Der Beginn des neuen Ausbildungsjahres steht vor der Tür. Gerade zu diesem Zeitpunkt ist es besonders wichtig, frühzeitig mit dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge zu beginnen. Warum? Je früher du startest, desto mehr profitierst du vom sogenannten Zinseszinseffekt. Als Azubi kannst du bis zu 20% staatliche Förderung auf deine Sparbeiträge erhalten. Ein effektives Instrument zum Sparen sind die vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt für den Arbeitnehmer anlegt. Diese Leistungen können in verschiedene Anlageformen wie Bausparverträge oder Fonds fließen und werden häufig vom Staat gefördert.

Wir haben für dich in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die dir den Start in deine berufliche Laufbahn erleichtern können.

Arbeitnehmersparzulage für nicht selbständige Tätigkeit in Fonds

  • Staatliche Förderung: 20 % auf die eingezahlten VL-Sparbeträge.
  • Maximal förderfähiger VL-Sparbetrag: Bis zu 400,- € pro Jahr, was einer Förderung von 80 € im Jahr entspricht. Bei Paaren sind es bis zu 800 € pro Jahr, was 160 € Förderung im Jahr bedeutet.
  • Förderfähiges Einkommen: Bei Einzelveranlagung bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 40.000 €, bei Zusammenveranlagung bis zu 80.000 €.

Arbeitnehmersparzulage für nicht selbständige Tätigkeit in Bausparen

  • Staatliche Förderung: 9 % auf die eingezahlten VL-Sparbeträge.
  • Maximal förderfähiger VL-Sparbetrag: Bis zu 470,- € pro Jahr, was einer Förderung von 43 € im Jahr entspricht. Bei Paaren sind es bis zu 940 € pro Jahr, was 86 € Zulage im Jahr bedeutet.
  • Förderfähiges Einkommen: Bei Einzelveranlagung bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 40.000 €, bei Zusammenveranlagung bis zu 80.000 €.

Wohnungsbauprämie für Bausparen

  • Staatliche Förderung: 10 % auf die eingezahlten Sparbeträge.
  • Maximal förderfähiger Sparbetrag: Bis zu 700,- € pro Jahr, was einer Förderung von 70 € im Jahr entspricht. Bei Paaren sind es bis zu 1.400 € pro Jahr, was 140 € Förderung bedeutet.
  • Förderfähiges Einkommen: Bei Einzelveranlagung bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 35.000 €, bei Zusammenveranlagung bis zu 70.000 €.

Der Zinseszinseffekt – Dein Freund beim Vermögensaufbau

Der Zinseszinseffekt ist ein mächtiges Werkzeug beim Vermögensaufbau. Er bedeutet, dass du nicht nur Zinsen auf deine ursprüngliche Sparsumme erhältst, sondern auch auf die bereits erwirtschafteten Zinsen. Mit der Zeit wächst dein Vermögen somit exponentiell. Ein einfaches Beispiel:

  • Wenn du 1.000 € mit einem Zinssatz von 5 % pro Jahr anlegst, hast du nach einem Jahr 1.050 €.
  • Im zweiten Jahr erhältst du nicht nur Zinsen auf die ursprünglichen 1.000 €, sondern auch auf die 50 € Zinsen des ersten Jahres. So werden aus 1.050 € dann 1.102,50 €.

Je früher du mit dem Sparen beginnst, desto länger kann der Zinseszinseffekt wirken und desto größer wird dein Vermögen über die Jahre.

Fazit

Diese Förderungen sind eine großartige Möglichkeit, um bereits zu Beginn deiner beruflichen Karriere ein solides Fundament für deinen Vermögensaufbau zu legen. Auch dann, wenn man an eine spätere Familienplanung denkt. Als Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 € kann man jährlich bis zu 386 € an staatlichen Zulagen bekommen.

Nutze diese Chancen und sichere dir die staatlichen Förderungen, um deine finanziellen Ziele schneller zu erreichen. Bei weiteren Fragen stehen dir unsere Experten bei der BSC Die Finanzberater GmbH gerne zur Verfügung. Wir unterstützen dich dabei, die besten Spar- und Anlagemöglichkeiten für deine individuellen Bedürfnisse zu finden.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um den ersten Schritt in Richtung finanzielle Zukunft zu machen. Um zu erfahren, wie du am besten loslegst, kontaktiere uns für ein individuelles Beratungsgespräch.