Lehrer lassen sich bei der Korrekturrechnik grob in zwei Gruppen aufteilen. Die einen sind die Fehlerfinder, die anderen sind die Schatzsucher. Das Fehlerfinden kostet wenig Aufwand, verbraucht aber viel Rotstift. Möchte der Lehrer das Positive hervorheben, muss der Text aufwendig kommentiert werden. Beim Lesen von AVB ist es sehr ähnlich. Das Kritisieren ist sehr einfach. Dabei ist die Absicht dahinter manchmal sogar im Kundensinne, aber der Kritiker liest eben anders. Unter diesem Aspekt habe ich die AVB der neuen SBU der AXA gelesen.

Die neuen AVB der SBU der AXA sind größtenteils lesbar geschrieben und im Detail finden sich hier immer wieder sehr kundenfreundliche Konkretisierungen zum Versicherungsschutz.

Der fingierte Prognosezeitraum bei der SBU der AXA

Zu Beginn stolpert der versierte Leser zunächst, da die SBU der AXA den fingierten Prognosezeitraum nicht wie die Mitbewerber unter dem Punkt „Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?“ nennt, sondern diesem zwei Seiten später den eigenen Punkt „Wann liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn eine Prognose nicht möglich ist?“ widmet. Der geübte Bedingungsleser weiß sowieso, dass jeder Paragraf unbedingt zu Ende gelesen werden muss.

Interessante Definition der Infektion

Der Versicherungsschutz beinhaltet eine Leistung wegen Infektionsgefahr. Interessant ist hier, dass die AXA nicht nur bei einem vollständigen behördlichen Verbot leistet, sondern auch, wenn ich nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ansteckend bin. Inwieweit das praktische Relevanz hat, kann ich wegen der Abwesenheit einer Datengrundlage nicht beurteilen. Es ist aber vorstellbar, dass der Zugang zur Leistung über ein Gutachten schneller erreicht sein kann als über eine Behörde.

Ausscheiden aus dem Berufsleben

Eine Unterbrechung der Berufsausübung wegen z.B. Elternzeit von bis zu drei Jahren wäre bedingungsgemäß bei der SBU der AXA kein Ausscheiden aus dem Berufsleben. Unklar ist, ob eine Elternzeit von mehr als drei Jahren als solche angesehen würde. Das wäre relevant, denn sie würde dem Versicherer ermöglichen, im Leistungsfall auf Grundlage der Kenntnisse und Fähigkeiten und der Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens abstrakt zu verweisen. Strenggenommen sind Unterbrechungen wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit unabhängig von der Dauer kein Ausscheiden aus dem Berufsleben. Denn ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nach wie vor grundsätzlich zur Verfügung.

Sehr interessant und hilfreich ist die Klarstellung, dass die versicherte Person, die noch keiner Tätigkeit nachgegangen ist, dann berufsunfähig ist, wenn sie zu 50% außerstande wäre, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Das würde Versicherte betreffen, die nach Abschluss der Schule das Berufsleben mit einem Sabbatical starten.

Die SBU der AXA für Azubis und Studenten

Bei Azubis würde bei der konkreten Verweisung auf Vergütung und sozialer Wertschätzung des regelmäßig mit erfolgreichem Abschlusses einer solchen Berufsausbildung verbundenen Berufes abgestellt. Sofern ich schon mindestens die Hälfte der Ausbildung absolviert habe.

Bei Studenten gilt diese Regel nur bei Studenten der Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder der Pharmazie. Ob es hierfür die Erfahrungswerte der Leistungsabteilung der AXA oder sonstige Gründe verantwortlich sind, muss offen bleiben.

Die AU-Klausel

Der neue Tarif enthält beinahe selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Baustein anzuwählen, der Leistungen bei Krankschreibungen –also eine sogenannte AU-Klausel– verspricht.

Die Leistung ist auf 18 Monate begrenzt. Positiv ist hervorzuheben, dass eine Krankschreibung entsprechend der in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen oder entsprechende privatärztliche Atteste ausreichend sind.

Sehr schön ist die Klarstellung, dass bei privat Versicherten eine Teilarbeitsunfähigkeit nur dann keine Unterbrechung darstellt, wenn die AU mit mindestens 50% bescheinigt wird. Diese Unterbrechung erkennt die AXA für 6 Wochen an.

Ebenfalls einzigartig ist, dass innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit eine erneute AU wegen derselben Erkrankung sofort die Leistung auslösen würde. Ich müsste nicht erneut den 6-Monatszeitraum erfüllen.

Negativ ist zu bewerten, dass zeitgleich eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden muss. Das ist in fast jedem Fall auch sinnvoll. Und es ist sogar vielleicht gut gemeint, den Versicherten mit sanften Druck hierzu bewegen zu wollen. In der strengen Auslegung kann dies aber eine Obliegenheitsverletzung bedeuten, die der Versicherer sanktionieren könnte.

Fazit

Unterm Strich ist die neue SBU der AXA eine weitere Alternative am Markt, die in vielen Fällen dem Kunden eine passgerechte Lösung bieten kann.