Ob Beamte anspruchsvoller sind, kann ich nicht sagen, aber ich weiß, dass Beamte bei Dienstunfähigkeit andere Ansprüche haben, als Angestellte bei Erwerbsminderung.
Welche Ansprüche haben Beamte bei Dienstunfähigkeit?
Was der Beamte bei Dienstunfähigkeit bekommt, hängt davon ab, was er gerade ist. Es gibt Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit. Der Beamte auf Widerruf steht am Anfang seiner Ausbildung. Solange er auf Widerruf ist, erhält der Beamte bei Dienstunfähigkeit nix. Und das ist per Definition nur logisch. Denn nur einen Beamten auf Lebenszeit versetzt der Dienstherr bei DU in den Ruhestand. Aber alle drei bekämen Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Allerdings gibt es bei einer Dienstbeschädigung und einem Dienstunfall einen sogenannten Unterhaltsbeitrag. Von einer Dienstbeschädigung spricht man übrigens, wenn der Beamte in Ausübung seines Dienstes eine gesundheitliche Einschränkung erleidet. Also, nicht durch einen Unfall, sondern durch die ständige Belastung.
Den Unterhaltsbeitrag bekomme ich so lange die Einschränkung oder die Unfallfolgen anhalten. Längstens aber, bis ich eine Rente wegen Alters bekomme.
Wie hoch sind die Ansprüche bei Beamten auf Widerruf?
In der Höhe bekomme ich bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit 2/3 der Bezüge, die ich bei einer Verbeamtung auf Probe erhalten hätte. Die Erwerbsunfähigkeit muss zu mindestens 25% bestehen. Sollte ich nicht vollständig EU sein, bekomme ich nur den Teil, den ich EU bin von den 2/3. Kapiert? Ich auch nicht… Also ein Beispiel: Ich bin zu 50% erwerbsunfähig nach einem Dienstunfall. Wäre ich auf Probe verbeamtet, erhielte ich 3.000 Euro. 2/3 davon sind 2.000 Euro. Da ich aber nur zu 50% EU bin, bekomme ich nur die Hälfte. Das sind 1.000 Euro.
Das Blöde ist, dass der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ nicht definiert ist. Die Deutsche Rentenversicherung spricht von Erwerbsminderung. Und die liegt voll vor, wenn ich keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnte. Damit ist praktisch jeder Job, den es gibt, gemeint. Halbe EMI liegt vor, wenn ich keine 6 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. 25% wären nach dieser Methode dann, wenn ich keine 9 Stunden mehr arbeiten könnte? Das ist Quatsch. Ich habe leider keine Ahnung, wie die Erwerbsunfähigkeit berechnet wird. Wer es weiß, soll sich bitte melden!
Auch blöd ist, dass der Beamte auf Widerruf sich nach der Entlassung in der gesetzlichen Rentenversicherung wiederfindet. Wenn er eine Rente haben will, dann bekommt er die nur bei voller Erwerbsminderung.
Welche Ansprüche haben Beamte bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit?
Sogenannte Beamte auf Probe haben nur in Ausnahmefällen Ansprüche an den Dienstherren bei allgemeiner DU. Dazu müsste ich einen Antrag stellen, der bewilligt werden kann. Unter welchen Umständen und wie überhaupt der Antrag auszusehen hat, ist unklar.
Aber bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall hab ich die gleichen Ansprüche auf Unfall-Ruhegehalt wie ein Beamter auf Lebenszeit.
Das sind mindestens 2/3 meiner ruhegehaltsfähigen Bezüge, maximal 3/4. Die Jahre zwischen dem Eintritt der DU und dem Erreichen der Regelaltersgrenze zählen zu 2/3 zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Beim Unfall wird davon aber die Hälfte abgezogen. Da ich aber immer 20% vom Dienstherrn oben draufgerechnet bekomme, sollte es eigentlich immer auf die 75% rauslaufen.
Mathematik ist aber grausam, weshalb gerade in jungen Jahren oft die untere Grenze von 66,7% greift.
Wichtig ist auch zu wissen, dass immer mehr Bundesländer auch hier die absolute Grenze bei 71,75% ziehen!
Welche Ansprüche hat ein Beamter bei Dienstunfähigkeit nach der Verbeamtung auf Lebenszeit?
Beim Beamten auf Lebenszeit ist alles gut. Egal, was passiert. Der Dienstherr entlässt ihn nicht, sondern versetzt ihn in den Ruhestand. Und dann hat der Beamte bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dazu nehme ich alle ruhegehaltsfähigen Bezüge. Das sind das Grundgehalt, die Familienzulage 1, aber auch Amts- oder Strukturzulagen. Grundlage ist deine jetzige Besoldungsstufe. Wenn du 2 Jahre in der gleichen Besoldungsstufe bist, gilt sie. Vorher wird die vorherige Besoldung herangezogen oder gequotelt. Es wird also nicht die gesamte Erwerbsgeschichte herangezogen wie bei Angestellten. Wer also nur in den letzten 2 Jahren richtig verdient hat, hat alles richtig gemacht.
Diese Bezüge nehme ich mit dem Berechnungsprozentsatz mal. Das sind die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten mal 1,79375%. Ruhegehaltsfähig ist der Wehrdienst, 3 Jahre Studium, 5 Jahre Ausbildung, Elternzeiten, die tatsächliche Dienstzeit und 2/3 der Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Da ich als Beamter nicht länger als 40 Jahre arbeiten sollte, kann ich maximal einen Anspruch von 71,75% erdienen.
Der Dienstherr zieht für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3% ab. Maximal aber 10,8%. Wer freiwillig in den Ruhestand geht, muss mit 14,4% rechnen. Für jeden Monat oberhalb der Regelaltersgrenze gibt es 0,5% dazu.
Jeder Beamte hat übrigens einen Mindestanspruch von derzeit etwa 1.800 Euro.
Welche Ansprüche hat ein Beamter bei Dienstunfähigkeit, wenn er in Teilzeit arbeitet?
Lange Zeit galt für Beamte, die in Teilzeit arbeiten „pro rata temporis“. Das bedeutet, die Anrechnung erfolgte immer nur zu dem Teil, den ich gearbeitet habe. Wer zu 50% in Teilzeit ist, bekommt bei allen Ansprüchen auch nur die Hälfte. Das ist aber vor allem dann unfair, wenn ich wegen begrenzter Dienstfähigkeit weniger arbeiten kann. Ist ja nicht meine Schuld. Ich kann halt nicht anders.
Würde dann meine niedrigere Besoldung bei Eintritt in den Ruhestand zugrunde gelegt werden, wäre das nicht fair. Es könnte sogar sein, dass ich ein höheres Ruhegehalt erhalten hätte, wenn ich sofort wegen DU in den Ruhestand versetzt worden wäre.
Deshalb gilt jetzt für die zugrunde gelegten ruhegehaltsfähigen Bezüge die Besoldung in Vollzeit. So ist das in Bayern und den anderen Bundesländern in den jeweiligen Beamtenversorgungsgesetzen geregelt.
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit muss ich aber tatsächlich zu dem Teil anrechnen, den ich Dienst verrichte. Wer 50% in Teilzeit arbeitet, erdient sich in 20 Jahren eben nur 10 ruhegehaltsfähige Jahre. Mittlerweile gibt es einige Urteile dahingehend, dass die Anrechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr (in manchen Ländern bis zum 62.) in Vollzeit erfolgt. Wenn ich also mit 30 Jahren dienstunfähig werde und bisher 10 Jahre zu 50% gearbeitet habe, rechnet der Dienstherr 5 Jahre aus der Vergangenheit an, aber 2/3 der 30 Jahre bis zum 60. Lebensjahr. Das wären dann 20 volle Jahre. Ohne Kürzung.
Wie funktioniert die Erfüllung der Wartezeit bei Teilzeit?
Ein neues Urteil wurde 2020 zur Erfüllung der Wartezeit bei Teilzeit gefällt. Ein gutes Urteil. Das ist selten, aber kommt vor.
Bisher wurde Teilzeit anteilig berechnet. Wenn ich 10 Prozent arbeite, gelten auch 10 Prozent von der Besoldung. Jetzt rechnet der Dienstherr voll an. Bei den Bezügen. Wer 5 Jahre Teilzeit gearbeitet hat, hat auch die Wartezeit erfüllt und somit Anspruch auf die Mindestversorgung. Ach ja… Der Anspruch auf die Mindestversorgung besteht auch bei Teilzeit. Es sei denn ich erreiche die Regelaltersgrenze, aber habe nur wegen der Teilzeitarbeit nicht die Mindestversorgung überschritten. Das wäre der Fall, wenn ich 39 Jahre lang nur 50% arbeite, weil es mir so besser gefällt. Angenommen, ich würde 30 Jahre 50% arbeiten und wäre 5 Jahre in Elternzeit gewesen, hätte ich Anspruch auf ein Mindestruhegehalt. Denn ich überschreite die Mindestversorgung nicht ausschließlich wegen der Teilzeit nicht. Die Elternzeit ist auch schuld daran.
Nur am Rande: Mit einem Sabbatical verhält es sich folglich genauso. Denn ich habe vor dem Sabbatical und während des Sabbaticals eine eingeschränkte Besoldung. Somit erfülle ich die Voraussetzung der Wartezeit. Nur die Elternzeit hemmt die Erfüllung der Wartezeit, weil ich in dieser Zeit kein Geld beziehe.
Im Detail ließe sich noch vieles schreiben zu diesem Thema, aber dann liest das ja keiner mehr. Deshalb lass ich es hier mal gut sein. Wer mehr wissen will, darf kommentieren! Oder mich kontaktieren.
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Mehr zu diesem Thema gibt es hier:
Wie häufig wird ein Beamter auf Lebenszeit nach dem erstem Jahr der Dienstunfähigkeit vom Amtsarzt begutachtet?
Hallo,
kürzlich wurde bei mir eine Dienstunfähigkeit festgestellt.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit und habe bereits vor meiner Lehrertätigkeit als Bundesbeamter bei der Post gearbeitet. Um das Lehramtsstudium zu beginnen, musste ich meinen Beamtenstatus damals abgeben und ich wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Meine Frage lautet, werden die Dienstjahre bei der Post jetzt mit hinzugerechnet, oder fallen sie weg?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Grüß Sie recht herzlich,
ich tendiere eher dazu, dass die Zeit als Bundesbeamter nicht dazugezählt wird. Sie schreiben, Sie wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das würde technisch bedeuten, dass Ihre Beiträge rückwirkend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden. Somit haben Sie einen Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Versicherung erworben und die Ansprüche an den Dienstherrn verloren. Das passiert aber in der Regel nur vor Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren.
Oder mussten Sie sich nur gesetzlich versichern, um studieren zu können? Dann wurden Sie nicht rückwirkend gesetzlich versichert, sondern nur für den Zeitraum des Studiums.
Dann würde ich dazu tendieren, dass die Zeiten bei der Post dazuzählen.
Da gäbe es dann zwei Szenarien:
1. Alle Zeiten begründen einen Anspruch auf der Grundlage Ihrer jetzigen Bezüge.
2. Sofern Sie schon als Postbeamter die 5 Jahre Wartezeit erfüllt haben und auf Lebenszeit verbeamtet waren, könnte es sein, dass Sie einmal ein Ruhegehalt mit den Bezügen und für den Zeitraum als Postbeamter beziehen und einmal ein Ruhegehalt als Lehrer.
Am Ende gilt wie immer: Der Dienstherr hat immer recht. Aber es lohnt sich auch, mal in die Verhandlung zu gehen und zu argumentieren. Und zur Not auch mal vor Gericht.
Hallo.
Ich habe eine Frage. Als Lehrer habe ich die Regelung 50% Beihilfe / 50% PKV Krankenversicherung.
Wenn ich als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden sollte, was passiert mit meinen PKV Beiträgen? Muss ich von da an dann statt den 50% nun 100% der Beiträge zahlen weil die Beihilfe wegfällt oder habe ich dennoch 50% Beihilfeanspruch wenn ich zum Arzt gehe und die 50% Beiträge der PKV würden dann bei einer Dienstunfähigkeit bestehen bleiben?
Vielen Dank!
Darf ich als Beamter der aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt wurde (mit Mindestruhegehalt), einer Arbeit nachgehen und wenn ja wieviel darf ich hinzu verdienen?
Grüß Sie Frau Röther,
die Hinzuverdienstgrenze liegt grob beim 1,5-Fachen der Mindestbezüge. Wenn Sie mehr als das erhalten, kürzt der Dienstherr. Es verbleiben Ihnen aber immer mindestens 20% Ihrer Versorgungsbezüge. Nachzulesen ist das in § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes.
Liebe Grüße
Philip Wenzel
Hallo!
Wie kann ich mein Ruhegehalt als Lebzeitbeamte mit reduzierter Stundenzahl berechnen?
Darf ich dann etwas dazu verdienen?
Viele Grüße
T. Riemer
Hallo,
wird bei Dienstunfähigkeit eine Zurechnungszeit hinzugerechnet und wenn ja bis zu welchem Lebensalter?
Mit welchem Kindererziehungszuschlag kann man rechnen wenn man 3 Kinder erzogen hat ?
Wenn Dienstunfähigkeit vorliegt kann man hinzuverdienen und ggfs. in welchem Umfang (Zeit und Geld)
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo , wird mir als Beamtin auf Lebenszeit im Fall der Dienstunfähigkeit die Mindestversorgung gekürzt, wenn ich eine Mini-Rente ( weniger als 100 Eur) aus der GRV erhalte ? Wird die Rente aus der GRV angerechnet ? Und bekomme ich die Mütterrente ( Kinder vor 1992 geboren) aus der Beamtenversorgung oder aus der GRV bzw wird die ggfs auch angerechnet ? Besten Dank . Mit frdl Gruß
Guten Tag,
Meine Mama hat als Lehrerin (Lebenslang Beamtin) vor und nach Elternzeit insgesamt 8 Jahre gearbeitet. Sie ist jetzt in sehr krank und wird als Dienstunfähig eingestuft. Was passiert jetzt? bekommt sie trotzdem noch Gehalt? Wenn ja, wie viel Prozent und wie lange?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Macht es Sinn weiterhin monatlich die Berufsunfähigkeitsversicherung zu bezahlen wenn man bereits seit Jahren Beamter auf Lebenszeit ist?
oder kann man diese bedenkenlos kündigen?
Guten Tag,
wie verhält es sich im Falle einer Dienstunfähigkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ich habe vor der Beamtenlaufbahn darin eingezahlt – bekomme ich dann zum Ruhegehalt aus diesem Topf Geld?
Vielen Dank im Voraus.
Grundsätzlich können Sie beide Renten bis zu 71,75% Ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge erhalten. Danach kürzt der Dienstherr. Aber um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate einbezahlt haben. Das wird nicht so leicht der Fall sein. Vor allem, weil Sie ja 5 Jahre Wartezeit erfüllen müssen, um Anspruch auf das Ruhegehalt zu haben.
Aber wenn Sie das Ruhegehalt beziehen und später den Anspruch auf Altersrente erreichen, dann bekommen Sie beide Renten, sofern Sie dann nicht die 71,75% überschreiten.
Hallo, ich (Bundesbeamter) habe meinen Dienst am 01.08.1980 begonnen und bin jetzt 60 Jahre und 4 Monate alt. Aufgrund einer Bandscheibenoperation mit Komplikationen, die dazu führten, dass ich seit 4 Monaten krank geschrieben bin, hat mein Arzt mir angedeutet, dass eventuell eine Dienstunfähigkeit auf mich zukommt. Ich haben 50% GdB. Mit wie vielen Abzügen habe ich denn zu rechnen?
Werden bei DU die letzten beiden Kalenderjahre oder Schuljahre berücksichtigt? Hintergrund: Ein Sabatjahr wurde beantragt und kann nicht angetreten werden.
Es geht an sich nur darum, dass Sie 2 Jahre in einer Besoldungsstufe voll haben, damit dann diese Höhe als Grundlage genommen wird. Angenommen, Sie sind seit 3 Jahren in Stufe 6 von A14 und gehen ein Jahr in ein Sabbatical, dann würde dennoch die Stufe 6 von A14 al Grundlage genommen werden.
Da muss ich mal nachfragen, denn es ist für mich wiedersprüchlich.
Mein Mann hat ebenfalls 40 Jahre voll. Dem Wunsch vorzeitig zu gehen wurde nicht entsprochen.
Wenn er jetzt auf Grund von Erkrankungen mit 58 Dienstunfähig wäre, so bekäme er seine volle Dienstunfähigkeitspension in Höhe von 71,75%?
Warum sollte er sich dann vorzeitig mit erheblichen Abzügen in den Ruhestand versetzen lassen?
Er ist Dienstunfähig aber noch nicht im Ruhestand.
Seinen Ruhestand könnte er erst mit fast 67 Jahren genießen.
Werden Beamte bestraft, wenn sie nicht mehr können?
Ich weiß leider nicht, warum der Dienstherr dem Wunsch nicht entspricht. Hier kann am Besten ein spezialisierter Rentenberater oder vielleicht ein Anwalt helfen.
Guten Tag,
wie verhält es sich im Falle einer Dienstunfähigkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ich habe vor der Beamtenlaufbahn darin eingezahlt – bekomme ich dann zum Ruhegehalt aus diesem Topf Geld?
Vielen Dank im Voraus.
Grundsätzlich können Sie beide Renten bis zu 71,75% Ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge erhalten. Danach kürzt der Dienstherr. Aber um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate einbezahlt haben. Das wird nicht so leicht der Fall sein. Vor allem, weil Sie ja 5 Jahre Wartezeit erfüllen müssen, um Anspruch auf das Ruhegehalt zu haben.
Aber wenn Sie das Ruhegehalt beziehen und später den Anspruch auf Altersrente erreichen, dann bekommen Sie beide Renten, sofern Sie dann nicht die 71,75% überschreiten.
Guten Tag,
wie verhält es sich im Falle einer Dienstunfähigkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ich habe vor der Beamtenlaufbahn darin eingezahlt – bekomme ich dann zum Ruhegehalt aus diesem Topf Geld?
Vielen Dank im Voraus.
Grundsätzlich können Sie beide Renten bis zu 71,75% Ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge erhalten. Danach kürzt der Dienstherr. Aber um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate einbezahlt haben. Das wird nicht so leicht der Fall sein. Vor allem, weil Sie ja 5 Jahre Wartezeit erfüllen müssen, um Anspruch auf das Ruhegehalt zu haben.
Aber wenn Sie das Ruhegehalt beziehen und später den Anspruch auf Altersrente erreichen, dann bekommen Sie beide Renten, sofern Sie dann nicht die 71,75% überschreiten.
Guten Tag,
darf ich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung nur einen bestimmten Höchstbetrag absichern? Oder erhalte ich bei Dienstunfähigkeit das mir zustehende Ruhegehalt in voller Höhe – unabhängig davon wie viel Dienstunfähigkeitsrente ich von meiner Versicherung bekomme? Vielen Dank
Grüß Sie,
die Annahmerichtlinien der Versicherer erlauben nur eine Absicherung bis zu einer gewissen Grenze. Im Leistungsfall darf der Versicherer die Rente aber nicht kürzen. Auch der Dienstherr darf das Ruhegehalt nicht um die private Rente kürzen. Nur wenn Sie eine weitere gesetzliche Rente erhielten und die Höchstversorgung von 71,75% Ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge übersteigen würden, dürfte der Dienstherr kürzen.
Liebe Grüße
Philip Wenzel
Ich bin als Beamtin auf Lebenszeit 2010 im Alter von 51 Jahren aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden. Welchen Pensionsanspruch habe ich, wenn ich in ein paar Jahren das eigentliche Pensionsalter erreicht habe? Steigt der Satz dann nochmal an oder bleibt er auf dem aktuellen Stand?
Grüß Sie Frau Perlak,
die Versetzung in den Ruhestand bleibt bestehen. Um auszugleichen, dass Sie sich keine ruhegehaltsfähigen Dienstjahre mehr erdienen können, wurden ja die Jahre bis zum 60. oder 62. Lebensjahr (je nach Bundesland) zu zwei Dritteln angerechnet.
Sollten Sie Ansprüche aus einem Angestelltenverhältnis haben, würden diese aber zu laufen beginnen, sofern Sie nicht insgesamt 71,75% Ihrer letzten Bezüge überschreiten.
Liebe Grüße
Philip Wenzel
Guten Tag,
ich werde aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Lt meinem Arzt würde ich wahrscheinlich einen Grad der Behinderung von 50 % erhalten.
Würde sich das positiv auf meine Bezüge auswirken ? Auch wenn der Antrag erst nach Versetzung in den Ruhestand eingeht ?
Zudem werde ich nächstes Jahr heiraten. Könnten Sie eine Einschätzung abgeben ob und wenn ja wie hoch der Zuschlag dann wäre ?
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Grüß Gott,
die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und den ruhegehaltsfähigen Bezügen. Ein Grad der Behinderung erhöht das Ruhegehalt nicht. Wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls einen Unterhaltsbeitrag bezögen, weil Sie noch auf Widerruf verbeamtet sind, wäre das aber was anderes. Da käme es dann auf die Prozente der Erwerbsunfähigkeit an.
Wenn Sie heiraten haben Sie aber Anspruch auf einen Familienzuschlag. Je nach Bundesland und Besoldungsgruppe liegt dieser bei etwa 130-150 Euro.
Eine genauere Auskunft ist leider nicht möglich. Hier kann am besten ein spezialisierter Rentenberater helfen.
Hallo,
ich habe einen Brief von meiner Dienststelle bekommen, dass man mich in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzen will. Ich soll mich dazu äußern.
Wie ist das jetzt mit dem alten und neuen Urlaub. Den würde ich gerne noch nehmen. Ab wann beginnt dann die Versetzung?
Grundsätzlich muss jetzt amtsärztlich festgestellt werden, dass Dienstunfähigkeit vorliegt. Danach legt der Dienstherr dann den Beginn fest. Ob der Dienstherr automatisch Ihren Resturlaub berücksichtigt oder ob das zu beantragen ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Mir ist zumindest nichts dazu bekannt.
Hallo! Ich bin Bundesbeamter, seit 1980 B.A.L. mein Arbeitgeber eröffnete mir heute per Telefon ein evtl. gutes ??Angebot. Er wolle (Arbeitgeber) mich per Amtsarzt per Ende des Jahres wegen Dienstunfähigkeit in Pension schicken. Er meinte ich würde dann die volle Pension ca.71% bekommen,also ohne Versorgungsabzuege. Ich bin jetzt 62 und 6 Monate alt. Hat er Recht?
Soll ich das Angebot annehmen?Meine Dienststelle schließt in Kürze. (Okt 2021) Weitere Verwendung ist für mich lt.
Aussage des Dienstherrn nicht vorgesehen. Natürlich bin ich gesundheitlich vorbelastet. (Knie/Halsarthrose) Bekomme ich meine Rente aus vorbeamtlicher Tätigkeit zusätzlich ausgezahlt. Ca. 60€. Vielen Dank für Ihre Antwort. MFG Peter Schulzke
Der Dienstherr hat immer Recht 😉
Grundsätzlich werden für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, 0,3% abgezogen, aber wenn der Dienstherr das so verspricht, dann eben nicht…
Die Rente aus dem Angestelltenverhältnis dürfen Sie nur dann behalten, wenn Sie nicht die 71,75% Ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge überschreiten. Ansonsten wird das der Dienstherr anrechnen.
Guten Tag,
mein mann wird wegen Dienstunfähigkeit im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand versetzt.
Gibt es Fristen, wie schnell das gehen darf?
Gibt es soetwas wie Kündigungsfristen bei Angestellten?
43 Jahre im Dienst, Dienstunfähigkeit festgestellt, 2 Monate später in Pension. Ist das rechtens?
Zunächst mal kommt es immer auch aufs Bundesland an, aber grundsätzlich wird eine Ruhestandsversetzung mit Ende des Monats wirksam. Bei Lehrern wird oft von einer Versetzung während des Schuljahres abgesehen.
Selbst wenn Sie Einspruch einlegen würden, würden die Bezüge entsprechend gekürzt werden und nachträglich ausgezahlt, falls der Einwand berechtigt wäre.
Für eine genauere Prüfung Ihrer Möglichkeiten empfehle ich Ihnen, einen auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, auch wenn Sie das so vermutlich nicht hören bzw. lesen wollten.
Hallo,
ich werde wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand (als Verwaltungsbeamter) versetzt.
Vorher habe ich aber schon in die DRV-Versicherung als Angestellter eingezahlt (15 Jahre).
Bekomme ich nun zur der Früh-Pension auch die DRV-Rente ausbezahlt oder habe ich darauf keinen Anspruch (Alter 54) und bekomme sie erst nach Erreichen der Alterszeit?
Danke.
Grüß Sie Herr Satzinger,
grundsätzlich besteht der Anspruch bis zur Grenze von 71,75% der ruhegehaltsfähigen Bezüge. Allerdings können Sie frühestens mit 63 die vorgezogene Altersrente mit einem Abschlag von 14,4% in Anspruch nehmen. Ob es in Ihrem Fall eine Sonderregelung gibt, kann ich weder bestätigen noch verneinen.
Sofern Sie als Angestellter in der Verwaltung gearbeitet haben, würde ich den Dienstherrn bitten, diese Zeiten anzurechnen und auf den Anspruch aus der DRV verzichten. Aber da besteht halt kein Anspruch. Da muss auch der Dienstherr mitspielen.
Liebe Grüße
Philip Wenzel
Hallo Herr Wenzel,
mein Ehemann (geb. 27.10.1963) ist seit dem 01.07.1983 Beamter im Verwaltungsdienst.
Aufgrund einer Krebserkrankung wurde eine befristete Schwerbehinderung bis zum 21.11.2024 anerkannt (GdB 90). Nach der Heilbewährungsphase entfällt sie wahrscheinlich bzw. reduziert sich auf den bereits vorher gegebenen GdB von 30. Möglicherweise bleiben Folgen zurück, die zu einem GdB < 50 führen, aber das wissen wir nicht und planen das daher auch nicht ein.
Wir rechnen jetzt hin und her, ihn bestmöglich unter Inanspruchnahme der Altersteilzeit (max. 4 Jahre) in die Pension zu bekommen.
Sind unsere folgenden Annahmen und Berechnungen richtig?
Kein Versorgungsabschlag bei Vollendung des 65. Lj. und mind. 45 Dienstjahren.
45 Dienstjahre am 30.06.2028 erfüllt 65. Lj. am 23.10.2028 vollendet
Somit kein Abschlag bei Versetzung in den Ruhestand am 01.11.2028
Arbeitsphase somit vom 01.11.2024 bis 31.10.2026
Freistellungsphase vom 01.11.2026 bis 31.10.2026
Wie wirkt sich die Altersteilzeit eigentlich auf das Ruhegehalt aus?
Vielen Dank!
Hallo Herr Wenzel,
ich bin 53 Jahre alt, verheiratet, Beamtin auf Lebenszeit und seit 2 Jahren im Krankenstand. Bis auf wenige Jahre habe ich wegen meiner beiden Söhne immer Teilzeit gearbeitet, habe aber immer noch einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Im Mai 2020, als ich wieder einen Antrag auf „Verlängerung der verkürzten Arbeitszeit“ stellen wollte/sollte, wurde mir in der Personalstelle empfohlen, diesen Antrag nicht zu stellen. Für den Fall einer Dienstunfähigkeit hätte ich dann noch eine Zeit als Vollzeitstelle gehabt.
Im Oktober vergangenen Jahres bekam ich von meinem Amt die Mitteilung, dass mit gleicher Post auch ein Schreiben an den für mich zuständigen Amtsarzt rausgegangen ist, um einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung anzustreben. Dieser Termin ist allerdings bis heute noch nicht zustande gekommen. Im Januar wurde eine Pensionsberechnung für mich bei der Oberzolldirektion von meinem Personalsachbearbeiter, mit meinem Einverständnis, angefordert (mir wurde gleich gesagt, dass dies bis zu einem Jahr dauern könnte) und auch von dort habe ich noch keine Mitteilung erhalten.
Im Internet bin ich auf einen Pensionsrechner gestoßen, nach dieser Berechnung habe ich mit einer Pension von ca. 800 € Brutto zu rechnen. In Ihrem Artikel und an anderen Stellen habe ich immer von einer Mindestpension von ca. 1800 € gelesen. Was ist denn nun richtig und wieviel bleibt davon Netto noch?
Wenn der Termin beim Amtsarzt nun bald stattfinden wird und er mich, bedingt durch die Diagnose, in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lässt, womit kann/darf ich dann rechnen?
Muss ich in Zukunft mit Schmerzen weiterarbeiten gehen, damit ich nicht in die „Altersarmut“ gerate?
Mit besten Grüßen
Anne
Hallo Herr Wenzel,
ich bin 53 Jahre alt, verheiratet, Beamtin auf Lebenszeit und seit 2 Jahren im Krankenstand. Bis auf wenige Jahre habe ich wegen meiner beiden Söhne immer Teilzeit gearbeitet, habe aber immer noch einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Im Mai 2020, als ich wieder einen Antrag auf „Verlängerung der verkürzten Arbeitszeit“ stellen wollte/sollte, wurde mir in der Personalstelle empfohlen, diesen Antrag nicht zu stellen. Für den Fall einer Dienstunfähigkeit hätte ich dann noch eine Zeit als Vollzeitstelle gehabt.
Im Oktober vergangenen Jahres bekam ich von meinem Amt die Mitteilung, dass mit gleicher Post auch ein Schreiben an den für mich zuständigen Amtsarzt rausgegangen ist, um einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung anzustreben. Dieser Termin ist allerdings bis heute noch nicht zustande gekommen. Im Januar wurde eine Pensionsberechnung für mich bei der Oberzolldirektion von meinem Personalsachbearbeiter, mit meinem Einverständnis, angefordert (mir wurde gleich gesagt, dass dies bis zu einem Jahr dauern könnte) und auch von dort habe ich noch keine Mitteilung erhalten.
Im Internet bin ich auf einen Pensionsrechner gestoßen, nach dieser Berechnung habe ich mit einer Pension von ca. 800 € Brutto zu rechnen. In Ihrem Artikel und an anderen Stellen habe ich immer von einer Mindestpension von ca. 1800 € gelesen. Was ist denn nun richtig und wieviel bleibt davon Netto noch?
Wenn der Termin beim Amtsarzt nun bald stattfinden wird und er mich, bedingt durch die Diagnose, in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lässt, womit kann/darf ich dann rechnen?
Muss ich in Zukunft mit Schmerzen weiterarbeiten gehen, damit ich nicht in die „Altersarmut“ gerate?
Mit besten Grüßen
Anne
Grüß Sie Frau Besseler,
wer in Teilzeit arbeitet, darf nicht benachteiligt werden. Als Grundlage der Berechnung dürfen Sie die vollen Bezüge nehmen.
Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 35% Ihrer Bezüge, die Sie in Vollzeit erhalten würden.
Oder amtsunabhängig eben ca. 1.800 Euro. Das ist je nach Bundesland in der Berechnung etwas anders, aber im Ergebnis sind es rund 1.800 Euro.
Davon geht die Lohnsteuer ab. Die Krankenversicherung dürfen Sie steuerlich geltend machen.
Liebe Grüße
Philip Wenzel