Selten herrscht auf allen Seiten Einigkeit über die Notwendigkeit von Versicherungen. Eine der wenigen Ausnahmen bildet die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Merkwürdig ist diese Einigkeit vor dem Hintergrund, dass in den Medien auch immer wieder über absichtliche Verzögerung und systematische Leistungsverweigerung berichtet wird. Eine Versicherung, die im Schadenfall nicht leistet, klingt nicht unbedingt nach einem Must-Have.

Trotzdem sagen alle, dass ich eine Berufsunfähigkeits-Versicherung haben muss. Das lässt nur den Schluss zu, dass es BU-Versicherungsunternehmen gibt, die auch leisten.

Aber wie finde ich die? Und woran kann ich erkenne ich, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu meinem Bedarf passt? Vorausgesetzt, ich will keinen ehrlichen Versicherungsmakler fragen, sondern mich selbst darum kümmern 😉

Der Antrag auf Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Ob ich am Ende eine Leistung bekomme oder nicht, lässt sich nur teilweise an der Qualität der Bedingungen festmachen. Es hängt viel mehr mit dem richtig gestellten Leistungsantrag zusammen. In diesem muss ich dem Versicherer beweisen, dass eine Krankheit, eine Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mindestens der Hälfte bei der Ausübung der gewöhnlich ausgeführten Tätigkeiten eines durchschnittlichen Arbeitstages behindert.

Dabei spielt die ausführliche Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten eine ebenso wichtige Rolle, wie das objektiv belegbare Vorhandensein der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles.

Da bei einem Leistungsantrag jeder Fehler viel Geld kosten kann, ist es ratsam, sich einen erfahrenen Experten an die Seite zu stellen. Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice ist hier unbedingt die erste Wahl einer Handvoll kompetenter Versicherungsberater.

Die richtige Berufsunfähigkeits-Versicherung für mich

Die Werbung sagt uns gerne, was wichtig ist. Aber meistens ist es das nicht. In der Berufsunfähigkeits-Versicherung gab es schon lange keine wirklich relevanten Verbesserungen mehr.

Die unverzichtbare Basis einer Berufsunfähigkeits-Versicherung sind der Verzicht auf Meldefristen, Verzicht auf abstrakte Verweisung und ein fingierter Prognosezeitraum von sechs Monaten.

Die Meldefrist in der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Der Verzicht auf die Meldefrist ist wichtig, da es durchaus auch Krankheitsbilder gibt, die es erforderlich machen, dass ich mich voll auf die Heilung konzentriere oder ich nicht den Kopf frei habe, um mich mit Versicherungszeugs zu befassen. Wenn ich dann nach einem Jahr oder länger dazu komme, den Leistungsfall zu melden, wäre es blöd, wenn der Versicherer eine rückwirkende Leistung verweigern dürfte, weil die Meldefrist abgelaufen ist. Ein typisches Beispiel hierfür wäre eine psychische Erkrankung. Oft dauert alleine die Einsicht krank zu sein, 3 Jahre oder länger. Bei alten oder echt schlechten Bedingungen würde ich erst eine Leistung ab der Meldung erhalten. Rückwirkende Ansprüche wären nicht mehr möglich.

Tragischer wäre es, wenn ich nach langer Krankheit versterbe und meine Familie im Nachhinein mitbekommt, dass ich eine BUV hatte. Es wäre doch schön, wenn meine Familie dann nachträglich ein paar Jahre der versicherten Rente nachbezahlt bekäme.  Das ist nicht möglich, wenn der Versicherer in den Bedingungen eine Meldefrist setzt.

Glücklicherweise macht das so gut wie kein Versicherer mehr. Also nix, womit man werben könnte.

Ein anderer Punkt sind Meldepflichten. Die allermeisten Versicherer verlangen, dass ich im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung melde. So könnte der Versicherer die Leistung einstellen, wenn ich nicht mehr zu 50% BU bin. Das finde ich doof. Wer weiß schon, wann sich meine Gesundheit nachhaltig so verbessert hat, dass es meinen BU-Grad beeinflusst. hier wäre es toll, wenn mehr Versicherer darauf verzichten würden.

Abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung verweigern darf, wenn es einen Beruf gibt, den ich trotz Einschränkung ausüben könnte. Er muss aber meinem alten Beruf gleichwertig sein.  Je höher mein Ausbildungsgrad, desto schwieriger wäre eine Verweisbarkeit für den Versicherer. Einen Dachdeckermeister kann ich nicht auf einen Bürojob verweisen. Zum einen, weil er dazu wegen mangelnder Ausbildung nicht in der Lage ist. Zum anderen, weil das Ansehen eines Meisters ungleich höher ist als das eines „normalen“ Büroangestellten. Der Versicherer darf als Verweisungsmöglichkeit nur einen Beruf nehmen, der dem vorher ausgeübten in Vergütung und Ansehen etwa gleichsteht. Und er darf den Kunden weder über- noch unterfordern. Ist also nicht so einfach, wie es immer heißt. Der viel zitierte Pförtner dürfte in keinem Fall möglich sein. Lassen Sie sich da keine Angst machen.

Heutzutage gibt es nur sehr wenige Tarife am Markt, die nicht auf die abstrakte Verweisung verzichten. Sollte ich aber trotzdem prüfen. Aber Tarife, die nicht Basis oder Smart oder so ähnlich heißen, verzichten alle auf die abstrakte Verweisung. Also, Angst ist nicht angebracht. Eher ist Skepsis angebracht, wenn ein Tarif damit beworben wird. Dann hat er wahrscheinlich sonst nicht viel auf dem Kasten.

Fingierter Prognosezeitraum

Um als berufsunfähig zu gelten, ist eine ärztliche Prognose von meist sechs Monaten notwendig. Nur dann sieht der Versicherer den Zustand als dauerhaft an. Diese Prognose wird ein Arzt nur bei den wenigsten Erkrankungen stellen. Deshalb könnte es passieren, dass ich tatsächlich schon seit Jahren nicht arbeiten kann, ich aber nie als dauerhaft BU gelte. Bei psychischen Erkrankungen dürfte das z.B. regelmäßig der Fall sein. Kein Arzt wird mir bescheinigen, dass meine Depression so schlimm ist und es sicher im nächsten halben Jahr nicht  besser wird. Das gefährdet ja den Therapieerfolg.

Der fingierte Prognosezeitraum unterstellt eine dauerhafte BU, wenn ich tatsächlich seit sechs Monaten berufsunfähig war. Es entfällt also der schwierige Nachweis in die Zukunft, wenn ich eine BU für die Vergangenheit nachweisen kann.

Auch diese Klausel haben die allermeisten Versicherer enthalten. Nur wenige verlangen eine Fiktion von 18 Monaten oder mehr.

Weitere Klauseln sind nur in wenigen Fällen entscheidend. Trotzdem können sie für mich und meine Absicherung wichtig sein! Dazu muss ich mir überlegen, was mir wichtig ist. Dann kann ein Experte mir sagen, welche Tarife das erfüllen.

Was individuell wichtig sein kann

Oft passiert es, dass ich bei Abschluss der Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht viel Geld habe. Ich bin noch in der Ausbildung oder Student oder hab mich gerade selbständig gemacht. Aber bald brauch ich eine hohe Rente. Dann sind Nachversicherungsgarantien wichtig. Hier ist zu beachten, bei welchen Ereignissen ich diese nutzen kann, bis zu welchem Alter ich das machen darf, in welchem Zeitraum ich den Wunsch melden muss und wie hoch ich insgesamt erhöhen darf.

Als Ereignis haben viele die Hochzeit, Geburt eines Kindes und den Erwerb einer Immobilie. Aber auch die Scheidung kann ein Anlass für höheren Bedarf sein. Oder wenn ich das erste Mal bei den Eltern ausziehe. Die Altersbegrenzung liegt meistens zwischen 40-50 Jahren und die Begrenzung in der Höhe liegt am Markt bei maximal 2.500 Euro insgesamt. Ein Anbieter geht bis 10.000 Euro. Wenn das ein wichtiges Kriterium ist, muss ich das vorher prüfen.

Auch wichtig ist, ob die Versicherer bei der Nachversicherungsgarantie nur auf die Gesundheitsprüfung verzichten oder auch auf eine Risikoprüfung. Bei letzterem findet die Beitragsberechnung so wie bei Antragsstellung statt. Wenn ich zwischendurch den Beruf gewechselt habe oder neue Hobbies begonnen, interessiert das den Versicherer nicht.

Ich muss normalerweise innerhalb von 6 Monaten melden, dass ich erhöhen will. Es gibt aber auch Anbieter, die das auch 12 Monate erlauben.

Bei Beamten kann eine Dienstunfähigkeits-Klausel wichtig sein. Alles wichtige dazu finden Sie hier.

Im Detail kann auch die Formulierung des befristeten Anerkenntnisses wichtig sein oder die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern, wenn sich das Renteneintrittsalter erhöht.

Die Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Bei Akademiker und allen Bürojobs empfiehlt sich die sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Klausel. Die leistet, wenn ich für 6 Monate krankgeschrieben bin. Ich muss also nicht langwierig die Berufsunfähigkeit nachweisen und evtl. Gutachten einbringen. Das ist grundsätzlich für alle ein Vorteil. Bei Akademiker umso mehr, weil es hier durchaus sein kann, dass ich zwar längere Zeit krank bin, aber eben nicht berufsunfähig.

Als Beispiel kann hier jede körperliche Erkrankung dienen, die nicht zu einer 50%igen BU führt. Bei der Berufsunfähigkeit muss die Krankheit oder Körperverletzung mich in meinen ausgeübten Tätigkeiten einschränken. Der Arzt fragt bei einer Krankheit in der Regel aber nicht nach, zu wieviel Prozent ich jetzt in meinem Beruf eingeschränkt bin. Deswegen kann es vor allem bei Denkern und Arbeitern der Stirn vorkommen, dass eine Krankschreibung vorliegt, aber keine BU.

Wichtig ist hier, dass der Versicherer leistet, ohne eine zeitgleiche Beantragung der BU-Leistung zu verlangen. Damit wäre der gesamte Vorteil der Klausel zunichte. Ich sollte aber freiwillig die BU beantragen. Denn ein unbefristetes Anerkenntnis aus der BU ist besser, als die meist befristete Leistung aus der AU-Klausel. Inwieweit die Befristung einer gerichtlichen Prüfung standhielte, ist noch unklar. Man darf gespannt sein.

Was weniger wichtig ist

Oft wird Ärzten oder Köchen eine Infektionsklausel empfohlen, die schon leistet, wenn ich wegen eines Arbeitsverbotes aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr arbeiten darf. Das ist aber Quatsch. Die BUV leistet, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll arbeiten kann. Und wenn ich infektiös bin und alle Patienten anstecken würde, kann ich nicht mehr arbeiten. Obwohl ich es technisch betrachtet noch könnte.

Auch der Kräfteverfall ist viel diskutiert. Aber es ist egal, ob er einfach ist oder mehr als altersentsprechend. Der einfache Kräfteverfall kann aus zwei Gründen niemals zur Leistung führen:

  1. Wäre ich einfach aufgrund meines Alters zu schwach, meine Arbeit auszuüben, wäre in diesem Moment auch jeder andere in diesem Alter BU. Ein ganzes Kollektiv wäre in der Leistung. Das kann kein Versicherer ernsthaft meinen. Bin nur ich zu schwach und andere nicht, dann ist es mehr als altersentsprechend…
  2. Ich muss immer einen Zeitpunkt behaupten ab dem ich BU bin. Also, ich kann meine Tätigkeit, so wie ich diese in gesunden Tagen ausgeübt habe, nur noch zu 50% ausüben. Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Wann war „in gesunden Tagen“? Der Körper baut ab 21 ab. Da setzt dann der Kräfteverfall ein. Soll ich dann nachweisen, was ich mit 21 geschafft habe? Der Nachweis scheint mir unmöglich zu führen.

Auch Mitwirkungspflichten und Arztanordnungsklauseln werden manchmal genannt. Das ist alles über Treu und Glauben (§242 BGB) geregelt. Also auch nicht so extrem wichtig. Zumindest in der Praxis nicht.

Höhe und Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Versicherung müssen den Bedarf decken

Was die Höhe und die Laufzeit der Absicherung betrifft, muss jeder für sich selbst entscheiden, wie viel Geld er monatlich bräuchte, wenn er nicht mehr arbeiten könnte. Ebenso kann nur ich selbst entscheiden, wie lange ich diesen Bedarf habe. In den allermeisten Fällen dauert aber die Abhängigkeit vom Einkommen so lange an, wie ich auch arbeite. Es ist jedoch durchaus möglich, dass das Einkommen deutlich von dem abweicht, was ich eigentlich monatlich benötige. In diesem Fall muss ich nicht mein Einkommen, sondern meine Ausgaben absichern. Dann ist es auch möglich, dass manche Ausgaben nicht so lange laufen, wie ich arbeite.

Die Ausgaben für meine Kinder hab ich in der Regel nur, bis diese selbst zu arbeiten beginnen. Das dürfte durchschnittlich so mit 25 Jahren sein. Also muss ich die Ausgaben für die Kinder nur bis dahin absichern. Wenn ich das letzte Kind mit 30 bekommen habe, dann reicht eine BUV bis 55 für die Ausgaben der Kinder. Bei einem Haus kann ich die Dauer der Finanzierung nehmen.

Nur die Grundausgaben muss ich solange absichern, bis ich in Rente gehe. Oder eben genügend Geld habe, um nicht mehr auf mein Einkommen angewiesen zu sein.

Es gilt hier, wie bei jeder Versicherung, die Balance zwischen dem Worst-Case und meinen momentanen finanziellen Möglichkeiten zu finden.

Ein ehrlicher Versicherungsmakler hilft Ihnen dabei sicher gerne 🙂

Bonus für Vermittler: Wann hafte ich?

Vermittler fragen mich oft, wann ich für was hafte bei der Beratung. Grundsätzlich gilt: Haftung entsteht nur da, wo ein Schaden entsteht oder entstehen kann. Rate ich einem Kunden, die laufende psychiatrische Behandlung zu verschweigen, hafte ich NICHT für die entgangene Rente, wenn der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechtet. Denn hätte ich es angegeben, wäre der Vertrag nicht zustande gekommen.

Ich hafte, ganz logisch, bei Fehlberatung. Behaupte ich z.B., dass die BUV ab dem ersten Tag leistet, wenn ich Schnupfen habe, dann hafte ich für die versprochene Leistung.

Ich hafte, wenn ich den Bedarf falsch ermittle und eine falsche Absicherung oder unzureichende Höhe oder Laufzeit empfehle. Da tut sich ein Dilemma auf…

Wenn der Kunde kein Geld hat, um die BUV in voller Höhe und Laufzeit abzuschließen, die notwendig wäre… Hafte ich mehr, wenn ich eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung in voller Höhe und Laufzeit vermittle oder mehr, wenn ich eine BUV in unzureichender Höhe oder Laufzeit vermittle?

Ich hafte überhaupt nicht, wenn ich dokumentiere, dass wir einen Bedarf richtig ermittelt haben, aber aus finanziellen Gründen nicht vollständig decken können. Wenn ich das nicht dokumentiere, dann hafte ich in dem einen Fall, sollte der Kunde BU aber nicht EU sein, in Höhe der bei gleichem Beitrag möglichen BU-Rente. Im anderen Fall hafte ich bei EU für die Differenz zum eigentlich ermittelten Bedarf.

Auf die Dokumentation kommt es an!

Die Dokumentation ist also sehr wichtig, um meine Haftung zu reduzieren! Ganz wichtig ist übrigens, dass die Dokumentation nicht Beratungsprotokoll heißt. Als solches müsste es vor Gericht die Anforderungen an ein Protokoll erfüllen. Das ist in der Regel nicht möglich, weil kein Vermittler tatsächlich die Beratung protokolliert. Wäre das der Fall, wäre das so bezeichnete Protokoll ungültig und ich stünde ohne Dokumentation da. Es käme zur Beweislastumkehr. Der Kunde darf behaupten was er will, ich muss beweisen, dass ich es anders war. Und ohne Dokumentation dürfte das nicht möglich sein.

Haftung entsteht so gut wie nie aus einem Produkt. Also, weil ich Anbieter A statt Anbieter B gewählt habe. Das dürfte nur dann passieren, wenn ich beispielsweise behaupte, der Tarif hätte eine AU-Klausel, aber tatsächlich hat er keine. Das wäre dann wieder eine Falschberatung.

Wenn ich aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen keine BUV vermitteln kann und kein anderes Produkt anbiete, entsteht aber sehr wohl Haftung. Wir erinnern uns: Haftung entsteht, wo ein Schaden entsteht. Angenommen, ich kann keine Berufsunfähigkeits-Versicherung vermitteln, weil der Kunde in psychiatrischer Behandlung war. Wenn er berufsunfähig oder erwerbsunfähig wird, passiert mir nix, weil ich diese Produkte nicht vermitteln konnte. Verliert er eine Grundfähigkeit, hafte ich sehr wohl, wenn ich keine Grundfähigkeits-Versicherung angeboten habe.  Das gleiche gilt selbstverständlich auch für schwere Krankheiten, die über eine Dread Disease abzusichern gewesen wäre oder einem Unfallschaden.

Unterm Strich

Als Vermittler muss ich also in erster Linie darauf achten, den Bedarf richtig zu ermitteln. Und klappt eine perfekte Absicherung nicht, muss ich um so besser dokumentieren, damit mir keine Haftung entsteht.

Und selbstverständlich hilft es, immer ehrlich zu sein und auch mal einen Experten zu fragen, wenn ich mich selbst nicht mehr auskenne. Dann kann eigentlich nix mehr passieren 🙂