Möchte man es positiv formulieren, dann überzeugt die neu aufgelegte ERGO-SBU durch eine seltene Unaufgeregtheit und elegante Schlichtheit. Tatsächlich ist es einigermaßen bemerkenswert, dass der Versicherer sich traut, das lang ersehnte Update ohne eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel auf den Markt zu bringen.

Die neue ERGO-SBU

Bisher fand die ERGO auf dem Feld der Arbeitskraft-Absicherung bei den freien Vermittlern schlicht nicht statt und auch gewissenhafte Vertreter konnten die alte SBU nicht ohne Bauchschmerzen vertreiben. Die neue ERGO-SBU drängt sich den Versicherungsmaklern nun nicht gerade auf, aber es hat zumindest aufgeschlossen und erfüllt in den meisten Bedingungspunkten den gängigen Marktstandard.

Über den Nutzen einer Wiedereingliederungshilfe darf diskutiert werden. Es ist aber in jedem Fall aus Prämiengründen begrüßenswert, wenn diese als Baustein anwählbar ist. So kann der Vermittler von Fall zu Fall entscheiden.

Gut definierte Bedingungen

Die Bedingungen der ERGO-SBU sind größtenteils gut definiert. Positiv hervorzuheben sind hier besonders die Beschreibung der konkreten Verweisbarkeit und die Umorganisation bei Selbständigen.

Was negativ an der ERGO-SBU auffällt ist die abstrakte Verweisbarkeit bei Schülern, Auszubildenden und allen, die länger als drei Jahre aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. In dieser Zielgruppe wird die neue BU nicht Fuß fassen.

Übergang zwischen KTG und BUV

Mit einiger Vorsicht ist die Lösung zu genießen, die einen flüssigen Übergang zwischen dem Krankentagegeld (KTG) und der BU-Leistung verspricht. Wird bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Berufsunfähigkeits-Versicherung ein KTG bei der DKV abgeschlossen, so verspricht die ERGO Leistung aus der BU, wenn die versicherte Person als berufsunfähig im Sinne der Bedingungen der DKV eingestuft wird.

Das klingt zunächst sehr sinnvoll und ist eine interessante Alternative zur sogenannten AU-Klausel. Allerdings hat der ERGO-Konzern, zu dem auch die DKV gehört, zwei Möglichkeiten, sich einen Vorteil zu verschaffen. Zunächst kann der Versicherer zwischen beiden Leistungen wählen. Ist das KTG höher abgeschlossen als die BU, dann kann die DKV schnell das Vorliegen der Berufsunfähigkeit behaupten und die ERGO leistet die niedrigere Rente. Ist es umgekehrt, wird das KTG geleistet, bis der Versicherte wieder gesund ist.

Außerdem steht es der DKV ja auch noch frei, das Krankentagegeld einzustellen, weil keine bedingungsgemäße AU mehr vorliegt. In diesem Fall läge keine BU vor und die ERGO als BU-Versicherer muss auch nicht bedingungsgemäß in die Leistung eintreten.

Unechte DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeits-Klausel in der ERGO-SBU ist eine sogenannte unechte DU-Klausel, da Dienstunfähigkeit UND eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung vorliegen muss. Durch diese Formulierung obliegt es dem Versicherer die Dienstunfähigkeit bei Bedarf selbst zu prüfen. Außerdem gilt diese nur bis zur Vollendung des 46. Lebensjahres. Hier könnte man wohlwollend argumentieren, dass der Versorgungsstatus in aller Regel mit 46 schon einigermaßen ordentlich ist. Gewiss ist das aber nicht in jedem Fall. Einen ausführlichen Marktvergleich zur DU-Klausel gibt es hier!

Positiv hervorzuheben ist wiederum, dass der Versicherer auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung im Leistungsfall verzichtet. Dadurch läuft der Kunde nicht Gefahr, bei evtl. Nichtmeldung bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen zu müssen.

Zusammenfassend wird sich auch die verbesserte BU der ERGO nicht unbedingt in das Blickfeld der freien Vermittler spielen. Allerdings kann sie in dieser Form durchaus in dem einen oder anderem Fall eine gute Lösung sein.