Die Berufsunfähigkeitsversicherung, so wie wir sie kennen, hat es in das Jahr 2018 geschafft. Sie ist weiterhin bestrebt, sich zu verbessern. So auch die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger 2018, die sich lang genug auf vergangenen Lorbeeren ausgeruht hat. Jetzt drängt sie mit einigen Verbesserungen wieder in die Top 5 der Berufsunfähigkeits-Versicherer.

Und wie es immer so ist, sind die Verbesserungen mal eher klarstellend, mal eher vertrieblich, aber es finden sich auch einige echte Verbesserungen.

Was kann die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger 2018?

Die Premium-BU der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger 2018 hat alles, was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung braucht. Darüber hinaus enthält er eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel, die 24 Monate Leistung verspricht. Ich kann schon nach 4 Monaten Leistung beantragen, wenn eine weitere Krankschreibung vorliegt, die den 6-Monatszeitraum übersteigt. Es muss nicht zeitgleich ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt werden. Das ist vor allem bei psychischen Erkrankungen sinnvoll, da es einem psychisch Kranken kaum zumutbar ist, die Antragsformulare eines Versicherers korrekt auszufüllen. Das ist schon für gesunde herausfordernd genug.

Um sich die Leistung bis zum Vertragsende zu ermöglichen und nicht nach 24 Monaten die Leistung eingestellt zu bekommen, empfiehlt es sich dennoch, die Rente wegen Berufsunfähigkeit so schnell wie möglich zu beantragen.

Top AU-Klausel…

Die AU-Klausel ist also auf dem Niveau der besten sieben Klauseln am Markt, die vergleichbar stark formuliert sind.

Außerdem leistet die Premium-Variante bei Pflegebedürftigkeit innerhalb der Versicherungsdauer lebenslang.

…aber auch komische Leistungen…

Eher merkwürdig mutet die Leistung bei „speziellen Beeinträchtigungen“ an. Hier wird ebenfalls bis zu 24 Monaten geleistet, wenn man ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder vollständig taub oder blind ist. Es fallen einem kaum Beispiele ein, die hier nicht auch eine AU oder BU umfassen würden. Aber die Beantragung wäre auch hier wohl einfacher als die normale Beantragung der Leistung wegen Berufsunfähigkeit. Und wenn es schneller geht, ist das ja auch gut.

(Zahn-/Tier-)Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden nur auf eine in diesem konkreten Beruf zulässige Tätigkeit verwiesen. Das ist vertrieblich interessant, aber wohl eher klarstellend, da eine konkrete Verweisung ja sowieso nur dann möglich ist, wenn der neue Beruf der alten Lebensstellung entspräche. Und die wäre bei diesen honoren Berufen mit einer neuen Tätigkeit nur schwer zu erreichen. Kammerberufe muss ich eh anders beraten. Mehr dazu hier.

Für alle Berufe nützlicher ist die allgemeine Definition der konkreten Verweisung. Hier ist explizit klargestellt, dass die 20% Einkommenseinbuße im Einzelfall auch geringer ausfallen könne und trotzdem nicht verwiesen werden kann. Sehr schön ist der Hinweis, dass die Nürnberger einen niedrigeren Prozentsatz anwendet, wenn der Bundesgerichtshof dauerhaft einen geringeren als die 20% festlegt.

Verzicht auf Meldung bei gesundheitlicher Verbesserung

Auch sehr nützlich ist der Verzicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung. Der Kunde läuft so nicht Gefahr, einen Teil der Rente zurückzahlen zu müssen. Wie soll der Kunde auch wissen, ob eine gesundheitliche Verbesserung zu einer 49% BU führt oder ob weiterhin 50% bestehen?

Ebenso gefällt die ein Verzicht bei den Mitwirkungspflichten. Es sind weder Diäten einzuhalten, noch ein Suchtentzug vorzunehmen, selbst wenn das vom Arzt angeordnet wurde. Im Interesse der eigenen Gesundheit sollte das jeder tun. Aber es ist doch gut, dass der Versicherer es nicht verlangen kann.

Für einige dürfte interessant sein, dass eine Untersuchung im Leistungsfall nicht zwingend in Deutschland stattfinden muss. Innerhalb der EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz würde die Nürnberger auf Wunsch prüfen, ob eine gleichwertige Untersuchung auch vor Ort möglich wäre.

Verlängerte Meldefristen find ich super

Für den Kunden und den Vermittler gleichermaßen wertvoll ist die Möglichkeit, eine Nachversicherung bei einem bestimmten Ereignis innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis abzurufen. Somit sind alle Hochzeiten, Geburten, Scheidungen und dergleichen in den Jahresgesprächen für eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzbar.

Unterm Strich ist es der Nürnberger gelungen, wieder Boden gut zu machen und zur Top 5 aufzuschließen. Vor allem die vielen Klarstellungen machen den Tarif deutlich kundenfreundlicher.