Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können sich über die Jahre deutlich verändern. Was mit 30 noch problemlos ins monatliche Budget passt, kann mit 55 oder 65 zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden.

Einfach zu einem anderen Versicherer wechseln? Das ist gerade für langjährig Privatversicherte häufig keine attraktive Lösung. Denn mit zunehmendem Alter oder bestehenden Vorerkrankungen kann ein Neuabschluss schwieriger oder wirtschaftlich uninteressant werden.

Genau hier kann § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) interessant werden.

 

Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen

§ 204 VVG gibt privat Krankenversicherten grundsätzlich das Recht, innerhalb ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.

Der große Unterschied zu einem Wechsel des Versicherungsunternehmens: Die bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden beim internen Tarifwechsel angerechnet.

Das kann insbesondere für Menschen interessant sein, die bereits seit vielen Jahren privat versichert sind.

Auch beim Thema Gesundheitsprüfung gibt es einen entscheidenden Vorteil: Bietet der neue Tarif keine höheren oder umfassenderen Leistungen als der bisherige Vertrag, kann der Versicherer nicht einfach eine neue Risikoprüfung für den bisherigen Versicherungsschutz verlangen. Nur wenn zusätzliche Leistungen hinzukommen, können für diese Mehrleistungen beispielsweise ein Risikozuschlag, eine Wartezeit oder ein Leistungsausschluss relevant werden.

 

Warum ältere PKV-Tarife nicht immer die beste Lösung bleiben

Viele private Krankenversicherer haben über Jahrzehnte unterschiedliche Tarifgenerationen entwickelt. Wer schon lange im gleichen Tarif versichert ist, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass dieser Tarif auch heute noch die beste Lösung für die eigene Situation darstellt.

Innerhalb derselben Gesellschaft können möglicherweise andere Tarife zur Verfügung stehen, die besser zur aktuellen Lebenssituation passen – und gegebenenfalls auch einen niedrigeren Beitrag ermöglichen.

Gerade wenn der PKV-Beitrag inzwischen einen erheblichen Teil des monatlichen Budgets beansprucht, lohnt es sich deshalb, die vorhandenen Wechselmöglichkeiten genauer zu prüfen.

 

Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste

Bei einem Tarifwechsel sollte allerdings nicht ausschließlich auf den neuen Monatsbeitrag geschaut werden.

Ein niedrigerer Beitrag kann beispielsweise mit Veränderungen bei Leistungen, Selbstbehalten oder Erstattungsgrenzen verbunden sein. Aus einer vermeintlichen Beitragsersparnis kann dadurch an anderer Stelle ein Nachteil entstehen.

Deshalb sollte immer geprüft werden:

  • Welche Leistungen bleiben unverändert?
  • Wo verbessert sich der Versicherungsschutz?
  • Wo werden Leistungen reduziert?
  • Verändert sich der Selbstbehalt?
  • Welche Auswirkungen hat der Wechsel langfristig?

Erst wenn Beitrag und Leistungen gegenübergestellt werden, lässt sich beurteilen, ob eine Tarifalternative tatsächlich sinnvoll ist.

 

So unterstützen wir bei BSC

Genau diese Prüfung übernehmen unsere Experten bei BSC.

Wir analysieren Ihren bestehenden PKV-Vertrag und prüfen, welche Tarifmöglichkeiten innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft zur Verfügung stehen. Anschließend stellen wir transparent gegenüber, wo sich der Beitrag verändern kann und welche Auswirkungen ein Wechsel auf Ihren Versicherungsschutz hätte.

Unser Ziel ist dabei nicht einfach der niedrigste Beitrag. Entscheidend ist eine Lösung, die auch weiterhin zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz und Ihrer persönlichen Situation passt.

Ihre private Krankenversicherung ist inzwischen zu einer echten finanziellen Belastung geworden?

Dann sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Versicherer innerhalb seiner eigenen Tarifwelt eine Alternative bereithält, die besser zu Ihrer heutigen Situation passt.

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