Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BUV) ist derzeit die einzige Versicherungslösung am Markt, die mein Einkommen, das ich durch meinen Beruf und die dazu notwendigen Fertigkeiten verdiene, absichert. Es ist die Königslösung der Arbeitskraft-Absicherung! Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sichert meine Fähigkeit ab, am allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen. Ich trage also das finanzielle Risiko einer Umschulung selbst. Alle anderen Absicherungsmöglichkeiten zielen nicht auf diese Fertigkeiten ab, sondern auf die Einschränkung oder den Verlust körperlicher Grundfähigkeiten und Sinne. Außerdem gibt es Versicherungen, die bei Eintritt einer schweren Krankheit leisten und Mischformen.
Im Folgenden sollen die Ausweich- beziehungsweise Ergänzungsprodukte zur Berufsunfähigkeits-Versicherung mit den Vor- und Nachteilen und möglichen Anwendungsgebieten besprochen werden. Vergleiche mit der BUV lassen sich hier nicht vermeiden, sind aber nicht zielführend, da, wie schon einleitend angesprochen, andere Versicherungen andere Bereiche der natürlichen Lebensrisiken absichern.
Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung als Arbeitskraft-Absicherung (EUV)
Im Leistungsumfang am nächsten an der BUV ist selbstverständlich die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Diese leistet unabhängig von der Ursache, wenn ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage bin, drei Stunden täglich einer Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. In manchen AVB finden sich hier andere Bemessungsgrundlagen. Hier muss jeder hellhörig werden, wenn ein Tarif deutlich günstiger ist als ein anderer. Manchmal ist mein Restarbeitsvermögen bei 2 Stunden am Tag oder auch mal bei 7 Stunden die Woche.
Diese Arbeitskraft-Absicherung entfaltet ihr volles Leistungsspektrum am ehesten bei kaufmännischen Berufen, deren Arbeitskraft nicht auf körperlichen Fertigkeiten, sondern auf geistigem Leistungsvermögen beruht. Bei psychischen Erkrankungen ist der Wirkungsgrad nahezu deckungsgleich mit der BUV. Denn wer wegen einer Depression nicht mehr arbeiten kann, kann das für gewöhnlich in keinem einzigen Beruf mehr.
Und wenn wir in den Beratungsgesprächen immer wieder betonen, dass 40 Prozent der Leistungsfälle aus psychischen Erkrankungen resultieren, müssen wir einfach akzeptieren, dass die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung gar nicht mal so schlecht ist.
Schwieriger bei körperlich Tätigen
Bei körperlich Tätigen leistet sie eher mäßig als Arbeitskraft-Absicherung, da hier eben auf jeden Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden kann, der weniger körperlich anspruchsvoll ist. Allerdings gibt es gerade hier nicht selten Allrounder, die schon mehrmals ohne größere Not den Beruf gewechselt haben. Wenn diese auch aus gesundheitlichen Gründen bereit wären, den Beruf zu wechseln, könnte die EUV die passende Lösung sein.
Immer eine Überlegung wert ist die EUV bei selbständigen Geschäftsführern mit mehreren Mitarbeitern. Denn die BUV darf über die Umorganisationsklausel quasi abstrakt verweisen. Das sind zwar zwei unterschiedliche Dinge, aber der Versicherer darf bei der Umorganisation wie auch bei der abstrakten Verweisung sinnvolle Vorschläge machen, um meine Arbeitskraft wiederherzustellen. Bei der Umorganisation ist auch das Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes möglich. Deswegen ist es denkbar, dass die EUV früher leisten würde. Denn der allgemeine Arbeitsmarkt schließt Schon- und Nischenarbeitsplätze sowie behindertengerechte Arbeitsplätze generell aus.
Annahmerichtlinien sind weniger streng
Die Gesundheitsprüfung ist die gleiche wie bei der BUV, aber die Annahmerichtlinien sind weniger streng. So ist beispielsweise eher selten mit einem Ausschluss wegen Allergie zu rechnen, da der Bäcker, der wegen einer Mehlstauballergie berufsunfähig wäre, dann eben auf einen Verwaltungsjob verwiesen würde.
Preislich ist die EUV vor allem in den körperlichen Berufen interessant, wo die Leistungsfähigkeit der Absicherung aber, wie oben beschrieben, deutlich schwächer ausfällt. Grausam, aber mathematisch gerecht. Falls es sowas gibt.
Augen auf beim Leistungsauslöser
Bei der Prüfung eines Tarifs ist darauf zu achten, dass der Leistungsauslöser am Markt keineswegs homogen definiert ist. Die Bandbreite schwankt zwischen 3 Stunden täglich bis 7 Tage die Woche. Und der Prognose-Zeitraum zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Das ist ein riesiger Unterschied. In dem einen Fall bekomme ich nach 6 Monaten rückwirkend meine Leistung. Im anderen Fall muss ich vielleicht sogar 3 Jahre vorfinanzieren. Das kann sich nicht jeder leisten.
Zusammenfassend ist die Erwerbsunfähigkeits-Rente für alle interessant, denen die Absicherung der Psyche wichtig ist und die zur Not auch bereit wären umzuschulen, um weiterhin ein Einkommen zu erzielen. Wichtig ist, dass ich die Umschulung auch finanziell über Rücklagen oder Einschränkungen überbrücken könnte. Grundsätzlich würde hier das Arbeitsamt unterstützen.
Die Grundfähigkeits-Versicherung als Arbeitskraft-Absicherung (GFV)
Grundfähigkeits-Versicherungen sichern nicht das Einkommen ab, sondern dienen eigentlich der Deckung von Zusatzkosten, die einem im Alltag beim Verlust verschiedener Grundfähigkeiten entstehen oder vielleicht noch als eine Art Schmerzensgeld. In vielen Fällen dürfte aber kein finanzieller Schaden entstehen, weil man sich nicht mehr eigenständig Knien und Bücken kann.
In manchen Berufen wird das aber dennoch der Fall sein, weshalb die Grundfähigkeit gerne auch fälschlicherweise als erste Alternative zur BU verkauft wird. Das hängt häufig damit zusammen, weil der Vermittler in der BU-Beratung die staatliche Erwerbsminderung (EMI) schlecht gemacht hat, um die Vorteile der BUV herauszukehren. Jetzt ein Produkt anzupreisen, das im Leistungsspektrum schlechter ist als die EMI, ist dann eben auch nicht mehr zielführend.
Einkommens-Absicherung nur in Ausnahmefällen sinnvoll
Die Grundfähigkeitspolice ist zwar eine Arbeitskraft-Absicherung, aber als Einkommens-Absicherung nur in Ausnahmefällen geeignet. Einerseits, wenn der Beruf kaum Fertigkeiten voraussetzt, sondern tatsächlich mit reinen Grundfähigkeiten zu bewältigen ist und andererseits bei allen kaufmännischen Berufen, wenn bei der BU psychische Erkrankungen ausgeschlossen wären. In diesem Moment hätte die BU praktisch den Großteil der Leistungskraft eingebüßt.
Was diese Versicherung vertrieblich so leicht macht, ist die einfache Verständlichkeit der einzelnen Leistungsauslöser. Da aber jeder Anbieter die Leistungsauslöser verschieden definiert, ist eine Vergleichbarkeit beim besten Willen nicht möglich. Selbst, wenn man sich die Mühe macht, und in einer Tabelle alle Leistungsauslöser aller Anbieter im Einzelnen gegenüberstellt, weiß man am Ende nur, welche Gesellschaft am ehesten beim Verlust der Grundfähigkeit „Gehen“ leistet. Da ein anderer Versicherer vielleicht bei der Grundfähigkeit „Sprechen“ eher leisten würde, kann ich weder den einen noch den anderen Tarif uneingeschränkt empfehlen.
Hier muss der Vermittler den Kunden entscheiden lassen, welche Grundfähigkeit die Fähigkeit, ein Einkommen zu erzielen, am ehesten bedrohen würde. Bei vielen Berufen ist dies „Knien und Bücken“, bei anderen die Fähigkeit, seine Hand oder Hände zu gebrauchen.
Grundsätzlich sollten aber von den drei oder vier Gesellschaften, mit denen der Vermittler zusammenarbeiten möchte, die einzelnen Auslöser geprüft werden, da die Schwere der Erreichbarkeit sehr weit auseinanderklaffen kann.
Psychische Erkrankungen können auch hier zum Ausschluss führen
Die Gesundheitsprüfung ist etwas weniger streng. Psychische Erkrankungen müssen aber angegeben werden und führen auch zum Ausschluss, da die allermeisten Tarife intellektuelle Fähigkeiten absichern. Derzeit gibt es nur einen Anbieter am Markt, der auf Fragen zur Psyche verzichtet. Allerdings fragt auch dieser nach Medikamenten und würde ablehnen, wenn ein Psychopharmakon auch Grundfähigkeiten beeinflussen würde.
Preislich ist die Grundfähigkeitsversicherung für alle körperlichen Berufe interessant, da auch für schwerstkörperlich Tätige die Beiträge einigermaßen bezahlbar bleiben.
Das gilt es beim Prüfen zu beachten
Bei der Prüfung eines Tarifs ist neben der Definition der Leistungsauslöser vor allem der Prognosezeitraum zu prüfen. Der Markt schwankt hier zwischen sechs und zwölf Monaten.
Zusammenfassend ist die Grundfähigkeitsabsicherung vor allem dann interessant, wenn eine BU zu teuer ist oder psychische Erkrankungen sowieso ausgeschlossen wären. Auch ist diese Versicherung für künstlerische und in der BUV und EUV nicht versicherbare Berufe ein sinnvolles Ausweichprodukt. Ein ausführlicher Marktvergleich ist hier.
Die Schwere-Krankheiten-Absicherung als Arbeitskraft-Absicherung (DD)
Grundsätzlich ohne Bezug zur Arbeitskraft ist die Dread-Disease-Police. Es ist also keine echte Arbeitskraft-Absicherung. Diese Möglichkeit, die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten durch eine Einmalleistung des Versicherers abzusichern, dient in erster Linie der Deckung möglicher Kredite. Oder eventuell anfallender Behandlungskosten. Oder als Überbrückungshilfe, wenn eine Schlüsselkraft in einem Unternehmen ausfällt.
Bei Geschäftsführern ist diese Versicherung noch am ehesten als Ersatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu interpretieren, obwohl sie im Wesen deutlich verschieden zu dieser ist. Zum einen wird keine Rente geleistet, sondern eine einmalige Zahlung. Zum anderen ist sie keine All-Risk-Deckung wie die BUV. Sie leistet nur, wenn eine in den Bedingungen beschriebene Krankheit im definierten Umfang eintritt.
Die Gesundheitsprüfung unterscheidet sich ebenfalls von der der BUV und auch die Annahmerichtlinien sind aufgrund des begrenzten Versicherungsumfangs lockerer. Da aber in allen Tarifen am Markt eine Pflegebedürftigkeit oder eine Abhängigkeit von Dritten mitversichert ist, führen Behinderungen und körperliche Versehrtheit auch mal zur Ablehnung. Und das obwohl schwerpunktmäßig schwere Krankheiten abzusichern wären.
70 verschiedene Leistungsauslöser am Markt
Der Leistungsumfang der einzelnen Tarife lässt sich selbst für Profis nicht sinnvoll vergleichen. Es gibt derzeit rund 70 verschiedene Leistungsauslöser am Markt, die teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen. Da ich aber vorher nicht wissen kann, welche Krankheit mal wichtig wird, kann ich auch keine Empfehlung abgeben, welche Versicherung am besten geeignet wäre. Zumindest nicht anhand der Leistungsauslöser.
Bei der Prüfung eines Tarifes kann man auf den Überlebenszeitraum achten, der zwischen 14 und 28 Tagen schwankt. Noch wichtiger ist aber die Kalkulationsgrundlage des Tarifes. Bis auf zwei Anbieter, die Bayerische und die Nürnberger, sind alle Tarife auf Fondsbasis kalkuliert. Die Bayerische hat das Neugeschäft eingestellt. Es gibt also nur noch eine Dread Disease, die klassisch kalkuliert ist. Das kann zur Folge haben, dass im Leistungsfall nicht die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, weil der Fonds eben schlechter lief als geplant.
Außerdem ist es begrüßenswert, wenn als Versicherungsfall der Diagnosezeitpunkt definiert ist. Da alle Tarife mit Wartezeiten arbeiten, könnte der Versicherer ansonsten behaupten, der Eintritt der Krankheit fiele in den Wartezeitraum. Was zunächst mal Ärger bedeutete. In den AVB hat das bisher nur die Nürnberger geregelt.
Grundfähigkeiten und tödliche Krankheit sind als Leistungsauslöser sinnvoll
Unter allen Leistungsauslösern am Markt erscheinen zwei als eine sinnvolle Ergänzung der gewöhnlichen schweren Krankheiten. Das ist einmal die Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Unfall und außerdem die tödliche Erkrankung. Letztere liegt vor, wenn eine Diagnose innerhalb von zwölf Monaten zum Tod führen wird.
Zusammenfassend wäre die Dread Disease immer eine hervorragende Ergänzung zur BUV. Das können sich aber nur die allerwenigsten Kunden leisten. Als Ersatz ist sie sicherlich nicht zu sehen. Bei Finanzierungen oder Geschäftsführern sollte sie aber immer zusätzlich angeboten werden.
Die Multi-Risk-Police als Arbeitskraft-Absicherung. Eine für Alles?
Am Ende der Arbeitskraft-Absicherung steht die Multi-Risk-Versicherung. Bei der Beratung zur Multi-Risk-Police ist es sehr wichtig, dass alle verstanden haben, dass man nun ziemlich weit unten angekommen ist. Ich darf an sich nicht mehr pingelig sein . Trotzdem gibt es einige Dinge, die erklärt werden sollten. Nur dann ist eine Entscheidung für das eine oder andere Produkt möglich.
Aber generell ist es schon wichtig, dass dem Kunden als erstes klar gemacht wird, was die Multi-Risk alles nicht kann. Ansonsten entsteht der Eindruck, diese Versicherungsform könne besonders viel. Zwar leistet sie bei Unfall, dem Verlust von mehreren Grundfähigkeiten, einer Einschränkung lebenswichtiger Organe und Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rente sowie eine Kapitalleistung oder Rente bei Eintritt einer versicherten Schweren Krankheit.
Leistungsauslöser müssen dauerhaft vorliegen
Aber sie leistet nicht bei psychischen Erkrankungen, hat selbstverständlich keinerlei Bezug zu meiner Erwerbsfähigkeit und keinen verkürzten Prognosezeitraum. Alle Leistungsauslöser müssen dauerhaft vorliegen.
Darüber hinaus ist die Kapitalleistung bei Schweren Krankheiten für gewöhnlich auf eine Jahresrente begrenzt. Und wenn dieser Baustein bei manchen Versicherern eine Rentenleistung auslöst, dann ist auch nicht viel gewonnen. Denn die Dread-Disease-Police ist ja vom Charakter her eher eine Art vorgezogene Risikolebensversicherung.
Organrente wäre auch als selbstständige Versicherung interessant
Einigermaßen spannend ist die sogenannte Organrente, da die Krankheit unerheblich ist, die zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Organs führt. Im Falle einer Transplantation würde weiter geleistet werden. Das Produkt wäre auch als selbstständige Versicherung interessant. Es wäre für den Kunden und den Vermittler leichter vergleichbar als eine Dread-Disease-Police. Aber im Leistungsumfang ist es relativ ähnlich, wenn man noch einen Pflege-Baustein anbauen würde.
Unterm Strich darf man aber nicht groß meckern. Die Multi-Risk-Police ist aufgrund all ihrer Schwächen eben auch sehr günstig. Außerdem ist sie bei weitem nicht so streng in der Annahmepolitik wie eine Berufsunfähigkeits-, eine Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung.
Hintertür in den Bedingungen
Tarife dieser Art haben in ihren Bedingungen eine Möglichkeit eingebaut haben, um auf Veränderungen in der Schadenhäufigkeit zu reagieren. Das muss der Vermittler dem Kunden erklären! Entweder können die Versicherer die Beiträge beinahe beliebig anpassen oder den Vertrag über den Teilbestand kündigen. Oder manchmal auch beides.
Zwar ist eine Beitragsanpassung sicherlich wahrscheinlicher, allerdings bliebe in diesem Fall der Schutz bestehen. Der Verlust des Versicherungsschutzes wäre in den allermeisten Fällen deutlich unangenehmer.
Zusammengefasst eignet sich die Multi-Risk-Police dann, wenn eine andere Absicherung finanziell oder gesundheitlich nicht mehr machbar ist. Es ist aber sehr wichtig, dass der Versicherte versteht, dass er in keiner Weise seinen Beruf abgesichert hat. Es ist zwar sehr, sehr wahrscheinlich, dass er nicht mehr arbeiten kann, wenn er Leistung aus einer Multi-Risk-Police erhält. Aber in sehr vielen Fällen wird er nicht mehr arbeiten können, lange bevor er eine Leistung aus diesem Produkt erhält.
Unterm Strich
Wichtig ist es, seine Arbeitskraft-Absicherung an den individuellen Bedarf anzupassen. Denn wenn es nicht passt, dann passt es nicht 😉 Dazu muss der Bedarf sauber ermittelt werden und das Bedürfnis mit in die Überlegung eingebracht. Die beste Absicherung kann falsch sein, wenn sie nicht zu mir passt. Aber orientiere ich mich an meinen verschiedenen Ausgaben und frage mich, wie lange und in welcher Höhe ich sie habe, dann kann ich auch abschätzen, wie wichtig mir der Leistungsumfang für jede meiner einzelnen Aufgaben überhaupt ist.
Wer noch mehr wissen will, findet hier noch mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung 🙂
Dieser Artikel zeigt sehr schön die Stärken und Schwächen der einzelnen Versicherungsprodukte.
Doch in einem Punkt muss ich widersprechen: Anders als im Artikel behauptet, ist die Grundfähigkeitsversicherung eben keine Arbeitskraft-Absicherung. Denn genau wie die Dread-Disease-Versicherung bewilligt oder verweigert sie die Leistung ohne jeglichen Bezug zur (Rest-)Arbeitskraft.
Und zur Dread-Disease-Police schreibt der geschätzte Kollege Philip Wenzel selbst, dass sie grundsätzlich keinen Bezug zur Arbeitskraft hat und es sich deshalb um keine echte Arbeitskraft-Absicherung handelt.
Das ist alles richtig und dennoch eine Definitionsfrage. Sowohl die Grundfähigkeitsversicherung als auch die Dread Disease kann Ausschnitte meiner Arbeitskraft absichern. Aber eben nur zufällig oder unter einer groben Abschätzung der Einschränkungen im Berufsleben bei einer eingetretenen Erkrankung oder dem Verlust einer Grundfähigkeit.
Um ganz ehrlich zu sein: Ich führe diese Produkte unter dem Begriff der Arbeitskraft-Absicherung, weil dieser Oberbegriff für diese Art der Produkte sehr populär ist. Mir wäre der Begriff Einkommens- oder noch besser Ausgabenabsicherung lieber. Aber wer würde das schon googlen… 🙂