Der Teufel steckt  bekanntlich im Detail. Hinter Hochglanz-Prospekten verbirgt sich die Wahrheit wie immer in den Bedingungen. Erfreulich ist es, wenn man einen kleinen Satz findet, der den Tarif für eine sehr interessante Zielgruppe zu einer sinnvollen Alternative macht. Die SBU der Generali zeichnete sich schon immer durch Leistungsstärke aus. So leistet auch die neue Tarif-Generation SBU 15 optional lebenslang, sofern die Berufsunfähigkeit vor dem 40. Lebensjahr eintritt und bis zum Ende der Vertragsdauer fortbesteht. Das ist unter Umständen sinnvoll, um die Altersvorsorge zu sichern. Wie wahrscheinlich dieser Fall eintritt, lässt sich einigermaßen davon ablesen, wie viel in diese zusätzliche Absicherung zu investieren ist.

Viel hilft viel: Die SBU der Generali

Grundsätzlich ist es immer sinnvoller, die Risikoabsicherung vom Vermögensaufbau zu trennen. Ebenso ist es sinnvoll, wenn die Absicherung des Risikos der Langlebigkeit von dem Risiko der Berufsunfähigkeit getrennt wird. Es müssen aber immer die Wechselwirkungen geprüft werden. Kann ich aufgrund von Krankheit oder Gebrechen kein Einkommen mehr erzielen, ist auch meine Altersvorsorge gefährdet. Deshalb sollte die Rentenversicherung auch immer mit einer Beitragsbefreiung bei BU ausgestattet sein; am besten mit einer Beitragsbefreiung, die die weiteren Dynamiken mitgeht.

Lebenslange Leistung möglich

Der Gedanke der SBU der Generali ist allerdings ebenfalls interessant. Hier wird generell unterstellt, dass das Risiko der Langlebigkeit bei Kunden unter 40 Jahren noch nicht oder noch nicht ausreichend gelöst ist. Deshalb wäre eine dauerhafte BU für die versicherte Person in jedem Fall existenzbedrohend, was aber durch die lebenslange Leistung aufgefangen wird.

Wenn der Baustein mit 40 entfällt, wird auch der Beitrag entsprechend reduziert.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit

Ein weiteres Bonussystem der SBU der Generali betrifft die Pflegebedürftigkeit während der Laufzeit ab dem 50. Lebensjahr. Diese Erhöhung ist nicht garantiert, würde aber, sofern auch Anspruch auf lebenslange BU-Rente bestünde, lebenslang leisten. In Pflegestufe I wird um 50% erhöht in Stufe II und III um 75% bzw. 100%. Grundlage ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu bemessende Gesamtrente. Dynamiken erhöhen auch die Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit. Das ist durchaus sinnvoll, da bei Pflegebedürftigkeit ein Mehraufwand zu erwarten ist, allerdings ist in diesem speziellen Fall nichts garantiert und im Allgemeinen gilt, was oben schon abgesprochen wurde: Risiken sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Im Einzelfall muss die beste Lösung immer durch Prüfung der Wünsche und Möglichkeiten des Kunden gefunden werden.

Leistung bei Krankschreibung

Die SBU der Generali folgt dem Trend und bietet in der neuen SBU Tarifgeneration die Arbeitsunfähigkeits (AU)-Klausel als integrierten Baustein in den Bedingungen an. Um Leistungen aus diesem Baustein zu erhalten, muss eine ärztliche Bescheinigung, „die den Anforderungen des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz entspricht“, (SBU 15 § 2, 14) eingereicht werden. Diese Formulierung impliziert in der positiven Auslegung, dass auch Selbständige und Beamte Leistung beantragen können, wenn Sie entsprechende, also ähnliche, Bescheinigungen einreichen. Eine ausdrückliche Bestätigung, wie es andere Bedingungen beinhalten, wäre dennoch eher im Kundensinne.

Außerdem muss ich Leistung wegen BU verlangen, wenn ich Leistung aufgrund BU infolge von AU verlange (SBU 15, § 1, 10). Das verlangen so auch 5 weitere der insgesamt 9 Anbieter einer AU-Klausel am Markt. Aus Versicherer-Sicht ist das logisch und auch notwendig, um die vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen und auch gegebenenfalls vereinbarte Ausschlüsse, da von der Krankschreibung weder Diagnosen noch Krankheitsbilder abzulesen sind. Für den Kunden geht dadurch allerdings der große Vorteil der Vereinfachung der Antragstellung verloren. Bekanntermaßen kommen ein großer Teil der BU-Fälle nicht zur Leistung, da der Kunde die notwendigen Formulare nicht beibringt. Wenn nun diese Formulare auch für die Beantragung einer Leistung aufgrund von AU notwendig sind, besteht hier für den Kunden generell die gleiche Gefahr.

Verzicht auf Meldepflichten

Die Generali verzichtet nicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung, bietet aber eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten an (max. 10.000 Euro), sofern der Versicherte mindestens 3 Jahre BU war und der Vertrag noch 5 Jahre läuft.

Darüber hinaus verlangt die SBU der Generali eine Nachmeldung, wenn die versicherte Person während der Laufzeit mit dem Rauchen beginnt, da sich das Nichtrauchen positiv auf den Beitrag auswirkt. Bei Nichtmeldung werden Überschüsse und Leistung nachträglich angepasst.

Besonders hervorzuheben ist unter allen Leistungsverbesserungen allerdings eine Definition in den Bedingungen. Diese Definition lautet: „Auch die Tätigkeit als Schüler sehen wir als Beruf an“ (SBU 15, §2,1).

Ein grundsätzliches Problem bei der Absicherung der Berufsfähigkeit ergibt sich bekanntermaßen aus der Bezahlbarkeit der Prämien und dem Gesundheitszustand. Beides lässt sich optimieren, wenn man einen Vertrag abschließt, solange man noch jung und idealerweise gesund ist. Das führt aber bei vielen Versicherern zu dem Problem, dass ein Schüler eben nicht berufstätig ist. Deshalb gerät die Überprüfbarkeit der versicherten Berufsunfähigkeit ins Wanken.

Interessant für Schüler

Die Definition der Generali findet man bisher nur bei wenigen Versicherern. Diese Definition ist  aber die einzige, die schon von Beginn an vollen Schutz verspricht. Da die SBU 15 aufgrund der lebenslangen Leistung und der smart-Variante mit einem abgesenkten Start-Beitrag besonders für junge Leute interessant ist, ist die konkrete Einstufung des Schülers als Beruf der notwendige Feinschliff, um den Tarif Schülern auch ohne Bedenken anbieten zu können.