Versicherungen und auch deren Vermittler sind ja immer wieder bemüht, den Kunden zu suggerieren, dass sie individuelle Lösungen anbieten. Dass die Versicherung aber per se für ein Kollektiv geschaffen ist und deshalb nur so mittel-individuell sein kann, scheint nicht weiter zu stören. Die neue Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB versucht sich gleich an zwei Stellen an mehr Individualität: Der Risiko-Einstufung und dem Aufbau der Bedingungen.

In der neuen Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB muss ich mein Rauchverhalten nachmelden

Die Kammer wirbt nämlich damit, dass „Bella Figura“ und Nichtrauchen zu günstigeren Preisen führe. Die Empörung über die unglückliche Wortwahl in der Pressemitteilung blieb aus. Es ist ja auch nichts neues, dass ein gesunder BMI und das Nichtrauchen mittlerweile auch in der Berufsunfähigkeits-Versicherung den Beitrag positiv beeinflussen.

Neu ist allerdings, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB das Rauchverhalten der Versicherten jährlich überprüfen will. Wer auf die Anfragen nicht antwortet, wird in den Rauchertarif gestuft. Da dürfte es sich lohnen, die Post des Versicherers nicht standardmäßig ungeöffnet in den Mülleimer zu werfen. Und es bleibt zu hoffen, dass das nicht Schule macht. Die Kammer ist nun der zweite Versicherer am Markt, der ein geändertes Rauchverhalten unter der Vertragslaufzeit berücksichtigen würde.

Die Bedingungen sind individuell, weil der Aufbau keinem anderen gleicht. Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, dass nicht einfach kopiert wird, aber es ist vor allem für den geübten Leser leichter den AVB zu folgen, wenn ich im §1 die Leistungen finde und im §2 die Definitionen und immer so weiter.

Es ist schwierig zu beurteilen, ob der ungeübte Leser dem Aufbau der Kammer besser folgen könnte. Allerdings sind die Formulierungen auch insgesamt nicht unbedingt leicht lesbar. So finden sich bereits im ersten Satz drei Verweise, was den Lesefluss empfindlich stört.

Außerdem fällt auf, dass der Versicherer sich oft über Gebühr absichert oder logisches klarstellt. So ist die Nachversicherungsgarantie, die sich schon unter §1 findet, auf 100% der ursprünglichen Versicherungssumme und zusätzlich auf eine insgesamte Höhe von 2.000 Euro im Monat begrenzt. Außerdem, und das findet sich wirklich selten, ist die Summe aller Versicherungen bei der Kammer aus den letzten 5 Jahren ebenfalls auf 2.000 Euro begrenzt.

Das mag sinnvoll sein, um das Risiko des Versicherers zu begrenzen, aber außergewöhnlich ist es allemal.

Kein Verzicht auf Meldefrist in der neuen Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB

Weniger außergewöhnlich, aber suboptimal ist, dass es eine Meldefrist von drei Jahren gibt. Wer später meldet, erhält maximal drei Jahre rückwirkend die Leistung. Das mag nicht oft der Fall sein, aber der gehobene Marktstandard verzichtet völlig auf Meldefristen.

Ebenso ist es unter den Top-Tarifen üblichen, auch nach endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben auf die abstrakte Verweisung zu verzichten. Es wird zwar klargestellt, dass Elternzeit immer als vorübergehendes Ausscheiden zu werten ist, aber ansonsten stellt die Kammer klar, dass es unabhängig vom Ausscheidungsgrund sei, ob der Zeitraum von 3 Jahren als dauerhaft zu werten sei.

Der Tarif ist um verschiedene Leistungen erweiterbar. Eine Anfangshilfe zahlt 3 Monatsrenten als Einmalbeitrag, wenn ich berufsunfähig werde, die Wiedereingliederungshilfe zahlt 6 Monatsrenten, wenn ich nicht mehr BU bin. Die Umorganisationshilfe zahlt 6 Monatsrenten, wenn ein Selbständiger umorganisiert und so die BU vermeidet.

Ebenso ist eine Leistung bei Krankschreibung, eine sogenannte AU-Klausel, vereinbar und eine Leistung, wenn ein Kind eine schwere Krankheit gemäß den Bedingungen erleidet.

Mit AU-Klausel und Leistung bei schweren Krankheiten

Die schweren Krankheiten müssen innerhalb von drei Jahren nach Eintritt mitgeteilt werden, sonst verfällt die Einmalleistung von 12 Monatsrenten, maximal 24.000 Euro. Es muss hier überhaupt nicht näher auf die Definitionen oder wie sinnvoll es ist, eine schwere Krankheit der Kinder mit 24.000 Euro abzusichern, eingegangen werden. Wer hier Bedarf sieht, sollte sich eher eine selbständige Schwere-Krankheiten-Absicherung suchen. Diese könnte ich auch in der passenden Laufzeit wählen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass ich meine Kinder bis zu meinem 67. Lebensjahr absichern muss.

Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB leistet für 18 Monate und muss innerhalb von 12 Monaten gemeldet werden. Ich muss gleichzeitig auch Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragen. Was schwierig verständlich ist: Die Versicherungskammer verlangt bei einer Krankschreibung aus verschiedenen Gründen für jede einzelne Erkrankung eine Krankschreibung von einem entsprechenden Facharzt. Unklar ist, wie das funktionieren soll. Ich kann ja nicht für den gleichen Zeitraum mehrere Krankschreibungen von Fachärzten einsammeln bzw. muss der Versicherer ja schon nach der ersten Krankschreibung leisten. Ganz egal, wie viele weitere Erkrankungen es noch gibt.

Jetzt neu mit DU-Klausel

Es gibt aber auch Gutes an der neuen Berufsunfähigkeits-Versicherung der VKB. Zum einen verzichtet der Versicherer im Leistungsfall auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes. Und zum anderen hat der Tarif eine sogenannte echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Beamten leistet der Versicherer, wenn der Kunde allein aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird. Entsprechendes Zeugnis und die Verfügung über die Versetzung oder Entlassung reichen als Nachweis aus. Die Regelung gilt für Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit gleichermaßen.

Unterm Strich verbessert sich der Tarif weiter gegenüber seinen Vorgängern. Es ist aber immer noch Luft zur Top Ten am Markt. Für Beamte ist die Dienstunfähigkeits-Klausel aber eine ernstzunehmende Alternative.

Mehr zur Berufsunfähigkeits-Versicherung gibt es hier

www.bsc-gmbh.com/berufsunfaehigkeits-versicherung