Die Diskussion um den Verzicht auf ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist sehr spannend. Denn es gibt für beide Seiten gute Argumente. Deswegen ist es schwierig hier eine Meinung zu haben. Es scheint also sinnvoll, einfach mal die Fakten zusammenzutragen, damit dann jeder für sich entscheiden kann, ob ein zeitlich befristetes Anerkenntnis Vorteile hat. Und wenn ja, für wen 😉
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Was ist ein unbefristetes Anerkenntnis?
Wenn ich meine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantrage, dann prüft der Versicherer, ob er leisten muss. Wenn er der Meinung ist, dass er nach den Bedingungen leisten muss, dann muss er das so lange, bis der Vertrag endet oder die Berufsunfähigkeit endet. Dafür gibt es dann sogenannte Nachprüfungsverfahren.
Hat der Versicherer einmal in seine Leistungspflicht eingewilligt, passiert was ganz spannendes. Die Beweislast kehrt sich um. Das bedeutet folgendes: Als ich die Leistung beantragt habe, musste ich beweisen, dass ich BU bin. In der Nachprüfung muss der Versicherer beweisen, dass ich es nicht mehr bin. Und er muss so lange leisten, bis er das bewiesen hat.
Jetzt haben wir sicher alle schon mal davon gehört, wie schwierig es ist, die Berufsunfähigkeit zu beweisen. Und genauso schwierig ist es zu beweisen, dass die BU wegfällt.
Logisch ist, dass ich helfen muss. Wenn der Versicherer einen Arztbericht will, muss ich den besorgen. Aber es ist dann auch legitim, erstmal nachzufragen, von welchem Arzt der Bericht sein soll, wenn es nicht eindeutig ist. Und die 2 Wochen, die es dauert, bis der Versicherer wieder antwortet, bekomm ich schon mal weiter mein Geld. Ebenso kann ich ein Gegengutachten anfordern. Das dauert alles seine Zeit.
Was ist ein zeitlich befristetes Anerkenntnis?
Wenn der Versicherer sich in der Erstprüfung nicht sicher ist, ob ich BU bin oder nicht, kann er ein sogenanntes zeitlich befristetes Anerkenntnis aussprechen. Dann sagt der Versicherer, dass er mal für ein Jahr leistet, weil es schon so aussieht, als wäre ich BU, er aber nicht sicher ist, ob es so ist und/oder ob es lange dauern wird.
Da passiert dann nix spannendes. Die Beweislast bleibt bei mir. Wenn das Jahr vorbei ist, muss ich erneut beweisen, dass die BU weiter vorliegt. Das kann dann deutlich schwieriger sein. Entweder komme ich mittlerweile besser mit der Krankheit klar, sodass die Einschränkung weniger eindeutig ist. Oder, was nicht unwahrscheinlich ist, ich habe eine Umschulung begonnen und muss mir die neuen Fertigkeiten anrechnen lassen.
Aber egal, ob es beim zweiten Mal dann schwieriger ist oder nicht. Ich hab den Stress zweimal.
Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis hat auch Vorteile…
Zunächst mal: Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist nur dann gültig, wenn der Versicherer mich auf die Nachteile verständlich hinweist. Wenn das nicht passiert, hat der Versicherer unbefristet anerkannt 🙂
Der Vorteil des befristeten Anerkenntnisses liegt erstmal bei Versicherer. Er spart sich die Kosten einer umfassenden Prüfung und muss keine Rücklagen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bilden.
Ein Vorteil für den Kunden ist, dass es schnell und unkompliziert Geld gibt. Aber es ist eben auch gefährlich.
So richtig Sinn ergibt es für den Kunden nur, wenn er gerade mal 6-12 Monate BU war und bei Antragstellung schon wieder gesund ist. Oder wenn die Krankheit für gewöhnlich im Verlauf nicht länger als 12 Monate dauert. Das könnte bei einem Brustkrebs mal der Fall sein.
Unterm Strich
Es gibt bereits Versicherer, die in den Bedingungen stehen haben, dass sie nur dann ein zeitlich befristetes Anerkenntnis aussprechen, wenn es eindeutig zum Vorteil des Kunden ist. Das ist eine nachahmenswerte Regelung, der der Markt bitte folgen sollte. Dann wäre die endlose Diskussion über Sinn und Unsinn auch schon beendet.
Ein wirklich guter Artikel vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion zu diesem Thema. Leider wird viel zu oft nicht ausreichend differenziert. Vielen Dank für die Anregung.
Lob aus berufenem Mund 😊 Tausend Dank!
Wie wird bewiesen, was eindeutig zum Vorteil des Kunden ist. Die Idee finde ich klasse, jedoch zeigt die Vergangenheit, das ohne genaue Parameter ist Probleme geben kann und wird.
Hmm, ich würde mal argumentieren, dass der Kunde entscheiden darf, was er als Vorteil empfindet. Wäre ja Quatsch, wenn wer anders für mich entscheidet, was für mich gut ist…
Ich bin ehrlich gesagt eher ein „Fan“ von Unternehmen, die auf die zeitlich befristete Anerkenntnis der BU von vornherein verzichten und ziehe diese vor. Aktuell habe ich einen Leistungsfall (Kunde hat Burn-Out) bei dem nun erneut geprüft wird und das ist alles andere als einfach. Für mich als Vermittler und Unterstützer aber noch schwieriger für den Kunden, der andere Probleme in seinem Leben hat…
Kommt immer drauf an. Im Falle eines Burn-Outs ist es schlecht. Bei anderen Erkrankungen kann es aber doch deutlich einfacher sein.