In der sich ausdehnenden Niedrigzins-Phase steht die Rentenversicherung vor der Herausforderung gleichzeitig das Bedürfnis des Kunden nach hoher Rendite und auch den Bedarf nach lebenslanger Versorgung darzustellen. Um hohe Gewinne zu erzielen, ist es mehr und mehr notwendig, das Anlagerisiko durch fondsgebundene und geldmarktorientierte Lösungen auf den Kunden zu verlagern. Das Langlebigkeits-Risiko abzusichern ist allerdings immer noch Aufgabe des Versicherers, weshalb ein garantierter Rentenfaktor auf das Vertragsguthaben unumgänglich ist, um die lebenslange Altersversorgung darzustellen. Die Generali Profil Plus versucht das Unmögliche.

Wachstum und Sicherheit mit der Generali Profil Plus

Die Generali Profil Plus will klassische Sicherheit mit Marktchancen zu kombinieren. Dass es dabei Kompromisse geben muss, ist logisch, da es maximale Sicherheit und maximale Rendite nicht gemeinsam geben kann. Sichere Anlagen werfen nicht viel ab und lukrative Anlagen sind riskant.

Am auffälligsten zeigt sich diese Aussage bei der Generali Profil Plus darin bestätigt, dass das Niveau der Beitragsgarantie in 20iger-Schritten von 0%-80% gewählt werden kann. 100% der Beiträge zu garantieren ist nicht möglich.

Das ist durchaus sinnvoll, da ansonsten wegen der Kosten für die Garantien nicht schnell genug Überschüsse in der Generali Profil Plus erwirtschaftet werden könnten. Und diese machen hier den Unterschied aus.

Fonds oder Index

Die Rentenversicherung Generali Profil Plus ist entweder als reine Fonds-Police zu gestalten, in der die Überschüsse in eine Fondsanlage investiert werden, die der Versicherte auswählen kann oder sie ist als eine sogenannte Index-Police zu gestalten, bei der ich an der Entwicklung des EURO STOXX 50-Aktienindex teilnehme, indem die Überschüsse in Finanzmarktinstrumente investiert werden. In dieser Variante kann ich auch bei negativer Entwicklung keine Verluste machen, die Überschüsse allerdings verlieren.

Als Ausgleich dafür, dass der Versicherer das Verlustrisiko von mir nimmt, ist die positive Entwicklung durch einen sogenannten Cap gedeckelt. Die Höhe dieser Deckelung wird jährlich neu festgelegt. Damit hat der Versicherer ein mächtiges Instrument, mit dessen Hilfe er vergangene Verluste wieder ausgleichen kann. Für den Kunden gäbe es mehr Planungssicherheit, wenn der Cap für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wäre.

Andererseits kann sich die Deckelung bei positiver Marktentwicklung auch langfristig nach oben entwickeln.

Insgesamt muss man abwarten, wie diese neuen Produkte auf größere Marktschwankungen reagieren. Bei guten Märkten sind nämlich die Finanzmarktinstrumente günstiger einzukaufen als bei volatilen Märkten, weshalb diese Tarife derzeit gut laufen.

Garantieniveau änderbar

Bei dem Tarif der Generali kann der Kunde aber jedes Jahr auf die Märkte reagieren und sowohl sein Garantieniveau in 20%-Schritten ändern (allerdings nicht innerhalb der ersten vier Jahre) oder auch die Anlage der Überschüsse.

Werden die Märkte also absehbar volatil ließe sich beispielsweise bei hohem Garantieniveau auf fondsgebunden wechseln und bei absehbar steigenden Märkten bei niedrigen Garantien auf die Index-Beteiligung.

Eine Änderung des Garantie-Niveaus ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da das Garantie-Guthaben dadurch vollständig neu berechnet wird, was zu einer Erhöhung aber auch zu einer Senkung führen kann.

Rentenfaktor gekürzt

Die Bedingungen garantieren für das Überschuss-Guthaben einen Rentenfaktor, der auf Basis der Rententafel DAV 2004 R der Deutschen Aktuarvereinigung und einem Rechnungszins von 1,00% berechnet wird. Bei einem 35-Jährigen beträgt dieser 27,60 pro 10.000 Euro Vertragsguthaben. Rechnet man die garantierte Rente im Produktinformationsblatt um, erhält man den gleichen Faktor.

Für den Rentenbezug ist eine Garantiezeit oder eine Restguthabenrückgewähr vereinbar. Eine Kapitalentnahme im Rentenbezug ist über Teilkündigungen möglich, sofern ich eine der beiden Optionen gewählt habe.

Ein Zahlungsaufschub ist während der gesamten Vertragslaufzeit für maximal 36 Monate möglich. Bei teilweisem Aufschub muss ich wenigstens zwei Jahre Beiträge gezahlt haben, für einen vollständigen ein Zwölftel der gesamten vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Der Zahlungsaufschub ist nur dann zinslos, wenn ich pflegebedürftig, erwerbsunfähig, arbeitslos oder in Elternzeit bin.

Nach einer Beitragsfreistellung kann ich den Vertrag innerhalb von 5 Jahren zu alten Rechnungsgrundlagen reaktivieren.

Viele Optionen

Die Generali fällt immer wieder durch die Vielfalt an Optionen auf. Auch in diesem Tarif gibt es die Möglichkeit, eine Erhöhung der Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Schwerer Krankheit einzuschließen. Selbstverständlich ist auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung während der Ansparphase anwählbar genauso wie eine Pflege-Zusatzversicherung.

Bei einem Renteneintrittsalter unter 80 Jahren und bestehender, bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit nach ADL (2 von 6 ADL) oder Demenz erhält der Versicherte eine erhöhte Rente. Der Versicherer berechnet die Rente dann neu, aber verdoppelt mindestens die Garantierente. Ein evtl. vereinbarter Todesfallschutz oder eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente erlischt dann, was aus kalkulatorischer Sicht sicherlich sinnvoll ist.

Zu beachten ist, dass eine Erhöhung über 2.000 Euro für Pflegerentenoptionen und Pflegerenten-Zusatzversicherungen nicht möglich ist. Auch über eine eingeschlossene Dynamik nicht. Außerdem ist eine Erhöhung der Pflegerenten über die Dynamik in den letzten 12 Jahren der Vertragslaufzeit nicht möglich.

Eine Neuberechnung der Rentenhöhe bei Pflegebedürftigkeit ist auch während des Rentenbezugs möglich, wenn ich noch keine 80 Jahre alt bin.

Ist die Rente bereits wegen Schwerer Krankheit erhöht, verdoppelt die Generali mindestens die erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit.

Erhöhung der Rente bei schwerer Krankheit

Bei Schwerer Krankheit – immerhin ein Katalog von 17 schweren Krankheiten – zwischen 50 und 75 Jahren gibt es mindestens 120% der garantierten Rente. Wenn ein Todesfallschutz oder ähnliches vereinbart ist, kann ich beantragen, dass dieser nicht entfällt. Die Erhöhung auf 120% kann die Generali aber dann nicht garantieren. Das ist wahrscheinlich in besonders tragischen Fällen sinnvoll, wenn die Lebenserwartung erheblich eingeschränkt ist.

Insgesamt ist begrüßenswert, dass die Generali auch bei ihrer Index-Variante auf einen garantierten Rentenfaktor setzen. Die Optionen bei Schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit entsprechen dem zu erwartenden Bedarf des Versicherten. Wer die durchaus mögliche Flexibilität des Vertrages nutzen möchte, muss bei der Änderung des Garantieniveaus damit rechnen, etwas an Sicherheit zu verlieren. Aber nicht nur Rendite, sondern auch Flexibilität hat eben ihren Preis.