Mit dem Altersvorsorgedepot beginnt ab 2027 ein neues Kapitel der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Mehr Kapitalmarkt, mehr Flexibilität und eine neue Förderlogik sollen die private Altersvorsorge attraktiver machen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das neue Modell in jeder Situation die bessere Lösung ist. Denn Riester und Altersvorsorgedepot unterscheiden sich an entscheidenden Stellen – insbesondere bei Garantien, Förderung und der Frage, wie lange das angesparte Kapital im Alter reichen soll.

Mehr Kapitalmarkt statt Beitragsgarantie

Bei klassischen Riester-Verträgen muss zum Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Diese Beitragsgarantie gibt Sicherheit, schränkt aber gleichzeitig die Möglichkeiten ein, stärker in renditeorientierte Anlagen zu investieren.

Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf eine solche Garantie. Das Geld kann beispielsweise in Fonds und ETFs investiert werden. Dadurch steigen die langfristigen Renditechancen, gleichzeitig trägt der Anleger aber auch stärker das Kapitalmarktrisiko.

Gerade bei langen Laufzeiten kann ein höherer Aktienanteil interessant sein. Entscheidend bleibt, welche Schwankungen ein Anleger finanziell und persönlich tragen kann.

 

Riester: Grundzulage plus Kinderzulagen

Das bisherige Riester-System arbeitet mit festen staatlichen Zulagen.

Wer den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt, kann eine Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr erhalten.

Für Familien kommt die Kinderzulage hinzu:

  • 185 Euro jährlich für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden,
  • 300 Euro jährlich für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.

Und zwar für jedes förderfähige Kind.

Gerade bei Familien mit mehreren Kindern kann dadurch ein erheblicher Teil der jährlichen Sparleistung aus staatlichen Zulagen bestehen.

 

Mittelbare Förderberechtigung des Ehepartners

Eine Besonderheit bei Riester ist die sogenannte mittelbare Zulageberechtigung.

Nicht jeder ist selbst unmittelbar Riester-förderberechtigt. Das kann beispielsweise Menschen betreffen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Ist jedoch der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der andere Partner Riester-Zulagen erhalten.

Dafür muss unter anderem gelten:

  • Der Ehe- oder Lebenspartner ist unmittelbar Riester-förderberechtigt.
  • Beide Partner leben nicht dauerhaft getrennt.
  • Der mittelbar Berechtigte besitzt einen eigenen zertifizierten Riester-Vertrag.
  • Er zahlt mindestens 60 Euro pro Jahr beziehungsweise 5 Euro monatlich in diesen Vertrag ein.
  • Der unmittelbar Berechtigte erfüllt seinerseits die Voraussetzungen für die Förderung.

Diese 60 Euro werden im bisherigen Riester-System als Sockelbetrag bezeichnet.

Besonders interessant war und ist diese Konstruktion für Familien mit mehreren Kindern. Denn auch Kinderzulagen können unter den jeweiligen Voraussetzungen dem entsprechenden Elternteil zugeordnet werden.

So können im Verhältnis zum selbst eingezahlten Beitrag hohe staatliche Zulagen zusammenkommen.

 

Was verändert sich ab 2027?

Mit der neuen Förderung wird die staatliche Zulage stärker an den tatsächlich eingezahlten Beitrag gekoppelt.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es künftig 50 Cent staatliche Grundzulage je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu 1.440 Euro kommen 25 Cent je Euro hinzu.

Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.

Auch die Kinderförderung wird neu gestaltet. Künftig gibt es für jedes förderfähige Kind einen Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr und Kind.

Die volle Kinderzulage wird somit bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht.

 

Was passiert mit der Förderung des Ehepartners?

Auch die mittelbare Zulageberechtigung bleibt grundsätzlich bestehen.

Allerdings ändern sich die Voraussetzungen.

Während bisher ein eigener Beitrag von 60 Euro jährlich ausreicht, muss der mittelbar förderberechtigte Ehepartner ab 2027 mindestens 120 Euro pro Jahr beziehungsweise 10 Euro pro Monat in den eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Die bisherige Sockelbetragsregelung wird damit durch eine Mindestsparleistung von 120 Euro jährlich ersetzt.

Die Grundzulage des mittelbar förderberechtigten Ehepartners bleibt auf maximal 175 Euro begrenzt und richtet sich künftig auch nach den Einzahlungen des unmittelbar förderberechtigten Partners.

Für Familien heißt das: Die mittelbare Förderung fällt nicht weg. Die Förderlogik verändert sich aber – und sollte individuell neu berechnet werden.

 

Der vielleicht wichtigste Unterschied: das Langlebigkeitsrisiko

Bei allen Diskussionen über ETFs, Förderung und Renditechancen sollte ein Punkt nicht übersehen werden:

Was passiert, wenn das angesparte Kapital im hohen Alter aufgebraucht ist?

Genau hier liegt das sogenannte Langlebigkeitsrisiko.

Niemand weiß zu Beginn des Ruhestands, ob das eigene Kapital noch zehn, zwanzig oder vielleicht dreißig Jahre finanzieren muss.

Bei klassischen Riester-Verträgen ist die Altersvorsorge grundsätzlich auf eine lebenslange Versorgung ausgerichtet. Auch wenn zunächst ein Auszahlungsplan genutzt wird, ist vorgesehen, dass spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rentenzahlung anschließt.

Damit wird zumindest für diesen Teil der Altersvorsorge das Risiko abgesichert, besonders lange zu leben.

Beim neuen Altersvorsorgedepot wird die Auszahlung flexibler.

Zum Rentenbeginn kann zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan gewählt werden. Dieser muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen.

Wer sich für den Auszahlungsplan entscheidet, trägt einen Teil des Langlebigkeitsrisikos selbst.

Ist das Kapital mit 85 Jahren aufgebraucht und lebt der Anleger weiter, stehen aus diesem Vertrag anschließend keine weiteren Zahlungen mehr zur Verfügung.

Dafür bietet ein solcher Auszahlungsplan einen anderen Vorteil: Noch vorhandenes Kapital kann grundsätzlich vererbbar sein.

Damit stellt sich eine sehr persönliche Frage:

Möchte ich möglichst flexibel über mein Kapital verfügen – oder möchte ich einen Teil meines Einkommens lebenslang absichern?

 

Altersvorsorge ist mehr als ein Renditevergleich

Das Altersvorsorgedepot eröffnet interessante neue Möglichkeiten: mehr Kapitalmarkt, mehr Flexibilität und potenziell höhere Renditechancen.

Gleichzeitig können bestehende Riester-Verträge Eigenschaften besitzen, die in der individuellen Situation weiterhin wertvoll sind – beispielsweise Garantien oder eine attraktive Förderkonstellation für Familien.

Deshalb sollte bei der Altersvorsorge nicht nur auf einen einzelnen Faktor geschaut werden.

Förderung, Steuern, bestehende Verträge, Kosten, Anlagehorizont, Risikobereitschaft, Familienkonstellation, Kinderzulagen, Vererbbarkeit und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos gehören gemeinsam betrachtet.

Genau deshalb ist eine professionelle Beratung durch Experten so wichtig.

Nicht das Produkt mit der höchsten Zulage oder der vermeintlich höchsten Rendite ist automatisch die passende Lösung. Entscheidend ist, wie die unterschiedlichen Möglichkeiten zur persönlichen Lebenssituation, zur vorhandenen Altersvorsorge und zur gesamten Finanzplanung passen.

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