Überall, wo die Schweiz nicht mit Käse in Verbindung gebracht wird, gilt sie als Symbol für Sicherheit. Alleine deswegen scheint es folgerichtig, dass sich Versicherer aus der Schweiz auch hierzulande einiger Beliebtheit erfreuen. Und da Schweizer Versicherer bei der Einführung der Richtlinie Solvency II schon weiter sind als deren deutschen Wettbewerber, bürgt die Herkunft derzeit tatsächlich im erhöhten Maß für Sicherheit. Und die Stabilität des Unternehmens spielt auch in der Berufsunfähigkeits-Versicherung, wie z.B. bei der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia, eine bedeutende Rolle, da die Verträge für gewöhnlich auf eine Laufzeit von 30 Jahren oder länger angelegt sind.

Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia

Das wichtigste sind aber nach wie vor die Bedingungen. Denn diese bilden die Anspruchsgrundlage im Leistungsfall.

Das erste, was dem geneigten Leser ins Auge sticht, ist die übersichtliche Gliederung der Absätze durch sinnvolle Überschriften. Diese helfen dem ungeübten Leser sicherlich auch, den Inhalt besser zu verstehen.

Keine AU-Klausel in der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia

Nach dem ersten Durchlesen fällt als zweites auf, dass der Tarif auf eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel, die bereits beim Nachweis einer sechsmonatigen Krankschreibung leisten würde, verzichtet. Das erscheint bemerkenswert, da das den Tarif vertrieblich wohl eher schwächen dürfte.

Vor dem Hintergrund, dass dies die erste selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia ist, erscheint es aber wieder sinnvoll, im ersten Schritt auf die sogenannte AU-Klausel zu verzichten und zunächst auf dieses noch recht schwer zu kalkulierende Risiko zu verzichten.

Die verwendeten Klauseln sind wiederum größtenteils sehr kundenfreundlich und relativ eindeutig formuliert. Die Umorganisation bei Selbständigen und mitarbeitenden Betriebsinhabern ist sehr gelungen. Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern wird auf die Umorganisation verzichtet. Auch bei Versicherten, die Akademiker sind und mindestens 90% der Arbeitszeit mit kaufmännischen oder organisatorischen Tätigkeiten zubringen.

Definition der BU bei Schülern sehr gelungen

Die Berufsunfähigkeit bei Schülern ist auch sehr gelungen definiert. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung am BU-Markt ist anzumerken, dass ich ein Eintritt ins Berufsleben nicht melden muss und der zukünftige Beruf keinen Einfluss auf die Beiträge hat.

Noch außergewöhnlicher ist, dass der Versicherer auch bei der Nachversicherung der bei Vertragsbeginn ausgeübte Beruf für die Berechnung zugrunde legt. Das bedeutete für Schüler, dass der Vertrag auch dann zu dem günstigen Schüler-Beitrag erweitert werden könnte, wenn der spätere Beruf der eines Dachdeckers wäre.

Allerdings ist der Schüler maximal bis 1.000 Euro und dem Endalter 62 versicherbar und um den Schüler richtig einzustufen, ist ein Berufsfragebogen notwendig. Was die Bedingungen also gut regeln, ist über die Annahmerichtlinien wieder entwertet.

Eingeschränkte Nachversicherungsgarantien

Aber auch die Nachversicherungsgarantien sind recht eingeschränkt nutzbar, wodurch das Kollektiv vor größeren Risiken geschützt ist. Der Einzelne ärgert sich aber vielleicht, weil er die ereignisunabhängige Option nur ziehen kann, wenn er nicht die vorangegangenen zwölf Monate länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande war, seine Berufstätigkeit auszuüben.

Unabhängig davon, wie häufig das vorkommt: Im Zweifelsfall sollte der freie Vermittler beweisen können, dass er darauf hingewiesen hat. Denn in der Folge ist wohl häufig mit einem Leistungsfall zu rechnen.

Außerdem ist auch die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie dahingehend beschränkt, dass max. 1.000 Euro monatliche Rente zu ergänzen sind. Und auch das nur, wenn damit die 60% des Bruttogehaltes nicht überschritten sind.

Gesenkter Startbeitrag möglich

Interessant ist wiederum die Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia mit gesenktem Startbeitrag. Hier kann der Vertrag bei gleicher Leistungsdauer, aber längerer Versicherungsdauer umgetauscht werden. Dabei ist dann allerdings der neue Beruf für die Berechnung zugrunde zu legen.

Der Umtausch muss innerhalb der ersten 10 Jahre stattfinden und spätestens fünf Jahre vor Ende der Versicherungsdauer. Außerdem darf die versicherte Person nicht älter als 35 Jahre alt sein. Würde also ein 20-Jähriger Student einen Vertag mit 15 Jahren Versicherungsdauer und 47 Jahren Leistungsdauer abschließen, hätte er während des Studiums extrem günstigen Schutz.

Nach Eintritt ins Berufsleben ließe sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia dann in einen neuen Vertrag mit Leistungs- und Versicherungsdauer bis zum 67. ohne erneute Gesundheitsprüfung umtauschen.

Das kann durchaus für den einen oder anderen Kunden interessant sein.