Wir alle lieben Dinge, die nur für uns gemacht sind. Deswegen lieben Ärzte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung. Das muss dann auch unbedingt die beste Versicherung für Ärzte sein. So einfach ist es dann aber leider nicht. Alles zum Versorgungswerk gibt es übrigens hier.

Was ist besonders an der Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung?

Als besonderes Highlight stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung die Leistung bei einem vollständigem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr heraus. Aber beinahe jeder andere Versicherer am deutschen Markt hat diese Klausel ebenfalls so oder besser in den Bedingungen. Und außerdem ist die Klausel an sich schon überflüssig, da der Begriff Krankheit in der BUV auch die Fälle einschließt, in denen die Gesundheitsbeeinträchtigung zwar nicht zu einer Leistungsminderung führt, es aber trotzdem, insbesondere durch ein Arbeitsverbot, dem Versicherten unmöglich macht, zu arbeiten. Naja, und das wäre bei einem Bazillenausscheider immer der Fall.

Eine weitere Besonderheit, die es aber auch bei anderen Versicherern gibt, ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung, sofern der neu ausgeübte Beruf nicht dem Heilwesen zuzuordnen ist. Die Frage, die sich hier stellt, ist aber die der Notwendigkeit. Jeder Versicherer darf erst dann konkret verweisen, wenn der Versicherte mit seiner neuen Arbeit mehr als 80% des vorherigen Einkommens verdient. Außerdem muss der neue Beruf im Ansehen dem alten entsprechen und den Versicherten weder über- noch unterfordern.

Zahlt jetzt ein Versicherer weiter die BU-Rente, auch wenn der Kunde das gleiche oder sogar mehr als vorher verdient, frage ich mich schon nach dem Sinn. In meinen Augen ist die bestehende Regelung ausreichend. Eine Versicherung ist immer eine Absicherung des Nötigsten. Für mehr ist sie eigentlich immer zu teuer.

Vorsicht vor der Umorganisation

Eher schlecht ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung die sogenannte Umorganisation geregelt. Hier heißt es, dass eine BU nicht vorliegt, wenn der Versicherte sich durch Umstrukturierung der Arbeitsabläufe und Delegation an Mitarbeiter ein Tätigkeitsfeld schafft, in dem eine BU zu 50% nicht mehr vorliegt. Diese Umorganisation muss wirtschaftlich zweckmäßig sein. In guten AVB ist das wieder genauer definiert, die Deutsche Ärzteversicherung hat da schon mehr Spielraum.

Die Regelung zu den Mitwirkungspflichten bei Behandlungsmaßnahmen und Hilfsmitteln ist etwas unglücklich. Aber am Ende regelt das eh das BGB, von daher ist das ok.

Blöd ist, dass ich die Minderung oder den Wegfall der BU melden muss. Wie soll ich bitte wissen, wann ich zu wieviel Grad BU bin?

Gute AU-Klausel

Eine Leistung bei Krankschreibung ist optional möglich. Sie ist insgesamt auf 18 Monate begrenzt und es muss zusätzlich kein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden. Die AU-Klausel ist also eine der besseren am Markt.

Bei Medizinstudenten ist zu beachten, dass nach der Hälfte der Regelstudienzeit eine Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt bzw. Apotheker geprüft wird. Das ist gut in der konkreten Verweisung, weil ein Arzt in der Regel mehr verdient als ein Student. Aber in der Erstprüfung kann es passieren, dass das Berufsbild des Arztes zu weit ist, um eine BU einwandfrei festzustellen, auch wenn der Student BU wäre.

Unterm Strich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung zwar nicht schlecht, aber ich sollte auch andere Versicherer am Markt prüfen, auch wenn die nicht „Arzt“ im Namen stehen haben.