„Der beste Zeitpunkt, einen Baum zu pflanzen, war vor 20 Jahren. Der zweitbeste ist heute!“ Aber dieser Sinnspruch lässt sich hervorragend auch auf die Altersversorgung anwenden. Hier gilt es, den Rentenfaktor auf Ehrlichkeit zu untersuchen, damit man zukünftig keine Überraschung erlebt.

Wer heute nicht spart, hat morgen kein Geld. Und selbst, wenn man in der Zukunft viel Geld haben sollte, würde das noch kein lebenslanges finanzielles Auskommen sichern. Das Risiko, länger zu leben, als man es sich leisten kann, lässt sich nur mit einer Rentenversicherung absichern. So einfach ist das.

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Das „beste“ Produkt gibt es nicht

Aber auch wenn die Erkenntnis vorliegt, dass eine Rentenversicherung dringend notwendig ist, steht immer noch die Aufgabe an, den Anbieter und das jeweils passende Produkt auszuwählen. Hier lässt sich seriös nichts sagen, welche Lösung für alle gleichermaßen angemessen wäre.

Sicher ist es mit Blick auf die Renditeerwartungen über längere Laufzeiten sinnvoll, mit fondsgebundenen Produkten zu arbeiten. Aber „das beste“ Produkt gibt es auch hier nicht, weil jeder seine eigene Vorstellung davon hat, wie, wodurch und in welchem Umfang er im Ruhestand versorgt sein möchte.

Es gibt allerdings allgemeingültige Punkte, die die Qualität einer fondsgebundenen Rentenversicherung bestimmen. Sie sind mitunter nicht leicht zu entdecken. Hier herrschen immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern, was die Transparenz, um nicht zu sagen das „sich ehrlich Machen“, in den Produktunterlagen betrifft.

Information ist die Voraussetzung

Der Kunde kann nicht ausreichend verstehen, worauf es in Fragen der privaten Altersvorsorge ankommt, also muss der kundige Vermittler es ihm zeigen. Und das ist nicht leicht. Fragt man den Versicherer, wie sich die Rentenhöhe denn konkret berechne oder worauf sich die Rechnungsgrundlagen bezögen, darf man unter Umständen mehrere Tage auf eine Antwort warten.

Es ist aber die Pflicht des Vermittlers, den Kunden über die Produktqualität zu informieren, weshalb sich der Versicherungsmakler unbedingt eigenständig, auf möglichst neutraler Quellengrundlage, erst einmal selbst informieren muss.

Einfach gesagt, ist eine Rentenversicherung ein Versprechen. Die Qualität des Versprechens hängt davon ab, wie realistisch, präzise und plausibel es ist. Im Wesentlichen lässt sich das aus den Kennzahlen, dem Bedingungswerk und dem Produktinformations-Blatt ablesen.

Aufstellung des Versicherers

Ob das abgegebene Versprechen der Gesellschaft realistisch ist, sieht man am ehesten an den Kennzahlen des Unternehmens. Hier ist bei Lebensversicherern besonders interessant, wie viel Eigenkapital vorhanden ist. In Deutschland sind Versicherer verpflichtet, für jedes Risiko Eigenkapital zu hinterlegen.

Das gilt auch beziehungsweise mittlerweile besonders für das Anlagerisiko. Möchte der Versicherer beispielweise Kundengelder in Aktien investieren, muss er über den Daumen gepeilt in gleicher Höhe Eigenmittel bereitstellen. Ertragreiche Investitionen muss sich ein Versicherer also leisten können. Kann das Unternehmen nur in sichere Anlagen investieren, weil kaum Eigenkapital vorhanden ist, kann es auch keine hohen Garantien oder Renditen versprechen, da es schlicht nicht dazu in der Lage ist.

Eine weitere zu prüfende Frage ist, wie viele hochverzinste Verträge aus früheren Jahren im Bestand des Versicherers sind. Erwirtschaftet ein Unternehmen 3,8 Prozent Rendite, kann jeder Altvertrag mit einem Garantie-Zins von vier Prozent eine Belastung darstellen.

Rentenfaktor ist ausschlaggebend

Selbstverständlich sind die Kennzahlen nicht alleine entscheidend, um zu sehen, ob ein Produkt von guter Qualität ist. Wichtiger sind die Tarifbedingungen und das Produktinformations-Blatt. Hier wird bestimmt, was der Tarif wann leistet.

Maßgebend für die Rentenleistung ist der Rentenfaktor. Er wird in den Bedingungen definiert und legt anhand des Garantiezinses und der verwendeten Sterbetafel fest, in welchem Verhältnis das Vertragsguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Dabei ist die Höhe des Rentenfaktors nicht alleine entscheidend für die Qualität, sondern der Zeitpunkt seiner Festlegung und der Umfang des Geltungsbereichs, also für welchen Teil des Vertragsguthabens er gilt. Hier gibt es verschiedene Ausprägungen.

Idealerweise wird der Rentenfaktor zu Vertragsbeginn festgelegt und gilt für das gesamte Vertragsguthaben. Manche Anbieter gehen sogar so weit, dass bei Rentenbeginn eine Günstigerprüfung stattfindet. Wenn der dann aktuelle Rentenfaktor höher ist als der garantierte, dann wird dieser zur Berechnung verwendet. Ansonsten eben der zu Vertragsbeginn garantierte Rentenfaktor.

Zwei Faktoren zu beachten

Unterhalb der Ideallösung finden sich viele verschiedene Varianten, bei denen zwei Faktoren besondere Beachtung finden.

Zum einen kann der Geltungsumfang eingeschränkt sein. Im äußersten Fall gilt der garantierte Rentenfaktor dann nur auf die eingezahlten Beiträge, aber nicht für Dynamiken, Überschüsse und Zuzahlungen. In dieser Variante kann es durchaus passieren, dass das Vertragsvermögen deutlich über den eingezahlten Beiträgen liegt, aber die tatsächliche Rente dann nur unerheblich über der Garantierente.

Zum anderen kommt es darauf an, wann der Rentenfaktor festgelegt wird. Am besten geschieht dies zu Vertragsbeginn. Denn häufig werden Dynamiken, Zuzahlungen und Überschüsse zu den Rechnungsgrundlagen verrentet, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gültig waren.

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Mögliche Nachteile für den Kunden beim Rentenfaktor

Am schlechtesten ist es aus Kundensicht, wenn der Rentenfaktor zum Rentenbeginn festgelegt wird. In diesem Fall lässt sich über die Höhe der Rente schlicht nichts im Voraus sagen. Selbst bei doppeltem Kapital kann die Rentenhöhe auf dem Garantieniveau liegen, wenn das Versicherungs-Unternehmen den Rentenfaktor entsprechend anpasst.

Ganz besonders ist darauf zu achten, ob die garantierten Rechnungsgrundlagen nur zum vereinbarten Rentenbeginn gültig sind. Ist das der Fall, dann würde an diesem Tag der zu Vertragsbeginn vereinbarte Rentenfaktor gelten. Aber wenn der Versicherungsnehmer an einem Tag vorher oder nachher in Rente ginge, würde die Rentenhöhe zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen neu berechnet werden.

Prognostizierte Leistung nachvollziehbar gestalten

Der garantierte Rentenfaktor ist im Produktinformations-Blatt festgeschrieben. Hier lässt sich auch sehr gut die Ehrlichkeit des Anbieters ablesen. Für einen 35-Jährigen, der mit 67 in Rente zu gehen plant, liegt der garantierte Rentenfaktor derzeit zwischen 24 bis 28 Euro Rente je 10.000 Euro. Der aktuelle Rentenfaktor liegt zwischen 30 bis 34 Euro.

Das muss hier erwähnt werden, da die meisten Versicherer in ihren Angeboten die Rentenhöhe mit dem aktuellen Rentenfaktor angeben. Dadurch fällt die Rente entsprechend etwa um 25 Prozent höher aus. Kaufmännisch ist es nachvollziehbar, dass an dieser Stelle optimiert wird. Denn der Kunde entscheidet in 99 Prozent der Fälle auf Grundlage dieser Zahl.

Manche Versicherer illustrieren deswegen die bei verschieden hoher Fondsentwicklung erreichbaren Renten auch nicht mit der Zuwachsrente, die gewöhnlich den geringsten Ausgangswert hat, aber eben am höchsten steigen kann, sondern arbeiten mit teildynamischen Varianten, um die Anfangsrente höher darzustellen. Hierauf sollte der (im Wortsinne) gewissenhafte Vermittler den Kunden hinweisen und die entsprechenden Renten mit dem garantierten Rentenfaktor nachrechnen. Nur so kann überhaupt ein Vergleich über die prognostizierte Leistung stattfinden.

Realistische Versprechen im Rentenfaktor geben

Es ist unnötig zu diskutieren, ob diese Garantien je zum Tragen kommen. Man möchte sich eine weitere Abwärts-Entwicklung der Zinsen wirklich nicht vorstellen und die Steigerungsfähigkeit der Lebenserwartung ist sicher endlich. Aber niemand kann in die Zukunft sehen.

Jedoch ist es eine ebenso unnötige Irreführung der Kunden, wenn man nicht auf das garantierte Verhältnis zwischen Kapital und Rente abstellt bei der Illustration einer möglichen Rente. Wenn die Branche sich glaubwürdig von ihrem negativen Image entfernen will, ist es unbedingt notwendig, dass die gegebenen Versprechen realistisch, präzise und ehrlich sind.

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