Die Tage sind wieder länger und die Temperaturen steigen, sodass deutlich mehr Fahrräder wieder Ihren Weg aus dem Keller oder Garage auf die Straßen und Fahrradwege finden. Im Jahr 2024 gab es in Deutschland insgesamt rund 89 Millionen Fahrräder und E-Bikes, was mehr Räder als Einwohner bedeutet. Davon entfallen etwa 73 Millionen auf klassische Fahrräder und rund 15,7 Millionen auf E-Bikes. Dieser Anstieg ist vor allem auf die steigende Beliebtheit von Elektrofahrrädern zurückzuführen, deren Bestand sich seit 2013 fast verfünffacht hat. Der Trend geht dabei nicht nur zum Neukauf, sondern auch zur Anschaffung von Zweit- oder Dritträdern für Freizeit, Sport oder Transport. Eine Marktsättigung ist laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) daher weiterhin nicht absehbar.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 3,85 Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft, was einem Rückgang von etwa 2,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz dieses leichten Rückgangs bleibt die Fahrradbranche stabil und widerstandsfähig. Insgesamt zeigt sich, dass Fahrräder und E-Bikes in Deutschland eine zunehmend wichtige Rolle im Bereich der Mobilität spielen.
In Deutschland werden jährlich zehntausende Fahrräder gestohlen.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2024 rund 264.000 Fahrraddiebstähle erfasst, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen, da viele Diebstähle nicht angezeigt werden. Versicherer meldeten im selben Jahr etwa 135.000 versicherte Fahrraddiebstähle, was einen Rückgang gegenüber 2023 darstellt.
Die Schadenshöhe ist jedoch gestiegen: 2024 mussten Versicherer rund 160 Millionen Euro für gestohlene Fahrräder auszahlen, was einen neuen Höchststand darstellt. Der durchschnittliche Schaden pro Fall lag bei etwa 1.190 Euro, das ist dreimal so viel wie vor 20 Jahren. Die Zunahme der Versicherungsleistungen trotz sinkender Fallzahlen lässt sich dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zufolge auf eine veränderte Taktik der Fahrraddiebe zurückführen. „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes“, so Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Besonders betroffen sind Großstädte wie Berlin, Hamburg und Köln, in denen hohe Diebstahlzahlen verzeichnet werden.
Wie sieht der Versicherungsschutz bei einem Fahrrad-Diebstahl aus?
Der Fahrrad-Diebstahl ist im Regelfall im Leistungsumfang der Hausratversicherung enthalten, entweder kostenfrei oder gegen Mehrbeitrag, bis zu fixen Entschädigungsgrenzen (prozentual von der Versicherungssumme bzw. festgelegter Euro-Betrag) oder sogar bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Ohne diese Ergänzung greift der Schutz in der Regel nur bei Diebstahl aus abgeschlossenen Räumen. So weit dürfte das vielen bekannt sein.
Bei einem Blick auf die Sicherungsvorschriften trennt sich dann die Spreu vom Weizen.
Die Sicherungsvorschriften für Fahrradschlösser im Hinblick auf den Versicherungsschutz variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Police. Generell gibt es jedoch einige grundlegende Anforderungen und Empfehlungen, die Ihre Kunden beachten sollten:
Schlosstyp:
- Viele Versicherungen setzen voraus, dass ein bestimmtes Mindestniveau an Schloss verwendet wird. Dies kann ein qualitativ hochwertiges Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss sein.
- Oft wird ein Schloss mit einer bestimmten Sicherheitsstufe verlangt, die von unabhängigen Prüfinstitutionen wie der Stiftung Warentest oder dem VdS zertifiziert ist.
Anbringung des Schlosses:
- Das Fahrrad muss an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, der nicht leicht entwendet werden kann, z. B. ein fest im Boden verankerter Fahrradständer oder ein stabiler Pfosten.
- Nur das Abschließen der Räder oder des Rahmens ohne Anbindung an einen festen Gegenstand reicht oftmals nicht aus.
Abschließen bei Nichtbenutzung:
- Das Fahrrad sollte immer abgeschlossen werden, auch wenn es nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist.
- Manche Versicherungen verlangen, dass das Fahrrad sogar in einem abgeschlossenen Raum oder Keller zusätzlich gesichert wird (Nachtklausel).
Nachweis des Schlosses:
- Im Schadenfall verlangen einige Versicherungen einen Nachweis über den Kauf eines hochwertigen Schlosses (z. B. durch Vorlage des Kaufbelegs).
- Es kann auch verlangt werden, dass das beschädigte Schloss im Falle eines Diebstahls vorzulegen ist.
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen:
- Manche Policen bieten bessere Konditionen oder höhere Deckungssummen, wenn zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. die Nutzung von zwei Schlössern oder die Registrierung des Fahrrads in einem Fahrradregister.
Es ist wichtig, dass jeder die spezifischen Anforderungen seines Anbieters kennt und befolgt, um im Schadenfall abgesichert zu sein. Eine Nichtbeachtung dieser jeweils individuellen Vorgaben kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall reduziert wird oder schlimmstenfalls ganz entfällt.
Worauf Radfahrer noch achten sollten
- Kaufbeleg und Rahmennummer: Diese Angaben sind im Schadenfall essenziell.
- Anzeigepflicht: Ein Diebstahl muss umgehend bei der Polizei angezeigt und der Versicherung gemeldet werden.
Spezielle Fahrradversicherungen
Für hochwertige oder neue Fahrräder – insbesondere E-Bikes – kann eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein. Diese bietet meist einen umfassenderen Schutz, etwa gegen Diebstahl, Teilediebstahl (z. B. Akku oder Sattel), Vandalismus, Sturzschäden oder sogar Verschleiß. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Fahrrads und dem gewünschten Leistungsumfang.
Fazit
Ein zuverlässiger Versicherungsschutz schützt nicht nur vor finanziellem Schaden, sondern gibt auch ein gutes Gefühl im Alltag. Ob Hausrat oder Spezialversicherung – entscheidend ist, dass der Schutz zum Wert des Fahrrads und zum eigenen Nutzungsverhalten passt.
Wir sind für dich da und beraten dich gern!