2026 bringt einige spürbare Anpassungen – vom Mindestlohn über Steuer- und Sozialversicherungswerte bis hin zu Änderungen bei Rente, Mobilität und Familienleistungen. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Punkte kompakt erklärt (inklusive kurzer Begriffserklärungen, wo es schnell technisch wird).
1) Arbeit & Einkommen: Mehr Mindestlohn, höhere Minijob-Grenze, Azubi-Mindestvergütung
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € pro Stunde.
Auszubildende erhalten im 1. Lehrjahr mindestens 724 €.
Die Minijob-Grenze steigt auf 603 € monatlich.
Kurz erklärt: Die Mindestausbildungsvergütung ist die gesetzliche Untergrenze dafür, was Auszubildende mindestens bekommen müssen – gestaffelt nach Ausbildungsjahr.
2) Mobilität: Deutschlandticket teurer, Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer
Das Deutschlandticket kostet 63 € pro Monat.
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) wird generell ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent angepasst.
Kurz erklärt: Die Pendlerpauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du zur Arbeit pendelst (einfacher Weg pro Arbeitstag).
3) Steuern: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Vorabpauschale & Fristen
Grundfreibetrag (Einkommensteuer): 12.348 € für Ledige. Bei Zusammenveranlagung liegt er bei 24.696 €. Hinweis: Hier kommt es in Übersichten häufig zu Tippfehlern – wichtig ist, dass es bei Zusammenveranlagung nicht 12.696 €, sondern 24.696 € sind.
Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 € angehoben.
Das Kindergeld steigt um 4 € auf 259 € pro Kind und Monat.
Kurz erklärt: Beim Kinderfreibetrag prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für dich günstiger ist (Günstigerprüfung).
Vorabpauschale: Der Basiszins beträgt 2,53 % und wird am 02. Januar 2026 fällig.
Kurz erklärt: Die Vorabpauschale ist eine Art steuerliche Vorab-Besteuerung bei Fonds/ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (thesaurieren). Sie ist keine „Extra-Steuer“, sondern verlagert Besteuerung zeitlich nach vorn.
Abgabefrist Steuererklärung 2025: 31.07.2026.
4) Rente & Ruhestand: Rentenerhöhung, Aktivrente, Rentenwerte & Besteuerung
Zum 01. Juli 2026 wird nach ersten Hochrechnungen eine Rentenerhöhung von ca. 3,7 % erwartet.
Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen.
Der Wert eines Rentenpunkts beträgt aktuell 40,79 € (der neue Wert wird wieder zum 01.07. festgelegt).
Um einen Rentenpunkt zu erhalten, benötigt man 2026 ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 51.944 € pro Jahr. Maximal sind 1,9521 Rentenpunkte möglich (entspricht der BBG von 101.400 € pro Jahr).
Neurentner müssen 84 % ihrer Rente versteuern.
Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 112,16 € monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 €.
Altersvorsorgeaufwendungen: Für das Jahr 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 € und zusammen veranlagte Personen bis zu 61.652 € steuerlich absetzen.
5) Betriebliche Vorsorge: Direktversicherung, Freibeträge & Bagatellanwartschaften
Direktversicherungen sind bis zu 338 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 338 € monatlich steuerfrei in entsprechende Altersvorsorgeprodukte investiert werden.
Betriebsrenten werden nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu 281,50 € monatlich bleiben anrechnungsfrei.
Bagatellanwartschaften (Werte 2026): Monatsrente 79,10 €; Kapital 9.492 €.
Kurz erklärt: Bagatellanwartschaften sind sehr kleine Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung. Liegt die Anwartschaft unter bestimmten Grenzwerten, kann sie in bestimmten Fällen vereinfacht abgefunden werden (z. B. Einmalzahlung statt Mini-Rente).
6) Krankenversicherung: Zusatzbeiträge steigen
Die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen steigen. Wichtig: Die konkrete Höhe hängt von deiner Krankenkasse ab.
7) Energie: Entlastung durch Wegfall der Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage entfällt.
8) Familie, Bildung, Soziales: Ganztagesbetreuung, Grundsicherung statt Bürgergeld
Es gibt ein Recht auf Ganztagesbetreuung für alle Schüler/-innen der 1. Klasse.
Das Bürgergeld soll Grundsicherung heißen. Ab 01. Juli 2026 wird Fehlverhalten wie z. B. Nichteinhaltung von Terminen oder Verweigerung der Arbeitsaufnahme härter sanktioniert.
9) Ehrenamt: höhere Pauschalen
Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3.000 € auf 3.300 €. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 € auf 960 € angehoben. Das betrifft z. B. Trainer in Sportvereinen oder Musikdirigenten.
10) Sozialversicherung: neue Grenzwerte (JAEG/BBG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77.400 € jährlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bundeseinheitlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 8.450 € monatlich.
Kurz erklärt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Schwelle, ab der du dich unter bestimmten Voraussetzungen privat krankenversichern könntest. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden – alles darüber bleibt beitragsfrei.
11) Gastronomie: dauerhaft weniger Umsatzsteuer auf Speisen
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert.
Fazit: 2026 lohnt sich ein schneller Finanz-Check
Viele Änderungen sind für sich genommen klein. In Summe beeinflussen sie aber häufig ganz konkret dein Netto, deine Steuerlast, deine Vorsorgeplanung und deinen Alltag. Wer einmal im Jahr seine Zahlen aktualisiert (Gehalt, Vorsorge, Steuern, Versicherungen), kann unnötige Abzüge vermeiden und Chancen besser nutzen. Für eine persönliche Beratung nimm einfach hier mit uns Kontakt auf.
















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