Der hochgeschätzte Kollege Gerd Kemnitz hat mich motiviert, mal ausführlicher über die echte Dienstunfähigkeitsklausel zu schreiben. Denn früher war alles besser. Früher gab es eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, heute nicht mehr. Streng genommen.

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Was ist eine alte echte Dienstunfähigkeitsklausel?

Ich nenne die echt echte Dienstunfähigkeitsklausel mal klassische echte DU-Klausel, ok? Dann kann ich weiterhin von einer echten DU-Klausel schreiben und muss mir keinen neuen Namen einfallen lassen 😉 Die klassische echte DU-Klausel hat geleistet, wenn der Dienstherr mich wegen DU in den Ruhestand versetzt hat. Das war schon alles. Der Versicherer konnte nicht mal prüfen, warum ich in den Ruhestand versetzt wurde.

Das hatte ein theoretisches Problem, das aber wahrscheinlich nie zum Tragen kam und ein sehr praktisches Problem, dass den einen oder anderen Versicherer an den Rand des Ruins getrieben hat.

Das theoretische Problem kann ich nicht belegen, aber der Weltweise der BUV Stephan Kaiser hat mich darauf gebracht. Das sollte als Quelle ausreichen 😉 Außerdem ist die Schlussfolgerung derart logisch, dass man ihr folgen muss. Also:

Wenn der Leistungsnachweis über die Versetzung in den Ruhestand erbracht wird, dann stellt diese juristisch eine unwiderlegliche Vermutung dar. Der Versicherer kann nix prüfen. Also, kann er auch nicht erfragen, ob eine Erkrankung dafür verantwortlich war. Und deswegen ja auch nicht, welche Krankheit.

Daraus folgt, dass der Versicherer mögliche Leistungsausschlüsse im Leistungsfall nicht prüfen könnte.

Tatsächlich gibt es diese Klausel noch im Bestand bei uns und auch bei Kollegen. Und weil es so schön ist, sind manche davon auch tatsächlich mit einem Leistungsausschluss belegt.

Das muss die Versicherer aber nicht davon abhalten, diese klassische echte DU-Klausel wieder einzuführen, denn ich könnte ja mit Zuschlägen statt Ausschlüssen arbeiten.

Hinzukäme aber noch, dass sich Länderbeamte, z.B. in Bayern mit 64 Jahren, selbst in den Ruhestand versetzen dürfen.

Das Ende der klassischen echten Dienstunfähigkeitsklausel

Das viel greifbarere Problem war für die Branche traumatisch. Mit der Privatisierung der Post in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden tausende von Beamte mit einem Schlag für dienstunfähig erklärt. Der Legende nach wegen Grübelzwangs.

Und die Versicherer hatte einen Kumulschaden, wie es ihn in der Lebensversicherung wahrscheinlich nie zuvor gegeben hat.

Das war das Ende der klassischen echten Dienstunfähigkeitsklausel.

Die neue echte Dienstunfähigkeitsklausel…

Die neue echte Dienstunfähigkeitsklausel verlangt eine Versetzung in den Ruhestand wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls oder allgemein aus medizinischen Gründen. So kann der Versicherer ausschließen, dass die DU aus strukturellen Gründen erklärt wird. Die Versetzung in den Ruhestand ist wieder grundsätzlich eine unwiderlegliche Vermutung. Die gesetzlichen Grundlagen der Ruhestandsversetzung hab ich schon mal hier erklärt. Und begrenzte Dienstunfähigkeit, auch Teil-DU genannt, hier. Einen Marktvergleich aller Anbieter gibt es hier.

In meinen Augen ist das grundsätzlich ok so. Denn ein gesunder Beamter, der wegen einer Privatisierung rausgeworfen wird, muss sich halt was neues suchen. Der Versicherer kann nicht das Arbeitsmarkt-Risiko des Beamten übernehmen.

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Die gebrannten Kinder der Postprivatisierung waren besondern vorsichtig und haben die unechte DU-Klausel eingeführt. Die ist nicht leicht zu erkennen. Es hängt alles an einen „und“. Der Versicherer verlangt als Nachweis eine Versetzung in den Ruhestand UND eine Dienstunfähigkeit aus medizinischen gründen. Durch das kleine „und“ ist der Leistungsauslöser zweigeteilt. Die Ruhestandsversetzung ist nicht mehr alleine ausreichend. Ich muss auch noch DU nachweisen. Und das darf der Versicherer prüfen. Das gefährliche daran ist, dass der §26 des Beamtenstatusgesetzes eine breite Palette an Verweisbarkeit aufmacht. Der Dienstherr könnte mich sogar zu einer Weiterbildung zwingen, damit ich die Fertigkeiten erlerne, um verwiesen werden zu können. Das ist nicht schön.

Diese Klausel haben aber die meisten Anbieter am Markt.

Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Leichter zu erkennen ist der Unterschied zwischen eine vollständigen und einer unvollständigen DU-Klausel. Eine vollständige leistet bei Entlassung und Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten nicht nur Beamte auf Lebenszeit, sondern auch Beamte auf Probe und Widerruf eine Leistung.

Die vollständige DU-Klausel gibt es als echte und unechte Version. Wer also eine vollständige DU-Klausel entdeckt, muss immer noch prüfen, ob sich nicht irgendwo ein „und“ versteckt 🙂

Die temporäre Dienstunfähigkeitsklausel

Recht neu am Markt ist eine temporäre DU-Klausel. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Versicherer das so gewollt hat. Aber so steht es geschrieben… Die DEVK hat in ihrer Arbeitsunfähigkeits-Klausel als möglichen Nachweis auch den Nachweis der Dienstunfähigkeit aufgezählt. Somit würden Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand für 18 Monate die vereinbarte Rente erhalten.

Es ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, da die AU-Klausel auf weitere Nachweise oder eine gleichzeitige Beantragung von BU-Leistung verzichtet.

Keine Ahnung, ob das Absicht war, aber ich finde den Gedanken charmant. Der Beamte erhält schnell sein Geld und 18 Monate sollten ausreichen, um das Vorliegen einer BU zu prüfen. Denn in den allermeisten Fällen, nämlich dann, wenn die Versetzung in den Ruhestand medizinisch begründet ist, liegt bei DU auch BU vor.

Die Was-weiß-ich-DU-Klausel

Ein recht prominenter Versicherer, den ich mal lieber nicht namentlich nenne, hat eine DU-Klausel am Markt, die an sich nicht schlecht ist. Aber in den Obliegenheiten verlangt dieser Versicherer, dass ich die BU-Prüfung zusätzlich zur DU-Prüfung durchführen muss. Damit ist die Klausel, die immerhin vollständig und echt wäre, auch wieder witzlos. Auf Anfrage versicherte mir der Versicherer, dass das in der Praxis nicht verlangt werde. Aber dann empfehle ich, es einfach nicht in die Bedingungen zu schreiben…

Ärgerlich ist bei diesem Versicherer auch, dass die DU-Klausel die BU-Klausel ersetzt. Für den Fall, dass ein Beamter nicht in den Ruhestand versetzt würde, obwohl er nach den Bedingungen eines BU-Versicherers schon berufsunfähig wäre, hat er keine Möglichkeit, Leistung zu beantragen.

Unterm Strich finde ich die Unterscheidung zwischen echter und unechte DU-Klausel nach wie vor hilfreich. Vor allem, weil ich verstehen kann, dass die klassische echte DU-Klausel so nicht für den Versicherer und vor allem den Rückversicherer sinnvoll ist. Schade für die Kunden. Ohne die Privatisierung hätte das wohl keiner gemerkt 🙂

Die temporäre DU halte ich für ne gute Idee für Versicherer, die in das Thema einsteigen wollen. Die Klausel eignet sich hervorragend, um Erfahrungen zu sammeln. Denn insgesamt wäre es wünschenswert, wenn es mehr Lösungen am Markt gäbe.

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