Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundespräsident muss nur noch unterschreiben. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bis zu 28 Prozent der Anschaffungskosten sind in den ersten vier Jahren absetzbar!

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Und das zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit kann ich in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abschreiben.

Und das hat zur Folge, dass in diesen Jahren Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt.  Und so kann ich, je nach Wohnungsgröße und persönlichem Steuersatz, mehrere Tausend Euro an Steuern sparen. Aber wie immer in Deutschland, gibt es nix ohne Regeln.

Voraussetzung für die Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

  • Ich muss den Bauantrag nach dem 08.2018 und vor dem 01.01.2022 stellen. Oder ich muss durch eine in diesem Zeitraum getätigte Bauanzeige neuen Wohnraum schaffen. Also, z.B. der Ausbau eines Dachbodens zu einer Dachgeschosswohnung.
  • Die Herstellungskosten dürfen maximal 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ohne Grund und Boden) nicht übersteigen. Dadurch will die Politik günstigen Wohnraum schaffen (lassen).
  • Dauerhafte Vermietung: Um sicherzustellen, dass ich die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermiete, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft (für mindestens 10 Jahre) bewohnt sein müssen.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung wird auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt.

Erhöhung der maximalen Herstellungskosten in Sicht

 Laut Bericht der F.A.Z. ist laut Bundeskanzleramt eine Erhöhung der Herstellungskosten auf 3.500 Euro je Quadratmeter geplant, sodass mehr Anleger in den Genuss der Sonderabschreibung kommen können.

Zeitliche Begrenzung der Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ist zeitlich begrenzt auf im Jahr 2026 endende Wirtschafts- oder Kalenderjahre. Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 sind Sonderabschreibungen auch dann nicht mehr möglich, wenn der vorgesehene Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Die mit der Regelung bezweckte zügige Schaffung von Mietwohnraum soll hierdurch forciert werden. Somit muss die Fertigstellung einer neuen Wohneinheit spätestens im Jahr 2022 gewährleistet sein um die maximale Sonderabschreibung ausnutzen zu können.

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