Jeder Beamte steht mal vor der Frage: Was ist bei der DU-Klausel wichtig? Versicherer kannst du da nicht fragen, weil eben immer nur das wichtig ist, was der eigene Tarif am besten kann. Ist auch logisch. So funktioniert halt Vertrieb. Ein Marktvergleich aller Anbieter ist hier.
Ich will mal versuchen, die Frage zu klären. Dabei sind zwei Dinge zu beachten:
1. Ich belege meine Meinung gerne mit Gesetzestextes. Aber das geht nicht immer. In diesen Fällen handelt es sich einfach um meine Meinung. Jeder darf eine andere haben. Und ich bin auch immer offen für Neues.
2. Ich gehe davon aus, dass Beamte total normale Menschen sind. Mit genau dem gleichen Bedarf. So im Schnitt.
Was ist bei der DU-Klausel wichtig?
Wichtig ist an sich nur, dass die DU-Klausel echt ist. Das bedeutet, der Versicherer kann nicht selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Versetzung in den Ruhestand wegen DU stellt für den Versicherer eine unwiderlegliche Vermutung dar. Ausführlich hab ich das Thema schon mal hier behandelt. Aber ganz kurz: Wenn in der Klausel steht, dass für eine Leistung DU vorliegen muss UND ich deswegen in den Ruhestand versetzt werden muss, dann ich die Klausel NICHT echt. Der Versicherer kann überprüfen, ob die DU vorliegt. Und das nach § 26 Beamtenstatusgesetz. Der Paragraf bietet einiges an Verweisbarkeit. Der Dienstherr könnte von dem Beamten eine Qualifizierungsmaßnahme verlangen, um ihn dann verweisen zu können.
Und auch wichtig ist, dass die Klausel auch bei einer Entlassung greift. Beamte auf Widerruf können nicht in den Ruhestand versetzt werden. Und Beamte auf Probe nur in Ausnahmefällen. Es gibt also kein Ruhegehalt. Da wäre es schon schön, wenn ich einfach und schnell Leistung aus meiner DU-Klausel erhalte.
Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen?
Manchmal höre ich, dass es einen Unterschied macht, ob der Versicherer in den Bedingungen medizinische Gründe oder ein amtsärztliches Zeugnis für die Versetzung in den Ruhestand verlangt. Das kann ich nicht nachvollziehen. Denn das amtsärztliche Zeugnis kann ja dem Beweis der medizinischen Gründe dienen.
Andersrum kann es aber dann für den Beamten dünn werden, wenn er sich der Untersuchung oder Beobachtung des Amtsarztes entzieht. Nach Artikel 65 (2) Satz 2 kann das auch zur Versetzung in den Ruhestand führen. Hört sich verrückt an, steht aber so geschrieben.
Ich möchte es allerdings nicht ausschließen, dass der eine oder andere Versicherer, der die medizinischen Gründe verlangt hat, in der Nachprüfung das weitere Vorliegen der medizinischen Gründe verlangt. Das wäre allerdings einigermaßen unsinnig, da es ja keinen DU-Grad gibt, der die Leistung auslöst, sondern die Ruhestandsversetzung der Auslöser war. Die medizinischen Gründe müssen nur dazu geführt haben, nicht fortbestehen. Ich kenne keinen Fall, wo das ein Versicherer versucht hat und will auch keinen dazu anregen.
Was ist bei der DU-Klausel wichtig: Spezielle Dienstunfähigkeit
Auch Polizisten fragen sich: Was ist bei der DU-Klausel wichtig? Wie aus der Pistole geschossen (Haha!) kommt da meist die spezielle Dienstunfähigkeit. Das bin ich als Polizist oder Feuerwehrmann, wenn ich den besonderen Anforderungen meines Dienstes nicht mehr genüge. Die Versicherer würden über diese SDU-Klausel für ein paar Jahre die Leistung zahlen.
Ich persönlich sehe den Bedarf nicht. Wenn ich nicht mehr den besonderen Anforderungen genüge, werde ich entweder in den Ruhestand versetzt. Dann bekomme ich die Leistung über die DU-Klausel. Alles ist gut.
Wenn ich nicht in den Ruhestand versetzt werde, werde ich ins Büro versetzt. Ich bekomme weiterhin das gleiche Grundgehalt wie vorher. Keine Zulagen wegen Schichtdienst. Das wären knapp 2,50 Euro für Nachtdienst und etwa 5 Euro für Sonn- und Feiertage pro Stunde. OK, das kann schon ein bisschen was werden. Aber ich muss halt nicht mehr nachts oder sonntags arbeiten. Das ist doch auch schön.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch für Beamte. Meistens.
Sollte die Einbuße mehr als 20% sein, würde meine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Jede DU-Klausel gilt ergänzend zu den normalen BU-Bedingungen. Außer bei der Signal. Da ersetzt die DU-Klausel die BU-Klausel.
Wer wegen spezieller Dienstunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann, ist in der Regel berufsunfähig. Denn BU bin ich auch schon dann, wenn ich kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielen kann. Und ein Feuerwehrbeamter, der zwar immer auf den Brand warten kann, aber wenn es passiert, nicht ins Haus rennen kann, kann kein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielen.
Deswegen würde ich für die spezielle DU-Klausel kein Geld ausgeben. Als Vermittler würde ich sie erklären und anbieten. Allein schon, damit kein Mitbewerber später behauptet, die Klausel sei so wichtig 🙂
Was ist bei der DU-Klausel wichtig: Die Teil-Dienstunfähigkeit
Die Teil-DU gibt es eigentlich nicht. Es gibt begrenzte Dienstfähigkeit. Wenn ein Beamter nur noch 50% oder mehr arbeiten kann, kann er begrenzte Dienstfähigkeit beantragen. Dann wird seine Arbeitszeit gekürzt. Und im gleichen Umfang seine Besoldung. So weit, so in Ordnung. Beamte bekommen aber noch zusätzlich einen Ausgleich vom Dienstherren. In Bayern sind das 50% des Unterschiedes von vorher und nachher. Vorher 4000 Euro, nachher 2000 Euro, dann gibt der Dienstherr 1000 Euro oben drauf.
In Hessen sind es 10% von dem, was ich vorher verdient hab. Mindestens 300 Euro. Wenn ich noch über 80% dienstfähig bin, werden aber pro 1% 5% vom Zuschlag wieder abgezogen.
In Niedersachsen sind es nur 5%, aber mindestens 250 Euro.
Da sag ich mal, grundsätzlich ist es voll lieb, dass der Dienstherr was dazu zahlt. Mit dem Geld könnte man wahrscheinlich klar kommen.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass ein Beamter im schlimmsten Fall immer noch 500 Euro mehr bekommt, als ein Angestellter im Durchschnitt bei Erwerbsminderung. Denn Beamte erhalten 1400 Euro Mindestversorgung. Weniger gibt es niemals.
Also, auch für die Teil-DU würde ich kein Geld ausgeben. Ich würde es erklären und dann den Beamten entscheiden lassen.
Also: Was ist bei der DU-Klausel wichtig?
Die Antwort auf die Frage „Was ist bei der DU-Klausel wichtig?“ lautet also, eigentlich nicht viel. Die DU-Klausel ist so oder so nur ein erleichterter Zugang zur Leistung. In 99,9% aller Fälle bin ich berufsunfähig, wenn ich dienstunfähig bin. Der Nachweis ist halt einfacher über die Ruhestandsversetzung als über die BU-Leistungsprüfung. Deshalb sollte die Klausel echt sein und auch für Beamte auf Widerruf und Probe gelten. Denn da ist der Bedarf noch am höchsten.
Zusätzlicher Schutz, wie die spezielle oder die Teil-DU sind in meinen Augen kein wirklicher Mehrwert. Die spezielle DU ist maximal ein erleichterter Zugang zur Leistung. Die Teil-DU geht über den Bedarf hinaus. Ich verstehe nicht, wieso ein Beamter, der aus gesundheitlichen Gründen einen höheren Versorgungsbedarf haben soll, als ein Angestellter, der Teilzeit arbeitet und nur dann zusätzlich was bekäme, wenn er in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3-6 Stunden arbeiten könnte.
Aber ich muss die Möglichkeiten dem Kunden aufzeigen und sauber dokumentieren, dass diese nicht gewünscht waren. Auch klar. Ich sehe mich jedoch nicht in der Pflicht, standardisiert meinen Kunden unnützen Schutz zu verkaufen, um im Zweifel nicht haften zu müssen. Da bin ich eher für Aufklärung und der Kunde darf dann entscheiden.
Wer noch mehr über die Dienstunfähigkeits-Versicherung wissen will, findet hier alles: