Verbraucher sind seit dem 1. Juli bei der Buchung von Urlaubsreisen besser geschützt. Der Verbraucher hat nun mehr Zeit, um Mängel zu melden. Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen, um Geld vom Veranstalter zurückzubekommen. Künftig ist dies bis zwei Jahre nach der Reise möglich. Zusätzlicher Schutz gilt auch, wenn jemand auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt hat – beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. Damit entsteht eine sogenannte verbundene Reiseleistung, für die der Vermittler eine Insolvenzabsicherung vorlegen muss. Die Neuregelung gilt nicht nur für Onlineportale, sondern auch für Reisebüros.

Quelle: t-online.de

Titelbild: ©timonko/ fotolia.com