Es heißt ja, dass nicht die Großen die Kleinen fressen, sondern die Schnellen die Langsamen. Dieser Spruch wurde ziemlich sicher von kleineren Unternehmen geprägt, da sich in der Realität immer wieder zeigt, dass die großen Unternehmen sich auch durchaus mal Zeit lassen können, bevor sie einem Trend folgen. Und dennoch oder deswegen spielen die Großen eine wichtige Rolle, wenn es um Innovationen geht. In der Versicherungsbranche ist die Allianz das Maß aller Dinge, wenn es um Größe geht. Wenn es um Neuerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht, ist sie eher Mitläufer. Aber immer wenn die Allianz eine neue Klausel aufnimmt, wird sie zum Marktstandard und kurz darauf folgen alle anderen Versicherer. So hatte beispielsweise die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel schon lange ein einziger Anbieter im Programm. Nachdem die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz diese Klausel aufnahm, folgte innerhalb von 2 Jahren fast der vollständige Markt.

Deswegen freut es mich als neutralen Beobachter immer besonders, wenn die Allianz eine neue Klausel aufnimmt, die sinnvoll ist.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz

Aber der Reihe nach. Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz erläutert alle Leistungen des Tarifes ausführlich und verständlich geschrieben im Angebot und dem Antragsdokument. Das ist hilfreich und auch notwendig, da die eigentlichen Bedingungen eher rechtssicher als gut lesbar verfasst sind. Aus meiner laienhaften, aber doch einigermaßen geübten Sicht, würde ich zu behaupten wagen, dass die AVB der BUV der Allianz zu den verbindlichsten am Markt gehören. Das freut den Juristen, ist aber auch aufgrund vieler Querverweise etwas schwierig am Stück zu lesen. Aber Bedingungen sind keine Novelle.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz gehört auch leistungsseitig auf jeden Fall in die Top 10 am Markt. Besonders gut gefällt mir, dass die Allianz im Leistungsfall Unterstützung zur gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitation anbietet. Wir dürfen davon ausgehen, dass der Versicherer diese Dienstleistung sehr ernst nehmen wird, da er für einen genesenen oder vermittelten Kunden nicht mehr leisten muss. Es ist zu hoffen, dass derlei Dienstleistungen zum Marktstandard wachsen. Denn es wäre damit dem Kunden und dem Versicherer geholfen. Auch der Ruf könnte dadurch etwas gewinnen. Die Versicherer würden nicht mehr die Leistung verweigern, sondern den Kunden helfen, wieder ihr Leben eigenständig meistern zu können.

Keine Verbesserung der AU-Klausel in der neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz

Die AU-Klausel der Allianz bleibt unverändert. Ohne gleichzeitige Beantragung einer Leistung wegen BU gibt es auch keine Leistung wegen Krankschreibung. Das ist grundsätzlich sinnvoll, sollte aber nicht als Obliegenheit in den AVB festgeschrieben sein, sondern dem Kunden als Tipp bei der Leistungsfallbeantragung ans Herz gelegt werden. So kann sich der Versicherer nicht auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht berufen und gegebenenfalls die Leistung herauszögern. Die Beharrlichkeit der Allianz und auch anderer Anbieter in dieser Angelegenheit macht deutlich, dass sich hier wohl 2 Lager auftun. Die einen wollen den Kunden vor sich selbst schützen, die anderen wollen den Prozess vereinfachen. Es ist wohl eine Philosophiefrage, was besser ist. Oder eine Typfrage, was hilfreicher ist.

Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz verzichtet bei Selbständigen auf die Umorganisation, sofern der Versicherte Akademiker ist und zu 90% im Büro tätig ist oder weniger als 5 Mitarbeiter hat. Diese Klausel entwickelt sich derzeit zum gehobenen Marktstandard. Jetzt noch mehr, weil es die Allianz im Tarif hat.

Was auch außerhalb des Marktstandards anzusiedeln ist, ist die Begrenzung der Nachversicherungsmöglichkeiten auf 1.000 Euro monatlich zusätzlich zu der ursprünglichen Rentenhöhe.  Der Markt liegt eher bei 2.500 Euro insgesamt. Beginne ich mit 1.000 Euro Rente, dann ist die eine Lösung besser, beginne ich mit 3.000 Euro, ist es eindeutig die andere Lösung.

Verlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze möglich

Am spannendsten ist aber die Neuerung, dass bei einer Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze ich die Vertragslaufzeit und Leistungsdauer im gleichen Maß erhöhen darf. Sehr gut gefällt mir, dass das auch dann möglich ist, wenn der ursprüngliche Vertrag nur bis zum Endalter 63 abgeschlossen war. Ich darf diese Option bis zum 50. Lebensjahr und innerhalb von 12 Monaten nach Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen.

Was noch eindeutiger zu formulieren wäre, ist die Festlegung der Rechnungsgrundlage. Hier heißt es, dass bei der Neuberechnung der Prämie auch andere Rechnungsgrundlagen als die bei Vertragsabschluss gültigen herangezogen werden können. Damit ist nicht eindeutig, ob die Neuberechnung zum damaligen oder dem jetzigen Eintrittsalter erfolgt. Logisch wäre das Alter bei Vertragsbeginn zu nehmen. Andernfalls handelt es sich bei dieser Option nur um einen Neuvertrag ohne Gesundheitsprüfung. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Leider findet sich die Option in beiden Versionen am Markt. Es wäre schön gewesen, die Allianz hätte hier eindeutiger Stellung bezogen.

Unterm Strich bleibt auch die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der Allianz immer eine gute Wahl, wenn es um die Absicherung der Berufsfähigkeit geht.