Ich hab mir mal die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Stand 08.18) angesehen und als erstes muss ich mich wieder über die Namen lustig machen. Nicht böse gemeint. Ich kann das ja auch irgendwie verstehen. Marketing ist ungeheuer wichtig, wenn ich etwas verkaufen will, das weder zu sehen noch zu spüren ist. Deswegen müssen sich die Versicherer bei ihren Produkten auch richtig ins Zeug legen. Mittlerweile sind wir bei den Produktbezeichnungen aber auf einem Level angelangt, der den Kunden verwirren muss.

Anfangs hießen die Basis-Tarife, die quasi nur den GDV-Standard bieten, auch einfach Basis. Dann kamen die ersten Bezeichnungen wie smart oder komfort. Jetzt kommt die uniVersa mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, die in den Tarifvarianten Exklusiv und Premium abzuschließen ist.

Da muss ich erstmal überlegen, was besser ist…

Um es kurz zu machen: Premium enthält eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel, die bereits bei einer Krankschreibung leisten würde und zahlt eine sogenannte Wiedereingliederungshilfe. In der Exklusiv-Variante ist das exkludiert <– Wortwitz!

Aber es ist nicht unbedingt fair, der uniVersa dieses Verhalten vorzuwerfen, da es am Markt üblich zu werden scheint. Denn ansonsten ist erscheint der Versicherer aus Nürnberg in seinem Produktinformationsblatt und den AVB ehrlich. Und, soviel kann ich vorweg nehmen, keine der Varianten ist schlecht. Sie könnten Solide und Gut heißen.

Was kann die Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Stand 08.18)

Interessant ist das Produktinformationsblatt, das sehr übersichtlich gestaltet ist. Hier weißt der Versicherer ausdrücklich darauf hin, dass altersentsprechender Kräfteverfall nicht versichert ist. Der Hinweis ist an sich überflüssig, aber eben doch interessant, da es um den altersentsprechenden Kräfteverfall unter den BU-Experten immer wieder Meinungsverschiedenheiten gibt.

Die uniVersa folgt anscheinend der Meinung, dass altersentsprechender Kräfteverfall eine BU auslösen könnte und möchte deutlich machen, dass nur bei mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall geleistet wird.

Die AVB der Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Stand 08.18) sind insgesamt übersichtlich, aber es finden sich recht viele Querverweise, die das Lesen mit der Zeit etwas anstrengend machen.

Leistung ab dem ersten Tag

Der Leistungsauslöser ist sauber definiert und auch die Zumutbarkeit in der konkreten Verweisung ist kundenfreundlich gestaltet. Die Zumutbarkeit bei der Umorganisation könnte sich daran orientieren, verzichtet aber auf die maximale Grenze von 20% Einkommenseinbuße. Die uniVersa prüft auch bei endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben den zuletzt ausgeübten Beruf, was dem gehobenen Marktstandard entspricht.

Sehr gut ist, dass die uniVersa als einer der wenigen Versicherer bereits ab dem ersten Tag der BU leistet. Normalerweise beginnt die Leistung mit dem Ersten des Folgemonats.

Ich geh mal davon aus, dass die Leistung genauso taggenau auch wieder eingestellt wird, weshalb hier der Vorteil dann wieder genommen sein könnte. Aber es käme halt drauf an…

Definition für Schüler und Studenten

Die Definitionen für Schüler und Studenten in der Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Stand 08.18) gefallen auch. Studenten werden in der zweiten Hälfte des Studiums in der konkreten Verweisung auf den für gewöhnlich erreichten Beruf abgestellt. Das ist ein großer Vorteil, weil ein Akademiker sicherlich besser verdient als ein Student. Und die konkrete Verweisung ist nur möglich, wenn der neu ausgeübte Beruf hinsichtlich des Verdienstes und der Lebensstellung vergleichbar ist.

Die Definition für Studenten in der ersten Hälfte des Studiums liest sich hingegen nicht so toll, aber es ist der uniVersa positiv anzurechnen, dass sie es ausdrücklich ausformuliert. Die meisten anderen Versicherer belassen es dabei, die positive Abweichung darzustellen.

Leistung bei Krankschreibung

Die Premium-Variante leistet bei Krankschreibung nach 4 Monaten, wenn eine Krankschreibung für weitere 2 Monate vorliegt. Die maximale Leistungsdauer liegt bei 24 Monaten. Die Leistung aus der AU-Klausel kann nicht rückwirkend beantragt werden, sondern muss innerhalb der Zeit, in der ich krankgeschrieben bin, erfolgen. Eine Fiktion ist bei der AU-Klausel explizit ausgeschlossen. Ich benötige also immer eine laufende Krankschreibung. War ich tatsächlich 6 Monate AU, löst das nur die Leistung aus, wenn ich eine weitere Krankschreibung habe, die noch läuft.

Es ist auch denkbar, dass der Versicherer mit dem Ausschluss der Fiktion gemäß der BU-Bedingungen nur klarstellen will, dass wir bei der AU-Klausel schon nach 4 Monaten die Fiktion erfüllt haben.

In beiden Fällen müssen wir aber die Leistung während der Krankschreibung beantragen, was bei psychischen Erkrankungen schon mal ein Problem sein kann.

Die Klausel gehört zur dritten Generation, da sie auf eine gleichzeitige Beantragung Berufsunfähigkeit verzichtet. Auf diesem Niveau sind weniger als 15 Klauseln am Markt einzuordnen.

Optionale DU-Klausel

Die uniVersa bietet auch eine Leistung bei Dienstunfähigkeit an. Im Marktvergleich kommt diese aber nicht in die Top 5, weil es eine unechte DU-Klausel ist. Die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand alleine reicht nicht aus, um die Leistung zu beantragen. Es muss auch noch unabhängig davon Dienstunfähigkeit nachgewiesen werden. Die Grundlage dazu bildet der § 26 Beamtenstatusgesetz. Den Nachweis führt der Kunde, entscheiden darf der Versicherer.

Unterm Strich

Unterm Strich ist die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa (Stand 08.18) eine solide bis gute BUV. Bei einer guten Annahme meines Kunden ist sie auch mal eine Alternative. Auch wenn sie mit dem Premium-Tarif eher in der Top Twenty als in der Top Ten anzusiedeln ist.