Der Schwerpunkt der durchschnittlichen Lebenszeit verlagert sich immer mehr ins Rentenalter. Betrachtet man die demografische Entwicklung, so ist mit einigem Recht anzunehmen, dass ein heute 36-Jähriger nach dem Eintritt in die Rentenphase mit 67 nochmal gut und gerne 30 Jahre hinten dranhängen könnte. Somit verlagert sich selbstverständlich auch die Bedrohlichkeit der natürlichen Lebensrisiken (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und Tod). Die Golden BU der LV 1871 hat den Anforderungen Rechnung getragen. Die neue Premium-Variante ist mit einer neuen Pflege-Option ausgestattet.

Die Golden BU der LV 1871 bleibt gut

Die Besonderheiten der Golden BU der LV 1871 bleiben erhalten. Der Tarif leistet, wenn vereinbart, lebenslang, sofern zwischen dem 50. Lebensjahr und dem Vertragsende, das mindestens auf dem 65. Lebensjahr liegen muss, eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bestünde. Über den Nutzen dieser Klausel darf ausgiebig diskutiert werden. Der Bedarf ist sicherlich vorhanden, da der berufsunfähige Versicherte sich keine weiteren Entgeltpunkte verdienen kann, um seine Ansprüche auf gesetzliche Rente zu erhöhen. Allerdings ließe sich diese Lücke effizienter durch eine Rente mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit schließen. Eine solche findet sich auch im Angebot der LV 1871.

Ebenso ließe sich eine erhöhte Rente bei unfallbedingter BU vereinbaren. Hier erschließt sich der erhöhte monatliche Bedarf nicht sofort. Und auch bei näherer Betrachtung scheint eine separate Unfallversicherung die sinnvollere Lösung.

Unterstützung im Leistungsfall

Uneingeschränkt sinnvoll sind aber die Beratung und Unterstützung im Leistungsfall. Beides ist in den Bedingungen der Golden BU der LV 1871 verankert. Die Unterstützung bezieht sich auf die Beschreibung der bisherigen Berufstätigkeit, beim Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung, Fragen zur Rehabilitation, sowohl medizinisch als auch beruflich, Berufsfindungsmaßnahmen und bei Selbständigen bei Fragen zur betrieblichen Umgestaltung.

Die erste Hilfestellung wirkt auf den ersten Blick banal. Allerdings ist es in vielen Berufsbildern doch recht kompliziert, die verschiedenen Arbeitsabläufe, die über das Jahr verteilt verschieden sind, in eine durchschnittliche Arbeitswoche oder einen durchschnittlichen Arbeitstag zu pressen. Dabei dürfte auch den meisten nicht bewusst sein, welchen Sinn die Übung für die Versicherung hat und worauf hierbei besonders zu achten ist.

Die Befürchtung, der Versicherer würde schon an dieser Stelle bewusst eine Ablehnung vorbereiten und das Berufsbild entsprechend ausgestalten, dürfte schon per se unbegründet sein, da die Berufsunfähigkeits-Versicherer um ihren schlechten Ruf wissen und um Deeskalation bemüht sind. Die LV 1871 greift hier im Speziellen ausschließlich auf externe und unabhängige Dienstleister zurück, sodass eine Parteinahme in Richtung der Versicherer eher auszuschließen ist.

Die letzten drei Hilfestellungen dienen selbstverständlich dazu, den Versicherten aus der Leistung zu bekommen. Allerdings wird der größte Wunsch eines jeden Berufsunfähigen sein, wieder arbeiten zu können. Deshalb entsteht hier eine klassische Win-Win-Situation.

Leistung bei Krankschreibung

Die Arbeitsunfähigkeits-Klausel der Golden BU der LV 1871 gehört zu den besten am Markt. Es wird für bis zu 18 Monate geleistet, wenn eine Arbeitsunfähigkeit für zusammenhängend sechs Monate bescheinigt werden kann. Eine gleichzeitige Beantragung der BU-Rente ist nicht notwendig. Andere Anbieter verlangen das, um vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder Ausschlüsse prüfen zu können. Die LV 1871 umgeht dieses Problem dadurch, dass zu der Krankschreibung auch eine Diagnose verlangt wird.

Gutes Pflegepaket in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch das Pflegepaket der Golden BU der LV 1871 gehört zu den besten am Markt. Es enthält zum einen Pflegebasisschutz, der bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit die Rente verdoppelt. Die Leistung aufgrund der Pflegebedürftigkeit wird nach Vertragsende lebenslang fortgezahlt. Habe ich also beispielsweise 1.000 Euro BU-Rente versichert und das Pflegepaket mit abgeschlossen und werde mit 47 pflegebedürftig, erhalte ich meine BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro bis zum Vertragsende mit 67 und zusätzlich weitere 1.000 Euro aus dem Pflegebasisschutz ein Leben lang. Da es sich bei dem Pflegepaket um einen separat abzuschließenden Baustein handelt, müsste die Pflegeleistung an sich steuerfrei sein.

Das interessante an der Pflege-Plus-Option der Golden BU der LV 1871 ist, dass ich nicht bis Vertragende warten muss, um die Option auf eine selbständige Pflegerenten-Versicherung zu ziehen. Ich kann bereits zehn Jahre nach Vertragsbeginn jederzeit eine Pflegerente bei der LV 1871 ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen. In dieser Form hat das keine Hand voll Anbietern am Markt gelöst.

Diese Lösung ist aber deswegen so bedarfsgerecht, da mir höchstwahrscheinlich schon mit 40 oder 50 bewusst wird, wie wichtig die Absicherung der finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ist. Wenn ich jetzt bis 67 warten muss, um die Option zu ziehen, ist das ärgerlich. Zumal die Beiträge mit 40 auch deutlich günstiger wären.

Welche Pflegerente?

Die LV 1871 haben allerdings derzeit noch keine Pflegerente im Angebot, was das Ganze in gewisser Weise zu einer Blackbox macht. Denkt man den Gedanken aber zu Ende, fällt schnell auf, dass ich auch bei Anbietern, die bereits Pflegerenten im Programm haben, keinerlei Garantien habe, wie deren Tarife in zehn oder 20 Jahren aussehen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden zweiten Stufe der Pflegereform in 2017 allemal.

Zusammenfassend hat die LV 1871 ihre Golden BU um einen sinnvollen Baustein ergänzt, der es dem Vermittler ermöglicht, elegant das unangenehme Thema der Pflegebedürftigkeit schon früh nachhaltig und ohne großen Aufwand zu erledigen.