Immer wieder taucht diese Frage auf: Braucht ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wenn ja, welche?

Ich hoffe dann immer, dass der Hintergrund dieser Frage das Versorgungswerk ist. Nicht, dass jemand denkt, ein Arzt könnte sich immer wieder selbst heilen. Wie Wolverine. Und deshalb nicht BU werden.

Ist Quatsch, ist klar. Aber das Versorgungswerk gibt es tatsächlich. Und da gibt es auch eine Leistung, wenn ich berufsunfähig bin. Also dann doch die Frage: Braucht ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Echt jetzt? Braucht ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kommt halt drauf an. Zunächst mal ist ein Arzt ein normaler Mensch, der Arzt ist. Wenn er von seinem Gehalt lebt, dann muss er es absichern. Denn er kann durchaus mal für mehr als 6 Monate wegen einer Krankheit nur noch zur Hälfte arbeiten können. Dann wäre er berufsunfähig. Und er bekommt die Rente, für die er bezahlt hat, sofern er privat abgesichert ist.

Nur so nebenbei: Wer sich Ärzteversicherer nennt, ist nicht unbedingt ein Spezialist. Er kann nur gutes Marketing…

Das Versorgungswerk ist so ne Art gesetzliche Versicherung, in die nur bestimmte Berufsgruppen einbezahlen. Bei den Ärzten darf ich davon ausgehen, dass da grundsätzlich viel Geld drin ist. Dumm ist nur, dass die Lebenserwartung bei Ärzten auch höher ist, weshalb die Altersversorgung aus dem Versorgungswerk auch länger zahlt.

OK, hat jetzt nix mit der BU zu tun…

Wann zahlt das Versorgungswerk?

Der Knackpunkt ist, wann das Versorgungswerk zahlt. Ich bekomme erst mein Geld, wenn ich die gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben habe. Wenn ich nur vorübergehend BU bin, kann ein Vertreter bis zu vier Jahre meine Praxis fortführen. Aber das kann ich mir für gewöhnlich auch nicht ohne Weiteres leisten…

Wir sehen also, die private BUV zahlt viel früher. Außerdem kann ich die Höhe und Laufzeit individuell an meinen Bedarf anpassen. Die Frage „Braucht ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“ kann also bejaht werden. Die Frage ist viel mehr, was braucht ein Arzt noch? Denn eine Versicherung, die mir die Kosten einer Vertretung zahlt, scheint ne sinnvolle Sache zu sein.

Tja, die Kosten kann ich entweder bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung miteinpreisen oder Alternativen suchen.

Die Infektions-Klausel ist ein Marketing-Gag

Oft hören Ärzte in Schulung, wie wichtig die Infektions-Klausel sei. Das ist allerdings so nicht richtig. 

1. Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ im Sinne des §172 VVG umfasst ALLE möglichen Fälle eine Infektion. Denn wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nur noch zu 50% ausüben kann, muss der Versicherer leisten. Und da ist es egal, ob ich tatsächlich nicht mehr arbeiten kann oder durch meine „Erkrankung“ andere in Ausübung meines Berufes gefährden würde. Ein sinnvolles Arbeitsergebnis ist nicht mehr möglich. Ich bin zu 100% BU. 

2. Wenn mir ein Arbeitsverbot ausgesprochen wird, muss die aussprechende Behörde für diesen Zeitraum mein Gehalt ausgleichen. Die tatsächliche Lücke, die entstehen kann, liegt bei maximal 25%. Das entspricht eher nicht der Einbuße durch eine Berufsunfähigkeit. Diese Lücke sollte, sofern sie meine Existenz finanziell bedroht, über ein Krankentagegeld abgeschlossen werden. 

Was muss ein Arzt noch versichern?

Da gäbe es zum einen die Schwere Krankheiten Versicherung, die bei schweren Krankheiten einen Haufen Geld zahlt.

Zum anderen gäbe es eine Unfallversicherung nach dem Haftpflicht-Prinzip. Diese erstattet alle entstandenen Kosten nach einem Unfall. Naja, und der Vertreter fiele auch unter Kosten. Ist also ne sinnvolle Sache.

Selbstverständlich muss die Praxis auch nach allen Regeln der Kunst versichert sein. Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss.

Das Einkommen sollte aber unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein und zusätzlich noch durch eine Schwere Krankheiten oder eine Unfall-Versicherung nach Haftpflicht-Prinzip ergänzt werden.

Wen du mehr wissen willst, erfährst du hier alles zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

BSC GmbH – Ihre Experten in der Berufsunfähigkeits-Versicherung