Albert Schweitzer wird zitiert: „Keine Zukunft vermag wieder gut zu machen, was man in der Gegenwart versäumt.“ Herr Schweitzer hat sicherlich in einem größeren Kontext gedacht, aber dieser Sinnspruch lässt sich hervorragend auf die Altersversorgung anwenden. Wer heute nicht spart, hat morgen kein Geld. Und selbst, wenn ich morgen viel Geld hätte, habe ich noch lange kein lebenslanges finanzielles Auskommen. Das Risiko, länger zu leben, als ich es mir leisten kann, lässt sich nur mit einer Renten-Versicherung absichern. So einfach ist das.

Die Auswahl der richtigen Renten-Versicherung

Aber selbst, wenn ich erkannt habe, dass eine Renten-Versicherung dringend notwendig ist, stehe ich immer noch vor der Wahl des Anbieters und des für mich passenden Produktes. Hier lässt sich selbstverständlich seriös nichts sagen, was für alle gleichermaßen zutreffend wäre. Sicher ist es über längere Laufzeiten immer sinnvoll, mit fondsgebundenen Produkten zu arbeiten. Aber das beste Produkt gibt es nicht, weil jeder seine eigene Vorstellung davon hat, wie, wodurch und in welchem Umfang er im Ruhestand versorgt sein möchte.

Gelebte Transparenz in der Renten-Versicherung

 Allerdings gibt es allgemeingültige Punkte, die die Qualität einer Renten-Versicherung bestimmen. Diese Punkte sind mitunter nicht leicht zu entdecken. Hier gibt es leider immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern, was die Transparenz, um nicht zu sagen die Ehrlichkeit, betrifft. Der Kunde kann nicht verstehen, worauf es ankommt, also muss der kundige Vermittler es ihm zeigen. Und das ist nicht leicht. Fragt man den Versicherer, wie sich die Rentenhöhe denn konkret berechne oder worauf sich die Rechnungsgrundlagen bezögen, darf man unter Umständen mehrere Tage auf eine Antwort warten. Es ist aber die Pflicht des Vermittlers, den Kunden über die Produktqualität zu informieren, weshalb ich mich als Versicherungsmakler unbedingt eigenständig, auf möglichst neutraler Quellengrundlage, erst einmal selbst informieren muss.

Die Rentenhöhe ist ein Versprechen

Einfach gesagt, ist eine Renten-Versicherung ein Versprechen. Die Qualität des Versprechens hängt davon ab, wie realistisch, präzise und ehrlich es ist. Im Wesentlichen lässt sich das aus den Kennzahlen, den Bedingungen und dem Produktinformationsblatt ablesen.

Unternehmenskennzahlen

Ob das abgegebene Versprechen der Gesellschaft realistisch ist, sieht man am ehesten in den Kennzahlen des Unternehmens. Hier ist bei Lebensversicherern besonders interessant, wie viel  Eigenkapital vorhanden ist. In Deutschland sind Versicherer nämlich verpflichtet, für jedes Risiko Eigenkapital zu hinterlegen. Das gilt auch bzw. mittlerweile besonders für das Anlage-Risiko. Möchte der Versicherer beispielweise Kundengelder in Aktien investieren, muss er über den Daumen gepeilt in gleicher Höhe Eigenmittel bereitstellen. Ertragreiche Investitionen muss sich ein Versicherer also leisten können. Kann das Unternehmen nur in sichere Anlagen investieren, weil kaum Eigenkapital vorhanden ist, kann es auch keine hohen Garantien oder Renditen versprechen, da es schlicht nicht dazu in der Lage ist.

Ebenso muss man sich ansehen, wie viele hochverzinste Verträge aus früheren Jahren im Bestand des Versicherers sind. Erwirtschaftet ein Unternehmen 3,8% Rendite ist jeder Altvertrag mit einem Garantie-Zins von 4% ein schlechtes Geschäft. Logisch.

Produktinformationsblatt und Bedingungen

Selbstverständlich sind die Kennzahlen nicht alleine entscheidend, um zu sehen, ob ein Produkt von guter Qualität ist. Wichtiger sind die Bedingungen und das Produktinformationsblatt. Hier wird bestimmt, was der Tarif wann leistet. Maßgebend für die Rentenleistung ist der Rentenfaktor. Er wird in den Bedingungen definiert und legt anhand des Garantie-Zinses und der verwendeten Sterbetafel fest, in welchem Verhältnis das Vertragsguthaben in eine Rente umgewandelt wird. Dabei ist die Höhe des Rentenfaktors nicht alleine entscheidend für die Qualität, sondern der Zeitpunkt seiner Festlegung und der Umfang des Geltungsbereichs, also für welchen Teil des Vertragsguthabens er gilt. Hier gibt es verschiedene Ausprägungen.

Der Rentenfaktor in der Renten-Versicherung

Idealerweise wird der Rentenfaktor zu Vertragsbeginn festgelegt und gilt für das gesamte Vertragsguthaben. Manche Anbieter gehen sogar so weit, dass bei Rentenbeginn eine Günstigerprüfung stattfindet. Wenn der dann aktuelle Rentenfaktor höher ist als der garantierte, dann wird dieser zur Berechnung verwendet, ansonsten eben der zu Vertragsbeginn garantierte.

Unterhalb der Ideallösung finden sich viele verschiedene Varianten, bei denen zwei Faktoren besondere Beachtung finden. Zum einen kann der Umfang eingeschränkt sein. Im krassesten Fall gilt der garantierte Rentenfaktor nur auf die eingezahlten Beiträge, aber nicht für Dynamiken, Überschüsse und Zuzahlungen. In dieser Variante kann es durchaus passieren, dass das Vertragsvermögen deutlich über den eingezahlten Beiträgen liegt, aber die tatsächliche Rente dann nur unerheblich über der Garantie-Rente.

Wann werden die Berechnungsgrundlagen festgelegt?

Zum anderen kommt es darauf an, wann der Rentenfaktor festgelegt wird. Am besten zu Vertragsbeginn. Häufig werden Dynamiken, Zuzahlungen und Überschüsse zu den Rechungsgrundlagen verrentet, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gültig waren. Am schlechtesten ist es aus Kundensicht, wenn der Rentenfaktor zum Rentenbeginn festgelegt wird. In diesem Fall lässt sich über die Höhe der Rente schlicht nichts im Voraus sagen. Selbst bei doppeltem Kapital kann die Rentenhöhe auf dem Garantie-Niveau liegen, wenn das Versicherungs-Unternehmen den Rentenfaktor entsprechend anpasst.

Ganz besonders muss man darauf achten, ob die garantierten Rechungsgrundlagen nur zum vereinbarten Rentenbeginn gültig sind. Ist das der Fall, dann würde an diesem Tag der zu Vertragsbeginn vereinbarte Rentenfaktor gelten. Aber wenn der Versicherungsnehmer an einem Tag vorher oder nachher in Rente ginge, würde die Rentenhöhe zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen neu berechnet werden.

Ehrlichkeit offenbart sich im Rentenfaktor

Der garantierte Rentenfaktor ist im Produktinformationsblatt der Renten-Versicherung festgeschrieben. Hier lässt sich auch sehr gut die Ehrlichkeit des Anbieters ablesen. Für einen 35-Jährigen, der mit 67 in Rente zu gehen plant, liegt der garantierte Rentenfaktor derzeit zwischen 24-28 Euro Rente je 10.000 Euro. Der aktuelle Rentenfaktor liegt zwischen 30-34 Euro. Das muss hier erwähnt werden, da die meisten Versicherer in ihren Angeboten die Rentenhöhe mit dem aktuellen Rentenfaktor angeben. Dadurch fällt die Rente entsprechend etwa um 25% höher au. Kaufmännisch ist es nachvollziehbar, dass an dieser Stelle optimiert wird, da der Kunde in 99% der Fälle über diese Zahl entscheidet.

Hochrechnungen sind unverbindlich

Deswegen illustrieren manche Versicherer die bei verschieden hoher Fondsentwicklung erreichbaren Renten auch nicht mit der Zuwachs-Rente. Diese hat für gewöhnlich den geringsten Ausgangswert, aber kann am höchsten steigen. Die meisten arbeiten mit teildynamischen Varianten, um die Anfangsrente höher darzustellen. Hierauf sollte der (im Wortsinne) gewissenhafte Vermittler den Kunden hinweisen und die entsprechenden Renten mit dem garantierten Rentenfaktor nachrechnen. Nur so kann überhaupt ein Vergleich über die prognostizierte(!) Leistung der Renten-Versicherung stattfinden.

Unterm Strich

Es ist unnötig zu diskutieren, ob diese Garantien je zum Tragen kommen. Man möchte sich eine weitere Abwärts-Entwicklung der Zinsen wirklich nicht vorstellen und die Steigerungsfähigkeit der Lebenserwartung ist sicher endlich. Aber niemand kann in die Zukunft sehen. Jedoch ist es eine ebenso unnötige Irreführung der Kunden, wenn man nicht auf das garantierte Verhältnis zwischen Kapital und Rente abstellt bei der Illustration einer möglichen Rente. Wenn die Branche sich glaubwürdig von ihrem negativen Image entfernen will, ist es unbedingt notwendig, dass die gegebenen Versprechen realistisch, präzise und ehrlich sind.