Die Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft grundsätzlich nur Selbständige. Deshalb können alle Angestellten jetzt wieder aufhören zu lesen. Oder halt! Den einen Satz noch: In manchen Bedingungen gilt die Umorganisation auch für Angestellte mit Weisungsbefugnis. So, wenn dich das auch nicht betrifft, kannst du aufhören zu lesen 🙂

Was ist die Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vielleicht hast du schon mal von der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört? Da darf der Versicherer dir sagen, dass du ja was anderes arbeiten könntest. Also, wenn du gesundheitlich dazu in der Lage bist. Der Versicherer dir aber keinen Job vorschlagen, der dich über- oder unterfordert. Wenn du vorher Versicherungsmakler warst, dann dürfte dich der Beruf des Pförtners vermutlich unterfordern. In den meisten Fällen, zumindest. Und ebenso wäre der Versicherungsmakler überfordert, wenn er zukünftig als Professor an der Uni arbeiten soll. Außerdem muss der neue Beruf in etwa das gleiche Ansehen haben wie der alte. Warst du vorher Versicherungsmakler, dann wäre eigentlich nur noch Politiker weniger angesehen 🙂

Auch das Einkommen muss in etwa gleich hoch sein. Bei netten Versicherern steht, dass du maximal 20% weniger verdienen darfst. Das entspricht auch der geltenden Rechtsprechung. Wenn du aber ein geringes Einkommen hast, mit dem du gerade so über die Runden kommst, ist auch schon eine geringere Einbuße nicht zumutbar. Das ist logisch, weil man von wenig einfach nicht viel wegnehmen kann.

Die Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ähnlich, aber anders. Weil du selbständig bist, kannst du ja auch selbst bestimmen, wie du arbeitest. Wenn nicht, solltest du noch mal grundsätzlich über deinen Job nachdenken.

Die Grenzen der Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet also, dass du deine täglichen Aufgaben so gestaltest, dass du zu weniger als 50% berufsunfähig bist. Der Versicherer kann aber nicht verlangen, dass du das Telefon neben das Bett stellst und dann wieder in deiner Firma arbeitest. Auch hier gibt es gewisse Grenzen. Du musst danach auch ungefähr den gleichen Umsatz machen und die Umorganisation muss wirtschaftlich sinnvoll sein. Was das ist, ist schwierig zu definieren. Das hängt eben von deinem Job ab. Wenn du ein Restaurant besitzt und jeden Morgen selbst am Markt die Zutaten einkaufst, aber jetzt nicht mehr Kisten heben kannst, dann wäre es wohl vertretbar, jemanden für 450 Euro anzustellen, der dir jeden Morgen die Kisten trägt. Bist du aber Arzt, dann wäre es wirtschaftlich nicht sinnvoll, einen anderen Arzt einzustellen, der deine Praxis weiterführt. Der neue Arzt kostet sicherlich so viel, dass am Ende nicht mehr vergleichbar viel übrig bleibt.

Auch wenn du einen Fahrstuhl in dein Büro bauen musst, kann das schon wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein. Es kommt eben auch darauf an, wie erfolgreich dein Unternehmen ist.

Deine Stellung und Ansehen als Chef müssen ebenfalls erhalten bleiben. Es geht also nicht, dass du auf einen Stuhl in die Ecke gesetzt wirst und nix mehr zu sagen hast.

Ein Paradebeispiel für eine gelungene Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwei ausgebildete Schreiner-Meister. Sie sind Brüder und arbeiten beide als Geschäftsführer gleichberechtigt im gleichen Unternehmen. Der eine schreinert, der andere macht die Verwaltung. Beide verdienen gleich viel. Der, der schreinert, wird aus körperlichen Gründen BU. Der Versicherer sagt, dass sie einfach tauschen sollen, dann ist wieder alles gut. Das würde gehen.

Aber wäre der andere Bruder nicht damit einverstanden, zukünftig wieder körperlich zu arbeiten, könnte das vor Gericht spannend werden.

Wie ist die Umorganisation in den Tarifen definiert?

Du siehst also, eine Umorganisation ist nicht unmöglich, aber schon schwierig. Vor allem bei kleineren Unternehmen. Denn hier gibt es wenig Möglichkeit, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Wahrscheinlich verzichten deswegen immer mehr auf die Umorganisation bei weniger als 5 Mitarbeitern. Weil es eh nur schwierig vorstellbar wäre. Und es kommen auch immer mehr auf den Trichter, auf die Umorganisation bei Akademikern mit 90% Bürotätigkeit zu verzichten. Ganz ehrlich? Worauf sollte ein Akademiker verwiesen oder umorganisiert werden? Das ist praktisch unmöglich.

Wichtig ist, dass die Umorganisation nur für Selbständige gilt und nicht für Angestellte mit Weisungsbefugnis und das die Wirtschaftlichkeit definiert ist. Es gefällt mir auch, wenn schon in den Bedingungen erklärt ist, dass das Ansehen und die Stellung als Geschäftsführer erhalten bleiben muss.

Unterm Strich

Unterm Strich sollte ich als Selbständiger oder leitender Angestellter mal prüfen, wie die Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung in meinem Tarif definiert ist. Im Leistungsfall sollte ich unbedingt einen Experten einschalten, der weiß, was der Versicherer darf und was nicht. Denn es gibt durchaus Grenzen, an die sich der Versicherer auch halten muss.

Und hier gibt es noch mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung 🙂