Update: Die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich gibt es nicht mehr in dieser Form. Seit 2018 ist es keine temporäre BUV mehr. „Nur“ noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Man kann der Zurich nicht vorwerfen, dass sie bei der Namenswahl ihres Produktes zu dick aufgetragen hätte. Die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich ist nämlich keine reine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sondern die einzige am Markt vertretene temporäre Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn der Versicherte bei der ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich einen Anspruch auf Leistung anmeldet, prüft der Versicherer zunächst, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sofern nach 3 Jahren noch Anspruch auf Leistung bestünde, prüft der Versicherer ab diesem Zeitpunkt, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorläge. Ist das der Fall, wird in voller Höhe weiter geleistet, ansonsten würde die Leistung eingestellt. Das ist in vielen Fällen eine bedarfsgerechte Absicherung.

Die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich ist einzigartig

Da es derzeit aber noch zu wenige Unternehmen gibt, die diese Form der Arbeitskraft-Absicherung anbieten, findet sich in vielen Fällen ein Anbieter einer herkömmlichen BU, der den Schutz zu einer günstigeren Prämie anbietet. Je risikoreicher allerdings der Beruf ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine temporäre BU die finanziell günstigere Lösung darstellt.

Grundsätzlich ist die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich eine EU-Versicherung mit Berufsunfähigkeit als Auslöser einer zeitlich begrenzten Leistung. Erwerbsunfähigkeit ist bedingungsgemäß, wer mindestens voraussichtlich 6 Monate außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Den Begriff der Erwerbstätigkeit  definiert die Zurich als die üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Aus dieser Definition sind alle Tätigkeiten, die auf die besonderen gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person zugeschnitten sind, ausgeschlossen. Damit scheiden alle Behindertenwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen aus.

Gute Definition des Leistungsauslösers

Darüber hinaus schließt die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich alle Tätigkeiten aus, die auf die Einschränkungen der versicherten Person zugeschnitten werden müssen, was für Selbständige interessant sein kann. Die zumutbare Umorganisation in der Definition der BU dürfte davon aber nicht betroffen sein. Diese legt eine Einkommensminderung von 20% als zumutbar fest, schränkt jedoch ein, dass eine tatsächlich erfolgte Umorganisation, die dem Versicherten einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der der bisherigen Lebensstellung entspricht, der Leistungspflicht des Versicherers entgegensteht. Und das unabhängig von Kapitalaufwand und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit. Insofern wäre die Umorganisation für die Erwerbsunfähigkeits-Definition im Kundensinne günstiger geregelt als die bei Berufsunfähigkeit.

Drei Jahre BU-Leistung bei der ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich

Anspruch auf Leistung wegen Berufsunfähigkeit besteht  für insgesamt maximal 3 Jahren innerhalb der Vertragslaufzeit. Die Bedingungen der BU in der ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich entsprechen dem Standard. Davon weichen zum einen die schon genannte Definition der Umorganisation von Selbständigen und die Verweisbarkeit von Auszubildenden ab. Befindet sich die versicherte Person nämlich in einer Ausbildung, also Lehre, Studium oder ähnlichem, so kann er auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden, die der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspräche. Der Versicherer hat dieses Recht auf abstrakte Verweisung aber nicht, wenn der Versicherte bei Eintritt des Leistungsfalles schon eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, zu der diese Ausbildung führt. Dies ist bei Ausbildungsberufen im dualen System oder bei einem dualen Studium der Fall.

Ein weiterer Auslöser für Berufsunfähigkeits-Rente ist ein vollständiges behördliches Arbeitsverbot infolge von Infektionsgefahr, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Nach der geltenden Rechtsprechung ist ein Berufsverbot wegen Infektionsgefahr über die gewöhnliche BU-Definition gedeckt (vgl. Prölss/Martin, 29. Auflage, S.1234 Randnummer 4). Dennoch ist eine bedingungsgemäße Leistungszusage im Kundensinne, da auch die geltende Rechtsprechung einem steten Wandel unterliegt.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit

Darüber hinaus leistet die Zurich, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt. Demnach muss der Versicherte außerstande sein, eine von vier Tätigkeiten des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe auszuführen.

Ist die versicherte Person noch keine 35 Jahre alt und lag während der Vertragslaufzeit weder eine EU noch eine BU vor, kann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung umgewandelt werden. Darüber hinaus kann die versicherte Rentenhöhe um 50% angehoben werden. Für den erhöhten Teil findet allerdings eine Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit statt. Außerdem besteht für die hinzugekommene Rente eine Wartezeit von 6 Monaten. Tritt innerhalb dieser Zeit der Versicherungsfall ein, wird nur die vorher versicherte Rente ohne die Erhöhung geleistet.

Die Zurich verzichtet nicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung. Sollte der Versicherte nicht richtig eingeschätzt haben, ob er noch zu 50% BU oder nun für mehr als 3 Stunden erwerbsfähig ist, müsste er im schlimmsten Fall bis zu 9 Monatsrenten zurück- und ebenso viele Monatsbeiträge nachzahlen.

Sinnvolle Reha-Maßnahmen und Case-Management in der ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich

Ein besonderes Highlight ist das Angebot von beruflichen Integrations- und medizinischen Rehabilitations-Maßnahmen. So nimmt die Zurich ihre soziale Verantwortung gegenüber ihrem Kunden wahr und ermöglicht diesem, wieder gesund zu werden oder umzuschulen. Selbstverständlich hat der Versicherer auch oder vor allem aus finanziellen Gründen ein großes Interesse daran, dass der Versicherte wieder arbeiten kann. Allerdings ist auch der Berufs- oder Erwerbsunfähige sehr daran interessiert, wieder ein geordnetes und eigenständiges Leben führen zu können. Es ist also eine klassische Win-Win-Situation. Darüber hinaus verzichtet die Zurich in der Berufsgruppe 3 für bis zu 3 Jahre auf abstrakte Verweisung, wenn die versicherte Person an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmt. Ansonsten wäre der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Vertragsabschluss gesondert zu vereinbaren.

Zusammenfassend ist die ErwerbsunfähigkeitsVorsorge der Zurich eine sehr gute Absicherung der Erwerbsfähigkeit mit einer temporären Berufsunfähigkeits-Versicherung. Zielgruppe sind in erster Linie die aus dem Premium-Segment der BU ausgeschlossenen Berufsgruppen, die in dieser Variante über die gesamte Vertragslaufzeit zumindest für 3 Jahre ihre Berufsfähigkeit absichern können. Positiver Nebeneffekt durch die zeitliche Begrenzung der BU ist, dass so gerade mal 2% Steuern für die Rente wegen Berufsunfähigkeit fällig werden würden.