»Die Absicherung eines Beamten ist nicht nur die Aufgabe des Dienstherren. Ob eine Dienstunfähigkeits-Versicherung für mich wichtig ist, muss individuell geprüft werden.«

Philip Wenzel

Was ist in der Dienstunfähigkeits-Versicherung wichtig für mich?

Weil es zu der Dienstunfähigkeits-Versicherung viel Meinungen gibt, sind wir hier immer offen für Neues. Und falls dir was fehlt, was du schon immer wissen wolltest, schreib einfach an philip.wenzel@bsc-gmbh.com. Wir pflegen es dann nach.  

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Dienstunfähigkeits-Versicherung?
Wann bin ich dienstunfähig?
Was ist ein fingierter Prognosezeitraum und was hat er mit Dienstunfähigkeits-Versicherung zu tun?
Wie wichtig ist die spezielle DU-Klausel?
Wann kann mich der Dienstherr auf andere Stellen verweisen?
Warum brauch ich eine Dienstunfähigkeits-Versicherung?
Was ist eine echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeits-Versicherung?
Wann spricht man von einer vollständigen DU-Klausel in der Dienstunfähigkeits-Versicherung?
Welche Ansprüche an den Dienstherrn hat ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?
Was bekommt ein Beamter auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit?
Welche Ansprüche hat ein Beamter auf Probe bei Dienstunfähigkeit?
Was bekommt ein Beamter auf Probe und Lebenszeit bei einem Dienstunfall?
Wann spricht man von einem qualifizierter Dienstunfall?
Wie berechne ich mein Ruhegehalt?
Was sind ruhegehaltsfähige Dienstzeiten?
Welche Höhe hat die Mindestversorgung bei Beamten?
Wie ist die Versorgung von Beamten bei begrenzter Dienstfähigkeit?
Reicht eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte aus?

Die Dienstunfähigkeits-Versicherung ist für Vermittler und Beamte gleichermaßen schwierig zu verstehen. Als Vermittler und ehemaliger Lehrer versuche ich mal zu klären, ob der Beamte eine private Absicherung braucht und welche Ansprüche er an den Dienstherren hat. Und darüber hinaus möchte ich die Unterscheidung zwischen echter und unechter, allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit erklären und ob eine Teildienstfähigkeit bzw. begrenzte Dienstfähigkeit versichert werden muss. Aber beginnen wir mal ganz am Anfang. 

Was ist eine Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Die Dienstunfähigkeits-Versicherung ist eigentlich eine gewöhnliche Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer sogenannten DU-Klausel. Wenn du willst, findest du in unserem Marktvergleich zur DU-Klausel alle Anbieter am Markt. Alle Tarife sind in diesem Marktvergleich zur Dienstunfähigkeitsklausel zu finden. 

Eigentlich steht in der DU-Klausel nur, dass der Versicherer leistet, wenn ich aus medizinischen Gründen dienstunfähig bin.

Wann ich dienstunfähig bin, ist im Gesetz geregelt. Für Bundesbeamte im § 44 Bundesbeamtengesetz, für Länderbeamte im § 26 Beamtenstatusgesetz. Weil es viel mehr Länderbeamte gibt und die Voraussetzungen an den allermeisten Stellen gleich sind, meine ich in diesem Text immer die Länderbeamten, wenn ich von Beamten spreche. 

Wann bin ich dienstunfähig in der Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Dienstunfähig können eigentlich nur Beamte auf Lebenszeit sein, weil der Dienstherr nur sie in den Ruhestand versetzt. Und dennoch leisten manche Versicherer auch bei Beamten auf Widerruf und Probe. Doch dazu später mehr. In § 26 BeamtStG heißt es:

1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.

Ich muss also grundsätzlich dauerhaft DU sein. Im Weiteren wird aber beschrieben, was auch noch als dauerhaft DU angesehen wird.

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Alle Bundesländer haben die Frist auf 6 Monate festgeschrieben. Also, mal angenommen, ich war in einem halben Jahr drei Monate krank und der Amtsarzt bestätigt mir, dass ich innerhalb des nächsten halben Jahres nicht mehr zu 100% fit werde, könnte das schon eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit begründen.

Was ist ein fiktiver  Prognosezeitraum und was hat er mit der  Dienstunfähigkeits-Versicherung zu tun?

Allerdings muss ich immer diese zukünftige Prognose nachweisen. Und es wird nicht viel Ärzte geben, die gerne für 6 Monate oder noch länger in die Zukunft sehen.

Gerade bei psychischen Erkrankungen erscheint es unmöglich, so lange in die Zukunft zu prognostizieren.

Deswegen gibt es in der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung den sogenannten fiktiven Prognose-Zeitraum. Wenn ich tatsächlich bereits 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig war, geht der Versicherer davon aus, dass ich auch in Zukunft BU sein werde.

Und das ist ein großer Vorteil. Denn tatsächlich sind die meisten BU-Fälle über die Fiktion zu ihrem Geld gekommen. Denn es ist viel, viel leichter zu beweisen, dass ich bereits 6 Monate krank war. Zu beweisen, dass ich die kommenden 6 Monate immer noch krank bin, ist hingegen ungleich schwieriger.

Verschiedene Möglichkeiten der Verweisbarkeit

Aber der Dienstherr hat einige Möglichkeiten, um den Beamten nicht in den Ruhestand versetzen zu müssen. Das erscheint merkwürdig vor dem Hintergrund, dass ein Beamter derzeit bei vollen Bezügen krankgeschrieben ist. Egal, wie lange ein Beamter nicht arbeitet. Es entsteht keine finanzielle Lücke. Deswegen sollte der Dienstherr doch eher Interesse daran haben, den kranken Beamten in den Ruhestand zu versetzen, um sich Geld zu sparen.

Aber wer weiß, was noch kommt. Die Bezüge bei Dienstunfähigkeit wurden schon gekürzt. Vielleicht ereilt das Schicksal auch mal die Bezüge bei einer Krankschreibung.

In § 26,1 heißt es weiter:

In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.

Und diese besonderen Voraussetzungen betrifft vor allem Polizisten und Feuerwehr-Beamte. Sie können schon dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie den körperlichen Anforderungen des jeweiligen Dienstes nicht genügen. Und dafür gibt es dann eine spezielle Dienstunfähigkeits-Versicherung.

Wie wichtig ist die spezielle Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Bei einem Polizisten würde das bedeuten, er kann nicht mehr schießen. Egal, ob aus körperlichen oder psychischen Gründen. Bei Feuerwehrleuten gibt es in manchen Bundesländern noch den sogenannten Schutzmasken-Test. Wenn ich darin keine Luft bekomme oder darunter Angst habe, genüge ich den speziellen Anforderungen des Dienstes nicht mehr.

Jetzt können grob zwei Dinge passieren: Entweder bekomme ich einen Job in der Verwaltung oder ich werde in den Ruhestand versetzt.

Wenn ich nen neuen Job habe, verdiene ich auch wieder Geld. Dann ist alles gut. Oder werde ich in den Ruhestand versetzt, dann greift die allgemeine Dienstunfähigkeits-Versicherung. Dann ist auch alles gut.

Sollte ich in meinem neuen Job deutlich weniger verdienen, würde sogar meine Berufsunfähigkeits-Versicherung leisten. Denn ich erhalte meine Rente so lange, bis ich konkret verwiesen werden kann. Das bedeutet, dass ich in einem neuen Job mit gleicher Lebensstellung mindestens 80% des alten Gehalts verdiene.

Und ich wäre auf jeden Fall berufsunfähig. Denn die Leistung gibt es nicht nur, wenn ich zu 50% außerstande bin, in meinem Beruf zu arbeiten, so wie ich das vorher gemacht habe. Es gibt auch schon dann Leistung, wenn ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist. Und ein Streifenpolizist, der nicht schießen kann, kann nicht sinnvoll arbeiten. Auch wenn er keine 50% am Tag rumballert.

Wer das nicht glaubt, soll im Leistungsfall einfach Stephan Kaiser hinzuziehen. Er regelt das dann schon 🙂 Und wenn es vor Gericht geht, hilft Björn Jöhnke.

Wie kann mich der Dienstherr verweisen?

Im § 26 BeamtStG geht es aber noch weiter. Leider:

2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden.

Ich kann also verwiesen werden, wenn ich die gleichen Grundbezüge erhalte, ich es aus gesundheitlichen Gründen schaffen könnte und es in den Bereich desselben Dienstherren fällt. Hier stört eigentlich nur, dass mir dieses Amt auch ohne meine Zustimmung übertragen werden kann. Denn „ohne Zustimmung“ bedeutet praktisch „abstrakte Verweisung„. Der Dienstherr sagt, ich soll dieses oder jenes arbeiten. Wenn ich das nicht will oder kann, gibt es kein Geld.

Fortbildung ist Pflicht

Es wird aber noch schlimmer:

Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.

Stünde das in den Bedingungen einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung würde es einer Prüfung durch ein Gericht höchstwahrscheinlich nicht standhalten. Kein Versicherer darf von mir verlangen, dass ich eine Ausbildung machen muss, nur damit der Versicherer nicht mehr zahlen muss. Zu recht. Weil es unverschämt wäre. Find ich.

Warum brauch ich eine Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Nun stellt sich die Frage, wozu ich eine Dienstunfähigkeits-Versicherung brauche, wenn der Dienstherr mich eh verweisen kann, wie er will.

Und die Antwort ist: Ich brauch eine Dienstunfähigkeits-Versicherung, weil der Dienstherr mich Stand jetzt nicht groß verweisen WILL. Es ist sogar so, dass der Dienstherr sich Türen offen hält, mich quasi gegen meinen Willen in den Ruhestand zu versetzen.

So steht beispielsweise im Artikel 65, 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes Folgendes:

Wer sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung, sich nach Weisung des oder der Dienstvorgesetzten untersuchen oder beobachten zu lassen entzieht, kann so behandelt werden, wie wenn die Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden wäre.

Gehen Sie mal bitte großzügig davon aus, dass ich mich nicht vertippt habe. Wenn ich mich NICHT untersuchen lasse, dann kann der Dienstherr mich wegen DU in den Ruhestand versetzen.

Welchen Vorteil hat die Dienstunfähigkeits-Versicherung gegenüber der BUV?

Und das wäre wiederum toll für die private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Tatsächlich muss ich ja bei der BUV im Leistungsfall beweisen, dass ich berufsunfähig bin. Dazu muss ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit beschreiben, die Krankheit oder Körperverletzung beweisen und darlegen, warum ich das eine aufgrund des anderen nur noch zu 50% ausüben kann.
Aber für den Nachweis der DU genügt in der Dienstunfähigkeits-Versicherung die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis. Es ist also viel, viel einfacher. Sofern es sich um eine echte DU-Klausel handelt.

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Beamte und die Dienstunfähigkeits-Versicherung

Was ist eine echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Von einer echten Dienstunfähigkeits-Klausel in der Dienstunfähigkeits-Versicherung spricht man heute, wenn die Ruhestandsversetzung allein aus gesundheitlichen Gründen ausreichend ist, um den Leistungsfall nachzuweisen. Aber früher stand in den Klauseln nichts davon, dass die Ruhestandsversetzung allein aus medizinischen Gründen erfolgen muss.

Weil die Post privatisiert wurde und wahnsinnig viele Postbeamte in den Ruhestand versetzt wurden, hat diese alte Dienstunfähigkeits-Versicherung einigen Versicherern fast das Genick gebrochen, .

Eine echte Klausel könnte z.B. so aussehen:

Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen.

Im Gegensatz dazu heißt es bei einer unechten DU-Klausel, dass ich dienstunfähig sein muss UND mich der Dienstherr deswegen in den Ruhestand versetzt. Durch diese kleine Konjunktion muss ich nun beides nachweisen. Und die Ruhestandsversetzung ist nicht mehr ausreichend. Ich muss die Dienstunfähigkeit zur Not sogar über den § 26 BeamtStG beweisen. Und das kann schwierig sein.

Was ist eine vollständige und was eine unvollständige Dienstunfähigkeits-Klausel?

Von einer vollständigen Klausel reden wir, wenn die Versicherung nicht nur bei Beamten auf Lebenszeit, sondern auch bei Beamten auf Probe oder Widerruf leistet. Der Einfachheit halber können wir die vorherigen Bedingungen auch hier zitieren:

Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Die Versetzungsverfügung bzw. die Entlassungsurkunde und das dieser Verfügung zugrunde liegende ärztliche Gutachten sind vorzulegen. 

Es wäre schon ausreichend, wenn hier stünde, der Versicherer leistet bei Beamten auch bei Entlassung. Aber er geht auf Nummer Sicher und zählt die verschiedenen Stadien auf.

Das wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt, um mal die verschiedenen Stadien eines Beamten und die jeweiligen Versorgungsansprüche zu erklären.

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Beamte und die Dienstunfähigkeits-Versicherung

Welche Ansprüche haben Beamte bei Dienstunfähigkeit?

Einfache Antwort: Es kommt drauf an 🙂 Ein Beamter durchläuft bis zu drei Stadien. Er ist zunächst Beamter auf Widerruf, dann auf Probe und erst dann ist er Beamter auf Lebenszeit. Erst dann kann der Dienstherr ihn nicht mehr entlassen. 

Und der Beamte auf Widerruf sitzt, wie der Name schon sagt, noch nicht so fest im Sattel. Denn strenggenommen ist hier eine Dienstunfähigkeit noch nicht möglich. Wenn er nicht mehr arbeiten kann, entlässt ihn der Dienstherr. Und das ohne irgendeine Unterstützung. Erst wenn eine Dienstbeschädigung oder ein Dienstunfall für die Dienstunfähigkeit verantwortlich ist, gibt es Geld. Und das ist der Unterhaltsbeitrag.

Was ist der Unterhaltsbeitrag?

Geregelt ist das in § 38 Beamtenversorgungsgesetz. Hier steht: 

1) Ein durch Dienstunfall verletzter früherer Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand geendet hat, erhält neben dem Heilverfahren (§§ 33, 34) für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag. Der Anspruch erlischt ab der Gewährung von Altersgeld.

Ich erhalte den Unterhaltsbeitrag nur für die Dauer der Einschränkung, maximal bis zum Bezug einer Altersrente gezahlt.

2) Der Unterhaltsbeitrag beträgt 

1 bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66,67 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach Absatz 4,

2 bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 25 vom Hundert den der Minderung entsprechenden Teil des Unterhaltsbeitrages nach Nummer 1.

[…]

4) Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bestimmen sich nach § 5 (1). Bei einem früheren Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind die Dienstbezüge zugrunde zu legen, die er bei der Ernennung zum Beamten auf Probe zuerst erhalten hätte; das Gleiche gilt bei einem früheren Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf mit Dienstbezügen.

Was bekommt der Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit?

Er bekommt also 2/3 der Bezüge, die er bekommen hätte, wäre er Beamter auf Probe geworden, sofern er voll erwerbsunfähig ist. Ab 25% Erwerbsunfähigkeit erhält er eben den Anteil seiner Erwerbsunfähigkeit von den 2/3. Unter 25% gibt es nix.

Komisch ist, dass das Gesetz tatsächlich von Erwerbsunfähigkeit spricht. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es den Begriff der Erwerbsminderung. Wenn ich keine 3 Stunden am Tag mehr in irgendeinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, bin ich voll erwerbsgemindert. Bei 3-6 Stunden pro Tag wäre ich nur halb erwerbsgemindert. Nach diesem Maßstab ließen sich keine 25% ermitteln. Was die Erwerbsunfähigkeit bedeutet und wie sie ermittelt wird, steht zumindest nicht im Gesetz. Und ich hab auch keine Ahnung.

Das größere Problem der Beamten auf Widerruf besteht darin, dass sie entlassen und rückwirkend gesetzlich versichert werden. Sofern die Dienstunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder Freizeitverletzung aufgetreten ist, bedeutet das Folgendes:

Ich muss, sofern ich das erste Ausbildungsjahr beendet habe, voll erwerbsgemindert sein, um irgendwas zu bekommen. Da ich die 5-jährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt habe, gibt es keinen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Und volle EMI ist nicht leicht zu bekommen.

Wie kann ich den erhöhten Bedarf in den ersten Jahren mit einer Dienstunfähigkeits-Versicherung absichern?

Ein Dilemma bei Beamten auf Widerruf besteht ja darin, dass ich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit kaum gesetzliche Ansprüche habe. Und deshalb brauch ich eine möglichst hohe Versicherungssumme. Aber das kostet viel Geld. Und das haben Beamte auf Widerruf eher nicht.

Die Lösung liegt darin, zwei Verträge abzuschließen. Einen mit einer kurzen Versicherungsdauer von 5 Jahren und einer Leistungsdauer bis zum 60. Oder wie lange es eben dauert, bis die Verbeamtung auf Lebenszeit winkt. Der andere Vertrag ist der eigentliche Vertrag. Dieser läuft mit Versicherungs- und Leistungsdauer bis 60 und ist in der Höhe abgeschlossen, wie ich es ab Verbeamtung auf Lebenszeit benötige.

So habe ich die ersten Jahre hoch versichert. Aber wegen der kurzen Versicherungsdauer des „Behelfs-Vertrags“ sind die Beiträge auch entsprechend gering.

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Beamte und die Dienstunfähigkeits-Versicherung

Welche Ansprüche hat der Beamte auf Probe?

Wenn es blöd läuft, teilt der Beamte auf Probe das Schicksal des Beamten auf Widerruf. Bei einer Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Freizeitunfalles gibt es nix vom Dienstherrn. Eine Ausnahme ist in § 15 BeamtVG beschrieben.

Hier heißt es:

1) Einem Beamten auf Lebenszeit, der vor Ableistung einer Dienstzeit von fünf Jahren (§ 4,1 Nr 1) wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze nach § 32,1 Nr 2 des Bundesbeamtengesetzes entlassen ist, kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden.

2) Das Gleiche gilt für einen Beamten auf Probe, der wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Erreichens der Altersgrenze entlassen ist (§ 34,1 Nr 3, (4) des Bundesbeamtengesetzes).

Das Problem hierbei ist, dass es sich um eine Kann-Klausel handelt. Es besteht also kein Anspruch darauf. Denn der Dienstherr entscheidet nach seinem Ermessen. Und auch unklar ist, wie dieser Antrag auszusehen hat. Auch unklar: Gibt es hierbei irgendwas zu beachten, was meine Chancen auf einen Unterhaltsbeitrag erhöhen würde?
Bei Dienstbeschädigung und Dienstunfall hat der Beamte auf Probe aber vollen Anspruch auf Ruhegehalt bzw. das Unfallruhegehalt.

Welche Ansprüche hat der Beamte auf Probe und Lebenszeit bei einem Dienstunfall?

Wenn der Beamte auf Lebenszeit die 60 Monate Wartezeit erfüllt hat, hat er es erstmal nicht schlecht. Er erhält volle Bezüge, bis er in den Ruhestand versetzt wird. Bei einer Krankschreibung fließt das Geld einfach unbeeindruckt weiter. Das ist schon mal nicht schlecht, wie ich finde.
Bei einem Unfall gilt nach § 36 BeamtVG folgendes:

2) Für die Berechnung des Unfallruhegehalts eines vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzten Beamten wird der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nur die Hälfte der Zurechnungszeit nach § 13 (1) hinzugerechnet; §13, 3 gilt entsprechend.

Die Zeiten bis zum 60. kann ich also nur zur Hälfte anrechnen. Das ist doof, aber ok. Lesen wir weiter 🙂

3) Der Ruhegehaltssatz nach § 14, 1 erhöht sich um zwanzig vom Hundert. Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und darf fünfundsiebzig vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen. Es darf nicht hinter fünfundsiebzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zurückbleiben; § 14,4 Satz 3 gilt entsprechend.

Was bedeutet das?

Das bedeutet übersetzt, ich bekomme mindestens 2/3 von meinem bisherigem Gehalt und maximal 3/4. Mein errechneter Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20%, weshalb das Maximum von 75% des Öfteren erreicht werden sollte. Ein Beispiel:
Ein Lehrer ist 48 Jahre. Er war ein Jahr bei der Bundeswehr, hat drei Jahre anrechnungsfähige Studienzeiten, 2 Jahre Referendariat, 26 Jahre im Dienst. Von den 12 Jahren bis zum 60. sind 2/3 anrechnungsfähig. Davon darf nur die Hälfte gerechnet werden. Das macht dann 36. Wenn ich alles mit dem Prozentsatz 1,79375 multipliziere, macht das 64,5%. 20% oben drauf und wir sind weit über dem Deckel von 75%.

Wann spricht man vom qualifizierter Dienstunfall?

In § 37 BeamtVG ist es folgendermaßen beschrieben:

1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt wurde und im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.

Das kann einem Verwaltungsbeamten eher nicht passieren. Auch hier ist unklar, was die Erwerbsfähigkeit sein soll.

2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte

1 in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder

2 außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 (4)

einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.

Was bedeutet das?

Übersetzt bedeutet das, den qualifizierten Dienstunfall kann ich eigentlich nur als Polizist, Feuerwehrmann, Schließer oder Soldat erleiden. Oder wenn ich als Lehrer bei einem Amoklauf verletzt werde. 

Hier findest du übrigens alles zu Soldaten 🙂

Ich erhalte dann 80% der Bezüge, die ich in der Endstufe zwei Besoldungsgruppen über meiner erhalten würde. Dazu muss aber eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegen.

Wie berechne ich mein Ruhegehalt?

An dieser Stelle erscheint es sinnvoll, mal zu erklären, wie das Ruhegehalt zu berechnen ist. Ganz einfach. Die Formel lautet Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge mal Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, die mit 1,79375 in Prozent umgerechnet sind. Das war es schon.

Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag 1, also, wenn ich verheiratet bin und sonstige Zuschläge, die ausdrücklich als ruhegehaltsfähig gekennzeichnet sind. Das sind z.B. Amts- und Strukturzulagen. Aber vielleicht auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Das ist zum Teil von den einzelnen Bundesländern abhängig. Für die Berechnung nehme ich meine monatlichen Bezüge der letzten beiden Jahre und teile diese durch 2.

Das ist auch ein großer Vorteil gegenüber dem gesetzlich Versicherten, dessen Anspruch sich aus der gesamten Erwerbsgeschichte errechnet. Also auch die eher verdienstschwachen Zeiten in der Ausbildung und Lehre.

Was sind ruhegehaltsfähige Dienstzeiten?

Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zählen z.B. der Wehr- oder Wehrersatzdienst, das Studium bis zu 3 Jahren, eine dienstbezogene Ausbildung bis zu 5 Jahren und die verbleibenden Jahre bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3. Hier zeigt sich, dass die Wartezeit von 5 Jahren in den meisten Fällen schon mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erfüllt sein dürfte.

Der maximale Berechnungsprozentsatz liegt bei 71,75%. Den teile ich durch 40, dann habe ich 1,79375%. Wer also 40 anrechnungsfähige Dienstzeiten absolviert hat, kann seinen Anspruch auf Ruhegehalt nur noch erhöhen, wenn er über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet. Dann erhöht sich der Prozentsatz um 0,5% pro Monat.

Wen der Dienstherr vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, bekommt 0,3% pro Monat zur Regelaltersgrenze abgezogen. Aber maximal 10,8%. Wer freiwillig in den Vorruhestand geht, bekommt bis zu 14,4% abgezogen. Es ist also eine Überlegung wert, sich DU zu melden und dann der Untersuchung zu entziehen. Nur Spaß. Das ist Betrug und das ist verboten.

Übrigens zählen alle ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten auch, um die Wartezeit von 60 Monaten als Beamter auf Lebenszeit zu erfüllen.

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Der rechtliche Hintergrund zur Dienstunfähigkeits-Versicherung

Was ist die Mindestversorgung für Beamte?

Die Mindestversorgung ist in § 14(4) BeamtVG geregelt. Sie beträgt entweder 35% meiner Bezüge oder 65% der Endstufe von der Besoldungsgruppe A4. Und weil das nicht reicht kommen derzeit noch 30,68 Euro oben drauf. Macht unter Strich ungefähr 1.700 Euro Brutto.

Wenn ein Beamter also mal auf Lebenszeit verbeamtet war und die 60 Monate Wartezeit erfüllt hat, kann er diesen Anspruch nicht mehr verlieren. Nicht schlecht, eigentlich.
Die durchschnittliche Versorgung von Angestellten bei Erwerbsminderung liegt bei ca. 800 Euro.

Aber auch bei einer begrenzten Dienstfähigkeit passt die Versorgung der Beamten.

Wie ist die Versorgung von Beamten bei begrenzter Dienstunfähigkeit?

Im § 27 des BeamtStG steht geschrieben, dass ich auch anteilig arbeiten darf, wenn ich das will. Das ist schon mal nett. Wie bei einer Teilzeitbeschäftigung auch, erhalte ich dann gekürzte Bezüge. Logischerweise in dem Verhältnis, wie ich nun weniger arbeite.

Weil der Dienstherr sich aber um seine Beamten ganz besonders sorgt, gibt es in den meisten Bundesländern noch einen Zuschlag.

Unterschiede in den einzelnen Bundesländern

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern findet sich im Besoldungsgesetz keine entsprechende Regelung.

Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg gewähren einen Zuschlag von 50% des Unterschiedsbeitrages zwischen der alten und neuen Besoldung. Wenn ich also vorher 5.000 Euro verdient habe. Und mal angenommen, ich bin zu 50% dienstunfähig. Dann erhalte ich 2.500 Euro plus 2.500 Euro mal 50%. Also zusätzliche 1.250 Euro. Das ist mal nicht schlecht.

Bei den restlichen Bundesländern gibt es entweder 5% oder 10% von der Besoldung vor Eintritt der Dienstunfähigkeit. Dabei ist immer ein Mindestbetrag festgelegt, der zwischen 220 Euro in Schleswig-Holstein und 300 Euro in Hessen liegt. Aber dafür gibt es in Hessen einen Abzug von 5% für jedes Prozent, das die Restdienstfähigkeit über 80% liegt.

Insgesamt ist die sogenannte Teildienstfähigkeit also nicht unbedingt ein Risiko, dass ich über eine Dienstunfähigkeits-Versicherung absichern muss.

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Die Gesundheitsfragen in der Dienstunfähigkeits-Versicherung

Darf ich arbeiten, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand bin?

Ja, klar. Das ist geregelt in §41 BeamtStG. Wenn ich was anderes arbeite, wie bisher, ist es immer egal. Wenn es das gleiche ich, wie bisher, dann muss ich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versetzung im Ruhestand den Dienstherrn um Erlaubnis fragen.

Wie wichtig sind die Gesundheitsfragen in der Dienstunfähigkeits-Versicherung?

Egal, ob ich Beamter bin oder nicht. In der privaten Dienstunfähigkeits-Versicherung muss ich Gesundheitsfragen beantworten.

Bei der Dienstunfähigkeits-Versicherung muss ich jede Krankheit angeben, die nicht sowieso jeder mal hat und die von alleine folgenlos wieder ausheilt. Das dürfte so ziemlich jede Krankheit sein, weshalb ich mal beim Arzt war.

Sobald verschreibungspflichtige Medikamente im Spiel sind oder eine Bandage, muss ich es angeben.

Wenn ich das nicht mache, kann der Dienstunfähigkeits-Versicherer im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, indem er den Vertrag wegen Arglist anfechtet. Kann der Versicherer dann beweisen, dass ich mit Absicht etwas weggelassen, verschwiegen oder verharmlost habe, ist der Vertrag von Beginn an ungültig.  Der Versicherer behält das Geld und meine Beiträge gleich dazu. Ich bekomme nix zurück.

Deswegen immer alles angeben, was anzugeben ist. Wir als Experten können gerne helfen, das eine vom anderen zu unterscheiden 🙂

Muss ich die Arztakte anfordern, um eine Dienstunfähigkeits-Versicherung abzuschließen?

Müssen muss ich nix, aber es kann hilfreich sein. Es besteht nämlich immer die Möglichkeit, dass in der Akte was steht, das nicht ganz der Wahrheit entspricht. Das hat manchmal den Grund, dass der Arzt die Abrechnung absichtlich  manipuliert hat. Aber meistens liegt es sicherlich daran, dass ich den Arzt um eine Krankschreibung gebeten habe und er sich dazu halt eine Krankheit ausdenken musste. Psychische Erkrankungen, wie z.B. das Erschöpfungssyndrom, sind sehr beliebt. Und bereiten große Probleme, wenn ich dann eine Berufsunfähigkeits-Versicherung will.

Wenn ich die Akte will, muss der Arzt sie mir geben. Das ist in § 630g BGB so geregelt. Aber er darf die Herausgabe verweigern.  Wenn das Wissen um meine Krankheit mich noch kränker machen würde.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Krankenkasse oder die kassenärztliche Vereinigung anzuschreiben.

Reicht schon eine Berufsunfähigkeits- statt einer Dienstunfähigkeits-Versicherung für Beamte aus?

Klar. Auch die Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet, wenn ich als Beamter wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Aber ich muss mir halt dessen bewusst sein, dass ich im Leistungsfall nicht nur die Versetzung in den Ruhestand und das amtsärztliche Zeugnis einreichen muss. Denn ich muss eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen. Und da reicht es nicht aus, wenn ich angebe, Sportlehrer zu sein. Denn der Versicherer will wissen, wie viel ich im Stehen, wie viel im Sitzen, wie viel unter Druck, wie viel im Gehen usw. arbeite.

Und dazu muss ich dann meine gesundheitliche Einschränkung nachweisen. Und darlegen, warum ich wegen dieser Einschränkung die aufgeführten Tätigkeiten nur noch zu 50% ausüben kann. Oder warum ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.

Das hört sich kompliziert an. Und ist es auch.

Aber wichtiger ist es, dass ich regelmäßig meine Ansprüche an den Dienstherrn nachrechne und mir überlege, ob ich meine Dienstunfähigkeits-Versicherung noch brauche, um finanziell über die Runden zu kommen. Denn wenn ich ausreichend über den Dienstherrn versichert bin, kann ich meine bestehende Versicherung kündigen.

Beratung muss immer individuell sein

Aber ich könnte hier noch stundenlang Modell-Fälle beschreiben und keiner passt so richtig zu dir… Deswegen melde dich einfach über das Kontaktformular an der Seite bei uns. Und wir helfen dir dann, deine persönliche Lösung zu basteln 🙂 Unser Experte ist hierzu Philip Wenzel, der in ganz Deutschland als einer der größten Experten zur Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt. Du kannst ihm unter philip.wenzel@bsc-gmbh.com gern eine E-Mail schreiben.

Liebe Grüße

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