Mit der Unfall Individual der Bayerischen bringt der Versicherer eine Unfall-Versicherung auf den Markt, die dem Versicherungsnehmer grundsätzlich keine Summe auszahlt, sondern alle Kosten und Ausfälle erstattet, die durch einen Unfall entstehen. Der Gedanke ist sehr interessant, die Umsetzung lässt aber noch einige Fragen offen.

Die Unfall Individual der Bayerischen: Haftpflicht-Schutz bei Eigenschaden

Der Grundgedanke der Unfall Individual der Bayerischen ist simpel. Entsteht der versicherten Person durch einen bedingungsgemäßen Unfall ein finanzieller Schaden, so wird dieser von der Bayerischen ersetzt. Insgesamt bis zu 10.000.000 Euro. Das bedeutet, wenn ich wegen eines Unfalls nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann, wird mir mein Gehalt ersetzt. Gesetzliche Leistungen, private Versicherungen, wie z.B. die private Krankenversicherung oder eventuelle Haftungsansprüche gegen Dritte werden angerechnet. Habe ich also vorher 2.000 Euro netto verdient und erhalte 600 Euro Erwerbsminderungs-Rente, zahlt mir die Bayerische die restlichen 1.400 Euro im Monat.

Hier ist wohl noch zu klären, inwieweit die Bayerische Gehaltssprünge, die im ursprünglichen Beruf zu erzielen gewesen wären, berücksichtigt.  Auf Nachfrage bei der Bayerischen liegt hier das grundsätzliche Problem im Nachweis, besonders bei Studenten und Kindern, die derzeit kein oder nur geringes Einkommen beziehen, aber zukünftig wohl ein hohes Einkommen erzielen hätten können. Ebenso wird ein Selbständiger schwer seinen zukünftigen Erfolg beweisen können.

Was verrechnet die Bayerische?

Außerdem ist nicht klar, ob die Bayerische Gehalt aus einem neuen Job verrechnet oder nicht bzw. welche Sanktionsmöglichkeiten der Versicherer hat, wenn ich mich weigere, einen neuen Beruf aufzunehmen.  Hier treten praktisch alle Probleme der Verweisbarkeit auf, die wir aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung kennen. Die Bayerische merkt hierzu an, dass sich aus der Schadenminderungspflicht ergebe, dass zukünftiges Gehalt anzurechnen ist und der Versicherte sich zu bemühen habe, einen neuen Job aufzunehmen.

Lebenslange Leistung

Die Unfall Individual der Bayerischen übernimmt nicht nur das Gehalt, sondern gleicht auch fehlende Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung bei der Altersrente aus. Hätte ich also mit meinem bisherigen Gehalt Anspruch auf 1.400 Euro Altersrente, jetzt aber nur noch 600 Euro, zahlt mir der Versicherer die restlichen 800 Euro.  Ob die Bayerische bei einer Frühverrentung nur die Lücke zur möglichen Rente bei einer Frühverrentung schließt oder ob sie zum vollen Netto-Gehalt auffüllt, bis die offizielle Altersrente mit 67 erreicht ist, ist ebenfalls unklar. Hierzu erklärt die Bayerische, dass bei unfallbedingter Frühverrentung das Gehalt bis 67 die Erstattungsgrundlage bildet.

Da alle entstehenden Kosten gedeckt sind, ist die Unfall Individual der Bayerischen auch für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit interessant. Hier müsste die Bayerische zusätzlich zum Gehaltsausfall auch die entstehenden Kosten für den Heimplatz und alles andere zahlen.

Vieles muss im Einzelfall bestimmt werden

Es ist anzunehmen, dass die Bedingungen mit der Zeit immer umfangreicher werden, da an vielen Stellen der Leistungsumfang noch unklar ist. Angenommen ich habe eine Eigentumswohnung im vierten Stock einer Münchener Altbauwohnung ohne Fahrstuhl. Kann ich dann meine Wohnung auf Kosten der Bayerischen behindertengerecht machen? Oder kann ich mir eine behindertengerechte Wohnung suchen? Die Bayerische könnte sich bei diesem Beispiel durchaus beide Lösungen vorstellen, wobei der Umbau schwierig zu gestalten wäre.

Auch ist in den Bedingungen nicht definiert, von welcher Qualität Hilfsmittel, Prothesen etc. sein müssen, um erstattungsfähig zu sein. Die einzige Begrenzung sind hier die 10 Millionen. Die Behandlungsqualität richtet sich laut der Bayerischen nach der medizinisch notwendig ärztlichen befürworteten Behandlung zur Widerherstellung der Lebensqualität und Leistungsfähigkeit.

Beitrag nach versichertem Einkommen

Die Prämie berechnet sich nach dem Einkommen der versicherten Person und ich muss jedes Jahr neu melden. Das maximal versicherbare Gehalt beträgt 5.000 Euro. Sollte das Gehalt tatsächlich höher sein, als das zur Prämienberechnung angegebene, kürzt die Bayerische die gezahlte Rente im gleichen Verhältnis, laut Aussage der Bayerischen aber nicht die Zahlung von allen entstehenden Kosten.

Wer also über 5.000 Euro netto verdient, sollte sich anders absichern, wenn er alle entstehenden Kosten abgedeckt wissen möchte. Das sollte in dieser Gehaltsklasse auch einigermaßen gut möglich sein. Höhere Renten sind aber mit Rücksprache mit dem Rückversicherer möglich.

Die Unfall-Definition ist auf Standard-Niveau, nicht auf gehobenem. So ist z.B. ein Unfall infolge der Rettung von Menschen mitversichert, aber nicht von Tieren und Sachen. Außerdem sind Meniskus und Bänder ausgeschlossen, ebenso wie Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen.

Die Todesfallleistung ist auf 25.000 Euro begrenzt. Vorher erhaltene Leistungen rechnet die Bayerische an.

Darüber hinaus zahlt der Versicherer auch Schmerzensgeld, sofern ein Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem bedingungsgemäßen Unfall notwendig war. Die Berechnung erfolgt nach der Hacks-Tabelle.

Die Unfall Individual der Bayerischen ist auf jeden Fall eine der besseren Ideen der letzten Jahre. Es wäre wünschenswert gewesen, an manchen Stellen genauer zu definieren. So bleibt abzuwarten, welche Ansprüche in den nächsten Jahren die Richter klären und wie die Bayerische daraufhin die Bedingungen anpasst.