem Trend folgen. Und dennoch oder deswegen spielen die Großen eine wichtige Rolle, wenn es um Innovationen geht. In der Versicherungsbranche ist die Allianz das Maß aller Dinge, wenn es um Größe geht. Wenn es um Neuerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht, ist sie eher Mitläufer. Aber immer wenn die Allianz eine neue Klausel aufnimmt, wird sie zum Marktstandard und kurz darauf folgen alle anderen Versicherer. So hatte beispielsweise die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel schon lange ein einziger Anbieter im Programm. Nachdem die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz diese Klausel aufnahm, folgte innerhalb von 2 Jahren fast der vollständige Markt.

Deswegen freut es mich als neutralen Beobachter immer besonders, wenn die Allianz eine neue Klausel aufnimmt, die sinnvoll ist.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz

Aber der Reihe nach. Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz erläutert alle Leistungen des Tarifes ausführlich und verständlich geschrieben im Angebot und dem Antragsdokument. Das ist hilfreich und auch notwendig, da die eigentlichen Bedingungen eher rechtssicher als gut lesbar verfasst sind. Aus meiner laienhaften, aber doch einigermaßen geübten Sicht, würde ich zu behaupten wagen, dass die AVB der BUV der Allianz zu den verbindlichsten am Markt gehören. Das freut den Juristen, ist aber auch aufgrund vieler Querverweise etwas schwierig am Stück zu lesen. Aber Bedingungen sind keine Novelle.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz gehört auch leistungsseitig auf jeden Fall in die Top 10 am Markt. Besonders gut gefällt mir, dass die Allianz im Leistungsfall Unterstützung zur gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitation anbietet. Wir dürfen davon ausgehen, dass der Versicherer diese Dienstleistung sehr ernst nehmen wird, da er für einen genesenen oder vermittelten Kunden nicht mehr leisten muss. Es ist zu hoffen, dass derlei Dienstleistungen zum Marktstandard wachsen. Denn es wäre damit dem Kunden und dem Versicherer geholfen. Auch der Ruf könnte dadurch etwas gewinnen. Die Versicherer würden nicht mehr die Leistung verweigern, sondern den Kunden helfen, wieder ihr Leben eigenständig meistern zu können.

Keine Verbesserung der AU-Klausel in der neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz

Die AU-Klausel der Allianz bleibt unverändert. Ohne gleichzeitige Beantragung einer Leistung wegen BU gibt es auch keine Leistung wegen Krankschreibung. Das ist grundsätzlich sinnvoll, sollte aber nicht als Obliegenheit in den AVB festgeschrieben sein, sondern dem Kunden als Tipp bei der Leistungsfallbeantragung ans Herz gelegt werden. So kann sich der Versicherer nicht auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht berufen und gegebenenfalls die Leistung herauszögern. Die Beharrlichkeit der Allianz und auch anderer Anbieter in dieser Angelegenheit macht deutlich, dass sich hier wohl 2 Lager auftun. Die einen wollen den Kunden vor sich selbst schützen, die anderen wollen den Prozess vereinfachen. Es ist wohl eine Philosophiefrage, was besser ist. Oder eine Typfrage, was hilfreicher ist.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz verzichtet bei Selbständigen auf die Umorganisation, sofern der Versicherte Akademiker ist und zu 90% im Büro tätig ist oder weniger als 5 Mitarbeiter hat. Diese Klausel entwickelt sich derzeit zum gehobenen Marktstandard. Jetzt noch mehr, weil es die Allianz im Tarif hat.

Was auch außerhalb des Marktstandards anzusiedeln ist, ist die Begrenzung der Nachversicherungsmöglichkeiten auf 1.000 Euro monatlich zusätzlich zu der ursprünglichen Rentenhöhe.  Der Markt liegt eher bei 2.500 Euro insgesamt. Beginne ich mit 1.000 Euro Rente, dann ist die eine Lösung besser, beginne ich mit 3.000 Euro, ist es eindeutig die andere Lösung.

Verlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze möglich

Am spannendsten ist aber die Neuerung, dass bei einer Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze ich die Vertragslaufzeit und Leistungsdauer im gleichen Maß erhöhen darf. Sehr gut gefällt mir, dass das auch dann möglich ist, wenn der ursprüngliche Vertrag nur bis zum Endalter 63 abgeschlossen war. Ich darf diese Option bis zum 50. Lebensjahr und innerhalb von 12 Monaten nach Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen.

Was noch eindeutiger zu formulieren wäre, ist die Festlegung der Rechnungsgrundlage. Hier heißt es, dass bei der Neuberechnung der Prämie auch andere Rechnungsgrundlagen als die bei Vertragsabschluss gültigen herangezogen werden können. Damit ist nicht eindeutig, ob die Neuberechnung zum damaligen oder dem jetzigen Eintrittsalter erfolgt. Logisch wäre das Alter bei Vertragsbeginn zu nehmen. Andernfalls handelt es sich bei dieser Option nur um einen Neuvertrag ohne Gesundheitsprüfung. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Leider findet sich die Option in beiden Versionen am Markt. Es wäre schön gewesen, die Allianz hätte hier eindeutiger Stellung bezogen.

Unterm Strich bleibt auch die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz immer eine gute Wahl, wenn es um die Absicherung der Berufsfähigkeit geht.

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Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Immobilienerwerb https://bsc-gmbh.com/blog/allianz-buv-mit-vereinfachter-gesundheitspruefung/ https://bsc-gmbh.com/blog/allianz-buv-mit-vereinfachter-gesundheitspruefung/#comments Thu, 26 Jul 2018 10:12:15 +0000 https://freche-versichert.de/?p=4197 Gerade ist bei mir ein Flyer zur Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Immobilienerwerb reingeflattert. Zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hab ich ja erst die Tage was geschrieben. Aber weil die Gesundheitsprüfung so schön einfach ist, dachte ich mir, ich mach mal einen auf Tobias Bierl und schreib was dazu ;-) Keine Angst, Tobi! Wird nicht [...]

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Gerade ist bei mir ein Flyer zur Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Immobilienerwerb reingeflattert. Zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hab ich ja erst die Tage was geschrieben.

Aber weil die Gesundheitsprüfung so schön einfach ist, dachte ich mir, ich mach mal einen auf Tobias Bierl und schreib was dazu 😉 Keine Angst, Tobi! Wird nicht zur Gewohnheit 🙂

Zunächst mal die Rahmendaten:

Die Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung kann ich bis zum Eintrittsalter von 45 Jahren abschließen, wenn ich innerhalb der letzten 6 Monate einen Darlehensvertrag unterschrieben habe. Die Finanzierung der Immobilie oder Praxis muss eine Neufinanzierung sein! Anschluss- oder Umbaufinanzierungen gehen nicht.

Dafür gibt es keine Untergrenze in der Höhe der Finanzierung.

Ich darf maximal 1.000 Euro absichern. Wenn ich schon ne BUV irgendwo hab, ist das egal. Hab ich eine bei der Allianz, dann muss diese mit normaler Gesundheitsprüfung angenommen worden sein. Ansonsten rechnet die Allianz das in der Höhe an.

Wenn ich die Fragen nach Beruf, Freizeit, Ausland, Größe und Gewicht beantwortet habe, gibt es in der Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung nur noch diese Fragen:

1. Sind Sie aktuell in Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten
( z. B. Heilpraktiker, Psychologen, Psychotherapeuten)?

Ich würde das mal so auslegen, dass ich da nur angeben muss, wenn ich einen Termin für eine Nachuntersuchung habe oder mir eine solche angeraten ist. Sofern ich die Behandlung im Termin gestern abgeschlossen habe, wäre ich so mutig zu behaupten, dass das nicht anzugeben ist.

Auf der anderen Seite muss ich hier alles angeben, weshalb ich alle zwei Jahre mal zur Nachuntersuchung muss. Da würde ich nicht sagen, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Wer mutiger ist als ich, kann dann vor Gericht gerne mal versuchen zu behaupten, dass es sich um eine Beobachtung und keine Behandlung handelt. Ich rate aber davon ab 🙂

Auf der ganz anderen Seite behaupte ich mal, dass mich der Versicherer nicht ausreichend darüber aufgeklärt hat, was er unter Behandlung versteht. Also muss ich nicht angeben, wenn etwas ausgeheilt ist, aber beobachtet werden muss, weil ich darunter keine Behandlung verstehe. So als normal gebildeter Mensch, der ich ja auch bin. Mit einigem Stolz.

Diese Frage werden so oder so die allermeisten Menschen sehr leicht verneinen können.

Damit kommen wir zur zweiten Frage:

2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Erkrankung der Psyche oder des
Nervensystems oder einer Erkrankung bzw. Verletzung des Bewegungsapparates
(Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder) länger als 2 Wochen
ununterbrochen arbeitsunfähig oder in psychiatrischer Betreuung?

Noch leichter zu beantworten. Wer 9 Tage krankgeschrieben war, weil er wegen wildem Fleisch am großen Zeh nicht in den Arbeitsschuh gepasst hat, muss das nicht angeben.

Bei psychischen Erkrankungen gibt es, so wie ich das lese, keine zeitliche Begrenzung. Ist aber auch egal. Für gewöhnlich betreut man mich für wesentlich länger als 2 Wochen psychiatrisch. Alles darunter muss sich eh erstmal dem Verdacht einer sogenannten Abrechnungsdiagnose erwehren.

Was hier überhaupt nicht angegeben werden muss, sind organische Erkrankungen. Die werden in der nächsten Frage abgefrühstückt.

3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen
ununterbrochen verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Tabletten oder Spritzen)
eingenommen oder erhalten bzw. wird die aktuelle Medikation voraussichtlich mehr
als 4 Wochen andauern?

Sehr schlau von der Allianz, dass sie auch in die Zukunft fragen. Sonst könnte ich nach einer Diagnose wie Hashimoto oder Hypertonie schnell noch ein Haus bauen und dann das dann durch die Allianz BUV mit vereinfachter Gesundheitsprüfung finanzieren.

Gut, ok… Das Risiko ist gering, dass jemand extra ein Haus baut, um ne Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Aber trotzdem: Gut gespielt von der Allianz.

So, also, 4 Wochen. Da ist das Antibiotikum schon mal nicht dabei. Das geht selten über 21 Tage. Hier geht es also um alles, was schlimmer ist, als eine Erkrankung, die ich mit Antibiotikum behandeln muss.

Empfängnisverhütung muss ich hier nicht angeben. Ich sowieso nicht. Aber Frauen. Wäre ja auch ungerecht. Die Pille wird erst bei Faktor-V-Leiden oder sowas wichtig. Weil es da Wechselwirkungen geben kann. Aber hier muss es nicht angegeben werden.

Die Frage ist also auch nicht sooo schwierig zu verneinen.

Naja und die 4. Frage ist nur, damit nicht die ganz krassen Sachen durchrutschen.

4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion oder eine Krebserkrankung festgestellt oder
wurde Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolge (GdS)
zuerkannt bzw. ein solcher Antrag in den letzten 2 Jahren gestellt?

Können die meisten verneinen.

Weil hier z.B. MS fehlt und das Thema gerade erst durch die Presse ging. Ich würde das bei Frage 1 angeben, weil die Krankheit besteht und die Nachuntersuchung somit schon als Behandlung verstanden werden muss. Find ich.

Unterm Strich lassen sich leicht einige Menschen finden, für die dieses Angebot passend ist. Nicht jeder der baut, ist krank und nicht jeder der krank ist, baut. Aber jeder der baut, muss seine Finanzierung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern! Und das geht hier sehr einfach!

Wer ein Angebot will, ruft die Allianz an… Quatsch! Meldet euch bei mir 😉

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Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz: Studenten aufgepasst! https://bsc-gmbh.com/blog/die-neue-berufsunfaehigkeitsversicherung-der-allianz/ Tue, 24 Jul 2018 11:49:04 +0000 https://freche-versichert.de/?p=4193 Also, mal vorneweg: die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz ist nicht schlecht. Im Allgemeinen ist sie sogar ganz gut. Was nach wie vor stört, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel. Denn die Allianz verlangt immer noch, dass ich nicht nur die Krankschreibung einreiche, sondern auch Leistung wegen BU beantrage. Und das ist schlecht, weil dann die ganze Einfachheit verloren [...]

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Also, mal vorneweg: die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz ist nicht schlecht. Im Allgemeinen ist sie sogar ganz gut. Was nach wie vor stört, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel. Denn die Allianz verlangt immer noch, dass ich nicht nur die Krankschreibung einreiche, sondern auch Leistung wegen BU beantrage. Und das ist schlecht, weil dann die ganze Einfachheit verloren geht, die die AU-Klausel eigentlich verspricht.

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz bleibt eine gute BUV, ist aber wieder keine TOP-BUV. Aber darum geht es mir hier gar nicht. Es geht mir um die Studentenklausel. Da wurde ich schon hellhörig. Denn wenn auf einer Mineralwasserflasche steht, dass das Wasser laktose- und glutenfrei ist, dann vermute ich mal stark, dass das Wasser sonst nix kann. Wieso sollte es sonst auf etwas selbstverständliches hinweisen.

So merkwürdig ist das auch, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Klausel für etwas vereinbart, dass an sich schon im Schutz beinhaltet wäre. Denn die BUV versichert keine Berufe oder gar Berufsbilder. Sie versichert die Tätigkeiten, die ich tagtäglich in meinem Job oder der Ausbildung ausübe.

Der Student muss still sitzen können, arbeiten schreiben und Referate halten. Und auch immer wieder mal ein Praktikum absolvieren. So ist das, wenn er ganz normal in der BUV versichert ist.

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hat für Studenten eine Klausel und da ist das dann auch anders. Definitiv nicht besser, sondern anders. Ich könnte auch schreiben: schlechter. Deutlich schlechter!

Es beginnt damit, dass das Berufsbild als versichert gilt, das für gewöhnlich mit dem Studium erzielt wird. Das kann wiederum so einiges sein. Wer z.B. Ingenieurswesen studiert, könnte sicherlich irgendwas im Büro arbeiten, das auch im Rollstuhl möglich wäre. Mal ganz krass formuliert.

Es wäre also besser, es wäre mein Studium versichert, so wie es nun mal ausgestaltet ist.

Was aber kaum hinnehmbar ist: Wenn ich mein Studium abbreche, dann wird aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und die leistet nur, wenn ich keine drei Stunden mehr am Tag in irgendeinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Und noch viel, viel schlimmer ist, dass die Allianz den Prognosezeitraum von 6 Monaten auf drei Jahre verlängert.

Ich kann aus der EUV aber wieder eine BUV machen, wenn ich der Allianz melde, dass ich einen neuen Beruf aufgenommen habe. Da muss ich aber halt auch selber dran denken.

Mir ist völlig klar, dass das Studium eine relativ überschaubare Zeit ist und ich bewerte diese Klausel auch nicht über. Aber ich frage mich schon, wieso die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz nicht einfach den Studenten so versichert, wie die allermeisten gut bis sehr guten Versicherer in der BUV das auch machen. Entweder ganz normal oder mit der Besserstellung nach der Hälfte des Studiums.

Unterm Strich kann man die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz mal machen, wenn die Annahme besser als beim Rest ist. Für Studenten kann ich den Tarif eher nicht empfehlen.

 

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) https://bsc-gmbh.com/blog/die-berufsunfaehigkeitsversicherung-der-allianz-e356-stand-1217/ Mon, 16 Apr 2018 06:16:46 +0000 https://freche-versichert.de/?p=3048 Die Allianz ist ohne Zweifel der größte Versicherer der Welt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Tarife die besten der Welt sind. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) ist z.B. eine gute Absicherung, aber es gibt fast immer einen der besser ist. Und dabei auch oft günstiger. Vielleicht ist die Allianz deshalb so [...]

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Die Allianz ist ohne Zweifel der größte Versicherer der Welt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Tarife die besten der Welt sind. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) ist z.B. eine gute Absicherung, aber es gibt fast immer einen der besser ist. Und dabei auch oft günstiger. Vielleicht ist die Allianz deshalb so groß 😉

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17)

Aber wollen wir uns das mal genauer ansehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) gehört auf jeden Fall in den erweiterten Bereich der Möglichkeiten. Bietet die Allianz unter allen Berufsunfähigkeitsversicherungen die beste Annahme an, dann kann ich das mal machen.

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Vorsicht bei Studenten

Nur Studenten müssen besser aufpassen. Hier bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) nur für das ausgeübte Studium Schutz an. Breche ich das Studium ab, wird aus der BUV eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und wenn ich einen Beruf ergreife, der nicht zu meinem Studium passt, entfallen die Nachversicherungsgarantien.

Aber zurück zu normal. Sehr gut gefällt mir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17), dass der Versicherer Möglichkeiten zur medizinischen und beruflichen Reha anbietet. Das ist sehr hilfreich und deswegen im Kundensinne zu begrüßen.

Gute Stundungsmöglichkeiten

Auch schön ist, dass ich gestundete Beiträge evtl. auch nicht zurückzahlen muss, sondern dafür die Leistung herabsetzen kann. Normalweise hat jemand, der gerade erst kein Geld hatte, dann nicht das Geld, um innerhalb von 24 Monaten alles zurück zu zahlen. Da ist es gut, wenn ich andere Möglichkeiten habe, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Ein gekürzter Schutz birgt auch Gefahren, aber weniger als gar kein Schutz.

Mittelmäßige AU-Klausel

Der Tarif enthält eine sogenannte AU-Klausel, die verspricht, schon bei Krankschreibung zu leisten. Bei der Allianz muss ich aber gleichzeitig Leistung wegen BU beantragen. Das ist schlecht. Denn der Vorteil der AU-Klausel liegt vor allem in der Einfachheit der Beantragung. Fällt dieser Vorteil weg, dann bleibt nicht mehr viel. Die schlechte Klausel ist in meinen Augen auch der Hauptgrund, warum ich besser einen anderen Anbieter wählen sollte. Da gibt es immerhin 10 Stück, die das vernünftig machen.

Wieder gut gefällt mir, dass die Einstufung bei Pflegebedürftigkeit nach den offiziellen Pflegegraden erfolgt. Schlecht ist aber, dass die Allianz anscheinend selbst prüft, ob ich Pflegegrad 2 habe oder nicht.

Die anderen Kritikpunkte sind zu verkraften, es ginge aber auch besser.

Viele Kleinigkeiten zu bemängeln

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz E356 (Stand 12/17) stellt auf den mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ab, was im Nachweis schwierig sein kann. Es lässt sich aber kaum ein theoretischer Fall konstruieren, in dem das wichtig wäre.

Außerdem verzichtet die Allianz nur in den ersten fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben auf die abstrakte Verweisung. Das kann schon wichtig sein. Wenn ich aber weiß, dass ich nur dann aus dem Berufsleben ausscheide, wenn ich nicht mehr arbeitssuchend gemeldet bin, dann liest sich das schon weniger dramatisch. Trotzdem gibt es hier einige, die es besser machen.

Bei den Mitwirkungspflichten ist schön, dass ich den Wegfall der BU nicht melden muss, etwas ungünstig ist die Pflicht zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur Durchführung von Heilbehandlungen formuliert. Zum einen stößt man sich an der Schadenminderungspflicht. Im VVG gilt diese nur für Sachverträge. Darüber gilt aber das BGB auch für die Lebenverträge. Und so regelt auch das BGB die Mitwirkungspflicht nach Treu und Glauben. Trotzdem ginge das besser. Denn der Kunde läuft ja immer Gefahr, dass der Versicherer ihn nicht über seine Rechte aufklärt und mit Bezug auf die AVB mal ablehnt. Auch wenn geltendes Recht das ganz anders sehen würde.

Durchwachsene Nachversicherungsoptionen

Gut ist, dass die Nachversicherung auf eine komplette Risikoprüfung verzichtet. Also nicht nur auf die Gesundheitsprüfung.

Schlecht ist aber, dass ich diese nicht ausüben darf, wenn ich im Jahr davor 14 Tage am Stück krankgeschrieben war. Auch die Begrenzung auf das 40. bzw. 45. Lebensjahr und auf insgesamt 12.000 Euro Jahresrente ist etwas dürftig.

Unterm Strich ist die Allianz bei Weitem nicht der beste Versicherer, sondern einfach nur der größte. Auch die neue BUV der Allianz ist nicht schlecht, aber auch nicht in der Top Ten zu finden. Und günstiger als andere ist sie nur sehr selten.

Vereinbare jetzt einen kostenlosen Termin!

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Was ist eine Grundfähigkeits-Versicherung? https://bsc-gmbh.com/blog/grundfaehigkeits-versicherung/ Mon, 13 Nov 2017 08:37:38 +0000 https://freche-versichert.de/?p=2316 Die Grundfähigkeits-Versicherung ist so ziemlich das neueste Produkt zur Arbeitskraft-Absicherung. Die GFV zahlt eine monatliche Rente, wenn ich Sinne oder Grundfähigkeiten verloren habe. So einfach ist das. Naja, ist es nicht. Kommt auf die Bedingungen an. Die erkläre ich aber später. Jetzt schauen wir uns erstmal an, wer eine Grundfähigkeits-Versicherung brauchen kann. Wer braucht unbedingt [...]

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Die Grundfähigkeits-Versicherung ist so ziemlich das neueste Produkt zur Arbeitskraft-Absicherung. Die GFV zahlt eine monatliche Rente, wenn ich Sinne oder Grundfähigkeiten verloren habe. So einfach ist das. Naja, ist es nicht. Kommt auf die Bedingungen an. Die erkläre ich aber später. Jetzt schauen wir uns erstmal an, wer eine Grundfähigkeits-Versicherung brauchen kann.

Wer braucht unbedingt eine Grundfähigkeits-Versicherung?

Das ist leicht beantwortet: Kein Mensch braucht unbedingt eine GFV. Aber bitte jetzt weiterlesen, ok? Sie kann schon sinnvoll angewandt werden. Das Problem ist, dass sie nicht das Einkommen absichert. Oder nur sehr eingeschränkt und wenn ich weiß, wie das geht. Dazu später noch etwas mehr 🙂

Grundsätzlich sichert sie den Verlust von Sinnen und Grundfähigkeiten ab. Also, die finanziellen Folgen des Verlusts. Meine zusätzlichen Ausgaben.

Nehmen wir mal mich, Philip Wenzel, als Beispiel. Ich kann plötzlich aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung meine Arme nicht mehr gebrauchen. Solange ich noch tippen kann, ist alles ok. Ich kann weiterhin Geld verdienen. Ich kann aber nicht mehr im Garten arbeiten, im Haushalt helfen (Buhu! ;-)), Sport machen oder mit meinen Töchtern spielen. Mit einer GFV könnte ich mir einen Gärtner und eine Haushaltshilfe leisten. Diese Kosten kann ich über eine GFV abdecken. Da ich aber weiterhin Geld verdiene, bin ich evtl. sogar überversichert. Das ist nicht schlimm, aber nicht notwendig. Versicherungen sollten immer nur wirklich notwendige, existenzielle Risiken absichern.

Bezug zum Einkommen nicht vorhanden

Angenommen, ich würde blind. Ich könnte kein Geld mehr verdienen und wäre auch im Alltag eingeschränkt. Die GFV würde leisten. Alles ist gut. Ich bin blind, was eher schlecht ist, aber finanziell ist alles gut. Ich ich bekomme eine Rentenleistung und muss nicht unbedingt arbeiten.

Angenommen ich hätte eine schwere Depression. Ich könnte kein Geld mehr verdienen, würde aber aus der Grundfähigkeits-Versicherung keine Rente bekommen. Denn psychische Erkrankungen sind erst dann mitversichert, wenn diese zu einer Pflegebedürftigkeit bzw. dazu führen, dass ich einen Betreuer zugeteilt bekomme. Das wäre doof. Auch finanziell.

Das Problem ist also: In welcher Höhe sollte ich nun die versicherte Rente abschließen? Für den Fall, dass ich weiter Geld verdiene oder für den Fall, dass ich keines mehr verdiene? Und was ist mit dem Risiko der psychischen Erkrankungen? Das bestünde ja so oder so…

Die Grundfähigkeits-Versicherung ist ein Ergänzungs- oder Ausweichprodukt

Was bei dem Beispiel klar wird: die GFV ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist ein Ergänzungsprodukt, wenn ich meine Einschränkungen in der Freizeit finanziell absichern möchte. Als Einkommens-Absicherung ist die GFV maximal eine Notlösung, ein Ausweichprodukt. Wenn ich mir richtig doll Mühe gebe, kann das aber trotzdem funktionieren. Und zwar so:

  1. Tätigkeitsbeschreibung verfassen: Ich muss einen Plan erstellen, welche Sinne und Grundfähigkeiten ich bei der Arbeit so brauche. Das schreibe ich dann in Zeiträumen auf, bis mein Arbeitstag voll ist. Da steht dann z.B., dass ich 3 Stunden kniend arbeite und 2 Stunden Sachen hebe und trage.
  2. Bedingungen vergleichen: Entweder ich rufe mich an oder ich nehme mir alle Bedingungen der am Markt erhältlichen Grundfähigkeits-Versicherungen, erstelle eine Excel-Tabelle, in der ich alle Leistungsauslöser vergleichen und bewerten kann und nehme dann die Punkte als oberste Priorität, die in meiner Tätigkeitsbeschreibung (siehe Punkt 1) den höchsten Zeitwert haben.
  3. Risiko abwägen: Wie wahrscheinlich ist der Verlust eines Sinnes oder einer Grundfähigkeit? Um wie viel ist die GFV günstiger als eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung? Psychische Erkrankungen sind nicht mitversichert. Da das Risiko aber recht hoch ist, muss auch die Beitragsersparnis entsprechend hoch sein. Sonst ergibt es keinen Sinn eine Grundfähigkeits-Versicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Psyche ist teilweise eben doch versichert

Die wenigsten Grundfähigkeits-Versicherungen schließen psychische Erkrankungen generell aus. Über den Leistungsbaustein, der bei Pflegebedürftigkeit leistet, sind psychische Erkrankungen wieder eingeschlossen. Allerdings muss ich pflegebedürftig werden. Das ist schon recht heftig. Aber eben nicht unmöglich. Eine starke Selbst- oder Fremdgefährdung würde z.B. eine Leistung bedingen.

Die Bayerische, die Dortmunder, die Swiss Life und die Nürnberger bieten einen Zusatz-Baustein zu psychischen Erkrankungen an. Richtig empfehlen kann ich da aber nur den der Nürnberger Versicherung. Der leistet, wenn ich aufgrund einer psychischen Erkrankung erwerbsgemindert bin. Das kommt der Leistung aus der BUV ziemlich nahe. Denn wenn ich wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann, kann ich für gewöhnlich in keinem anderen Beruf mehr arbeiten.

Die anderen Versicherer leisten nur bei schwerer Depression und Schizophrenie.

Was kann die Grundfähigkeits-Versicherung?

Das wird hier nur in aller Kürze besprochen. Einen ausführlichen Vergleich aller GFV am Markt gibt es hier.

Die Grundfähigkeits-Versicherung leistet, wenn ich für 12 Monate einen Sinn oder eine Grundfähigkeit verliere oder in dieser entsprechend eingeschränkt bin, eine Rente in vereinbarter Höhe. Es wird nix angerechnet und es gibt im Leistungsfall auch keine Möglichkeit des Versicherers, eine Angemessenheit zu prüfen. Bei Vertragsabschluss prüft der Versicherer eine wirtschaftliche Angemessenheit. Das ist einigermaßen sinnlos, weil die Grundfähigkeit nicht im Verhältnis zum Einkommen oder meinem Job stehen.  Aber naja…

Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die schon nach 6 Monaten leisten. Das ist unbedingt vorzuziehen. Wahrscheinlich verliere ich eine Grundfähigkeit für immer. Aber z.B. nach einem Schlaganfall kann es schon vorkommen, dass ich nach 9 Monaten wieder fit bin. Da gäbe es einmal 9 Monatsrenten und das andere mal nix.

Welche Grundfähigkeiten sind versichert?

Die Grundfähigkeiten sind dann wieder sehr verschieden. Bitte im Vergleich nachlesen. Grundsätzlich sind die Sinne Hören, Sehen, Sprechen versichert und dann das Gehen, Stehen, Sitzen, Hände, Arme, Knien und Bücken und meistens auch das Autofahren. Das Autofahren ist besonders hervorzuheben, weil es eine ganze Menge anderer Auslöser abdeckt. Ich muss z.B. schon lange bevor ich so blind bin, wie es der Verlust des Sehsinnes verlangen würde, den Führerschein abgeben.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile ein paar zielgruppenorientierte Klauseln. Besonders sinnvoll ist die LKW-Klausel der Nürnberger. Hier erhalte ich meine Rente bereits, wenn ich meine Fahrlizenz als Berufskraftfahrer verliere. Das ist für alle Bus- oder LKW-Fahrer schon fast eine BUV.

Die Bayerische hat den Auslöser Mobilität, der leistet, wenn ich nicht mehr Fahrradfahren oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann. Das ist auch nicht schlecht, aber eher vertrieblich sinnvoll. Der Kunde kann sich hier halt eher was vorstellen, als bei den anderen Auslösern.

Unterm Strich

Unterm Strich ist die Grundfähigkeits-Versicherung eben keine Alternative zur Einkommens-Absicherung. Ich kann damit maximal Teilbereiche meiner alltäglichen Tätigkeiten in der Arbeit abdecken. Ich muss dann eben einschätzen, welches Risiko ich absichern möchte und worauf ich bereit bin zu verzichten, um die Prämie einsparen zu können.

Lass dich kostenfrei vom Experten beraten!

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Allianz KörperSchutzPolice mit neuen Leistungsauslösern https://bsc-gmbh.com/blog/koerperschutzpolice-allianz/ https://bsc-gmbh.com/blog/koerperschutzpolice-allianz/#comments Thu, 13 Apr 2017 11:51:30 +0000 http://freche-versichert.de/?p=578 Der französische Schriftsteller und Pilot Antoine de Saint-Exupéry hat einmal geschrieben, dass Perfektion nicht dann erreicht ist, wenn es nichtsmehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann. In der Produktentwicklung gilt demgegenüber leider häufig die Devise „viel hilft viel“. Die Allianz Lebensversicherungs-AG geht bei der Neuauflage der KörperSchutzPolice beide Wege. Das Ergebnis ist [...]

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Der französische Schriftsteller und Pilot Antoine de Saint-Exupéry hat einmal geschrieben, dass Perfektion nicht dann erreicht ist, wenn es nichtsmehr hinzuzufügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann. In der Produktentwicklung gilt demgegenüber leider häufig die Devise „viel hilft viel“. Die Allianz Lebensversicherungs-AG geht bei der Neuauflage der KörperSchutzPolice beide Wege. Das Ergebnis ist noch ein gutes Stück von so etwas wie Perfektion entfernt. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die neue KörperSchutzPolice der Allianz

Die KörperSchutzPolice wurde bei seiner zweiten Auflage nicht rundum erneuert, bereits vorhandene Leistungsauslöser wurden nicht verbessert. Allein der Leistungsauslöser „Gebrauch der Hände“ wurde gemäß dem Marktstandard auf den Gebrauch einer Hand ausgelegt.
Was hier bereits bei der alten Definition als kundenfreundlich auffiel, ist die Auswahl der Möglichkeiten, um den Nachweis des Verlusts dieser Grundfähigkeit zu führen. Es ist ausreichend, entweder eine Flasche mit Schraubverschluss nicht mehr öffnen, oder einen Schraubendreher, eine Rohrzange oder eine Schere nicht mehr bestimmungsgemäß benutzen zu können. Was diese Definition jedoch aus Kundensicht in der Leistungsfähigkeit deutlich beeinflussen dürfte, ist, dass die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Leistungsprüfer der Allianz ausgelegt wird.

Wie ist die genaue Definition?

Dieses Problem findet sich bei der KörperSchutzPolice auch bei dem Leistungsauslöser „Gebrauch der Arme“. Hier heißt es, dass Leistung erhält, wer nicht mehr in der Lage ist, in Schulter- beziehungsweise Brusthöhe zu arbeiten.Was aber soll „arbeiten“ heißen? Ein Lehrer müsste darunter das Schreiben auf der Tafel verstehen, während der Lagerist darunter das Heben schwerer Gegenstände in ein Regal verstehen darf.
Welche Tätigkeit wird aber bei einem Fließbandarbeiter herangezogen, der nicht in Schulter- oder Brusthöhe arbeitet? Darf er sich eine schwere Arbeit aussuchen? Davon ist zumindest auszugehen, da nach § 305c Satz 2 BGB Bedingungen immer zuungunsten des Verwenders auszulegen sind. Und das ist hier die Allianz. Im Zweifelsfall bedeutet Arbeiten auf Schulter- oder Brusthöhe also die schwerstmögliche Arbeit, die es am allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.

Wie ist es mit Transparenz?

Es wäre also nicht nur im Kundensinne transparenter, wenn hier nachgebessert würde. Auch die Allianz könnte sich den einen oder anderen Prozess sparen, der voraussichtlich verloren wird, wenn der gegnerische Anwalt nicht gerade bei der entscheidenden Vorlesung an der Universität gefehlt hat.

Neu hinzugekommen sind die Auslöser Heben und Tragen, Sitzen, Stehen und Schreiben. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Leistungsfähigkeit der Grundfähigkeits-Versicherung stark von der Anzahl der Auslöser abhängt – was daran liegt, dass jeder einzelne Auslöser sehr stark eingeschränkt ist.

Neuer Auslöser „Greifen und Halten“

Ein weiterer Leistungsauslöser ist der Verlust der Fähigkeit, zu greifen und zu halten. Dieser Auslöser ist neu am Markt. Er hat eine Schnittmenge zu den Auslösern Heben und Tragen, Schreiben und „Gebrauch der Hand“. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass allein die Fähigkeit verloren geht, einen Gegenstand für fünf Minuten ununterbrochen zu greifen und zu halten.

Aber auch bei dieser Definition bleibt einiges unklar. Der Gegenstand ist beispielsweise nicht festgelegt. Als Beispiel werden ein Glas, ein Kochlöffel oder ein Pinsel genannt. Wie auch schon weiter oben beschrieben, kann hier davon ausgegangen werden, dass sich der Kunde den Gegenstand aussuchen darf.

Es mag nun Erbsenzählerei sein, aber in den Bedingungen steht nicht, dass ich das Glas in der Luft halten muss. Theoretisch könnte ich also ein auf dem Tisch stehendes Glas fünf Minuten halten. Außerdem macht es für die Messung der Leistungsfähigkeit einen Unterschied aus, ob ich den Pinsel im Pinzettengriff halten soll oder von der Faust umschlossen. Dank § 305c Satz 2 BGB wird sich der Kunde das aber zu seinen Gunsten auswählen dürfen.

Beste Definition am Markt beim Gebrauch der Beine

Uneingeschränkt die beste Lösung am Markt ist aber die Definition „Gebrauch der Beine“. Um hier Leistung zu erhalten, muss der Versicherte außerstande sein, ohne Unterbrechung selbstständig 400 Meter zurückzulegen oder zwölf Stufen hinauf- und hinabzusteigen.

Andere Versicherer definieren hier eine erlaubte Unterbrechung von mindestens einer Minute. Die KörperSchutzPolice leistet hingegen schon bei wesentlich kürzeren Unterbrechungen. Was unter vertrieblichen Aspekten betrachtet am interessantesten wirkt, ist die neue Flexibilität bei der Einmalleistung bei Eintritt einer schweren Krankheit. Dieser Baustein ist nun nicht mehr, wie in der Vorgängerversion, obligatorisch. Deshalb sind die Prämien nun im Vergleich zum Markt deutlich attraktiver geworden.

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Die Komfort-Dynamik der Allianz: Wo ist da das Risiko? https://bsc-gmbh.com/blog/komfort-dynamik-der-allianz/ https://bsc-gmbh.com/blog/komfort-dynamik-der-allianz/#comments Fri, 07 Apr 2017 13:48:28 +0000 http://freche-versichert.de/?p=187 Alle biometrischen Risiken bezeichnen den Verlust einer Fähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist z.B. der Verlust der Fähigkeit, seinen Beruf zu mindestens 50% ausführen zu können.  Und die Pflegebedürftigkeit ist der Verlust der Fähigkeit, ohne fremde Hilfe den Alltag bewältigen zu können. Die Langlebigkeit wird erst seit Kurzem als biometrisches Risiko angesehen. Und das obwohl es mit [...]

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Alle biometrischen Risiken bezeichnen den Verlust einer Fähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist z.B. der Verlust der Fähigkeit, seinen Beruf zu mindestens 50% ausführen zu können.  Und die Pflegebedürftigkeit ist der Verlust der Fähigkeit, ohne fremde Hilfe den Alltag bewältigen zu können.

Die Langlebigkeit wird erst seit Kurzem als biometrisches Risiko angesehen. Und das obwohl es mit zu den ältesten Versicherungsbedürfnissen gehört, den Geldbedarf eines einzelnen, der länger lebt als der Durchschnitt, über eine Versichertengemeinschaft abzufangen. Langlebigkeit ist somit der Verlust der Fähigkeit, mit dem eigenen Ersparten auch im Alter seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.

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Die Rentenversicherung ist keine Geldanlage mehr

Dass die Lebensversicherung lange eher als Geldanlage gesehen wurde, liegt daran, dass sie das auch bis vor einigen Jahren war. Bei garantierten Zinsen von 4% und Rendite inkl. Überschüssen von 9% war insbesondere die Lebensversicherung auch sicherlich nichts anderes gewesen. Auch Rentenversicherungen wurde früher meist unter dem Aspekt der Rendite abgeschlossen.

Aber in einem Niedrigzinsumfeld, tritt der ursprüngliche Charakter der Rentenversicherung wieder mehr in den Vordergrund. Hierbei handelt es sich um ein Phänomen, dass es so noch nie in der Geschichte der Menschheit gab. Die immer stärker zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft, auch Demografie genannt. Die gesetzlichen Systeme, die umlagefinanziert sind, können ein lebenslanges Grundeinkommen deshalb nicht mehr sicherstellen.

Rendite steht im Vordergrund

Leider steht bei den Kunden aber immer noch die Rendite im Vordergrund. Deshalb ist es für Versicherungsunternehmen aus vertrieblicher Sicht unverzichtbar, hohe Gewinne zu generieren. Da ein großer Kostenfaktor in der lebenslangen Altersversorgung die ausgelobten Garantien sind, werden von einigen Unternehmen neue Garantie-Modelle angeboten. Diese verdeutlichen aber letztlich die Verschiebung der Gewichtung von einem Biometrie-Produkt hin zu einer Geldanlage.

Die Komfort-Dynamik der Allianz: Keine Risikoübernahme durch den Versicherer

Auch die neue Renten-Versicherung Komfort-Dynamik der Allianz dient in erster Linie der Kapitalbildung als der finanziellen Absicherung des Langlebigkeits-Risikos. Udo Kraus, Geschäftsführer der SCIMUS Pensionsmanagement GmbH und anerkannter Experte für Altersversorgung fasst die Problematik des Produkts für den Kunden sehr treffend zusammen: „Nicht akzeptabel ist die Tatsache, dass die Verrentungskonditionen, wie das auch bereits bei IndexSelect und Perspektive der Fall ist, nicht garantiert sind. Der Kunde trägt somit nicht nur das Risiko der Kapitalanlage, sondern im Wesentlichen auch noch das Risiko der  Langlebigkeitsentwicklung und das Rechnungszinsrisiko.“

Unter dem Paragrafen 1.4 erklärt die Allianz in den Bedingungen, welche Rechnungsgrundlagen gelten.

Für die Berechnung der MINDESTRENTE (und nur hierfür) gelten bei der Komfort-Dynamik der Allianz der bei Vertragsabschluss gültige Höchstrechnungszins von 1,25% und die unternehmenseigene Sterbetafel.

Rentenfaktor gilt nur für die Mindestrente bei der Komfort-Dynamik der Allianz

Schon bei Zuzahlungen und in anderen, nicht näher bezeichneten Fällen, gelten zwar grundsätzlich auch die Rechnungsgrundlagen vom Vertragsbeginn. Haben sich die Rechnungsgrundlagen aber geändert, kann die Allianz auch diese verwenden. Und ändern sich die Berechnungsgrundlagen ein weiteres Mal, darf die Allianz sich aussuchen, ob sie die neuen Rechnungsgrundlagen nimmt, die von der letzten Erhöhung oder die von Vertragsbeginn.

Es bedarf nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, welches Werkzeug sich der Versicherer hier in den Bedingungen der Komfort-Dynamik der Allianz an die Hand geschrieben hat. Und wegen der ungenauen Definition muss davon ausgegangen werden, dass diese Regelung für jede Dynamik gilt, da diese ja nicht zu einer Erhöhung der garantierten Mindestrente führt. Nur diese ist garantiert zu den Rechnungsgrundlagen bei Vertragsbeginn.

Rechnungsgrundlagen werden bei der Komfort-Dynamik der Allianz neu berechnet

Die Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn beziehen sich bei der Komfort-Dynamik der Allianz auf den Rechnungszins und die Sterbetafel, die das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt für sofort beginnende Renten benutzt. An dieser Stelle weist auch Udo Kraus sehr richtig darauf hin, dass die Allianz hier nicht mehr von einem Höchstrechnungszins spricht, sondern eben von dem, den das Unternehmen für eine neu abzuschließende vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung gelten.

Sollte der Versicherer zu diesem Zeitpunkt einen geringeren Zins unterstellen und eine höhere Lebenserwartung annehmen als zu Beginn der Versicherung, kann das Ergebnis auch bei deutlich mehr angespartem Kapital zu einer geringeren Rente führen als die zu Beginn garantierte Mindestrente.  Und somit wäre von der Allianz nur diese zu zahlen. Dies ist auch eindeutig in den Vorschlagsberechnungen nachzulesen.

Wie ist die Komfort-Dynamik der Allianz zu vermitteln?

Hier ergeben sich für den Vermittler zwei Probleme.

  1. Erkläre ich diesen Sachverhalt dem Kunden vor Abschluss, habe ich wahrscheinlich nur wenig Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss. Für dieses Problem hätte der Makler und Mehrfachagent aber eine Lösung. Es gibt immer noch Versicherungsunternehmen mit hart garantierten Verrentungskonditionen.
  2. Das größere Problem habe ich als Makler allerdings, wenn ich den Kunden nicht vor Vertragsbeginn aufkläre. Dann muss ich bei Rentenbeginn erklären, dass das Kapital zwar deutlich mehr wurde, aber die Rente nicht. Es bleibt insgesamt zu prüfen, ob der ausdrückliche Hinweis in den Bedingungen, dass eine Erhöhung des Garantie-Kapitals durch Sicherungsmechanismen des Produktes nicht zu einer Erhöhung der garantierten Rente führe, für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer überraschend ist oder nicht.

Unter dem Absatz 3b) des Paragrafen 1.4 macht die Allianz klar, warum sie den zu Rentenbeginn garantierten Rentenfaktor bewusst auf die garantierte Mindestrente begrenzt. Hier schreibt das Unternehmen nämlich wörtlich, wenn es zu dem Zeitpunkt des Rentenbeginns keine vergleichbare sofort beginnende Rentenversicherung gebe, werde die Allianz einen Rentenfaktor festlegen, „der sicherstellt, dass wir dauerhaft unsere Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen können“.

Zahlungsfähigkeit des Versicherers steht im Vordergrund

Es geht also weniger um die Absicherung des Langlebigkeits-Risikos der Versicherten als vielmehr um das Überleben des Versicherers. Als Hintergrund kann hier wohl die neue aufsichtsrechtliche Regelung, genannt SOLVENCY II, angeführt werden. Als Verbraucherschutz konzipiert, sieht diese Regelung vor, dass ein Versicherungsunternehmen umso mehr Eigenkapital benötigt, je höher die Garantien bzw. Risiken sind, die es übernimmt. Und dazu zählen auch die Verrentungskonditionen.

Die unbestrittenen Vorteile der Komfort Dynamik dienen der Sicherung und Mehrung des Kapitals, dass bei Rentenbeginn zur Verfügung steht. Da dieses aber in seiner Masse begrenzt ist, wird es eventuell nicht bis ans Lebensende reichen. Dafür ist eine Rentenversicherung notwendig, deren ureigenes Merkmal es ist, dem Kunden schon bei Beginn ein Umrechnungsverhältnis zwischen dem vorhandenen Kapital und der daraus resultierenden Rente zu garantieren. Aufgabe des Versicherers ist es, zu kalkulieren, wie sich die Lebenserwartung entwickelt. So kann er sicherstellen, dass das Unternehmen auch leisten kann, was es dem Kunden versprochen hat.

Unterm Strich

Das grundsätzliche Konzept der Komfort-Dynamik der Allianz ist durchaus nachahmenswert. Es setzt mehr auf die Märkte. Und mit Umschichtungen und Ablaufmanagement sind mit relativ geringem Risiko relativ hohe Rendite möglich.

Allerdings ist das Produkt ohne einen garantierten Rentenfaktor kaum als Rentenversicherung zu bezeichnen.

Oder wie Udo Kraus es versinnbildlicht: „Synonym wäre das im Bereich der Sachversicherung so:

Sie schließen eine Feuerversicherung für Ihre 2-geschossige Wohnimmobilie ab. Der Versicherer garantiert, dass im Brandfall das Erdgeschoss vollständig ersetzt wird.

Die Entschädigungsquote für das Obergeschoss wird aber erst im Brandfall ermittelt.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Der Beitrag Die Komfort-Dynamik der Allianz: Wo ist da das Risiko? erschien zuerst auf Die Experten der BSC | Die Finanzberater.

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