Dieser Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung schafft einen ersten Überblick über die derzeit angebotenen Tarife. Wie eine Grundfähigkeitsversicherung im Detail funktioniert und wer eine braucht, findet ihr auch im Blog.
Dieser Vergleich wird nur noch sporadisch aktualisiert, da ein umfassenderer Vergleich der Grundfähigkeitsversicherungen auf Worksurance zu finden ist.
Die Grundfähigkeitsversicherung wird mitunter damit beworben, dass die Auslöser für den Kunden leichter zu verstehen sind. Selbstverständlich ist die Definition der BU umfassender, da sie die ausgeübte Tätigkeit mit einem Krankheitsbild in Verbindung setzt. Dafür ist diese Definition im Versicherungsvertragsgesetz §172 festgeschrieben und findet sich so oder so ähnlich in allen AVBen der BU-Versicherer wieder.
Das Produkt ist noch relativ jung und hat sich auch noch nicht bedeutend am Markt durchgesetzt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass sie oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung beworben wird. Sie ist aber immer mehr im Kommen. Eine standardisierte Definition der einzelnen Grundfähigkeiten gibt es bisher eben so wenig, wie einen Katalog, der festlegen würde, welche Grundfähigkeiten in einer Grundfähigkeitsversicherung enthalten sein müssen.
Aus diesem Grund sind die einzelnen Tarife untereinander nur schwierig zu vergleichen. Deshalb muss ein Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung her 🙂
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Wie funktioniert die Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Sinnen und Grundfähigkeiten ab. Also keine erlernten Fertigkeiten, sondern angeborene Fähigkeiten. Deswegen besteht, anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kein Zusammenhang zwischen den Leistungsauslösern und meinem Beruf. In manchen Fällen kann das zwar schon vorkommen, aber das ist dann Zufall. Ein Fliesenleger ist z.B. berufsunfähig, wenn er sich nicht mehr knien und bücken kann. In diesem Fall würde er Geld von der BUV und der Grundfähigkeitsversicherung erhalten.
Psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung
Anders als oft angenommen, sind psychische Erkrankungen in der Grundfähigkeitsversicherung sehr wohl mitversichert. Allerdings muss diese Erkrankung zu einer Pflegebedürftigkeit führen bzw. den Intellekt oder das eigenverantwortliche Handeln empfindlich einschränken. Das ist sicherlich nicht so einfach, aber auch nicht unmöglich. Die Swiss Life, die Gothaer, die Nürnberger, der Volkswohl Bund, die Stuttgarter, der Tarif der Bayerischen und die Dortmunder bieten einen Baustein für psychische Erkrankungen an. Wie sinnvoll das ist, steht weiter unten 🙂
Die Leistungsauslöser im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, zumindest die einzelnen Definitionen der Leistungsauslöser aller am Markt angebotenen GFV gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung wird ergänzt durch einen Vorschlag für eine ideale Definition sowie einer subjektiven Einschätzung der Leistungsauslöser im Leistungsfall.
Die Reihenfolge der besprochenen Leistungsauslöser orientiert sich an den AVB des Vital-Schutzes Premium der Swiss Life, weil dieser bei Erstellung des Vergleichs die meisten Leistungsauslöser anbot, wenn man die Leistungsauslöser, die den Intellekt betreffen, des Multi-Safe der Prisma Life sinnvoll zusammenfasst.
Pflegebedürftigkeit und ergänzende Bausteine, wie z.B. Schwere Krankheiten, bleiben hier unbeachtet. Das würde zu weit führen. Und interessiert mich auch nicht 😉
Prognosezeitraum lag bei 12 Monaten, jetzt haben die meisten 6 Monate
Der Prognosezeitraum der Grundfähigkeitsversicherung am Markt lag bei 12 Monaten. Jetzt haben der Grundfähigkeits-Schutzbrief der Zurich, der Premium-Tarif der Nürnberger, die Bayerische, die Canada Life, die Stuttgarter, die Allianz, die Swiss Life, der Volkswohl Bund, die SIGNAL IDUNA LV a.G. und die GrundfähigkeitsPolice der Aachen Münchener auf sechs Monate verkürzt. Bei der WWK liegt der fingierte Prognosezeitraum bei sechs Monaten.
Da der Verlust einer Grundfähigkeit in den allermeisten Fällen von Dauer sein wird, hilft einem die Verkürzung aber dennoch, um früher an die versicherte Rente zu kommen. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass z.B. nach einem Schlaganfall die Sprachfähigkeit nach acht Monaten wiederhergestellt ist. Bei der Nürnberger, der Bayerischen, der Canada Life, der Stuttgarter, der Allianz, der Swiss Life, dem Volkswohl Bund, der Signal und der GrundfähigkeitsPolice der Aachen Münchener wären das acht Monatsrenten, bei den anderen Versicherern null Euro. Es ist zu erwarten, dass die Mitbewerber hier nachziehen. Trotzdem gibt es immer wieder neue Tarife, die auf 12 Monate bestehen… Da haben die Produktentwickler wohl nicht meinen Blog gelesen 🙂 Mal sehen, was die Zukunft bringt.
Sehen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Die ersten Grundfähigkeiten sind in den AVB immer die Sinne Sehen, Hören, Sprechen und der Intellekt. Das mag daran liegen, dass die Sinne sich einigermaßen objektiv darstellen lassen. Zumindest bei der Definition der Grundfähigkeit „Sehen“ gibt es nix zu meckern. Im Mittel aller Anbieter lautet diese wie folgt:
„Der hochgradige Verlust der Sehfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nur noch ein sehr geringes Restsehvermögen hat oder an einer starken Einschränkung des Gesichtsfeldes leidet.
Folgende Leistungskriterien, bezogen auf das bessere und voll korrigierte Auge, müssen erfüllt sein:
– Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05
oder
– Einschränkung des Gesichtsfeldes auf ≤ 15 Grad Abstand vom Zentrum, also Gesamtgesichtsfeldwinkel ≤ 30 Grad. Diese Einschränkungen dürfen nach aktuellem medizinischem Wissenstand nicht durch Brillen, Kontaktlinsen oder andere medizinische Maßnahmen (ohne Vollnarkose) behebbar bzw. verbesserbar sein.“
Fast alle Anbieter definieren ein Restsehvermögen von 5% oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von 30 Grad, das sich durch zumutbare medizinische Maßnahmen nicht verbessern lässt. Hiervon weicht die Zurich negativ ab, weil sie einen Gesamtgesichtsfeldwinkel von 20 Grad definiert. Die Canada Life definiert seit Juli 2019 das Restsehvermögen mit 5%. Bei der WWK muss die Sehkraft auf beiden Augen vollständig erloschen sein.
Unterm Strich zeigt der Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung, dass man bei allen Anbietern ziemlich blind sein, um Leistung zu erhalten.
Sprechen
Bei der Definition des Sinnes „Sprechen“ wäre eine bessere Definition denkbar. Idealerweise würde die Sprechfähigkeit durch einen unbeteiligten Dritten geprüft. Kann sich der Versicherte einem unbeteiligten Dritten nicht mehr mit Namen vorstellen, muss der Versicherer leisten. Das wäre einigermaßen objektiv, da man davon ausgehen darf, dass der eigene Name einem am geläufigsten ist, unabhängig davon, wie kompliziert dieser ist. Derzeit gibt es keine Grundfähigkeitsversicherung, die so prüft. Der Tarif der Gothaer und der Volkswohl Bund stellt immerhin auf den unbeteiligten Dritten ab.
Die Definitionen der Versicherer beziehen sich manchmal auf objektive Testverfahren, wie z.B. den Aachener Aphasietest, was auch in Ordnung ist. Am besten definiert hier wohl die Nürnberger:
„Ein Verlust der Sprechfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person die Sprechfähigkeit aufgrund körperlicher Ursachen völlig verloren hat oder Worte spricht, die ohne jegliche Bedeutung oder Vorkommen in der jeweiligen Sprache sind. Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein. Psychogene Störungen oder Stottern fallen nicht unter den Versicherungsschutz.“
Wer muss mich noch verstehen?
Positiv hervorzuheben ist hier, dass nicht auf das soziale Umfeld abgestellt wird, dass den Versicherten noch verstehen können muss und dass das Vorkommen auf die jeweilige Sprache begrenzt ist, während andere auf jede bekannte Sprache verweisen. Wie das gehen soll, ohne dass sich der Versicherer lächerlich macht, sei dahingestellt. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass ein Gericht die Leistung verweigern würde, weil der Versicherte noch Worte sprechen kann, die in einer anderen als der Muttersprache eine Bedeutung haben. Das wäre Käse.
Die Gothaer und jetzt auch der Volkswohl Bund und die Bayerische stellt auf einen unbeteiligten Dritten aus dem sozialen Umfeld ab. Das ist besser als der Durchschnitt, aber noch nicht perfekt 🙂
Psychische Ursachen greifen hier nicht
Psychische Ursachen sind bei fast allen Versicherern explizit ausgeschlossen. Bei der DEVK muss der Sprachverlust organische Ursachen haben, was wohl das gleiche ist. Da wäre bei strenger Auslegung aber der Nachweis einer organischen Ursache wohl etwas schwieriger als der Nachweis, dass es nix mit der Psyche zu tun hat.
Die Swiss Life definiert am genauesten und verlangt, wie auch die Dortmunder, der Tarif der Gothaer und die Aachen Münchener den abgeschlossenen Spracherwerb, was in der Regel mit sieben Jahren der Fall ist. Außerdem die Verwendung geeigneter Hilfsmittel und einen Nachweis durch ein neurologisches Gutachten. Ob ein Gutachten hier zusätzlich notwendig ist, sei dahingestellt.
Der Rest der Tarife am Markt definiert dem Grunde nach wie die Swiss Life. Die WWK verlangt einen vollständigen Verlust, die Aachen Münchener bezieht sich auf die Umwelt, die mich verstehen muss. Hier ließe sich mit einem guten Anwalt einiges erreichen, da das nicht hinreichend genau definiert ist.
Hören im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Das Hören ist wieder ganz ähnlich dem Sehen sehr ordentlich und objektiv definiert. Dabei zeigt der Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung, dass sich alle auf einen dauerhaften Hörverlust von 80% geeinigt. Der Volkswohl Bund verlangt nur 75% und ist damit am Besten. Ist aber immer noch ziemlich taub.
Die Zurich definiert das folgendermaßen:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hörens liegt vor, wenn bei der versicherten Person eine Schwerhörigkeit auf beiden Ohren derart besteht, dass im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 1.000 bis 3.000 Hz, mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) ein Hörverlust von mindestens 80 % nachgewiesen wird. Der Verlust der Grundfähigkeit des Hörens muss außerdem durch ein weiteres anerkanntes Testverfahren (zum Beispiel BERA) bestätigt werden.“
Dass die Zurich hier nicht explizit die Verwendung von Hilfsmittel fordert, bedeutet keinesfalls, dass sie es nicht verlangt. Die Verwendung von Hilfsmittel ist an anderer Stelle in den AVB für alle Grundfähigkeiten geregelt. Negativ zu bewerten ist hier, dass der Hörverlust mit Hilfe zweier Testverfahren belegt werden muss. Das verlangen die Mitbewerber nicht.
20% Resthörvermögen oder Verlust von 60db?
Die Prisma Life, der Tarif Nürnberger, die Bayerische und die Allianz verlangen eine Einschränkung auf beiden Ohren von 60 db oder mehr. Das liegt an der unteren Grenze des hochgradigen Hörverlustes, während ein Resthörvermögen von 20% an der oberen Grenze hin zur Taubheit liegt.
Die DEVK verlangt den beidseitigen Verlust der Hörfähigkeit für Schallreize unter 90 db.
Ausgeschlossen ist der psychogene Hörverlust.
Es gibt zwar tendenziell bei der Prisma Life, der Allianz, der Bayerischen, dem Volkswohl Bund und der Nürnberger schneller eine Leistung, aber unterm Strich muss ich so gut wie taub sein.
Gleichgewicht im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Beim Gleichgewichtssinn teilt sich der Markt in zwei Lager. Die Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger, die Stuttgarter und der Vitalschutz der Swiss Life definieren objektiv und beinahe inhaltsgleich wie folgt (Swiss Life):
„Ein Verlust des Gleichgewichtssinnes liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person weder 10 Meter entlang einer imaginären Linie (Strichgang) mit geschlossenen Augen ohne Fallneigung auf festem und ebenem Boden mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag gehen kann noch 50 Schritte auf fester und ebener Stelle mit geschlossenen Augen treten kann, ohne sich dabei um mindestens 45 Grad zur Seite zu drehen oder mit geschlossenen Augen und parallelem Fußstand keine 60 Sekunden auf fester und ebener Stelle stehen kann, ohne Fallneigung zu bekommen.
Der Versicherte muss den Verlust des Gleichgewichtssinnes anhand eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachweisen. Die Störung muss durch eine Verletzung oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor, Epilepsie) oder eine nachweisbare Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder eine Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Unterschenkel (Polyneuropathie) verursacht worden sein, was vor allem bei Diabetikern der Fall sein kann.
Ausschluss Alkoholmissbrauch
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Polyneuropathien, die nachweisbar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind und alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf Basis einer psychiatrischen Erkrankung.“
Diese Definition ist ausreichend objektiv und im Sinne der Transparenz nur schwer zu verbessern.
Das andere Lager, bestehend aus KörperschutzPolice der Allianz, €xistenzschutz des Volkswohl Bundes, Canada Life, Gothaer, Signal und Prisma Life stellt darauf ab, dass ein Besteigen von Leitern und Gerüsten nicht mehr ohne Unfallgefahr möglich wäre. Wie dieser Nachweis zu führen sei, bleibt unklar.
Nur die Gothaer definiert hier, dass die „stark erhöhte Unfallgefahr“ sich nach den Kategorien B-D der Gefährdungskategorien der arbeitsmedizinischen Beurteilung bemisst. Das ist im Kundensinne zu begrüßen, weil es dadurch objektiver ist. Die Signal hat das erkannt und diesen Punkt von der Gothaer abge…nommen und für gut befunden.
Zurich, Aachen Münchener und WWK haben diesen Punkt nicht als Leistungsauslöser definiert.
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Gebrauch der Hände im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Diese Grundfähigkeit wird für äußerst wichtig erachtet und wurde werblich vom Volkswohl Bund hervorragend in Szene gesetzt. Der €xistenzschutz war der erste Tarif am Markt, der beim Verlust der Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ auf nur eine Hand abstellt. Mittlerweile haben sich die meisten Wettbewerber dem Marktdruck gebeugt. Nur noch Prisma Life und WWK prüfen, ob beide Hände nicht mehr funktionstüchtig sind.
Um diese Grundfähigkeit zu testen, müsste auf Kraft und Motorik gleichermaßen geprüft werden, da meine Hände entweder durch den Verlust der Kraft oder der Koordination verloren werden kann. Was die Koordination anbelangt, so wäre eine objektive Testung, einen Kreis von 10cm Durchmesser mit einem Kugelschreiber innerhalb von 2 Minuten vollständig auszumalen, ohne dabei um x% von einer gesunden Vergleichsgruppe abzuweichen.
Auch vorstellbar wäre es, in 2 Minuten einen Haustürschlüssel-Rohling von einer Tischplatte mit einer Hand aufzuheben, den Schlüssel einhändig in ein Schloss einzuführen und die Tür mithilfe des Schlüssels einhändig zu öffnen.
In beiden Übungen würden Greiffähigkeit und die Beweglichkeit des Handgelenks geprüft.
Interessanterweise hat der Volkswohl Bund jetzt den Schlüssel mit in den Katalog aufgenommen. Herzlichen Dank dafür 🙂
Um die Kraft in einem Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung objektiv zu prüfen, wäre es beispielsweise sinnvoll, ein Gewicht von x kg an einem Seil mit der Dicke von x mm für x Minuten zu halten, ohne dass das Seil um mehr als x cm verrutscht.
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Beste Definition im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung schwierig zu bestimmen
Welches die beste Lösung am Markt ist, ist nicht leicht zu sagen. Sehr kundenfreundlich scheint die Definition der Nürnberger:
„Ein Verlust des „Gebrauch der Hände“ liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder mit der rechten Hand nicht fähig ist, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder zu öffnen oder eine 5mm-Schraube mit dem Schraubendreher in ein gedübeltes Loch zu schrauben und zu lösen.“
Der Versicherte hat zumindest zwei Möglichkeiten, die auch beide einigermaßen definiert sind. Am objektivsten definiert ist ohne Zweifel die Swiss Life:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs der Hände liegt vor, wenn die Versicherte Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, eine handelsübliche Glühbirne oder LED Birne in den dazugehörigen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tischlampe zu stecken und so weit hineinzudrehen, dass die Birne leuchtet und anschließend wieder vollständig herauszudrehen.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z.B. Zustand nach Schlaganfall, Morbus Parkinson) erklärbar sein.“
Viel hilft viel
Sehr gut ist auch die Definition der Canada Life, die ein weites Spektrum abdeckt:
„Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit der linken oder der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten auszuüben:
- Tastatur zu bedienen,
- Schreibstift zu benutzen,
- Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen,
- Schraubendreher zu benutzen,
- Rohrzange zu benutzen,
- Schere zu benutzen.“
Im Einzelnen sind die Auslöser nicht unbedingt griffig definiert, da eine Schere vielseitig zu benutzen ist. Ein Friseur wird das anders verstehen als ein Schneider. Aber die Auswahl ist durchaus nachahmenswert.
Gothaer ohne Einschränkung
Am allerbesten hat es derzeit aber die Gothaer definiert. Hier ist von alltäglichen Verrichtungen die Rede. Als Beispiele werden die Flasche, der Schraubendreher, die Schere und der Schlüssel genannt. Es sind aber explizit Beispiele und keine geschlossene Aufzählung.
Auslegungsbedürftig ist hingegen die Definition der WWK, die verlangt, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. Das „und“ lässt sich dahingehend verstehen, dass beides nicht mehr möglich sein darf. Unabhängig davon, was mit „benutzen“ und „bedienen“ genau gemeint ist, darf hier wohl keiner auf Leistung hoffen, der den Leistungsantrag selbst zu Papier bringen kann. Hier sollte man besser mich anrufen 😉
Im Tarif der Aachen Münchener steht, dass der Verlust vorliegt, wenn ich nicht mit der rechten oder der linken Hand eine Faust schließen kann und dabei ein Gewicht von 250 g halten kann. In welcher Form das Gewicht zu halten ist, ist nicht definiert. Außerdem geht es auch über den berühmten Wasserhahn. Die Formulierung mit dem „oder“ ist missverständlich, da der Leistungsauslöser aber „Eine Hand gebrauchen“ heißt, muss er so verstanden werden, dass der Verlust bei einer von beiden Händen ausreichend ist.
Greifen und Halten
Versichert ist das nur bei der Nürnberger, der Stuttgarter, der Signal und der Allianz. Der Tarif der Nürnberger hat hier sinnvoller, weil objektiver definiert. Das sieht so aus:
Die Fähigkeit der versicherten Person, mit einer Hand einen Gegenstand zu greifen und zu halten, ist zumindest an einer ihrer beiden Hände stark beeinträchtigt. Das bedeutet, dass sie mit der linken oder mit der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, einen leichten Alltagsgegenstand (z. B. ein Wasserglas, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu greifen und ununterbrochen für 5 Minuten, auch unter Ablage des Unterarmes, in der Luft zu halten, ohne dass er ihr aus der Hand fällt.
Im Gegensatz zur Allianz ist definiert, wie das Greifen und Halten auszusehen hat. Was ein leichter Alltagsgegenstand ist, darf ich mir anscheinend aussuchen. Je nach Krankheit kann dieser Leistungsauslöser sehr hilfreich sein. Sofern ich den § 305c (2) BGB kenne… 😉
Gebrauch der Arme
Während bei dem Gebrauch der Hände noch zwischen feinmotorischen Tätigkeiten und reiner Kraft unterschieden werden muss, ist der Gebrauch der Arme schon gut durch Kraft und Bewegungsradius zu bestimmen.
Die Definitionen sind hier recht ähnlich. Bei den meisten Versicherern muss der Versicherte außerstande sein, den linken oder den rechten Arm auf Schulterhöhe zu heben und darf zusätzlich nicht mehr in der Lage sein, mit dem betroffenen Arm einen Gegenstand von 5kg Gewicht 5 Meter weit zu tragen.
Der Leistungsauslöser der Swiss Life verlangt, dass der Gegenstand einen Griff hat.
Bei der Zurich wiegt der Gegenstand nur 2 Kilo. Außerdem wird nicht explizit erwähnt, dass ein Arm ausreichend wäre. Allerdings ist die Formulierung dahingehend zu verstehen:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs beider Arme liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, die Arme bis auf Schulterhöhe zu heben“
Zeitliche Definition fehlt
Kann ich nur einen Arm heben, sind es nicht die Arme. Negativ zu werten ist allerdings, dass hier nicht definiert ist, wie lange die Arme in dieser Position zu halten sind.
Der Volkswohl Bund und die Stuttgarter haben hier eine andere Definition, die aber als sehr kundenfreundlich zu werten ist:
„Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, den linken oder den rechten Arm
– seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten sowie
– nach vorne zu bewegen, abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen zu drehen.“
Hier wird also nicht die Kraft gemessen, sondern alleine der Bewegungsradius. Die Dortmunder hat sicher nicht zufällig genau die gleiche Definition. Die Signal hat die gleiche Definition sicherlich zufällig.
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Arbeiten auf Schulterhöhe. Was ist das?
Bei der Grundfähigkeitsversicherung der Allianz kommt es darauf an, ob man noch mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe arbeiten kann. Diese Formulierung kann sehr kundenfreundlich sein. Allerdings bedarf es einer genaueren Auslegung, um das zu bewerten.
Grundsätzlich hat die Grundfähigkeitsversicherung keinerlei Bezug zu meiner Arbeit. Wenn die KörperschutzPolice der Allianz hier aber auf die Fähigkeit, in Brusthöhe zu arbeiten, abstellt, muss zunächst vermutet werden, dass damit meine Arbeit gemeint ist.
Für einen Büroangestellten wird es hier schwierig werden, da dieser für gewöhnlich nie in Brusthöhe arbeitet. Im Zweifel wird das dann über §305 c (2) BGB zugunsten des Kunden geregelt werden.
Unterm Strich sollte die Allianz, wie auch die Prisma Life hier nachbessern und genauer definieren, was unter „arbeiten“ zu verstehen ist. Der Automechaniker könnte hier schneller Leistung verlangen als der Büroangestellte. Was selbstverständlich Quatsch ist.
Je genauer definiert, desto besser schneide ich im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung ab
Der Tarif der Nürnberger gefällt mir hier sehr gut, weil hier definiert ist, dass ein Gegenstand von 200g vom Regal genommen und wieder platziert werden muss. Ich muss also nicht auf Schulterhöhe arbeiten, sondern auf Schulterhöhe eine bestimmte Tätigkeit ausführen. Der Tarif der Bayerischen hat das genauso definiert. Für alle unter 7 Jahren muss der Gegenstand nur 100g leicht sein.
Die Gothaer verlangt, den Arm auf Schulterhöhe für 10 Sekunden zu halten, um dann beispielsweise ein Glas in ein Regal einzusetzen. Auch nicht schlecht.
Der Tarif der Canada Life und die WWK definiert hier über die Fähigkeit, eine Jacke anziehen zu können. Hier ist nur auf die Beweglichkeit abgestellt.
Um Leistung auszulösen, bedürfte es bei der WWK den Verlust zwei weiterer Grundfähigkeiten.
Die Aachen Münchener verlangt einen Nackengriff und einen Schürzengriff. Ich muss also mit meinen Händen gleichzeitig meinen Nacken berühren können und außerdem auch beide Hände am Rücken zusammenführen können. Auf welcher Höhe und wie weit die Zusammenführung sein muss, ist nicht definiert.
Es müssen aber beide Hände sein.
Der Tarif der DEVK übernimmt den Auslöser der Aachen Münchener beinahe wörtlich.
Die Bayerische hat nun zusätzlich den Nacken- und Schürzengriff übernommen. Hier wird aber schon bei einem Arm geleistet. Damit ist die Definition der Bayerischen flexibler als der Markt!
Knien und Bücken im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Diese Grundfähigkeit wird wahrscheinlich einer der häufigsten Leistungsauslöser werden, wenn die Bestände mal alt genug sind, da davon auszugehen ist, dass körperlich Tätige am ehesten Einschränkungen des ganzen Bewegungsapparates erfahren werden.
Die sauberste Definition, aber nicht die kundenfreundlichste, hat hier wieder die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens oder Bückens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigener Kraft
– auf den Boden hinzuknien, dabei maximal eine ununterbrochene Pause von höchstens einer Minute einzulegen und sich danach wieder aufzurichten oder
– so weit zu bücken (auch mit angewinkelten Knien), um mit zumindest
einem Finger den Boden zu berühren und sich danach wieder aufzurichten.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arthrose) erklärbar sein.“
Bücken und Stift aufheben
Allerdings scheint die Definition der Grundfähigkeitsversicherung der Zurich leichter erreichbar, da der Versicherte sich bücken und einen Bleistift vom Boden aufheben muss. Während eine Berührung des Bodens mit den Fingerkuppen möglich ist, benötigt man mindestens die Fingerspitzen, um einen Bleistift aufzuheben. Es ist also eine Kombination zweier Grundfähigkeiten.
Die der Grundfähigkeitsversicherung der WWK ist sehr ähnlich, wenn sie schreibt, man müsse einen leichten Gegenstand vom Boden aufheben. Allerdings ist das wieder einigermaßen unpräzise und es müssen hier wieder zwei weitere Grundfähigkeiten verloren gehen, um Leistung zu erhalten.
Die restlichen Anbieter einer Grundfähigkeitsversicherung folgen der Definition der Swiss Life.
Der Tarif der Bayerischen weicht hier in zwei Punkten positiv ab. Zum einen legt sie fest, dass ich mich mit beiden Beinen hinknien muss und zum anderen muss das Hinknien und anschließende Erheben ohne Unterbrechung geschehen.
Heben und Tragen
Hier hat wieder die die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life die präziseste Definition:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hebens und Tragens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen mit einem Griff versehenen Gegenstand, der ein Gewicht von 2 kg hat, vom Boden anzuheben und mit dieser Hand 1 Minute lang zu halten.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach Schlaganfall, schwere Arthrosen) erklärbar sein.“
Außer der Aachen Münchener, dem Volkswohl Bund, der Gothaer, der DEVK, der Signal, der Canada Life, der Bayerischen und der WWK, bei der wieder zwei zusätzliche Grundfähigkeiten für den Eintritt des Leistungsfalles verloren gehen müssen, hat diesen Leistungsauslöser sonst niemand.
Bei der Gothaer müssen 5 kg gehoben und getragen werden. Im Tarif der Bayerischen müssen alle unter 7 Jahren nur 1 KG heben und tragen.
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Ähnlichkeit zu „Gebrauch der Arme“
Dieser Leistungsauslöser liegt sehr nahe an der Definition „Gebrauch der Arme“, wo neben dem Heben der Arme auf Schulterhöhe bei manchen Versicherern auch das Tragen eines fünf Kilo schweren Gewichtes verlangt wird. Wahrscheinlich hat sich die Gothaer daran orientiert.
Dennoch kann man sich auch Erkrankungen und Verletzungen vorstellen, die das eine noch ermöglichen, dass andere aber nicht mehr.
Interessant ist hier vielleicht, dass die Aachen Münchener, die DEVK, die Canada Life, die Nürnberger und die WWK davon sprechen, dass man mit dem Arm nicht mehr fähig sei, während die Swiss Life von der Hand spricht.
Die Dortmunder und die Zurich hat das nicht versichert.
Schreiben
Diesen Leistungsauslöser haben nur die Swiss Life, die Stuttgarter, die Gothaer, der Tarif der Bayerischen, die Dortmunder, der Volkswohl Bund und die Nürnberger in den Bedingungen stehen. Die Swiss Life definiert:
„Ein Verlust der Grundfähigkeit des Schreibens liegt vor, wenn die Versicherte (sic!) Person nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder mit der rechten Hand mit einem Schreibstift mindestens 5 Wörter mit jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben zu schreiben oder abzuschreiben, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter lesen kann. Die Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde (z.B. Zustand nach Schlaganfall, Morbus Parkinson) erklärbar sein.“
An dieser Definition gefällt besonders, dass die Überprüfung der Schreibfertigkeit durch einen unbeteiligten Dritten erfolgt und dass die Länge der Wörter definiert ist.
Die Nürnberger definiert etwas genauer, weil sie auf die dominante Schreibhand abstellt.
An sich ist die Grundfähigkeit „Schreiben“ nur eine weitere Facette der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“, allerdings eben eher auf der feinmotorischen Ebene. Die Bayerische teilt das Schreiben und das Bedienen einer Tastatur, während die Gothaer das unter dem Begriff Schreiben zusammenfasst.
Gebrauch der Beine im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Wahrscheinlich die kundenfreundlichste Definition im Vergleich hat hier die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz:
„Die →versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen.
Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte Befunde erklärbar sein.“
Diese 400m und die 12 Stufen finden sich in allen anderen Definitionen ebenfalls wieder. Aber bei den anderen Versicherern ist die Pause mit einer Minute definiert, während es bei der Allianz „ohne Unterbrechung“ heißt. Das kann schon deutlich weniger sein.
Beim Treppensteigen ist noch zu beachten, dass die Canada Life, WWK, Stuttgarter und Gothaer nur verlangen, eine Treppe hinauf- ODER hinabzusteigen, während der Rest verlangt hinauf- UND hinabzusteigen. Das ist ein Unterschied von 12 Stufen…
Allerdings definiert die Allianz keine Hilfsmittel, weshalb es hier schon mal eine Ablehnung eines Falles gab, wo die Allianz auf die Benutzung von Unterarmstützen bestand.
Der Tarif der Nürnberger und die Gothaer schließen diese explizit als Hilfsmittel aus. Die Bayerische schließt lediglich Gehstock, Krücken und Rollatoren aus. Damit schneiden die Nürnberger und die Gothaer im Vergleich dieser Grundfähigkeit unterm Strich am besten ab.
200m nur noch bei der WWK
Nachdem die Canada Life zum Juli 2019 auf 400m nachgebessert hat, verlangt nur noch die WWK nur 200m gehen zu können, was den Leistungszugang deutlich erschweren dürfte. Außerdem ist bei der WWK bei dieser Grundfähigkeit wieder der Verlust zwei weiterer Grundfähigkeiten notwendig.
Der Tarif der Canada Life und die WWK verzichten beim Treppensteigen explizit auf die Benutzung eines Geländers, was im Kundensinne zu begrüßen ist.
Die Definition der Prisma Life ist beinahe ebenso gut wie die der Allianz. Allerdings ist hier vorgegeben, dass der Verlust aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung des Bewegungsapparates, des Rückenmarkes, einer Erkrankung der peripheren Gefäße, der Lunge oder des Herz-Kreislaufsystems notwendig. Dadurch sind andere Erkrankungen, wie z.B. Diabetes oder ein Schlaganfall nicht von der Definition erfasst.
Der Tarif der Aachen Münchener hat das Treppensteigen nicht im Programm, aber definiert sehr schön, dass die 400m in 20 Minuten zurückgelegt werden müssen.
Die DEVK hat das wieder wie die Aachen Münchener definiert.
Diesen Leistungsauslöser haben alle Anbieter im Programm.
Stehen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Der Tarif der Canada Life, DEVK, WWK, der Volkswohl Bund, Signal, die Nürnberger, die Dortmunder, die Bayerische und die Swiss Life leisten, wenn man außerstande ist, 10 Minuten zu stehen, ohne sich festzuhalten. Bei der WWK ist der Verlust zweier weiterer Grundfähigkeiten notwendig, um eine Leistung zu erhalten.
Der Tarif der Swiss Life und die Bayerische definieren, dass der Versicherte barfuß auf festem und ebenem Boden stehen muss.
Die Nürnberger schließt auch hier die Unterarmstützen aus! Der Tarif der Gothaer und der Signal nicht explizit.
Sitzen
Diese Grundfähigkeit haben alle Anbieter außer der Allianz, der Aachen Münchener und der Zurich im Programm. Die häufigste Formulierung lautet:“ Der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.“
Die Swiss Life konkretisiert, dass es sich um einen orthopädischen Stuhl handeln muss. Der Tarif der Bayerischen spricht von einem ergonomischen Stuhl. Der Tarif der WWK verlangt zusätzlich, dass der Versicherte sich aus dem Stuhl erheben kann. Da hier aber zwei weitere Grundfähigkeiten verloren gegangen sein müssen, um Leistung zu erhalten, ist diese grundsätzliche Verbesserung insgesamt nicht über dem Marktstandard einzuordnen.
Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Die DEVK schon 🙂
Autofahren
Hier muss die Fahrerlaubnis zum Führen eines PKWs entzogen werden. Das ist vor allem für Berufskraftfahrer interessant. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Lizenz zum Führen eines LKWs oder Busses deutlich früher entzogen wird als die für den PKW. Die Nürnberger hat ja jetzt diese Lücke geschlossen.
Die Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht.
Ein Entzug wegen Alkohol ist bei allen ausgeschlossen.
Die Definition der Zurich hat gefühlt die Nase vorne, da kein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig ist, um zu belegen, dass der Führerschein aus gesundheitlichen Gründen entzogen wurde. Ebenfalls sehr gut ist die Definition der Bayerischen:
„Der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren liegt vor, wenn die VERSICHERTE PERSON aufgrund von körper lichen Ursachen nicht mehr zum Führen eines Perso nenkraftwagens (PKW) in der Lage ist. Dazu muss aus körperlichen Gründen die Fahrerlaubnis für PKW nachweislich entzogen oder nachweislich freiwillig bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgege ben werden. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss bestätigen, dass die versicherte Person auf grund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr zu Führen eines PKW in der Lage ist.
Es liegt – vorbehaltlich Satz 2 – ebenfalls der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren vor, wenn die VERSICHERTE PERSON aus körperlichen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben kann.
Dies gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW für die VERSICHERTE PERSON erst mals möglich ist oder möglich war. Ein verkehrsmedi zinisches Gutachten muss bestätigen, dass die VERSICHERTE PERSON aus körperlichen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben kann. “
Wie ist der Nachweis?
Außerdem kann der Nachweis über ein Gutachten oder einen Facharztbericht erfolgen.
Auch bei der Dortmunder reicht der Facharzt aus. Der Auslöser ist über einen extra Baustein hin zuzubuchen.
Grundsätzlich ist dieser Baustein sehr wichtig, da ich in der Regel schon viel früher den Führerschein abgeben muss, bevor ich so blind oder taub bin, wie es die Definition bei den Grundfähigkeitsversicherern verlangt.
Die Bayerische leistet seit Oktober 2019 auch bei der freiwilligen Abgabe des Führerscheins. Freiwillig bedeutet, dass ich aus gesundheitlichen Gründen außerstande sein muss, einen PKW zu führen und deswegen freiwillig den Führerschein abgebe. Damit dürfte die Hürde ein Stück niedriger als beim Wettbewerb liegen.
Wichtig ist hier auch die Betonung auf den PKW. Bei dem Wettbewerb heißt es auch mal „Kraftfahrzeug“, was auch ein Roller sein könnte. In wie weit das auch tatsächlich gemeint ist und welche Erkrankung mir das eine noch ermöglichen, dass andere aber nicht mehr ermöglichen würde, ist zu diskutieren. Eindeutiger ist die Formulierung der Bayerischen.
Muss ich den Führerschein verlieren oder außerstande sein, ihn zu machen?
Der Versicherte muss den Führerschein noch nicht besitzen, was besonders bei jüngeren Versicherten interessant sein kann. Diese Regelung hat die Allianz, Nürnberger, Canada Life, Cardea.life und die Gothaer unbegrenzt, der Volkswohl Bund begrenzt auf die ersten 20 Jahre nach der ersten Möglichkeit des Erwerbs und die Bayerische auf die ersten 10 Jahre begrenzt. Mit dem Update im Oktober 2019 begrenzt die Bayerische nur noch auf 20 Jahre.
Diese Erweiterung ist ein deutlicher Vorteil. Vor allem, wenn die Grundfähigkeitsversicherung schon als Schüler abgeschlossen wurde.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Erwerb?
Im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung ist die Definition des Volkswohl Bundes und der Bayerischen auffallend. Hier gilt der Verlust nicht als Versicherungsfall, wenn die versicherte Person das gesetzliche Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis um mindestens 20 Jahre beim Volkswohl Bund und nur 10 Jahre bei der Bayerischen überschritten und noch nicht erworben hat. Das klingt einigermaßen merkwürdig. Ich kann nicht einschätzen, wie oft das greift. Aber es ist mit Sicherheit eine nachträgliche Einschränkung des Versicherungsschutzes für alle über 37 bzw. 27. Allerdings ist auch verständlich, dass sich der Versicherer hier vor einer Negativselektion schützen will. Denn wenn ich mit 37 noch keinen Führerschein habe, werde ich ihn vermutlich auch nie machen. Es sei denn, ich weiß, dass ich ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht machen darf.
Für mein Verständnis liegt hier aber ein Missverständnis vor. Wir versichern hier ja Grundfähigkeiten und keine Fertigkeiten. Nach meiner Vorstellung sollte der Verlust der Grundfähigkeiten, die mir einen Erwerb der Fahrerlaubnis ermöglichen dauerhaft versichert sein. Im Verständnis des Volkswohl Bundes ist aber wohl die Fertigkeit versichert. Und wer diese in den ersten 20 Jahren nicht erwerben will, will diese später mit höherer Wahrscheinlichkeit erwerben, um vereinfacht den Leistungsfall auszulösen.
Hier darf man selbstverständlich zweierlei Meinung sein. Es wird sich zeigen, wie der Markt reagiert.
Und tatsächlich reagiert der Markt. Und zwar einmal so, einmal so. Die Stuttgarter versichert den möglichen Erwerb überhaupt nicht, die Signal mit der 10-Jahres-Frist. Find ich uncool. Aber ok.
Intellekt
Intellektuelle Einschränkungen führen alleine bei der WWK nicht zur Leistung. Bei allen anderen ist die geistige Leistungsfähigkeit meist als Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung und Handlungsplanung beschrieben.
Ein Verlust ist immer nach verschiedenen Tests zu belegen, wobei meist die Leistungsvoraussetzung ist, zu den schwächsten 10% zu gehören im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung. Zu den dümmsten 10% zu gehören lässt ein kurzer Blick in das nachmittägliche Fernsehprogramm als äußerst schwierig erreichbar erkennen.
Der Tarif der Nürnberger ist hier in der Definition wohl am saubersten, da sie einen Nachweis einer mittelgradigen Intelligenzminderung verlangt, wie er im ICD-10-Katalog unter F.71 beschrieben ist. Die Bayerische hat es quasi im Umkehrschluss definiert, indem leichtgradige Intelligenzminderungen nach ICD10: F70 ausgeschlossen sind.
Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Die DEVK schon.
Eigenverantwortliches Handeln im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Der Tarif der Nürnberger definiert den Verlust der Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln folgendermaßen:
„Die geistige Leistungsfähigkeit (z.B. Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass aus diesem Grund für sie von Gerichts wegen ein Betreuer bestellt ist. Vom Versicherungsschutz nicht erfasst ist die Bestellung eines Betreuers aufgrund Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsums.“
Diese Definition ist in Ordnung, da ein psychiatrisches Gutachten als Nachweis nicht verlangt wird. Allerdings muss ein Betreuer bestellt werden.
Die Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht. Der Tarif der DEVK schon.
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Verkürzter Prognosezeitraum bei der Swiss Life
Der Tarif der Swiss Life verkürzt bei dieser Grundfähigkeit den Prognosezeitraum auf sechs Monate, was einigermaßen interessant ist. Entweder geht die Swiss Life davon aus, dass eine Betreuung grundsätzlich eher ein dauerhafter Zustand sein muss, weshalb es durch die Verkürzung nicht zu mehr Leistungsfällen kommt. Oder der Versicherer denkt kundenorientiert und glaubt, dass eine Betreuung eher etwas vorübergehendes ist, weshalb viele Leistungsfälle zwischen sechs und 12 Monaten liegen.
Die Canada Life konkretisiert, dass ein deutsches Gericht einen Betreuer bestellen muss. Das ist keine schwerwiegende Verschlechterung, aber interessant, weil man dann ja davon ausgehen muss, dass bei den anderen Versicherern jedes Gericht der Welt die Betreuung verfügen kann. Denn man darf mit einigem Recht vermuten, dass die Bedingungen der Canada Life, die ja ein Vorreiter in Sachen Grundfähigkeits-Versicherung ist, den neueren Anbietern bekannt sind.
Zurich, Allianz und WWK führen diesen Leistungsauslöser nicht in den Bedingungen.
Schizophrenie und schwere Depression im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Diesen Punkt hat die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life in den Bedingungen stehen:
„Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls vor, solange die Versicherte (sic!) Person während der Versicherungsdauer an einer Schizophrenie oder einer schweren Depression (auch als Folgeerkrankung eines Burn Out) leidet.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Erkrankung frühestens nach Ablauf von 3 Jahren nach Versicherungsbeginn eingetreten ist und dass alle Kriterien entsprechend medizinischen Standards für die jeweilige Erkrankung erfüllt sind und die Erkrankung eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik von ununterbrochen mindestens 6 Wochen erforderlich gemacht hat.
Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Psychiatrie auf Basis einer ausführlichen Befunderhebung zu stellen.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäubungsmittelkonsums oder Medikamentenmissbrauchs entstanden ist.“
Für diesen Leistungsauslöser gibt es also eine Wartezeit von drei Jahren.
Die Definition der Stuttgarter
Die Stuttgarter definiert folgendermaßen:
„Eine schwere Depression liegt vor, wenn alle Kriterien entsprechend der medizinischen Standards für diese Erkrankung erfüllt sind und eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
– Die versicherte Person leidet unter einer schweren depressiven Episode, die bereits 12 Monate andauert.
– Bei der versicherten Person sind mehrere schwere depressive Episoden mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten aufgetreten, wobei zwischen zwei schweren depressiven Episoden ein Zeitraum von
höchstens 6 Monaten liegen darf.
Eine Schizophrenie liegt vor, wenn sie bereits 12 Monate ununterbrochen andauert. Zudem muss in diesem Zeitraum bereits ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik stattgefunden haben.“
Es müssen also 12 Monate erfüllt sein, obwohl der Tarif an sich nach 6 Monaten leisten würde.
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Die Dortmunder auch mit optionalem Baustein
Auch die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder und der Bayerischen hat einen Baustein „Psyche“. Bei der Dortmunder liest er sich so. Und bei der Bayerischen ganz ähnlich:
„Eine schwere Depression liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt
ist:
– Die versicherte Person leidet unter einer schweren depressiven Episode, die bereits 12 Monate andauert.
– Bei der versicherten Person sind mehrere schwere depressive Episoden mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten aufgetreten, wobei zwischen zwei schweren depressiven Episoden ein Zeitraum von höchstens 6 Monaten lag.
Der Beginn der schweren Depression muss in der Laufzeit von Plan D liegen.
Eine schwere Depression muss ein Facharzt für Psychiatrie mit den nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen feststellen.
Wir leisten, solange eine schwere Depression wie oben beschrieben vorliegt. Insbesondere bedeutet dies, dass wir rückwirkend ab Beginn der schweren Depression leisten und die Leistungen erst einstellen, wenn über einen Zeitraum von 6 Monaten keine schwere depressive Episode mehr vorlag.
Ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung ganz oder teilweise aufgrund von Alkohol-, Drogen-, Betäubungsmittelkonsum oder Medikamentenmissbrauch entstanden ist.“
Eine ununterbrochene schwere depressive Episode von 12 Monaten ist recht heftig, aber der Baustein ist auch optional.
Die Gothaer und psychische Erkrankungen
Die Definition der Gothaer ist zu lang und ausführlich, um sie hier komplett zu zitieren. Mir gefällt das gut, weil ich mir dann auch besser vorstellen kann, was der Versicherer meint. Unterm Strich leistet die Gothaer aber bei Schizophrenie und schwerer Depression. So lässt sich diese Grundfähigkeit gut mit den Definitionen der Swiss Life und der Dortmunder vergleichen.
Dennoch ist es durchaus nachahmenswert, die psychische Leistungsfähigkeit wenigstens rudimentär in die Grundfähigkeitsversicherung aufzunehmen. Denn so ist diese Absicherung, die sonst nur über BUV oder EUV möglich ist, auch den risikoreicheren Berufsgruppen zugänglich.
Erwerbsgemindert wegen einer psychischen Erkrankung
Die Nürnberger hat 2018 endlich eine Klausel für psychische Erkrankungen herausgebracht, die fast auf dem Niveau einer BU-Absicherung ist. Zumindest, was die psychischen Erkrankungen anbelangt.
Diese Definition lautet:
„Versicherungsfall ist die vollständige Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung. Das bedeutet, dass die versicherte Person aufgrund einer Störung im Sinne des Kapitels V („Psychische und Verhaltensstörungen“) der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM-2018; Stand 01.01.2018), die fachärztlich nachzuweisen ist,
● voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage ist oder
● bereits für mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht mehr in der Lage gewesen ist,
3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben (Höhe der Einkünfte sind nicht maßgeblich). Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, sowie der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit nicht berücksichtigt. In beiden Fällen leisten wir gegebenenfalls bereits rückwirkend ab Beginn des Prognosezeitraums. Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist für uns nicht bindend.“
Um die Grundfähigkeitsversicherung mit dieser Klausel nicht preislich über die BUV zu heben, gilt hier der Prognosezeitraum von 12 Monaten.
Sich orientieren im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Dieser Leistungspunkt wird von der Prisma Life, der Canada Life und der WWK extra aufgeführt. Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life hat die präziseste Definition:
„Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Orientierungsfähigkeit (zeitliche und räumliche Orientierung, Orientierung zur eigenen Person) ist so schwer gestört (z.B. durch eine Demenz, Schizophrenie, Psychose), dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen.
Eine Erkrankung/Verletzung des zentralen Nervensystems ist durch einen Neurologen, Psychiater oder Nervenarzt festzustellen. Zudem müssen die Ergebnisse eines Tests, der die Orientierungsfähigkeit prüft (z.B. DemTect, MMSE, MMST o.Ä.) zu den schlechtesten 10% der Durchschnittsbevölkerung gehören.“
Interessant ist, dass hier die Psyche explizit nicht ausgeschlossen ist. Zwar sind Psychosen und Schizophrenie nicht mitversichert. Aber wenn diese zu einer entsprechenden Orientierungslosigkeit führen, lösen sie eine Leistung aus.
Der Tarif der Aachen Münchener hat diesen Auslöser nicht.
Herzfunktion
Nur die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder versichert zusätzlich die Herz- und Lungenfunktion. Somit ist ein Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung überflüssig. Ich beschreibe es aber trotzdem kurz 🙂 In beiden Fällen muss das Organ ziemlich hinüber sein. Und wahrscheinlich hab ich schon auf dem Weg dorthin ein andere Grundfähigkeit verloren. Aber immerhin…:
„Die Pumpleistung des Herzens der versicherten Person ist durch eine Verletzung oder eine Erkrankung wie zum Beispiel Herzinfarkt, Herzklappenerkrankungen oder Entzündungen des Herzmuskels erheblich gemindert. Eine erhebliche Minderung der Pumpleistung liegt vor, wenn
– die Ejektionsfraktion kleiner gleich 30 % oder
– das Fractional Shortening kleiner gleich 15 % ist.
Ejektionsfraktion und Fractional Shortening sind Messgrößen für die Pumpleistung des Herzens. Die Normalwerte sind ungefähr doppelt so hoch wie die vorgenannten Werte.
Eine Pumpleistung des Herzens muss irreversibel gemindert und auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß verbesserbar sein.
Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessern.“
Lungenfunktion
Bei Lunge entsprechend:
„Eine Leistungsfähigkeit der Lunge der versicherten Person ist durch eine Verletzung oder Erkrankung wie zum Beispiel schweres Asthma, Emphyseme oder chronische Entzündungen dauerhaft und unumkehrbar erheblich eingeschränkt. Das heißt,
– die versicherte Person hat eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Tag begonnen und diese Therapie dauert noch an und
– die verordnete Sauerstoff-Langzeit-Therapie erfolgt nach den gültigen medizinischen Leitlinien.
Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Lungenfunktion durch eine Transplantation von Lungengewebe verbessert.“
Wie gesagt, das muss erstmal passieren. Aber Haben ist besser als Brauchen! Das gilt auch im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung.
Infektionsklausel
Eine Infektionsklausel in der BUV ist ja nicht unbedingt wichtig, weil der Krankheitsbegriff der BU an sich schon Infektionen umfasst. In der Grundfähigkeitsversicherung ist es für medizinisches Personal und das Gastro-Gewerbe schon ein Vorteil. Die Klausel gibt es bei der Nürnberger, dem Volkswohl Bund und der Bayerischen:
„Versicherungsfall ist das durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie der behördlichen Anordnung nachgewiesene vollständige Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das bedeutet, dass eine auf dem IfSG beruhende behördliche Anordnung wegen einer bei der versicherten Person diagnostizierten Infektion (Infektion, Krankheit, Ausscheidung) bzw. eines entsprechenden Verdachts bzw. einer von ihr ausgehender Infektionsgefahr es ihr voraussichtlich mindestens für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums verbietet oder bereits mindestens für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums verboten hat, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeits-/Beschäftigungsverbot). Der Prognosezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der behördlichen Anordnung des Verbots.“
Das wird Nachahmer finden, weil es vertrieblich einfach ist und auch echt sinnvoll sein kann.
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Fahrlizenzverlust für Berufskraftfahrer Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung der Nürnberger ist derzeit an der Spitze im Markt anzusiedeln, was nicht zuletzt an dieser Klausel liegt, die den Verlust der Fahrlizenz der Klasse C und D versichert:
„Versicherungsfall ist der Fahrlizenzverlust Klasse C oder D infolge gesundheitlicher Fahruntauglichkeit der versicherten Person, welche diese Lizenz für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zeitlich überwiegend benötigt.
(a) Das bedeutet, dass die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls gesundheitlich beeinträchtigt und ausschließlich deswegen nicht mehr in der Lage ist, einen Lastkraftwagen (LKW) der Klasse C oder Bus der Klasse D zu führen, weswegen ein Gutachten entsprechend § 11 Führerscheinverordnung (FeV) vom 13. Dezember 2010 die fehlende Fahrtauglichkeit
● voraussichtlich mindestens für die Dauer von 6 Monaten feststellt oder
● bereits mindestens für die Dauer von 6 Monaten festgestellt hat
und der versicherten Person infolge dessen die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D nachweislich entzogen wird.
Prognosezeitraum und Fahrlizenz-Klassen
Der Beginn des Prognosezeitraums muss innerhalb der Versicherungsdauer liegen und wir leisten gegebenenfalls rückwirkend ab Beginn des Prognosezeitraums. Dieser beginnt mit dem Tag, für den das Gutachten erstmals die fehlende Fahrtauglichkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung feststellt.
Unter der Klasse C verstehen wir alle Unterklassen, nämlich die Klassen C1, C1E, C und CE. Unter der Klasse D verstehen wir alle Unterklassen, nämlich die Klassen D1, D1E, D und DE.
Ihr Versicherungsschutz ist in diesem Zusatzbaustein von vornherein begrenzt auf körperlich bedingte Versicherungsfälle (siehe § 1 Absatz 16). Ausgeschlossen sind außerdem alle Fälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Alkoholkonsum oder Drogenkonsum verursacht wurden („Drogenkonsum“ meint Konsum von Rauschdrogen sowie den schädlichen Arzneidrogenmissbrauch ohne Indikation (sog. Medikamentenmissbrauch); nicht gemeint ist die medizinisch indizierte Einnahme von Arzneidrogen (Medikamenten)).
Weitere Voraussetzungen
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die versicherte Person die Fahrerlaubnis der Klasse C oder D für die Ausübung ihrer vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit zeitlich überwiegend benötigt.
(b) Vertragsanpassung bei Entwicklungssprung mit Veränderung der Führerscheinklassen für Lastkraftwagen (LKW)/ Bus:
Sollten sich aufgrund eines technischen bzw. technologischen Entwicklungssprunges (z. B. autonomes Fahren) die Führerscheinklassen ändern und die bisher typischerweise über die Fahrlizenzen Klasse C oder D verfügenden Berufsgruppen deswegen über eine Fahrlizenz einer neuartigen Klasse verfügen, werden wir nach den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten, Tafel) einen entsprechend veränderten Zusatzbaustein für LKW-/Busfahren für die neuartige Klasse entwickeln. Nach einer für die Neuentwicklung erforderlichen und angemessenen Übergangsfrist können Sie dann gegebenenfalls beantragen, dass Ihr Zusatzbaustein ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend umgestellt wird.
Bei der Neuentwicklung werden wir den Zusatzbaustein so formulieren, dass der Beitrag möglichst identisch bleibt. Dies kann z.B. zur Folge haben, dass sich die Dauer der Prognosezeiträume ändert oder der Grad der beruflichen Erforderlichkeit von 50% nach oben oder unten angepasst werden muss.“
Ganz grundsätzlich sollte es viel mehr solcher berufsbezogenen Klauseln geben, um den Markt besser abzusichern. Gut ist, dass die Nürnberger bei der größten Berufsgruppe in Deutschland beginnt. Dazu erweitere ich dann auch gern den Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung.
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Tippen und Bildschirmtätigkeiten im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Die Gothaer führt zwei neue Auslöser ein. Also müssen die auch in den Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung. Das Tippen haben andere schon im Auslöser „Schreiben“ integriert. Das lässt sich also durchaus mit den anderen Grundfähigkeitsversicherungen vergleichen. Hier ist hervorzuheben, dass die Gothaer verlangt, dass innerhalb einer Minute eine vorgegebene Buchstabenfolge getippt werden muss. Damit ist auszuschließen, dass der Schlaganfall-Patient mit dem Ein-Finger-System in einer halben Stunde die Tastatur bearbeitet und das als Tippen gewertet wird.
Bildschirmtätigkeit bedeutet, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, 2 Stunden Wörter und Symbole an einem Bildschirm zu erkennen. Das führt möglicherweise schon bei leichterer Einschränkung des Sehfeldes zur Leistung. Aber vielleicht auch bei Migräne oder Epilepsie.
Mobilität im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Der Tarif der Bayerischen leistet in ihrer Grundfähigkeitsversicherung, wenn ich nicht mehr Fahrradfahren oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann. Der Baustein kann unter Umständen früher leisten als die anderen Auslöser. Vor allem Fahrradfahren ist sowohl fürs Gleichgewicht anspruchsvoll wie auch für die Knie. In erster Linie ist er aber schlicht und einfach zielgruppenorientiert. Pendler oder Studenten können mit diesem Auslöser mehr anfangen, als mit dem Baustein Knien und Bücken. Die Stuttgarter leistet, wenn ich den ÖPNV nicht mehr nutzen kann, aber nicht beim Fahrradfahren. Die Signal hat es so wie die Stuttgarter.
Smartphone nutzen im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Das ist neu und von der Stuttgarter: „Ein Verlust der Grundfähigkeit „Benutzung eines Smartphones“ liegt vor, wenn die versicherte Person motorisch nicht mehr in der Lage ist ein Smartphone zu halten und eine Nachricht von mindestens 50 Zeichen zu schreiben.“ Da tut sich die Stuttgarter völlig ohne Not die unabsehbare Smartphone-Entwicklung der nächsten 40 Jahre an… Stand jetzt ist es unter Umständen eine Erweiterung der Feinmotorik. Ich denke aber eher, dass es nur vertrieblich und zielgruppenorientiert interessant ist.
Die Signal hat das jetzt auch. Der Display ist auf mindestens 3,5 Zoll festgelegt.
BU-Option im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Diesen vertrieblichen Knaller hatten derzeit nur die Zurich und die Canada Life in der Grundfähigkeitsversicherung. Da sollten die anderen nachziehen. Und wisst ihr was? Die DEVK hat das mit ihrer neuen Grundfähigkeitsversicherung gemacht! Und wie ich eben erfahren durfte, hat das die Aachen Münchener auch. Und zwar zum 5. Versicherungsjahr oder eben bei Eintritt ins Berufsleben. Ganz neu ist diese Option auch bei der Bayerischen. Gefällt mir außerordentlich gut, diese Entwicklung. Bei der Bayerischen ist die Option besonders wertvoll, da ich den Tarif ja schon ab 3 Jahren abschließen kann.
Der Volkswohl Bund zieht nach! Mit der Bayerischen, der DEVK, der Stuttgarter, der Zurich und der Canada Life ist er jetzt der 5. Versicherer am Markt mit BU-Option!
Und am allerneuesten ist die Option bei der Signal Iduna 🙂
Fazit im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung
Zusammengefasst lässt sich im Marktvergleich zur Grundfähigkeitsversicherung gut ablesen, dass sich die Grundfähigkeitsversicherung kaum vergleichen lässt. Nur wenn der Kunde angibt, welche Grundfähigkeiten er für die Erzielung seines Einkommens für am wichtigsten hält, kann es klappen. Dann lassen sich diese untereinander vergleichen und werten. Ohne diese Angabe sind die Grundfähigkeitsversicherungen nicht sinnvoll miteinander vergleichbar. Denn der Vermittler kann nicht festlegen, welche Grundfähigkeit zuerst verloren geht. Wichtig ist, dass der Kunde versteht, dass die Grundfähigkeitsversicherung nur zufällig und in Ausschnitten das Einkommen absichern kann. Deswegen ist es auch nur in Ausnahmefällen eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Meistens ist es aber ein Ausweichprodukt bzw. eine Ausschnittsdeckung. Durch eine gute Beratung lässt sich für den Vermittler die Haftung und den Kunden eine Überraschung vermeiden. Und mit sehr guter Beratung lässt sich für den Kunden die passende Lösung finden!
Da die AachenMünchener in Ihrem Text Erwähnung findet sei der Vollständigkeit wegen gesagt, dass die AM seit dem Start ihrer GF in 2016 einen Prognosezeitraum von 6 statt 12 Monaten hat und ebenfalls den von Ihnen „vertrieblichen Knaller“ der BU-Option beinhaltet, und zwar nach 5 Versicherungsjahren oder zum Ausbildungs-/Studienbeginn.
Ich änder das mal im Vertrauen auf Sie. Wir kennen uns ja schon 🙂 Ich hatte dieses Jahr die aktuellen AVB angefordert und dann wohl doch veraltete erhalten…
Es gibt nur einen der so viel schreiben kann.. Well done Herr Kollege
Viel hilft viel
Danke für die Arbeit
Voll gerne! Rechnung kommt 🙂
Das ist ein wirklich gelungener Bericht.
Vielen Dank.
Vielen lieben Dank!
Feine Ausarbeitung, danke dafür! Meiner Meinung nach empfiehlt sich die Absicherung von Grundfähigkeiten gerade für zwei Berufsgruppen:
– gering qualifizierte Arbeitnehmer, z. B. ungelernte Kräfte
– hoch qualifizierte, z. B. selbstständige Akademiker
Letzten Endes ist die Wahl zwischen BU und GF immer das Ergebnis einer Bedarfsermittlung und gründlichen Beratung. Die teils schwammigen Formulierungen innert der GF werden wohl noch vor Gerichten zu klären sein.
Freut mich, wenn es gefällt 🙂 Ich bin auch gespannt, was passiert, wenn mal ein paar Leistungsfälle schief gegangen sind und was die Gerichte dann entscheiden.
Hi,
der Volkswohl Bund bietet auch eine BU-Option…!
Nicht schneller lesen als ich schreiben kann 😉 Danke für den Hinweis. VWB kann auch bAV. Das ergänze ich die Tage mal, ok?
Sehr schöne Aufstellung, hätte mir aber gern mehr Infos zu den Canada Life Tarifen gewünscht 😉
Ich kann ja mal nen Artikel zu den Tarifen schreiben 🙂 Das hier soll nur ein Marktvergleich sein, ohne großartig auf einzelne Tarife einzugehen.