Die Tarife im Bereich der natürlichen Lebensrisiken lassen sich im Premium-Bereich anhand der originären Leistungsmerkmale kaum noch unterscheiden. So wurden in jüngerer Vergangenheit immer wieder verschiedene Zusatzleistungen angebaut, um sich vom Markt abzuheben.
Dabei kristallisiert sich heraus, dass Assistance-Leistungen für Vermittler bei der Tarifauswahl immer wichtiger werden.

Angesichts dieses Trends erscheint es folgerichtig, wenn die Basler Sachversicherungs-AG mit dem ReAktivierer einen Tarif auf den Markt gebracht hat, der keine Geldleistung verspricht. Versichert sind Assistance-Leistungen, Reha-Management und Unterstützung bei verschiedenen Therapien.

Der ReAktivierer ist ein Gesundheitsmanagement bei Unfall

Der ReAktivierer ist grundsätzlich modular aufgebaut, wobei Assistance-Leistungen einzeln versicherbar sind. Reha und Therapien können als ein Baustein hinzugebucht werden.
Der ReAktivierer leistet bei Hilfsbedürftigkeit nach einem Unfall, schweren Unfallfolgen oder – wenn versichert – auch bei einer schweren Krankheit. Erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung sind eingeschlossen, Bewusstseinsstörungen und auch Infektionen, wenn sie nicht durch Insekten verursacht wurden. Zur Klarstellung sind hiervon Zecken ausgenommen, welche streng genommen auch keine Insekten, sondern Spinnen sind.

Amateursportler sind mitversichert

Amateursportler sind bei der Ausübung ihrer Sportart, außer Motorsport, im ReAktivierer mitversichert, wenn sie unterhalb der ersten, bei Handball und Eishockey unterhalb der zweiten und bei Fußball unterhalb der dritten Spiel- beziehungsweise Leistungsklasse spielen.

Minderjährige und entmündigte Personen genießen auch Versicherungsschutz im ReAktivierer, wenn sie sich bei Herstellung oder Gebrauch von selbstgebauten Feuerwerkskörpern verletzen. Sofern damit keine Sach- oder Körperverletzung geplant war.
Auch beim Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis genießt diese Personengruppe Schutz. Sofern keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde. Das Auto dürfte also nicht gestohlen sein.

Einige Ausschlüsse in der Unfallversicherung

Ausgeschlossen bleiben der Vorsatz, Schäden an Bandscheiben und krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. Sofern die Störung auf einem Unfall beruht und durch eine organische Störung verursacht ist, wäre sie versichert. Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und mittelbare Unfallfolgen bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.

21 Verletzungen sind versichert

Als schwere Unfallfolgen gelten insgesamt 21 Verletzungen. Dazu gehören z.B. Querschnittslähmung, Verbrennung, Wadenbeinfraktur, Amputationen ab Fuß- oder Handgelenk oder ein Schädelhirntrauma.
Zu den schweren Krankheiten werden Krebs (außer Gebärmutterhalskrebs und Prostatakrebs im frühen Stadium sowie alle nichtinvasiven Krebsarten) sowie Herzinfarkt, aber nicht Angina Pectoris, Schlaganfall (außer Transitorische ischämische Attacken) und Nierenversagen gezählt.
Hinzu kommen Erblindung, eine HIV-Infektion (berufsbedingt oder infolge einer Bluttransfusion), Transplantation eines Hauptorgans, Operation der Herzklappen, Operation der Aorta, Bypass-Operation, Kinderlähmung und prothetische Versorgung großer Gelenke.
Ausgeschlossen sind Erkrankungen und Operationen, die bei Antragstellung schon bekannt beziehungsweise angeraten waren.

Assistanceleistungen bis zu 10.000 Euro

Die Kosten für Assistance-Leistungen sind auf 10.000 Euro begrenzt und sind innerhalb eines Jahres – ab dem Tag des Unfalls, der Diagnose oder der Operation gerechnet – abzurufen. Die Basler beauftragt den verantwortlichen Dienstleister.
Dies ist aus Sicht des Versicherers nachvollziehbar, da er mit einem Partner auch im Kundensinne bessere Preise verhandeln kann. Da die Leistung aber in Summe begrenzt ist, wäre es allerdings auch denkbar, dem Versicherten die Wahl darüber zu lassen, von wem und wie er sich behandeln lassen möchte.

REHA-Management möglich

Nur nach schweren Unfallfolgen oder einer schweren Erkrankung darf ich beim ReAktivierer einen Reha-Manager in Anspruch nehmen. Dieser wird nach dem Versicherungsfall mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und einen Ersttermin vereinbaren.
Das Reha-Management darf ich für insgesamt drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Kosten sind hier auf maximal 100.000 Euro begrenzt. Beanspruche ich aber Assistance-Leistungen mit 10.000 Euro und auch Therapien mit den maximal möglichen 10.000 Euro, dann werden diese Leistungen in Abzug gebracht. Damit stünden nur noch 80.000 Euro zur Verfügung.
Wer zwei Verträge abschließt, kann die Leistung um 50 Prozent auf 15.000 Euro für Therapien und Assistance-Leistungen und 150.000 Euro für alle Leistungsarten in Kombination, inklusive Reha-Management, steigern.
Inwieweit das sinnvoll ist, mag jeder für sich selbst ausrechnen.

Unterm Strich

Alles in allem betrachtet, beweist sich die Basler mit diesem Tarif als innovativer Versicherer. Der „ReAktivierer“ bietet mit seiner Option, Unterstützung zu leisten, eine interessante Alternative zu Produkten, die auf Geldleistung setzen.
Vor allem das Angebot an Therapiemaßnahmen und das Reha-Management können den Versicherten im Zweifelsfall sinnvoll dabei helfen, wieder aktiv am Alltag teilzuhaben.
Im Detail ließe sich sicherlich noch einiges kritisieren, was hier aber nicht ins Gewicht fallen soll. Stattdessen soll an dieser Stelle anerkannt werden, dass die Basler als Erste diesen Schritt geht, dem gerne andere Versicherer folgen dürfen.