Ich lese immer wieder, wie wichtig es ist, die begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten zu versichern. Dabei soll eine sogenannte Teildienstunfähigkeits-Klausel helfen. Das hört sich irgendwie vernünftig an und erleichtert mir auch die Entscheidung für einen Versicherer, weil diese Klausel halt auch nur zwei Versicherer am Markt anbieten. Und nur einer davon arbeitet mit Versicherungsmakler. Könnte also nicht einfacher sein…

Ist aber begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten tatsächlich ein Thema? Dazu müsste ich wissen, was das ist und welche Ansprüche ich dann habe.

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Wir sehen also mal ins Beamtenstatusgesetz, das die Grundlagen für Landesbeamte regelt. Der Paragraf 27 sagt:

(1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).
(2) Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. Mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ist auch eine Verwendung in einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit möglich.
Also: Wer noch mindestens die Hälfte seiner Zeit arbeiten kann, der ist begrenzt dienstfähig. Die Grenze nach oben ist die volle Dienstfähigkeit. Darunter bin ich dienstunfähig. Strenggenommen bin ich aber auch voll dienstunfähig, wenn ich nach §26 Beamtenstatusgesetz innerhalb von 6 Monaten nicht wieder voll dienstfähig werde…
Ab 50% kann ich wohl wählen, ob ich begrenzt dienstfähig bin oder dienstunfähig. Man weiß es nicht…

Hat die begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten Vorteile?

Wenn es gesundheitlich noch geht, dann ist es zunächst schon von Vorteil so viel weiterzuarbeiten, wie ich kann. Denn grundsätzlich und in allen Bundesländern bekomme ich dann für den Anteil, den ich noch arbeite, meinen Sold weitergezahlt.
Sagen wir mal, ich hab vorher 4.000 Euro bekommen und kann jetzt nur noch zur Hälfte arbeiten. Dann bekomme ich auf jeden Fall 2.000 Euro. Und hab mehr Freizeit.
In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhöht sich mein Einkommen um 50% der Differenz dessen, was ich vorher bekommen habe und jetzt bekomme. Also (4.000 Euro – 2.000 Euro) : 2 = 1.000 Euro.
Wer zu 50% begrenzt dienstfähig ist, bekommt in den oben genannten Bundesländern also 75% seines bisherigen Einkommens.
In den anderen Bundesländern bekomme ich meistens entweder 5% oder 10% des bisherigen Einkommens als Zuschlag. Das wären in unserem Beispiel also zwischen 200 Euro und 400 Euro. Das ist bei 50% begrenzter Dienstfähigkeit eher schlecht, aber bei sagen wir 80% bekäme ich in diesem System zwischen 3.400 und 3.600 Euro.
Zumindest im letzteren Fall wäre es so viel wie in Bayern.

Muss ich das versichern?

Ob es sinnvoll ist, begrenzte Dienstfähigkeit bei Beamten abzusichern, liegt also auch am Bundesland. Denn oft kann die Versorgung durch den Dienstherrn ausreichend sein. Ich persönlich denke nämlich, dass es durchaus möglich sein sollte, mit 75% seines Einkommens auszukommen. Und für alle Beamten, die so wenig verdienen, dass die Einbuße spürbar wäre, gibt es immer noch die Mindestversorgung von 1.400 Euro. Drunter geht es eh nie. Für Beamte auf Lebenszeit. Auf Widerruf oder Probe ist es was anderes. Würde nen eigenen Beitrag rechtfertigen…
Am Ende will ich noch darauf hinweisen, dass jeder, der sich ganz genau informieren möchte, bitte neben dem Beamtenstatusgesetz die Beamtengesetze, Versorgungsgesetze und Besoldungsgesetze der jeweiligen Länder durchlesen möge. Da steht das nämlich alles drin. Ihr könnt mich gerne anschreiben, dann sag ich euch die Paragrafen oder Artikel.
Den Marktvergleich zur DU-Klausel findet ihr übrigens hier und die Erklärung, was ne echte DU-Klausel ist hier und hier.
Außerdem würde ich mich freuen, wenn mir jemand erklären würde, wie es in Berlin und Brandenburg geregelt ist 🙂 Dankeschön!
Und wer Beamter ist und kompetent zu Versicherungen beraten werden möchte, darf uns gerne kontaktieren.

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