Immer, wenn die Bayerische BU PROTECT nachbessert, läuft es den gewissenhaften Bedingungslesern von Berufsunfähigkeitsversicherungen eiskalt den Rücken runter. Denn ich muss nicht nur ein Tarif, sondern vier Tarife neu geprüft werden. Der Versicherer aus München bietet nämlich die Varianten Smart, Komfort, Komfort Plus und Prestige seiner BUV namens BU PROTECT an.

Die Bayerische BU PROTECT in allen Varianten

Vielleicht hilft es da schon mal von Beginn an einzugrenzen. Die Bayerische BU PROTECT in der Smart-Variante verlangt nämlich nach wie vor eine dauerhafte Prognose. Allerdings bei einer Fiktion von nur 6 Monaten. Außerdem ist hier die abstrakte Verweisung möglich, was im Leistungsfall vor allem dann unangenehm werden kann, wenn der bei Eintritt der BU ausgeübte Beruf keine besondere Ausbildung verlangt oder ein besonders hohes Gehalt erzielt wurde.

Denn auch die abstrakte Verweisung müsste die Lebensstellung, den Bildungsstand und das Einkommen berücksichtigen.

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Bayerische BU PROTECT Prestige

Die Bayerische BU PROTECT in der Variante Prestige verzichtet auf die Anwendung des §163 VVG, was bedeutet, dass bei einer Fehlkalkulation die Prämie nicht über den Brutto-Beitrag angepasst werden dürfte. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit, in den ersten 5 Jahren ohne besonderen Anlass die Nachversicherungsgarantie zu ziehen. Ebenso ist eine einmalige Leistung bei Eintritt einer schweren Krankheit von 3 Monatsrenten bei gleichzeitiger BU oder die Leistung von 6 Monatesrenten, wenn nur eine der versicherten Krankheiten vorliegt.

Bayerische BU PROTECT Komfort und Komfort Plus

In meinen Augen sind die Varianten Komfort von der Bayerische BU PROTECT für Beamte sehr interessant und die Variante Komfort Plus für Angestellte. Beide verfügen über eine vollständige und echte Dienstunfähigkeitsklausel. Gerade für Lehramtsstudenten oder Beamte auf Widerruf und Probe ist die Bayerische BU PROTECT also eine ernstzunehmende Alternative. Hier findest du übrigens alles zur Dienstunfähigkeits-Versicherung.

Die Plus-Variante hat zusätzlich eine sogenannte AU-Klausel, die schon bei Krankschreibung leistet. Diese wäre für Beamte überflüssig, aber für Angestellte verhilft sie zu einem vereinfachten Zugang zur Leistung, da die Bayerische auf eine zeitgleiche Beantragung der BU-Rente verzichtet. So muss ich im Leistungsfall keine 60 Seiten Antrag ausfüllen, was für einen psychisch Erkrankten sicherlich eine zu große Herausforderung wäre, sondern kann einfach 6 Monate Krankschreibungen einreichen. Eine muss dabei vom Facharzt sein. Aber wer nach ein paar Monaten Krankschreibung noch nicht beim Facharzt war, dem kann eh kaum noch geholfen werden.

Viele Klarstellungen

Die Verbesserungen der Tarife sind größtenteils Klarstellungen. Allerdings sind diese bestandswirksam. Sie gelten also auch für bestehende Verträge. Das finde ich wiederum sehr positiv.

Persönlich interessant finde ich den Wegfall der Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung. Zwar wird in der Praxis nur selten ein Versicherer darauf bestehen, aber es erscheint mir grundsätzlich unsinnig, dem Kunden abzuverlangen, selbständig festzustellen, wann sein Zustand im Sinne der Bedingungen relevant verbessert ist und wann nicht. Deswegen finde ich es gut, dass die Bayerische zukünftig darauf verzichtet.

Vertrieblich am interessantesten ist die Verbesserung der Nachversicherungsmöglichkeiten. Diese kann ich jetzt auch bedingungsgemäß dann nutzen, wenn ich vorher schon mal vorübergehend BU war. Das hat die Bayerische in der Praxis schon so gehandhabt, ist nun aber quasi amtlich und in den AVB festgehalten.

Leider beträgt die Meldefrist weiterhin 6 Monate. Da wäre noch Potential nach oben. Dass es nun drei neue Nachversicherungsereignisse gibt, ist nett, aber auch nicht mehr. Richtig gut ist hingegen, dass ich zukünftig pro Ereignis um 150% erhöhen kann und das bis zu 5 Mal. Bisher war ich begrenzt auf 100% und maximal 3 Mal. Insgesamt darf ich bis zu 36.000 Euro Jahresrente erhöhen, was in den meisten Fällen ausreichend sein dürfte.

Eine Art Anwartschafts-Versicherung ist möglich

So ist meine alte Idee von der Anwartschaftsversicherung in der BU PROTECT young sinnvoll umsetzbar. In dem Starter-Tarif der Bayerischen ist es nämlich möglich, einen Schüler gegen einen Mindestbeitrag von 5 Euro im Monat abzusichern. Die Rente betrüge dann etwa 150 Euro. Was selbstverständlich zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig wäre. Betrachte ich das aber als Anwartschaft, um meinen Gesundheitszustand abzusichern, könnte ich nun im ersten Schritt auf 375 Euro erhöhen und schon im zweiten auf über 900 Euro. Schon nach dem dritten Ereignis wäre ich auf einer vernünftigen Absicherungshöhe.

In allen Fällen, wo den Eltern eine umfassende Absicherung der Schüler zu teuer wäre, könnte diese „Anwartschaft“ eine sinnvolle Lösung sein.

Unterm Strich hat sich die Bayerische wieder im Detail gesteigert und bleibt fest in der Top Ten der Anbieter einer BUV verankert. Gerade für junge Beamte, aber auch Schüler und Studenten sind die Tarife Komfort und Komfort Plus sehr interessant.

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