Es heißt, Äpfel und Birnen ließen sich nicht miteinander vergleichen. Dabei geht das sehr wohl. Man wird Gemeinsamkeiten entdecken und eine Menge Unterschiede. Beides sind Rosengewächse, aber sehen unterschiedlich aus. Ebenso lässt sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit der Grundfähigkeits-Versicherungen vergleichen. Man wird feststellen, dass die eine gezielt das Einkommen absichert, das der Versicherte im ausgeübten Beruf verdient. Die andere Versicherung leistet eine monatliche Entschädigung, wenn der Versicherte einen Sinn oder eine Grundfähigkeit verloren hat.

Sollte dieser Verlust dazu führen, dass der Versicherte dauerhaft sein Einkommen verliert, wäre das eher zufällig. In manchen Berufen dürfte es häufiger vorkommen, in anderen eher seltener.

Der Auslöser in der Berufsunfähigkeits-Versicherung

BU-Versicherung hat einen definierten Auslöser.  Wird die BUV mit Grundfähigkeits-Versicherungen verglichen, wird immer wieder hervorgehoben, dass der Leistungsauslöser „Berufsunfähigkeit“ deutlich komplexer und interpretations-bedürftiger sei als der Verlust einer Grundfähigkeit. Das ist grundsätzlich richtig. Denn wie Stephan Kaiser, Versicherungsberater mit dem Schwerpunkt BU, treffend bemerkt hat, wird die BU-Versicherung – ein Krankheitsbild, zu dem der ICD-10-Katalog über 10.000 verschiedene Arten auflistet – mit einem Berufsbild, das es sicherlich in ähnlich hoher Zahl am Arbeitsmarkt gibt, verknüpft.

Aber die BU-Versicherung hat einen Auslöser und dieser ist bei beinahe allen Versicherern fast wortgleich nach § 172 VVG formuliert. Der dabei geforderteBerufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent sowie der Verzicht auf abstrakte Verweisung sind ergänzend in denallermeisten Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen wiederzufinden.

Auslöser der Grundfähigkeits-Versicherungen

Anbieter einer Grundfähigkeits-Versicherung gibt es derzeit keine zwanzig Stück am Markt. (Einen aktuellen Marktvergleich findest du hier!) Aber diese führen etwa 20 verschiedene Leistungsauslöser auf. Und diese unterscheiden sich größtenteils auch in der Definition deutlich voneinander. Entwirft man eine Tabelle, in der die einzelnen Bedingungspunkte im Wortlaut nebeneinandergestellt sind, lassen sich die einzelnen Definitionen gut miteinander vergleichen. Außerdem kann so untersucht werden, ob die Leistungsauslöser bei den Grundfähigkeits-Versicherungen tatsächlich so wenig Interpretations-Spielraum bieten, wie gerne behauptet wird.

In der Kürze kann ich nicht jeden einzelne Bedingungspunkt besprechen, weshalb ich einige exemplarisch betrachte.

Verlust von Sinnen als Leistungsauslöser bei Grundfähigkeits-Versicherungen

Bei den Sinnen Hören und Sehen ist es tatsächlich so, dass der Verlust sich einigermaßen objektiv anhand verschiedener Messverfahren feststellen lässt. Allerdings bemessen die einen Anbieter den Hörverlust in Prozent, während andere ein Resthörvermögen von weniger als 60 Dezibel verlangen.

Verlust der Sprache ungenau definiert

Der Sprachverlust wird schon mit deutlichen Unterschieden definiert. So verlangen die einen, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie Worte in keiner jeglichen bekannten, verständlichen Sprache spricht. Andere wiederum beziehen sich nicht auf das soziale Umfeld. Sie würden leisten, wenn ich nur noch Worte spreche, die in der jeweiligen Sprache des Versicherten keine Bedeutung haben.

Bei der ersten Sprach-Definition stellt sich zumeinen die Frage, wer aus dem sozialen Umfeld zur Feststellung herangezogen wird. Nahe Angehörige werden den Versicherten auch noch verstehen, wenn er keine verständlichen Wörter mehr sprechen kann. Das wird jeder nachvollziehen können, der Kinder hat, aber auch derjenige, der eine Mutter mit ihrem einjährigen Kind „reden“ hört.
Zum anderen ist verwunderlich, wieso einige Versicherer als Bedingung anführen, dass die gesprochenen Wörter in jeglicher gesprochenen Sprache ohne Bedeutung sind. Würde die Leistung verweigert werden, wenn manche Wörter eine Bedeutung in einer dem Versicherten unbekannten Sprache hätten? Die Bedingungen würden das hergeben. Die betreffenden Versicherer wurden vom Autor auf diese merkwürdige Formulierung angesprochen, mit der Bitte, diese dahingehend zu korrigieren, dass sich der Bezug auf die Muttersprache ergibt. Da keiner der Befragten dieser Bitte nachkam, muss ich davon ausgehen, dass die Versicherer die Formulierung in der Leistungsprüfung auch in vollem Umfang der Möglichkeiten auslegen.

Es besteht noch die Möglichkeit, dass die Versicherer keinen Bock auf mich hatten. Ist auch nicht unwahrscheinlich.

Die Grundfähigkeit „Gebrauch einer Hand“

Auch bei den Grundfähigkeiten finden sich in den verschiedenen Bedingungswerken einige Unterschiede. Der Verlust des Gebrauchs der Hand definiert sich bei manchen Versicherern über das Öffnen einer Flasche. Andere Versicherer verweisen auf das Eindrehen einer Glühbirne. Bei wieder anderen muss ich ein Wasserhahn öffnen. Oder eine Schraube in die Wand drehen.

Einer der untersuchten Versicherer, die Canada Life, würde alternativ als Leistungsauslöser gelten lassen, dass der Versicherte außerstande ist, einen Schraubenzieher, eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Definition von „bestimmungsgemäß“ wird dann wohl beizeiten ein Gericht festlegen müssen. Andere Grundfähigkeiten, wie beispielsweise das Stehen und Sitzen oder das Knien und Bücken, haben dann nicht einmal alle Anbieter im Katalog.

Habe ich nun in der Tabelle alle Leistungsauslöser im Bereich der GF-Versicherung untereinander verglichen, stelle ich fest, dass der eine Versicherer die kundenfreundlichste Definition beim Verlust der Grundfähigkeit Autofahren hat und der andere beim Verlust des Sprachvermögens.

Last exit Gerichtssaal

Angesichts dieser Differenzen bleibt es für den Vermittler abzuwarten, ob ein Kunde einmal auf die Idee kommt, zu klagen, weil er bei einem anderen Anbieter einen Leistungsauslöser schneller erreicht hätte als bei seinem bestehenden Vertrag.
Grundfähigkeits-Versicherungen kann man also mit einigem Aufwand tatsächlich miteinander vergleichen. Aber ich kann nicht generell bewerten, welcher Anbieter für den Kunden den besten Schutz bieten wird. Denn für gewöhnlich weiß man nicht, welche Grundfähigkeit als Erstes eventuell verloren geht.

Der Beruf kann die Wichtigkeit einzelner Auslöser bestimmen

Der Beruf kann hier einen Anhaltspunkt geben, da zum Beispiel für einen Fliesenleger die Grundfähigkeit Knien und Bücken wohl eher mit dem Einkommen in Verbindung zu setzen ist, als die Fähigkeit, eine Schraube in die Wand zu drehen. Die Wahl des Anbieters wird – wie bei den Birnen und Äpfeln – aber wohl eher eine Bauchentscheidung bleiben.

Die Zukunft wird zeigen, welcher Versicherer hier schnell an Erfahrung gewinnen kann. Ein wichtiger Faktor ist nämlich die Leistungsregulierung. Diese kann ich heute noch nicht bewerten. Die Bedingungen geben nur Hinweise darauf, wo es später Probleme geben kann. Wer dann wo tatsächlich Probleme macht, steht auf einem anderen Blatt. Sobald es hierzu Aussagekräftiges zu berichten gibt, werden Sie es hier lesen. Versprochen! 🙂

Lass dich kostenfrei vom Experten beraten!